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von LuMu » 06.06.2012, 20:02
Liebe PV-Freunde, ich habe zur Zeit Stress mit dem Finanzamt wegen dem Eigenverbrauch und der Besteuerung bzw. Gewinnermittlung
Aussagen des Finanzamtes Ibbenbüren: 1. Die Umsatz wird so versteuert als wenn ein keinen Eigenverbrauch gäbe! => die gesamte Stromerzeugung in KW x Vergütung x 19%Steuer = zu leistende Steuer Ist das so korrekt?
2. Die Abschreibung + die sonstigen Kosten der PV-Anlage dürfen nur anteilmäßig angesetzt werden => Die Abschreibung, Zinsen, etc. werden von Finanzamt um den Anteil des Eigenverbrauchs gekürzt. Bei mir sind das über 30%. Ist das korrekt, ist das eine Eigeninterpretierung des Finanzamtes Ibbenbüren?
Fazit: Mit der o.g. Rechnung (vor allen Dingen Punkt 2) macht der Eigenverbrauch keinen Sinn und ist ein klares Minusgeschäft. Das kann so nicht gewollt sein, da gerade der Eigenverbrauch besonders gewünscht ist.
Viele GrüßeLuMu Neu hier - Threadstarter - Beiträge: 1 Registriert: 21.02.2012, 20:42 PV-Anlage [kWp]: 30 Info: Betreiber Private Nachricht
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von MrOsprey » 06.06.2012, 20:39
Punkt 1 ist korrekt, Punkt 2 m.E. nicht. Jedenfalls habe ich das bisher so gehandhabt.
Gruß
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von kpr » 06.06.2012, 22:35
1 ist korrekt 2 ist ein akuter Anfall von Gehirnflatulenz
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von dancer1958 » 08.06.2012, 11:40
Hallo LuMu,
die Rechtsauffassung des Finanzamtes lässt sich nur dadurch erklären, dass das Finanzamt einen Teil der PV-Anlage dem selbstgenutzten Wohnraum zugerechnet hat. Dies ist meiner Meinung nicht korrekt.
Die gesamte Anlage ist notwendiges Betriebsvermögen des Gewerbebetriebes Stromerzeugung. Dies beinhaltet, dass alle Einnahmen und Ausgaben zu 100% in der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind.
Entnahmen aus diesem Gewerbebetrieb (also der Eigenverbrauch) sind ertragssteuerlich mit dem Teilwert (§ 6 (1) 4 EStG) anzusetzen. Hierunter versteht man den Wert, den ein Erwerber des gesamten Betriebes für die einzelnen Wirtschaftsgüter ansetzen würde.
In meiner privaten Steuererklärung interpretiere ich den Teilwertbegriff wie folgt: Ein Erwerber meiner Anlage würde jede KWh mit dem Vergütungswert gemäß EEG berechnen (für Einspeisung). Da ich jedoch auch auf die Selbstnutzung eine reduzierte Vergütung erhalte, beträgt der steuerlich zu berücksichtigende Wert maximal der Differenzbetrag zwischen Einspeisevergütung und Selbstnutzungsvergütung. Darüberhinaus würde aber ein Erwerber nie mehr als die Produktionskosten abzüglich der Selbstnutzungsvergütung je KWh zahlen. Hier 2 Rechenbeispiele für diese Methode:
Beispiel 1 Produktion 3.000 KWh, Eigenverbrauch 900 KWh, Vergütungssatz 0,34/0,16, Kosten (incl Afa, ohne USt) 750 € Ergebnis: Kosten je KWh 0,25 (=750/3.000) Eigenverbrauchswert je KWh 0,09 (=0,25 - 0,16) Maximalwert je KWh 0,18 (=0,34 - 0,16) somit als EV anzusetzen 81,-- € (900 * 0,09)
Beispiel 2 Produktion 3.000 KWh, Eigenverbrauch 900 KWh, Vergütungssatz 0,34/0,16, Kosten (incl Afa, ohne USt) 1.200 € Ergebnis: Kosten je KWh 0,40 (=1.200/3.000) Eigenverbrauchswert je KWh 0,24 (=0,40 - 0,16) Maximalwert je KWh 0,18 (=0,34 - 0,16) somit als EV anzusetzen 162,-- € (900 * 0,18)
Der anzusetzende Eigenverbrauchswert ist dann, zzgl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer, als Einnahme in der Umsatzsteuererklärung anzusetzen.
Ob diese Vorgehensweise so richtig ist, vermag ich nicht zu sagen. Ich habe versucht in der einschlägigen Fachliteratur hierzu etwas zu finden - leider ohne Erfolg. Zumindest ist diese Methode begründet und nachvollziehbar. Mein Finanzamt hat bisher nicht gemeckert.
Gruß dancer
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von dancer1958 » 08.06.2012, 13:55
Nachtrag:
Ich bin eben auf einen Beitrag von kpr gestoßen, der aussagt, dass das BMF eine Regelung zum Direktverbrauch (Eigenverbrauch) getroffen hat. Hab dies einmal recherchiert und bin fündig geworden.
Mein vorstehender Beitrag ist hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung nicht ganz korrekt:
Bezüglich der Umsatzsteuer ist der Eigenverbrauch immer mit dem Differenzbetrag zwischen Einspeisevergütung und Vergütung für Eigenverbrauch zu bewerten. In den beiden vorstehenden Beispielen wären das 0,18 €.
Bei dem so ermittelten Wert handelt es sich nicht um eine unentgeltliche Wertabgabe, sondern um eine Rücklieferung.
Wer an näheren Details interessiert ist kann dies in A 2.5 UStAE nachlesen.
Hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung des Eigenverbrauchs halte ich die Aussagen im Vorbeitrag immer noch für richtig.
Gruß dancer
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von Nixe33 » 05.07.2012, 17:32
wenn man das alles so liest, wird einem ja Himmelangst  Rentiert sich die PV dann eigentlich noch? Sind deine Zahlen aus der Realität?
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von dancer1958 » 06.07.2012, 08:22
Hallo Nixe33,
rentieren tut sich die Anlage auf alle Fälle (bei knapp 10.000 Kosten und gut 20.000 Einnahmen bzw. Ersparnis durch DV).
Die Zahlen kommen der Realität zumindest nahe (im hohen Norden ist der Sonnenschein nicht immer üppig - dafür können wir ein wenig Regen abgeben).
Gruß dancer
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von kpr » 06.07.2012, 16:45
Die Option zum DV hat in der Vergangenheit aus einem Esel kein Rennpferd gemacht; umgekehrt... wird wegen der steuerlichen Folgen aus dem Rennpferd aber auch kein Esel.
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