Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
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von PV_Kraichgau » 21.10.2011, 11:56
Hallo zusammen, ich hab' mich echt bemüht, aber das ganze mit Thema "Finanzamt, Steuern, usw." bleibt für mich unverständlich Zum Sachverhalt: Aktuell warte ich noch auf die Installation der PV-Anlage auf dem Dach meiner Eltern, Realisierung noch im November 2011. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung habe ich dem FA vor einer Woche geschickt. Das Formular habe ich nach bestem Wissen, was ausschließlich aus den Beiträgen hier stammt !!!, ausgefüllt: - auf Kleinunternehmerregelung verzichtet - UStNr. beantragt -> Bis wann ist mit Antwort zu rechnen ? Was ist nun als nächstes zu tun ? Folgendes steht auf meiner ToDo-Liste mit entsprechenden Fragen: - Überlassungsvertrag mit meinen Eltern abschliessen -> Welche Form, was schreibt man da rein ? - erstrangige Dienstbarkeit (Nutzungsrecht) im Grundbuch eintragen lassen -> Was muss da alles rein (Laufzeit, Investitionshöhe, ...) ? - Wenn die Anlage in Betrieb ist, muss ich Rechnung an meine Eltern stellen und USt. ausweisen, oder ? - Wie baue ich diese Rechnung auf, welchen Strompreis setze ich hier an ? - Wie trete ich mit Netzbetreiber in Kontakt wg. monatlicher Abschläge oder meldet der sich bei mir nach der Inbetriebnahme ? - USt-Voranmeldung monatlich über Elster einreichen -> wie kann ich diese berechnen ? Oh je, ihr seht, ich stehe noch ganz am Anfang, aber mit der Hilfe hier im Forum werde auch ich noch durchblicken LG PV_Kraichgau
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PV_Kraichgau
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von kpr » 21.10.2011, 12:59
Naja... dafür dass Du Dich als Laie mit wenig Verständnis outest, ist das aber schon mal alles nicht schlecht. Da hab ich aber schon viele Fälle gesehen, wo die Fragesteller ihre Kompetenz weit höher eingeschätzt haben - womit der Aufschlag dann umso schmerzlicher war.
Bearbeitungszeit Fragebogen: Keine seriöse Antwort möglich. Das hängt von tausend Unwägbarkeiten ab. Das kann morgen gegessen sein; genausogut kann es Dir passieren, dass Du nach 6 Monaten anrufst, und Dir sagt jemand, dass das Ding hinter die Heizung auf einem Teilbezirk gefallen ist, auf dem eine Stelle unbesetzt ist, auf der zweiten eine Dame in Mutterschaft sitzt, und die Vertretung sich im Erziehungsurlaub befindet. Du bist gut beraten, wenn Du FREUNDLICH nach dem Sachstand anfragst. (Freundlich... immer dann, wenn man keinen werthaltigen Rechtsanspruch in der Tasche hat und als Bittsteller auftritt.)
Überlassungsvertrag und Dienstbarkeit: Da gibt es berufenere Leute hier als mich. Ich schweige mich mal aus. Hab da von Tuten keine Ahnung.
Ich lese heraus, daß Du den erzeugten Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe der Anlage verbrauchen lassen willst; zumindest teilweise. Abnehmer sind Deine Eltern. Richtig so? (Ansonsten könnte ich mir aus dem Sachverhalt keine Leistungsbeziehung zwischen Dir und Deinen Eltern vorstellen, wo Du eine Rechnung stellst.) Die Annahme ist dann "halb richtig". Öffentlich-rechtlich besteht - sofern Deine Eltern den Strom für private Zwecke verwenden - keine Verpflichtung zum Ausstellen einer Rechnung. Aber es gibt halt sowas wie kaufmännische Gepflogenheiten. Und dazu gehört es auch, über eine erbrachte Lieferung ordentlich abzurechnen. (Versteuern musst die Einnahme natürlich auch dann, wenn keine Rechnung geschrieben wird.)
Aufbau der Rechnung... naja.. "ganz normal". Auf Briefkopf Deiner Firma. überschrift "Rechnung". Kurze Herleitung der gelieferten Menge aus Zählerständen. Gelieferte Menge x EP = GP, netto absummieren; 19% USt aufschlagen = brutto. Finish. So wie jede andere Rechnung auch die in Deinem Briefkasten landet. Keine Hexerei.
Preis: Den Differenzbetrag auf den Du durch den "Eigenverbrauch" verzichtest. 0,1638 €/kWH zzgl. USt. Das dürfte für Deine Eltern immer noch ein Schnäppchen sein. Wenn Du nach dem Motto "Kleinvieh macht auch Mist" über überhöhte Stromrechnungen Geld von der Elterngeneration absaugen möchtest... dann nimm 10% mehr als ein Anbieter für echten, grünen, handgeklöppelten Naturstrom aus Holz. Solange Dein Kunde nicht zum Marktbegleiter abwandert, ist es Deine Sache wieviel Du nimmst. (Nur bitte nicht weiter runter gehen... da tun sich ein paar steuerliche Abgründe auf. Nicht jeden Fehler muss man selbst machen.)
