Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
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von Jennerwein » 18.07.2011, 12:02
Hi ! da beim Thema "Photovoltaik" auch viel Mist an Informationen verbreitet wird, stelle ich hier mal öffentlich die Frage "den Strom selber verbrauchen oder einspeisen"? Es muss m.E. ein klares JA oder NEIN geben, oder ? Näheres: habe eine 20 KW-Anlage auf meinem Hausdach und bekomme die 28 Cent vergütet wenn ich ihn (wie derzeit der Fall) einspeise. Für meinen Strom bezahle ich bei EON 22 Cent. Also nach Adam Riese ein Plus von 6 Cent. Nun höre ich seit kurzem dass immer mehr Betreiber den Strom selber nutzen "... weil es dann angeblich 13 Cent Zuschuß gibt und damit ein deutlich höherer Profit raus kommt. Wer kann mir hier mal exakte Fakten, Daten, Zahlen u. Berechnungen liefern ? Danke euch vorab ! Jennerwein
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von donnermeister1 » 18.07.2011, 12:39
Klares JA. Aber, wenn man die Sonderabschreibung nutzen möchte, dann ein klares NEIN für einen begrenzten Zeitraum.
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von Mühli » 18.07.2011, 12:56
Wenn du in den ersten 2 (?) Jahren nicht über 10% Eigennutzung kommst, ist es auch mit der Sonder-Afa kein Problem. Ansonsten musst du noch die Mehrwertsteuer auf das ersparte (HH vs. Vergütung) zahlen, und als Gewinn musst es auch noch angeben, was dich wiederum Einkommensteuer kostet.
Ist momentan noch knapp, wird aber die nächsten Jahre sicherlich noch rentabler
Gruß
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von kpr » 18.07.2011, 13:18
Es gibt kein klares Ja oder Nein.
Selbst verbrauchter Strom wird Dir mit 12,36 Cent / kWH vergütet, soweit der EV-Anteil <=30% ist. Soweit der EV-Anteil > 30% liegt, wird der übersteigende Teil mit 16,74 Cent/kWh vergütet. D.h. Du verzichtest auf einen Geldbetrag zwischen 12 und 16,38 Cent/kWH; sparst aber im Gegenzug 22 Cent beim Bezugsstrom gegenüber dem EVU.
Macht bei naiver Betrachtung (=vor Steuern) einen Vorteil von 5,62 bis 10 Cent pro kWH. Im weiteren beschränke ich mich der Einfachheit halber auf einen EV-Anteil bis 30%. Alles andere machts nur unnötig kompliziert; dass müsstest Du dann mal selbst rechnen.
Zunächst ist nun die USt zu berücksichtigen. Damit Anlagen mit extrem hohen EV nicht steuerlich torpediert werden, gibt es die Fiktion (!!), daß a) der gesamte erzeugte Strom zunächst vom Betrieber an den VNB geliefert wird (steuerpflichtig, 28,74 Cent/kWH); b) eine Rücklieferung des selbst verbrauchten Stroms vom VNB an den Betreiber stattfindet (ebenfalls steuerpflichtig.) Bei dieser Fiktion fällt ein "Blutzoll" von ca. 3 Cent pro KWh
Von den 5,62 Cent sind dann nur noch 2,51 Cent übrig.
Nun kommt die Einkommensteuer. Der selbst verbrauchte Strom ist als Sachentnahme zu versteuern. Über die Bewertung wird heftig diskutiert - ohne jedes verbindliche Ergebnis. Wenn alles wie geschmiert läuft, bekommt man 13 Cent durch; wenn's richtig blöd läuft, versucht das FA Dir den Bezugsstrompreis aufs Auge zu drücken (22 Cent). Nehmen wir mal eine gesunde Mitte von 16 Cent. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% sind das 4,8 Cent.
