Einkommenssteuererklärung 2011

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Einkommenssteuererklärung 2011

Beitragvon karotte479 » 06.02.2012, 20:25

Hallo,

ich bin seit Ende Nov. 2011 PV-Betreiber und im Moment dabei, die Finanzamt-Themen bzgl. PV-Anlage zu durchblicken.

Die USt-Voranmeldungen klappen so eigentlich ganz gut (denke ich zumindest), aufgrund des Excel-Tools von Paulchen, werde ich wohl auch die Jahresumsatzsteuererklärung schaffen. (Danke, für dieses tolle Tool!)

Worüber ich mir aber immer noch den Kopf zerbreche ist meine Einkommenssteuererklärung. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Aufgrund der Tatsache, dass ich Unternehmer bin, habe ich eine zweite Steuernr. bekommen. Die USt.-voranmeldungen laufen unter dieser Nr. . Muss ich nun auch eine separate Einkommensteuererklärung für die PV-Anlage machen oder läuft das unter meiner herkömmlichen Steuernr.?

Fragen bzgl. Afa:
- So wie ich das gelesen habe, kann ich nicht mehr degressiv abschreiben (da Anschaffung in 2011). Stimmt das?
- Da ich einen Teil selbst verbrauche, kann ich auch keine Sonder-Afa absetzen, oder? (Stromerzeugung in 2011: 139 kWh, Eigenverbrauch in 2011: 71 kWh ==> 51 % EV in 2011)
- Den Investitionsabzug kann ich auch nicht in Anspruch nehmen, da ich meine Anlage in 2011 gekauft und in Betrieb genommen habe, oder?

Es wäre super, wenn mir jemand antwortet. Ich danke euch schon an dieser Stelle dafür.

:danke:

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Re: Einkommenssteuererklärung 2011

Beitragvon kpr » 06.02.2012, 21:07

Die ESt-Erklärung läuft unter der gleichen Steuernummer wie bisher.

Für nach dem 31.12.2010 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter besteht keine Möglichkeit zur degressiven Abschreibung.

Sonder-AfA und IAB scheitern möglicherweise am Direktverbrauch. Zumindest vertritt die FinVerw diese Auffassung.

Der IAB wäre in 2010 geltend zu machen gewesen.
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Re: Einkommenssteuererklärung 2011

Beitragvon Sonnenfinsternis » 07.02.2012, 01:56

karotte479 hat geschrieben:Worüber ich mir aber immer noch den Kopf zerbreche ist meine Einkommenssteuererklärung. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Aufgrund der Tatsache, dass ich Unternehmer bin, habe ich eine zweite Steuernr. bekommen. Die USt.-voranmeldungen laufen unter dieser Nr. . Muss ich nun auch eine separate Einkommensteuererklärung für die PV-Anlage machen oder läuft das unter meiner herkömmlichen Steuernr.?

In dem Schreiben, wo du vom FA deine 2./neue Steuernummer genannt bekommen hast, steht normalerweise auch explizit drin, wofür diese neue Steuernummer zu verwenden ist - dies kann alle Steuerarten betreffen, muss es aber nicht.

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Re: Einkommenssteuererklärung 2011

Beitragvon Wolfsolar » 07.02.2012, 02:15

Hallo...

@Sonnenfinsternis! Grüße Dich!

Scheiß Kälte, auch wenn es den Modulen gut tut. :D In Sachsen auch so kalt? Zur Zeit hier 22,6° C, brrrrrrrrr und ich muss in 4 Stunden raus. :shock:

Mit zitter-sonnigen Grüßen Wolfsolar
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Re: Einkommenssteuererklärung 2011

Beitragvon Elektron » 07.02.2012, 06:02

@Wolfsolar sollte wohl eine PN werden?

Kommen wir zurück zum Thema: Einkommenssteuererklärung 2011

Gruß Elektron
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Re: Einkommenssteuererklärung 2011

Beitragvon Eisbaer » 07.02.2012, 08:06

[edit admin] gelöscht!
Servus

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Re: Einkommenssteuererklärung 2011

Beitragvon odb9 » 07.02.2012, 15:32

Dann schließe ich mich hier an.

