von kpr » 17.06.2012, 12:53
Im Jahr 2011 besteht bereits Einkunftserzielungsabsicht; dem Grunde nach erzielst Du bereits EK aus Gewerbebetrieb.
Rein formal ist also der steuerliche Gewinn zu ermitteln und in der Anlage G zu deklarieren.
Selbst wenn das u.U. sehr kurz werden würde (BE = 0; BA = 0; JÜ = 0 aus die Maus.)
Wird es aber m.E. nicht. Ich sehe folgende Struktur:
Betriebseinnahmen
1. Erlöse aus Kundenzahlungen = 0
2. USt aus Kundenzahlungen = 0
3. Wert von Sachentnahmen = 0
4. USt-Zahlungen des FA = ? (0 ?)
Betriebsausgaben
1. Abschreibungen
a) Normal-Afa = 0
b) IAB = max. 40% der AHK
2. Pacht = ? (0)
3. sonstige betriebliche Aufwendungen = ? (x; Büromaterial, Werkzeug, Telefon,.....)
4. an Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) = X (USt aus der Teilzahlung)
5. Zinsen
Zumindest die Pos. 4 ist also aufgrund Deiner Angaben ungleich Null.
Zum Investitionsabzugsbetrag:
Eine Fördermaßnahme für kleine und mittlere Betriebe.
Charakteristisches Problem in Unternehmen dieser Größenordnung: Das Geld, das in Investitionen gesteckt wird, steht dem Lebensunterhalt des Unternehmers nicht zur Verfügung. Ergo muss er finanzieren. Die Tatsache, dass erst über die Nutzungsdauer die Anschaffung über die AfA den steuerlichen Gewinn und damit die Steuer mindert, erhöht den Finanzierungsbedarf. Hieran scheitern viele Investitionen... und daran wiederum hängen Arbeitsplätze.
Wenn man das mal verinnerlicht hat, wird der Sinn des IAB klar:
Schon zwei Jahre im Voraus könnten bis zu 40% der geplanten Anschaffungskosten steuermindern wirksam geltend gemacht werden. D.h. im Investitionszeitpunkt stehen 20% an Eigenkapital schon zur Verfügung. Über die Sonder-AfA kommen nochmal 6% dazu. Das ist ja mal nicht nichts.
Wenn der Sachbearbeiter wirklich gesagt hat nächstes Jahr.. hat er somit Unsinn geredet. Glaube ich aber nicht. Wer statt "Investitionsabzugsbetrag" "Investitionskostenvorabzug" hört... der versteht sicherlich auch bei dem sicherlich recht komplexen Auswirkungsverlauf der Vorschrift einiges falsch.
(Der IAB MUSS zum Beispiel im Jahr der Anschaffung erst wieder hinzugerechnet werden; sodann kann ein Abzugsbetrag von den AHK aufwandswirksam bis zur Höhe des IAB (max. 40%) vorgenommen werden.)
Wann macht die Inanspruchnahme Sinn:
nun.. entweder wenn Du die gewonnene Liquidität als Eigenkapital direkt bei Kaufpreisfiannzierung einbringst (da dürfte es schon ein wenig spät für sein) oder aber Deine Finanzierung auf die zusätzliche Liquidität abgestimmt ist.
Zur Not indem Du diese gewonnene Liquidität in andere Darlehen steckst (die nach Steuern teurer sind als das PV-DArlehen) und die paar Euros die Du dann während der Nutzungsdauer an Steuern mehr zahlst "aus der Urlaubskasse" ausgleichst.
So ist das ganze stinkseriös und betriebswirtschaftlich sinnvoll.
Zweifelhaft, ob man die gewonnene Liquidität im Moment so ertragreich anlegen kann, dass man die späteren "Zinsen" in Form höherer Steuern damit überkompensieren kann. Das wird zwar gelingen.... wirkt sich aber (wir kürzlich jemand schrieb) bei der h aushaltsüblichen Anlage als "Klacks Ketchup auf die Pommes" aus.
Schlichtweg unseriös: Das Geld nehmen und im Urlaub oder Puff verbraten. (= verkonsumieren)
Achja: Eine USt-Erklärung hast Du natürlich für 2011 auch abzugeben.
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