EÜR Entnahme

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EÜR Entnahme

Beitragvon tomy38 » 01.02.2012, 06:54

Hallo ich habe dieses Jahr ein Kleingewerbe angefangen.

Die Suche habe ich auch schon zu Hilfe genommen u nichts gefunden.

Das Entnahmen in der EÜR nicht auftauchen ist mir bekannt.
Wie muss ich die Entnahme aber in der monatlichen USt Meldung berücksichtigen?
Alle Buchungen laufen über ein separates Girokonto.

z.B.
Entnahme einer Zange Preis 10 € zuzüglich MWSt.

Ausgabe-> Zange 10,- € 10,19 €

Einnahmen -> Privatentnahne Zange 10,- € 10,19 €
So ist die Ust Meldung doch ausgeglichen oder habe ich einen Gedankenfehler (Linke Hosentasche - rechte Hosentasche)
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Re: EÜR Entnahme

Beitragvon kpr » 01.02.2012, 08:14

Ich versteh es nicht.

Du kaufst eine Zange für 10,- Euro netto und ordnest die dem Unternehmen zu.
Die Vorsteuer ist in voller Höhe abzugsfähig. Prima. Märchen aus.

(Bei mir wäre der Sachverhalt jetzt zu Ende. Und daher komm ich ab hier mit dem Sachverhalt ins Schwimmen)
Jetzt entnimmst Du die Zange dem Unternehmen, weil Du sie fürs Unternehmen nicht mehr brauchst, Dir aber jeden Morgen damit die Hose zumachst.
O.k. - das wäre eine unentgeltliche Wertabgabe die einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird.
Der Vorgang ist ein steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz. Die Bemessungsgrundlage wären 10,- Euro; die anfallende Steuer wieder 1,90 Euro.
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Re: EÜR Entnahme

Beitragvon MBIKER_SURFER » 01.02.2012, 09:15

tomy38 hat geschrieben:Entnahme einer Zange Preis 10 € zuzüglich MWSt.
Ausgabe-> Zange 10,- € 10,19 €


Du bezahlst nur 1,9% Mwst? Wo lebst Du denn? :D - siehe @kpr - 1,9€ Umst!

Gruß
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Re: EÜR Entnahme

Beitragvon tomy38 » 01.02.2012, 11:34

Hallo,

OK habe mich bei der MWSt verrechnet.
Normalerweis macht das ja auch bei mir Excel.

Wenn ich es jetz richtig verstanden habeist es so zu sehen, dass ich die 100,- € als Ausgabe in die EÜR nehme und die 19% MWSt. nicht geltend mache.
Die 100,- € ohne MWSt. sthehen ja auf einer Rechnung.
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Re: EÜR Entnahme

Beitragvon Lodda60 » 01.02.2012, 12:59

Hallo tomy38,

mit den Zahlen stehst du ja auf Kriegsfuß. Mal kostet die Zange 10 € (netto) und dann aber 100 €. Wie dem auch sei.

Geh zu einem Baumarkt kauf die Zange, buche den netto Preis + MWSt als Ausgabe in deinem Kassenbuch, reiche bei der nächsten Voranmeldung die 19% MWSt als Vorsteuer ein und gut ist es. Wenn du die Zange mal Privat nutzen möchte, wird da keiner meckern.

Den Nettopreis für die Zange kannst du aus der Kasse deines Unternehmens nehmen, denn irgendwie muss ja der Baumarkt bezahlt werden. Du wirst ja wahrscheinlich bar bezahlen und nicht per Kredit- oder EC-Karte von deinem Firmenkonto.
Gruß
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Re: EÜR Entnahme

Beitragvon tomy38 » 01.02.2012, 13:14

Danke!

für eure ANtworten.

Werde es so machen wie Looda60 es schreibt!

:danke:
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Re: EÜR Entnahme

Beitragvon Kran01 » 01.02.2012, 17:53

Ausserdem, wenn Du die Zange privat brauchst, schmeiss die Quittung weg, dann musst Du sie nicht einbuchen und wieder entnehmen
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Re: EÜR Entnahme

Beitragvon Lodda60 » 01.02.2012, 20:18

Hallo tomy38,

in einem Punkt habe ich mich vertan. Du musst natürlich den Bruttobetrag für die Zange aus der Kasse nehmen, denn du bezahlst ja im Baumarkt auch brutto, d. h. inkl. MWSt. Aber die Vorsteuer für die Zange wird auf das Geschäftskonto überwiesen. Dann hast du effektiv nur den Nettopreis für die Zange aus der Kasse genommen.
Gruß
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