Anlage wurde im Oktober 2011 in Betrieb genommen. MwSt. habe ich komplett im Jahr 2011 erhalten. Es sind noch keine Abschlagszahlungen gekommen. Die Endabrechnung 2011 sollte die nächsten Tage auf dem Konto auftauchen. Die Abschläge ab Januar kommen wegen technischer Umstellung (EEG 2012) frühestens Ende Feb. / Anfang März.
Anlage ist mit Eigenverbrauch. Voranmeldungen wurden gemacht.

Was muss ich jetzt genau in der Erklärung angeben? Muss ich etwas wegen dem Eigenverbrauch beachten oder trifft mich das erst nächstes Jahr?
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Re: Einkommenssteuererklärung 2011

Beitragvon kpr » 07.02.2012, 17:28

I. Umsatzsteuererklärung
Die gleichen Werte die Du bisher monatlich ermittelt hast, machst Du als Fleißaufgabe nochmal - aber diesmal für alle Monate in einem Rutsch. (Mehr ist die USt-Erklärung eigentlich nicht).
Lediglich kommt das VZ-Soll untendrunter (die Summe der aus den Voranmeldungen geschuldeten Beträge. Geschuldet (ggf. Erstattungsanspruch). Nicht gezahlt oder erstattet. Auf Geldfluss kommt es nicht an.)
Wenn alles glatt gegangen ist, kommt annähernd Null raus.

II. Steuerliche Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung)

So wie ich das sehe aus dem SAchverhalt:

A. Betriebseinnahmen
1. Erlöse aus Kundenzahlungen = 0
2. USt aus Kundenzahlungen = 0
3. Werte von Sachentnahmen = DV x 0,1638 (selbst ablesen; dafür brauchts keine Abrechnung des VNB)
4. USt-Erstattungen des FA = x ; (x bitte aufsummieren über die Kontoauszüge; 10 T-Regel beachten; OFD Rheinland beachten)

B. Betriebsausgaben
1. Afa = AHK x 5% x 3/12; ggf. sonder-AfA geltend machen
2. sonstige betriebliche Aufwendungen (bitte alles durchstöbern)
3. an Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer (=Vorsteuer) (!! hier ist mindestens die Vorsteuer aus der Anlage anzugeben)
4. USt-Zahlungen ans FA (über die Kontoauszüge ermitteln)
5. Zinsen
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Re: Einkommenssteuererklärung 2011

Beitragvon odb9 » 07.02.2012, 19:34

kpr hat geschrieben:I. Umsatzsteuererklärung
Die gleichen Werte die Du bisher monatlich ermittelt hast, machst Du als Fleißaufgabe nochmal - aber diesmal für alle Monate in einem Rutsch. (Mehr ist die USt-Erklärung eigentlich nicht).
Ist bei mir also 0€
Lediglich kommt das VZ-Soll untendrunter (die Summe der aus den Voranmeldungen geschuldeten Beträge. Geschuldet (ggf. Erstattungsanspruch). Nicht gezahlt oder erstattet. Auf Geldfluss kommt es nicht an.)
Wenn alles glatt gegangen ist, kommt annähernd Null raus.

Kannst du das näher erleutern? Irgendwie klingels noch nicht :oops:

II. Steuerliche Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung)

So wie ich das sehe aus dem SAchverhalt:

A. Betriebseinnahmen
1. Erlöse aus Kundenzahlungen = 0
2. USt aus Kundenzahlungen = 0
3. Werte von Sachentnahmen = DV x 0,1638 (selbst ablesen; dafür brauchts keine Abrechnung des VNB)

Ist damit der Eigenverbrauch gemeint? Hier muss doch auch noch etwas versteuert werden, oder?

4. USt-Erstattungen des FA = x ; (x bitte aufsummieren über die Kontoauszüge; 10 T-Regel beachten; OFD Rheinland beachten)

Hier wäre ja nur die Erstattung der Mwst? 10T-Regel = Zahlungen bis zum 10.1 gehören zum Vorjahr? Wenn ja, war da nichts bei mir. Was ist bei OFD Rheinland zu beachten?

