Einkommensteuererklärung 2011 - Betriebseinnahme

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Einkommensteuererklärung 2011 - Betriebseinnahme

Beitragvon zombie » 08.02.2012, 17:14

Hallo Leute.

Eine kleine Frage zur Steuererklärung 2011:
Habe leider keine passende Antwort hier im Forum gefunden, desshalb meine Frage: (Bestimmt schon tausendmal gestellt).

Muss ich bei der Einkommensteuererlärung die Umsatzsteuer, die ich durch den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
vom Finanzamt zurückerstattet bekommen habe, als Betriebseinnahme angeben ???

Danke im voraus !

Zombie

:| :?: :| :?: :danke:
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Re: Einkommensteuererklärung 2011 - Betriebseinnahme

Beitragvon TLX9999 » 08.02.2012, 17:42

Für den Gewerbebetrieb Photovoltaikanlage muß eine eigenständige Gewinnermittlung erstellt werden. Regelmäßig erfolgt das im Wege der EÜR. Das Ergebnis dieser Gewinnermittlung wird dann in die Anlage G der Einkommensteuererklärung übernommen.
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Re: Einkommensteuererklärung 2011 - Betriebseinnahme

Beitragvon kpr » 08.02.2012, 17:48

Ja. Musst Du.
USt-Zahlungen sind per Definition als Betriebsein- bzw. ausgabe beim 4-III-Rechner erfolgswirksam zu erfassen.
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