Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
Moderator: Mod-Team
von solarmousel » 11.08.2011, 12:42
Hallo, seit knapp 3 Wochen generiere ich jetzt Strom. Nun möchte ich gerne die MWST. vom FA zurückerhalten und auch von der VNB (oder HSE?) die Abschlagszahlungen erhalten. Wie ist denn das die richtige Vorangehensweise (den Fragebogen habe ich beim FA schon abgegeben und warte nun auf eine neue Steuernummer, das soll so lt. FA nächste Woche bearbeitet sein). Meine konkreten Fragen: - kann ich erst die VNV (HSE) kontaktieren, wenn ich die neue Steuernummer habe oder wie bekomme ich die Abschlagszahlungen? - wie funktioniert die Vorsteuer-Anmeldung, welches Formular? - was muss ich tun, um die MWST. zurückzuerhalten? Ich habe mich schon ein bisschen im Forum eingelesen, da ist ja auch beim Steuerausgleich am Jahresende einiges zu berücksichtigen, ich hoffe, ich habe bislang keinen Stichtag verpasst. Hoffe, Ihr könnt mir meine Fragen beantworten. Vielen Dank  solarmousel
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von kpr » 11.08.2011, 13:24
Ich beantworte Dir Deine Fragen gerne. Gestehe mir aber den Rat zu, dass man aufgrund der gewählten Formulierungen Dir nur einen wirklich guten Rat geben kann: Lass im ersten Jahr einen Profi ran. Das Honorar ist es wert.
Um Deine Lieferung vergütet zu bekommen, musst Du grundsätzlich das tun, was jeder andere Unternehmer auch macht: Er schreibt eine Rechnung.
Es dürfte im beiderseitigen Interesse liegen, dass man mit Abschlagszahlungen und nur einer Jahresabrechnung arbeitet. Das müsstest Du mit Deinem VNB vereinbaren. Die Schriftform ist dafür noch nicht einmal vorgeschrieben. Vom Abschluss eines Einspeisevertrages ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich abzuraten. Persönlich würde ich auch niemals die Abrechnungslast aus der Hand geben. Man tauscht damit lästige, aber gut beherrschbare Probleme, in anders lästige, weniger beherrschbare Probleme.
Dein Unternehmen ist umsatzsteuerpflichtig. Du bist demnach künftit verpflichtet, monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Die Datenübermittlung funktioniert elektronisch. Stichwort "Software ELSTER". Da können Dir andere hier mehr und besseres zu erklären als ich. Im Rahmen der UStVA wird die in einem Voranmeldungszeitraum angefallene Vorsteuer mit der im gleichen Voranmeldungszeitraum angefallenen Umsatzsteuer verrechnet; unterm Strich bleibt eine Umsatzsteuervorauszahlung oder USt-Erstattung. Auf diesem Wege regulieren sich alle USt- und Vorsteuerbeträge. Egal ob aus der Investition oder aus einem Notizblock den Du im jeweiligen Monat gekauft hast.
Weil für den Computer bei der FinVerw Deine redliche PV den Eindruck eines höchst kriminellen USt-Karussels hinterlässt, ist die FinVerw gezwungen die Vorsteuererstattung aus der Anlage zu überprüfen. Deswegen reichst Du - zur Beschleunigung und Vereinfachung - ausnahmsweise die Rechnung der Anlage parallel beim Finanzamt in Kopie ein. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme. Bei allem was die PV betrifft, kriegt das FA fortan nur noch die Belege, die es ausdrücklich anfordert.
Da Du - warum auch immer - spät dran bist, würde ich Dir empfehlen, die erste Voranmeldung schnellstmöglich auf Papier abzugeben. Abgabepflichtig bist Du, seit Du mit den ersten konkreten Vorbereitungshandlungen begonnen hast. Lediglich hat die Verwaltung ihr Ei noch nicht gelegt (neue Steuernummer, Weitergabe Akten) und läuft Dir noch nicht hinterher.
Einen "Steuerausgleich" (Du meinst Lohnsteuerjahresausgleich) gibt es als Veranlagungsform seit vielen Jahren nicht mehr. Du gibst schon seit Ewigkeiten eine Einkommensteuererklärung ab. Die wird künftig erweitert um die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Als Anlage zur Anlage G ist eine steuerliche Gewinnermittlung zu erstellen. Realistisch ist nur die Einnahmen-Überschussrechnung nach §4 III. Du bist wahrscheinlich unter der Einnahmengrenze, und bist nicht verpflichtet, hierzu die formgebundene Anlage EÜR zu verwenden - sondern kannst dies formlos mit Excel machen. Die Verwendung der Anlage EÜR hat jedoch durchaus Vorteile.