B. Betriebsausgaben
1. Afa = AHK x 5% x 3/12; ggf. sonder-AfA geltend machen
2. sonstige betriebliche Aufwendungen (bitte alles durchstöbern)
3. an Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer (=Vorsteuer) (!! hier ist mindestens die Vorsteuer aus der Anlage anzugeben)
4. USt-Zahlungen ans FA (über die Kontoauszüge ermitteln)
5. Zinsen


Rest ist denke ich soweit klar
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Re: Einkommenssteuererklärung 2011

Beitragvon kpr » 07.02.2012, 21:09

Das das bei Dir mal eben Null ist, wünsch ich Dir nicht.
Bei einer Anlage die Im Oktober in Betrieb gegangen ist, müsste / sollte da zumindest ein wenig Vorsteuer in der Ecke rumliegen.

Das VZ-Soll ist die Summe aller aus den Voranmeldungen geschuldeten Beträge.
Lege alle Voranmeldungen nebeneinander und addiere die letzte Zahl. Was rauskommt ist das VZ-Soll.
(Eine der wenigen Sachen im deutschen Steuerrecht, bei dem man eigentlich nicht denken muss.)
Alternativ: Anruf bei der FinanzKASSE... die sagen es Dir.

Man könnte sagen, die UST-Erklärung funktioniert wie folgt
Umsätze eines Jahres x Steuersatz = geschuldete Steuer
./. Vorsteuer eines Jahres
= Zwischensumme
./. in Voranmeldungen bereits deklariert (VZ-Soll)
= 0

Wenn da was anderes rauskommt - steckt irgendwo ein Fehler. Solang der Fehler in den Voranmeldungen war und in der Erklärung ist es richtig.... ist die Welt gut.
Zweimal den gleichen Fehler machen... da sieht die Welt aus als wenn sie gut wäre.

"Eigenverbrauch" hör ich nicht gerne. Es ist die alte Bezeichnung in der USt für das, was man heute "unentgeltiche Wertabgabe" nennt. Und die wird durch den Direktverbrauch (Begriff aus dem EEG) gerade NICHT ausgelöst.
Ertragsteuerlich ist eine Sachentnahme zu erfassen.
"Eigenverbrauch" ist der perfekte Begriff um maximale Verwirrung zu stiften.

Ich werd einen Teufel tun, und Dir ohne Blick in Belege irgendwelche Werte ausrechnen.
Könnt ich hellsehen, würd ich Lotto spielen - statt Abschlüsse zu machen.
Du nimmst Dir Deine Kontoauszüge, und forstest alles nach USt-Zahlungen vom / an das FA durch.
Werden ja keine 120 Bewegungen sein.

OFD Rheinland ist tricky. Eine Art umsatzsteuerlicher Zweisprung.
Die OFD Rheinland ist der Auffassung, dass bei erteilter LEZ der Steuerpflichtige ab dem Zeitpunkt der Abgabe einer Steueranmeldung nicht mehr darüber bestimmen kann, wann der Betrag abfließt. Entsprechend kann er nicht mehr frei über das Geld verfügen. Die OFD Rheinland geht deshalb davon aus, dass bei bestehender LEZ die Zahlung als im Zeitpunkt der Abgabe als geleistet gilt.

Ergo.. in einem ersten Sprung wird eine USt-Zahlung die tatsächlich z.B. am 15.1. abfliesst, auf den 10.1. (Zeitpunkt der Abgabe der Anmeldung).
Nun gehören USt-Zahlungen jedoch zu den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben i.S. §11 EStG.
Und sofern die bis zum 10.1. abfließen, gelten Sie... Achtung.. zweiter Sprung... als in dem Jahr abgeflossen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Und schwups.. gilt die Zahlung vom 15.1. als im alten Jahr als geleistet.

Nun ist die OFD Rheinland eher Kellner.. und nicht Koch. Niemand muss sich an die OFD Rheinland halten.
Blöd ist nur, wenn Du eher "oldschool" aufgestellt bist (und lässt die Betriebsausgabe im Jahr 01 weg, weil Du sie in 02 ansetzten willst), und dann die FinVerw sich plötzlich den Rheinländern anschliesst (und der Bescheid 01 dicht ist).
Das fühlt sich dann nicht gut an.
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