Einkommensteuererklärung für 2011

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Einkommensteuererklärung für 2011

Beitragvon Bergsteiger » 16.07.2012, 11:50

Hallo zusammen,

ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2011. Könnt ihr bitte mal kurz drüber schauen, ob das so passt? Als Werte habe ich Richtwerte eingesetzt, die ca. passen.

Einnahmen:
- Umsatzsteuererstattung: 6800 €
- Abschlagszahlungen Stromversorger (netto): 200 €
- Eigenverbrauch: ???



Ausgaben:
- Umsatzsteuervorauszahlung: 6800 €
- Lineare Abschreibung 4/12 der Anschaffungkosten / linear über 20 Jahre: 600 €
- Kreditzinsen: 400 €
- Fahrtkosten zu Solarfirma: 35 €
- Telefonkosten etc.: 5 €
- Versicherung: 75 €
- Betriebsmittelnutzung: ????

Insbesondere folgende Fragen sind für mich noch offen:
- Abschreibung: Wird diese ab den Zeitpunkt der Rechnungsstellung getätigt (gehe ich davon aus) oder der Inbetriebnahme laut Meldung an die Bundesnetzagentur?
- Kann die Abschreibung zur Vereinfachung auf einen vollen Monat aufgerundet werden? Rechnungsdatum wäre 14.09.
- Wie ist der Eigenverbrauch zu behandeln? Die Jahresabschlagsrechnung vom Versoger kam erst am 11.1.2012
- Betriebsmittelnutzung ansetzbar? Oder erst in 2012

Wichtig: für die Umsatzsteuerjahresmeldung habe ich die Jahresabrechnung des Versorgers nicht berücksichtigt.

Hier zur Info mal die Werte aus der Jahresabrechnung vom Versorger:
Einspeisung: 344,30 € + 65,42 € Umsatzsteuer = 409,72 €
Virt. Rückl: 38,17 € + 7,25 € Umsatzsteuer = 45,42 €
Betriebsmittelnutzung: 1,27 € + 0,24 € Umsatzsteuer = 1,51 €
ausbez. Abschl.: 201,68 € + 38,32 € = 240 €

Guthaben: 122,79 €


Vielen Dank für eure Antworten :)

Grüße
Bergsteiger
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Re: Einkommensteuererklärung für 2011

Beitragvon kpr » 16.07.2012, 15:07

Die Abschreibung wird stets in vollen Monaten gerundet.
Sie beginnt ab Übergang des Eigentumsrecht. Bei einer PV dürfte das regelmäßig der Zeitpunkt der Abnahme gegenüber dem Solarteur sein. (Abnahmeform ergibt sich aus Vertrag; wenn nichts gesagt ist: Konkludent, bzw. durch Inbetriebnahme).
Es wird niemand anzweifeln, das der Monat der Schlussrechnung der AfA-Beginn ist.

Der Direktverbrauch steht in keinerlei Zusammenhang mit der Abrechnung durch den VNB.
(Man braucht ja den VNB nicht, um die DV-Menge zu bestimmen; im Gegenteil: Regelmäßig bekommt der VNB diese Info ja vom Anlagenbetreiber).
Im Jahr entnommene Strommenge x 16,38 Cent/kWH ist ein Wert, bei dem man sich nichts vergibt und das FA abnickt.

Die Betriebsmittelnutzung ist eine Betriebsausgabe wie jede andere. Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Die Zahlung erfolgt in 2012... somit auch Ansatz erst in 2012. (Um den Spezialfall, dass die Zahlung nach dem 31.12.11 und vor dem 11.1.12 erfolgte, kommen wir hier ja wohl drumherum.)


Umsatzsteuer
USt entsteht durch Zahlungsfluss; nicht durch Abrechnungen. Der Zahlungsfluss ist in 2012... also wählst Du den Zeitpunkt instinktiv richtig; also der Monat, in dem die 122,70 geflossen sind.
Vorsteuer (aus der Betriebsmittelnutzung) ist abzugsfähig wenn die Leistung erbracht ist, und die Rechnung vorliegt. Also Januar 2012; unabhängig vom Zeitpunkt der Regulierung.

Die auf der Rücklieferung lastende Umsatzsteuer ist i.d.R. nicht als Vorsteuer abzugsfähig!
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Re: Einkommensteuererklärung für 2011

Beitragvon Bergsteiger » 17.07.2012, 20:00

Hallo KPR,

danke für die ausführliche Antwort. Bedeutet also eigentlich, dass ich nur die ca. 230 KW Eigenverbrauch noch als Privatentnahme einsetzen muss und dann würde das so passen.

Somit hätte ich im ersten Jahr einen kleinen Verlust auszuweisen.

Oder hab ich noch etwas in der Aufstellung vergessen?

Grüße
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