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von solarmousel » 15.08.2011, 08:14
Vielen Dank für die Antwort(en).
Es ist richtig, ich bin nicht der Steuer-Crack, aber bei der geringen Ust habe ich nicht damit gerechnet , einen Steuerberater aufsuchen zu müssen.
Das werde ich dann lieber mal tun für meine nächste Einkommensteuererklärung.
Überrascht bin ich, dass ich "spät dran" bin, habe zwar schon Strom erzeugt, aber noch kein Geld erhalten, für was soll ich dann was abgeben..... aber daran erkenne ich, dass ich in Steuerdingen dann doch ein ausgesprochenes Greenhorn bin!
Ich habe mir vom Finanzamt die Elster-CD besorgt, hoffentlich ist da etwas zur Voranmeldung dabei.
Oder soll ich - noch ohne Steuernummer - die Voranmeldung etwa nicht elektronisch an das FA geben?
besten Dank für einen kurzen Kommentar dazu.
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von kpr » 15.08.2011, 09:08
Wenn alles richtig läuft, ist die USt ergebnisneutral. Von daher.. wozu hier einen Berater? Antwort: DAMIT es richtig läuft! Der Laie kann die Folgenschwere seines Fehlers oftmals überhaupt nicht einschätzen. Wenn Du ein Bauer mit nur einer Kuh wärest und hättest eine 10 ha große Weide. Würdest Du die Kuh dort grasen lassen, weil "nur" eine einzige Mine in der Weide verbuddelt ist? Und den Räumdienst erst kommen lassen, wenn es 100 wären? Spät dran,... ganz einfach: Weil das FA sein Ei noch nicht gelegt hat, kannst Du nicht - ganz normal - elektronisch abgeben. Weil Du aber gerade jetzt eine Erstattung zu erwarten hast, bleibt Dir nur der Schleichweg über die Papiererklärung. Und die bereitet dem Laien dann halt noch ein paar Sorgen mehr... weil er eben nicht ungestört auf der freien Autobahn durch die Sache durchrutschen kann. Wärest Du zwei, drei Monate früher dran.. hättest Du Deine Steuernummer längst. (Und nur am Rande: Umsatzsteuerlicher Unternehmer (und somit zur Abgabe verpflichtet) bist Du mit Beginn der ersten konkreten Vorbereitungshandlungen (=spätestens beim nachverhandeln eines Angebotes). Das das FA Dir noch nicht auf den Füssen steht, hat rein verwaltungstechnische Gründe (kein USt-Kennzeichen gesetzt. Das ist in dem Fall Fluch und Segen zugleich). Für was Du abgeben sollst, obwohl Du noch gar kein Geld erhalten hast? a) Zur Abgabe ist der Unternehmer für jeden Voranmeldungszeitraum verpflichtet. Auch wenn weder Umsätze zu versteuern sind, noch Vorsteuern anzumelden sind. ("Nullmeldung") b) Weil gerade, wenn keine Umsätze zu versteuern sind, aber Vorsteuer ansteht, der Unternehmer auf der Stirn stehen hat "Schnell schnell Isabell". (Wenn Du hingegen Geld zu bringen hast... DANN ist es richtig sich Zeit zu lassen.) Ich denke das sind mal zwei gute Gründe 
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von solarmousel » 15.08.2011, 09:45
Ok,ok, so langsam verstehe ich, wo bei mir das Versäumnis liegt. Ich mache mich gleich daran, da was zu tun.
Ich kanndann nach der Papier-Erklärung- nachdem ich dann die Steuernummer habe -mit Elster weitermachen, also elektronisch, oder?
Vielen Dank nochmals!
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von kpr » 15.08.2011, 10:17
nicht kann... "muss". Grundsätzlich ist elektronisch abzugeben. Stell Dich auch mal auf Gegenwind ein, wenn Du auf Papier abgibst. Du machst damit nämlich das, was der Verwaltungshengst am wenigsten mag: Du zwingst ihn dazu, die Verwaltung handeln zu lassen. (Deswegen.. lieber ab in die Post damit... dann hat er keine Chance Dir was Auszuschwatzen. "Schwatzen" ist nämlich kein Verwaltungshandeln... und deshalb nicht nachprüfbar... und deshalb gegenüber Laien reichlich beliebt.)