Aus dem Vorteil von ursprünglichen 5,62 Cent wurden zuerst 2,51 Cent... und nun... ein Nachteil von 2,29 Cent. Aber vielleicht ist Dein Grenzsteuersatz ja auch viel niedriger... Vielleicht bekommst Du auch 13 statt 16 Cent durch... Vielleicht zahlst Du schon in wenigen Monaten für den privaten Strom nicht mehr 22 sondern 25 Cent Vielleicht schaffst Du den Sprung über die 30% EV-Anteil
==> Du siehst... alles andere als eindeutig.
Damit aber noch nicht genug. Du wirst in aller Regel einen Eigenverbrauchsanteil von mehr als 10% erzielen. Damit entfällt die Förderung nach §7g (IAB, Sonder-AfA). Die liquiden Mittel hieraus fehlen Dir ggf. wieder in der Finanzierung. Die höhere Finanzierung kostet nicht nur an sich mehr Geld.. sondern zieht vielleicht auch eine Konditionenverschlechterung nach sich.
Diese Effekte nachzurechnen wird verflucht schwer (bis unmöglich oder zumindest unwirtschaftlich). Das heisst aber nicht, dass man diese Nachteile völlig ausblenden darf. Auch hier dürften sich ein paar Cent pro kWh verbergen.
Eine andere Gefahr droht von anderer Seite: So mancher EVU ist nicht bereit Strom an einen Selbstverbraucher zu liefern. Evtl. kannst Du den Strom dann nicht beim günstigsten verfügbaren Anbieter beziehen.. sondern musst auf einen anderen EVU ausweichen. Hierbei könnte der Bezugsstrom plötzlich ein paar Cent teurer werden. Das kann nun extrem unangenehme Folgen haben, wenn Deine Anlage von überschaubarer Größe ist, hingegen Dein privater Stromverbrauch ausserordentlich hoch ist.
Von einer klaren Antwort sind wir also meilenweit weg. Mir scheint es empfehlenswert, erst im Ende des zweiten Jahres zum EV zu wechseln. (Das mag aber ein von der eigenen Situation geprägter Eindruck sein.)
Rechnen musst Du am Ende selbst.
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von Jennerwein » 18.07.2011, 15:14
super, danke für die ausführliche Antwort.
Eine Frage noch: sag mir ein Fallbeispiel für wen es sich eindeutig lohnt und welche Gegebenheiten vorhanden sein müssen.
Danke Jennerwein
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von kpr » 18.07.2011, 15:53
ich hab das noch nicht durchgespielt. (Überleg mal selbst, wieviele Parameter man da tabellieren müsste).
Dazu kommt das subjektive Wertempfinden a) Der eine findet 50,- Euro in zwei Jahren als viel Geld und rechnet noch drei Eselshäute voll b) der andere sagt.. "so ein Blödsinn.. so genau kann ich eh nicht planen. Da kommt nix bei rum. Finger weg." c) Wieder andere räumen dem Eigenverbrauch aus angeblich ökologischen Überlegungen den Vorzug ein, selbst wenn sie dabei "Nasse" machen,
Wie gesagt: Du bist für Dein Unternehmen ganz allein verantwortlich; Du musst rechnen, die Entscheidung treffen und die Konsequenzen tragen oder geniessen.
Von der Vorgehensweise her... bezogen auf meinen eigenen Fall:
Wenn ich auf 30% EV käme... dann wären das unter günstigen Umständen 5.400 kWh. (Keine Ahnung ob 30% realistisch sind.) Dann blieben aber weitere 7.000 kWh die ich beziehen müsste. Ergo hab ich bei den Konditionen für Bezugsstrom im Fall von Selbstverbrauch angesetzt. War im Juni 2010; damals hätte ich tatsächlich 3 Cent pro kWh für den Bezugsstrom drauflegen müssen, weil mir der günstigste Anbieter keinen Strom verkaufen wollte.
Die 3 Cent aus der USt sind auch so sicher wie das Amen in der Kirche.
An der Stelle war ich fertig. Ich war schon im Minus - und hatte die gesamte ertragsteuerliche Schiene (Sachentnahme, Wegfall IAB und Sonder-AfA) noch gar nicht angepackt.
