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von endurance » 13.10.2012, 19:37
OK wenn keine Verschattung und Südlage scheint mir bei dem Preis die Wirtschaftlichkeit auf jeden Fall gegeben.
Ich habe mich zwar nicht Ausgiebig mit RSE und PM+ beschäftig, da bei mir schnell klar war das ich auf die 70% gehe (5.41peak). Ich denke mal nicht das PM+ bei dir im Angebot dabei ist oder? Soweit ich die Solarlogs kenne kostet das dann doch wieder mehr als das Basisgerät (schätze mal 100-200€)?
Kann man den RSE direkt am Kaco anschließen wenn nicht ist vermutlich pm+ fällig.
Ist die Umsatzsteuervoranmeldung schon raus (wenn Du schon die USt nummer hast)?
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von ducati916 » 14.10.2012, 02:54
wenn ich zu den solateur sage ich will den pm+ dann bekomm ich den ,egal ob der 100 euro mehr kostet,da er ja fehler bei mir gemacht hat,steht er in meiner schuld umsatzsteuervoranmeldung? ne,habe ja auch noch keine rechnung,bzw bezahlt,weil erts wenn rse und solarlog eingebaut sind,werde ich bezahlen,erst ab da ist die komplette leistung erbracht! oder muss ich schon vorher ne steuervoranmeldung beim fa machen?
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von endurance » 14.10.2012, 08:22
OK dachte es wäre schon (Teil)bezahlt.
Das mit der Schuld ist so ne Sache - selbst wenn er Fehler gemacht hat muss er ja nicht zwingend über seine vorher abgesprochene Leistung hinausgehen. Wenn er das tut und die Anlage funktioniert dann hast Du preislich eine sehr gute Anlage die halt ein wenig Nerven gekostet hat. Wenn Du es bekommen kannst dann klar PM+ den RSE brauchst Du aber glaube (bin mir nicht sicher) ich trotzdem (wird dann am Solarlog angeschlossen).
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von liselotte » 14.10.2012, 10:41
Hallo kolllege Du schreibst habe seit dem 26.9 laut zähler schon 590 kw produziert wohne in 97523 Glückwunsch !! Sehr gutes Ergebnis zu erwarten von 1100 bis 1200KWh je KWp sakrisch gued Liselotte
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von kpr » 14.10.2012, 11:59
erstmal Glückwunsch zu den "Vergabegewinnen". Im Einkauf liegt der Ertrag; nur das Geld kommt vom Kunden. Der Unternehmer hat für jeden Voranmeldungszeitraum eine UStVA abzugeben. (Das ist ein relativ leicht verständlicher Satz; mit wenig Spielraum für Interpretationen.) Unternehmer bist Du ab dem Moment, wo die ersten, auf Einnahmenerzielung gerichteten Handlungen erfolgen. Also frühestens in dem Moment, wo Du eine positive Investitionsentscheidung (innerer Wille; schwer nachweisbar  ) getroffen hattest; und spätestens in dem Moment, in dem der Solarteur einen Auftrag erhalten hat. Egal wie: Der Zeitpunkt dürfte schon ein paar Tage her sein. Soviel zur reinen und lauteren Lehre. Bzw. zur Theorie. In der Praxis ist es eher der Moment, ab dem das FA bei Dir das Merkzeichen USt im Steuerkonto setzt. Nach außen nicht immer erkennbar, da ein rein interner Vorgang beim FA; oftmals jedoch dennoch an der Zuteilung einer neuen Steuernummer zu erkennen. Viele FA haben allerdings auch nach 60 Jahren erkannt, dass sie keine Schultheisse mehr sind, sondern sich als Dienstleister verstehen. Da kommt dann auch mal ein "Begrüssungsschreiben", in dem dann genau solche Dinge drinstehen - die sich allerdings eigentlich aus dem Gesetz ergeben. Ab da wartet der Rechner bei der OFD jeden Monat auf Deine Meldung.... und setzt zur Not eine Prozedur in Gang, die herbeizutreiben. Auch wenn dann da - außer Steuernummer und Name - nichts einzutragen ist. Eine verspätete Abgabe sollte man stets vermeiden. Formal steckt da relativ viel Dynamit dahinter - auch wenn es keinen hörbaren Knall gibt. Der könnte Dich dann irgendwann mal in der Zukunft ereilen (und wenn, dann garantiert zu einem Zeitpunkt, wo Du es überhaupt nicht ertragen kannst.) Srich: Bei irgendwelchen Gnadenanträgen kannst Du Dich nicht mehr darauf berufen, in der Vergangenheit Deinen steuerlichen Verpflichtungen stets fristgerecht nachgekommen zu sein. Und das ist - bei irgendwelchen Bittstellungen ans FA - miest der erste und wichtigste Schritt, die Brüder ins sog. "gebundene Ermessen" zu treiben.