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von solarmousel » 15.08.2011, 10:46
Sorry, das ging mir zu schnell: wie jetzt, ohne Steuernummer mit dem Formular "Umsatzsteuervoranmeldung 2011" und Abgabe beim FA, und wenn die Steuernummer dann da ist, mit Elster weitermachen? Das wäre für mich kein Problem. Gut, und dann mache ich jetzt gleich im August die erste Voranmeldung, noch vor dem 10. der nächsten Monats, und keiner meckert mich im FA an, oder?
Bin jetzt ein bischen pentrant, sorry, aber bei dem ersten Formular will ich es mir nicht gleich mit dem FA verscherzen...
Danke vorab für einen Kommentar dazu!
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von kpr » 15.08.2011, 11:03
keine Panik. Die Jungs & Mädels der Voranmeldungsstelle sind auf Stressrestistenz geprüft.
Passt so. Die erste jetzt hilfsweise auf Papier. Danach elektronisch. (Spätestens wenn die erste veranlagt ist.. ist beim FA ja intern alles geregelt.)
Was Dir zu schnell ging, ist der "Menschlichkeitsfaktor" beim FA. Jeder der dort arbeitet, ist auch nur ein Mensch. - Eine auf Papier eingereichte Voranmeldung macht dem Mitarbeiter mehr Arbeit als eine elektronische - Eine auf Papier eingereichte Voranmeldung zurückweisen, erfordert förmliches Verwaltungshandeln. Das macht noch mehr Arbeit - Im Gespräch den Stpfl. dazu bewegen, doch lieber gar nicht auf Papier abzugeben.. und ein paar Wochen zu warten.. das erfordert nur ein bischen Geschwätz.
Würde ich dort sitzen, würde ich es auch immer versuchen, den Stpfl. davon abzuhalten, mir was auf den Tisch zu werfen. Hier bei mir im Büro gilt ja auch für jeden: Wer meint mir ein Äffchen auf den Tisch setzen zu müssen - nimmt mindestens ein anderes Äffchen mit hinaus; ansonsten hab ich über kurz oder lang einen Affenstall. Und ich mag es lieber, wenn mein Schreibtisch aufgeräumt ist. Genau so ticken vermutlich Millionen anderer Bürohengste. Entsprechend würde ich mit sowas nie auf dem FA vorsprechen; sondern auf jeden Fall in den Briefkasten schmeissen.
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von solarmousel » 15.08.2011, 13:13
Ok, sollte ich dann parallel schon mit der VNB sprechen, damit die Abschlagszahlungen angeleiert werden. Oder ist dafür die HSE zuständig, die die Anlage abgenommen hat, kurz: von wem bekommen wir die Einspeisevergütung? Besten Dank vorab
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von kpr » 15.08.2011, 13:29
who / what the f... ist "HSE"?
Die Vergütung zahlt der für Dein Versorgungsgebiet zuständige VNB.
Anleiern ist immer gut. Aber mit Verstand. Ich hoffe Du hast keinen Einspeisevertrag unterschrieben und wirst dies auch nicht tun. (Dort ist meistens der Übergang der Abrechnungslast auf den VNB sowie der Zahlungsmodus (Abschläge) geregelt.)
Ohne Einspeisevertrag gilt BGB. Und BGB sieht natürlich nicht vor, daß Dir jemand Abschlagzahlungen leistet. Das heisst nun aber nicht, dass man die nicht trotzdem vereinbaren kann. Aufgrund einer einvernehmlichen Abrede "auf Augenhöhe". Bettle nicht allzu sehr um Abschlagzahlungen... da machst Du Dich selbst klein. Es dürfte mit Sicherheit der VNB sein, der ein deutlich höheres Interesse an Abschlagzahlungen hat, als Du. Bei dem kostet jede Buchung echtes Geld; und die von Kleinbetrieben sind erfahrungsgemäß besonders teuer. "Anleiern" würde als bei mir so aussehen, dass ich mal mit der Buchhaltung oder mit accounts payable beim VNB telefoniere, und FRAGE wie sie es denn gerne hätten... als Einzelrechnung... ODER mit Abschlagzahlungen und Schlussrechnung. (Auf Gutschriftsverfahren mit Abschlägen und Gutschriften würde ich mich nicht einlassen.)
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