Vielleicht findest Du eine ähnliche Vorgehensweise, bei dem Du nicht jeden Mist durchrechnen musst.
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von Sonnenfinsternis » 19.07.2011, 01:21
Jennerwein hat geschrieben:sag mir ein Fallbeispiel für wen es sich eindeutig lohnt und welche Gegebenheiten vorhanden sein müssen.
vielleicht hilft dir das hier weiter? Sonnenfinsternis
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von Jennerwein » 20.07.2011, 13:12
Hallo kpr,
du schriebst: Selbst verbrauchter Strom wird Dir mit 12,36 Cent / kWH vergütet, soweit der EV-Anteil <=30% ist....
Frage: wie wird in diesem Fall der überschüssige Strom vergütet ? mit 28,74 Cent ? Irgendwie hab ich hier einen Denkfehler drin... Soweit der EV-Anteil > 30% liegt, wird der übersteigende Teil mit 16,74 Cent/kWh vergütet. D.h. Du verzichtest auf einen Geldbetrag zwischen 12 und 16,38 Cent/kWH; sparst aber im Gegenzug 22 Cent beim Bezugsstrom gegenüber dem EVU.
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von Paulchen » 20.07.2011, 13:44
Jennerwein hat geschrieben:Frage: wie wird in diesem Fall der überschüssige Strom vergütet ? mit 28,74 Cent ? Irgendwie hab ich hier einen Denkfehler drin...
Vielleicht hilft dir diese Tabelle weiter? download/file.php?id=6101&mode=viewViele Grüße Paulchen
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von kpr » 21.07.2011, 10:21
!!! R E V O C O !!! Meine Milchmädchenrechnung weiter oben hat einen (schweren) Fehler. Ich habe den "Nachteil" aus der Ertragsbesteuerung der Sachentnahme in Abzug gebracht. Das ist schlicht falsch. Der Volleinspeiser muss zwar die Sachentnahme nicht versteuern - hat aber dafür selbstverständlich die höheren Einnahmen aus der Volleinspeisung zu versteuern. Mit steigendem Grenzsteuersatz hat der Selbstverbraucher hier gegenüber dem Volleinspeiser sogar einen Vorteil.
Anders als ich es bisher dargestellt habe, verbleibt also auf dieser Ebene immer noch ein Vorteil für den Selbstverbraucher! (Bei 22 Cent Bezugsstrom bleiben ca 2,5 Cent.)
ABER: Absolut betrachtet geht es um keine grossen Beträge. 100 Euro p.a. scheint mir hier schon verflucht viel Geld. Bei Die Effekte aus a) Wegfall der Anwendungsvoraussetzungen für § 7g EStG b) Evtl. höhere Bezugsstromkosten haben - je nach Einzelfall - durchaus das Potential, die vergleichsweise geringen Vorteile deutlich zu überlagern.
Insofern kann man vielleicht den Rat geben, a) die Folgewirkung auf den Bezugsstrom zu recherchieren b) die steuerlichen Überlegungen in Richtung Sonder-AfA und IAB abzuschliessen. Wenn hier der Selbstverbrauch Nachteile erleidet (weil Sonder-AfA beansprucht werden soll; weil zu einem teureren EVU gewechselt werden müsste) - dann würde ich erst gegen Ende des zweiten Jahres nochmal über Selbstverbrauch nachdenken; dann vermutlich auch wechseln - aber bis dahin bei der Volleinspeisung bleiben.
Umgekehrt: Wenn der IAB eh kein Thema ist; die Sonder-AfA sich auch nicht als der Kracher erweist und das bisherige EVU auch keine Probleme mit Selbstverbrauchern hat.... dann empfiehlt sich wohl eher die Selbstverbrauchslösung. (Ohne dass man das präzise vorausberechnen kann; dafür sind einfach zu viele Variablen in der Rechnung.)
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