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von endurance » 14.10.2012, 12:39
D.h. er müsste zumindest eine Nullmeldung (selbst bei Istverst. auch wenn noch keine Zahlungen/Einnahmen erfolgt) machen - korrekt?
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von kpr » 14.10.2012, 12:53
kann ich nicht sagen. Vielleicht liegt ja schon irgendwo ein Quittung über 3,80 Euro Büromaterial herum, wo noch Vorsteuer drin ist.
Ganz abstrakt: Für jeden Monat eine Voranmeldung ab Beginn der Unternehmereigenschaft. Null ist auch eine Zahl.
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von ducati916 » 14.10.2012, 13:16
ja ,dass dachte ich mir auch,die anlage läuft ganz schön gut! ok...jetzt zu den FA fragen,nur das ich es auch verstehe,hatte ja nie damit was zu tun! steuernummer habe ich ja schon für die anlage. dachte ich mach mal nichts,weil ich ja die pv anlage noch nicht bezahlt habe. rechnungen habe ich aber klar schon,wie z.b vom energieversorger fürs zählersetzten oder vom RSE. soll ich also schon eine vorsteueranmeldung für diese rechnungen stellen? muss ich also jeden monat einen antrag auf vorsteueranmeldung stellen,wenn ich rechnungen von oder um die pv anlage habe,oder macht man das nur einmal und schickt immer nur die rechnunen ein? wie mach ich das mit der vergütung?anlage is ja noch nicht ganz fertig,also damit meine ich rse und solarlog noch nicht verbaut,kann man da trotzdem schon rechnung an den EV stellen?oder soll ich warten bis die auf mich zukommen zwegs vertrag usw.? viele vielen dank für eure hilfe! so einfach ist das doch nicht .pv anlage auf dach und rest geht von allein  aber wenn der anfang gemacht ist wirds schon leichter
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von kpr » 14.10.2012, 14:15
Also was die UStVA angeht.. ich habs ja jetzt schon oft genug geschrieben: Der Unternehmer ist verpflichtet für jeden Voranmeldungszeitraum eine Vorannmeldung abzugeben. (Das ist auch kein "Antrag".. das ist eine monatlich abzugebende Steueranmeldung. Die üblicherweise eine Zahlung auslöst; manchmal aber auch eine Erstattung.)
Und Belege schickt man da grundsätzlich gar nicht ein. Das FA bekommt jeden Beleg den es sehen will, unverzüglich und sofort. WENN es danach konkret fragt. (Wo käme das FA hin, wenn vom Bäcker bis ALDI jeder seine Belege monatlich ans FA schicken würde?)
Das wir PV'ler unsere "dicken Rechnungen" (die eine Vorsteuererstattung auslösen) ans FA schicken, ist eine Mischung aus "Strategie" und "vorauseilendem Gehorsam". In diesem speziellen Einzelfall ("dicker Vorsteuerbetrag"; Erstattungsanspruch ggü. FA) würde der Rechner bei der OFD im Rahmen der maschinellen Verarbeitung ohnehin Witterung aufnehmen. Der kann einen redlichen Betreiber nicht von einem kriminellen USt-Karussell unterscheiden. Beide haben nun mal äußerlich die gleichen Merkmale. Mit der "freiwillig" übersandten Rechnung wirken wir auf die Auswahl des Instruments ein, mit dem der Sachbearbeiter vorgeht (von anfordern der Rechnung bis Anordnun einer steuerlichen Außenprüfung ist ja vieles möglich) und beschleunigenn die Sache.
Und "beschleunigen" natürlich nur, weil es in dem Fall um unser Geld geht. Das würde man nicht tun, wenn man zu zahlen hätte.
Da steht nichts von "aber, wenn..", da steht nichts von "Der Unternehmer soll erst mal denken". Wenn alle Sätze in Steuergesetzen so einfach wären, könnte die Zunft der Steuerberater 40% Ihrer Aufgaben streichen.
Ich weiss nicht ob ich Dich im weiteren richtig verstehe; wenn ja, ist mir die Frage total suspekt: Wenn Du auf der Absatzseite einspeist und Leistungen erbringst.... warum sollst Du die nicht abrechnen? Und was zum Teufel hat das mit Deiner Einkaufseite zu tun? Oder der zivilvertraglichen Leistungserfüllung durch Deinen Solarteur? Ich sehe da weit und breit keinen Zusammenhang. (Abgesehen davon, dass die Anlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein muss.
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von ducati916 » 14.10.2012, 14:24
jetzt noch mal für dumme ich gebe in der vorsteueranmeldung nur meine gezahlten leistungen an,wie rechnungen für rse zählerkosten usw. und nur wenn sie mal echnungen sehen wollen zur kontrolle,sende ich diese zu?! bundesnetzagnetur ist sie ja gemeldet! ok..trotz nicht fertigstellung der anlage,kann ich rechnungen an den ev stellen! dachte erst wenn alles fertig ist.siehe rse und solarlog
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