Der Netzbetreiber.... Bezogen auf irgendwelche Meldepflichten, Abnahmen, Genehmigungen, schieß-mich-tot durch oder gegenüber dem Netzbetreiber kann ich Dir nichts sagen. Das ist eh von VNB zu VNB unterschiedlich; und bei mir war die KEVAG maximal pflegeleicht. Wenn das alles ordnungsgemäß in Tüten ist - und nur dann: Bezogen aufs Geld.... ganz einfach: Am Monatsende schreibst Du ne Rechnung. Zahlungsziel: 14 Tage. Am 15. Tag geht eine Mahnung mit Nachfrist 14 Tage. Und am 31. Tag lässt Du das Inkasso von einem Anwalt erledigen. Dann sind die Claims direkt abgesteckt - und keiner wird beim VNB mehr glauben, Du wärest der richtige (doofe) Geschäftspartner, bei dem man billigen Lieferantenkredit ziehen kann. (Auch hier: Irgendwelche organisatorischen Unzulänglichkeiten beim VNB... da hast Du maximales Verständnis für; Du empfindest Mitleid und bist emotional ergriffen. Nur... am Zahlungsziel ändert sich nichts. Sollen die sehen wie sie ihren Laden auf Vordermann bringen. Musst Du.. muss ich... warum die nicht?)
Die UStVA Du erstellst zwei Belege an den VNB. (1) Die Lieferung von Strom; berechnet auf der Basis der Volleinspeisung (!! ja... Volleinspeisung. Kein Tipfehler) (2) Eine Gutschrift über die Rücklieferung (angesetzt mit dem Delta = 16,38 Cent) Und darüber hinaus hast Du ja noch die Rechnung an die Eltern. (3)
Die Nettobeträge aus der Lieferung an den VNB und Deine Eltern (1) und (3) werden als "Umsätze zum Steuersatz v. 19 v.H." in der VA eingetragen. Die Steuer wird mit 19% vom Nettobetrag errechnet.
ALLE in einem Voranmeldungszeitraum angefallenen Vorsteuerbeträge werden als "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern" eingetragen. Da fällt mir ein a) die Vorsteuer aus der Rechnung des Solarteuers und aller anderen Belege i. Z. mit der Errichtung der Anlage b) die Vorsteuer aus Beleg Nr. (2); die Gutschrift an den VNB über die Rücklieferung des durch die Eltern verbrauchten Stroms
Stell Dich drauf ein, die erste Voranmeldung auf Papier abzugeben.
Jetzt hast Du mal einen groben Überblick. Wenn es daran geht die Rechnungen zu schreiben.. schauen wir uns das en detail an.
Wirkt wie ne ganze Menge Arbeit. Ist es vielleicht auch. Aber ich garantiere Dir... .es ist EINFACHE Arbeit. Und Du handelst. Du bleibst Herr der Lage. Du kannst Dich bei Bedarf auch wehren. Man kann die Komfortlösung wählen (Abschläge, Abrechnung durch VNB).. aber wehe Dir, da geht was schief. Auf hoher See und vor Gericht bist Du wenigstens in Gottes Hand; hier wärest Du in den Fängen eines Konzerns. Da brauchst Du viel Geduld und dicke Bohrer für dicke Bretter. Dann lieber selbst jeden Monat drei Blatt Papier beschreiben. Hab da gestern noch einen thread gelesen... als ich den TO gestern Abend in mein Nachtgebet eingeweiht habe.. hat Jesus nochmal die Hände vors Gesicht geschlagen und bitterlich geweint.
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von PV_Kraichgau » 21.10.2011, 15:15
kpr hat geschrieben:Naja... dafür dass Du Dich als Laie mit wenig Verständnis outest, ist das aber schon mal alles nicht schlecht. Da hab ich aber schon viele Fälle gesehen, wo die Fragesteller ihre Kompetenz weit höher eingeschätzt haben - womit der Aufschlag dann umso schmerzlicher war.
Der Dank geht nochmals an alle, die hier so viel Fachwissen einbringen, u.a. auch Du kpr hat geschrieben:... Aufbau der Rechnung... naja.. "ganz normal". Auf Briefkopf Deiner Firma. überschrift "Rechnung"...
Thema Firma: D.h. ich muss unabhängig von dem Fragebogen, den das FA bekommen hat, doch noch ein Gewerbe anmelden ? kpr hat geschrieben:... Wenn das alles ordnungsgemäß in Tüten ist - und nur dann: Bezogen aufs Geld.... ganz einfach: Am Monatsende schreibst Du ne Rechnung. Zahlungsziel: 14 Tage. Am 15. Tag geht eine Mahnung mit Nachfrist 14 Tage. Und am 31. Tag lässt Du das Inkasso von einem Anwalt erledigen. Dann sind die Claims direkt abgesteckt - und keiner wird beim VNB mehr glauben, Du wärest der richtige (doofe) Geschäftspartner, bei dem man billigen Lieferantenkredit ziehen kann....
Hoppla, o.k. gleich "die Waffen" zeigen  Also dann auch klassische Rechnung wie Du zuvor beschrieben hast mit ausgewiesener UST ? kpr hat geschrieben:Die UStVA Du erstellst zwei Belege an den VNB. (1) Die Lieferung von Strom; berechnet auf der Basis der Volleinspeisung (!! ja... Volleinspeisung. Kein Tipfehler) (2) Eine Gutschrift über die Rücklieferung (angesetzt mit dem Delta = 16,38 Cent) ...
D.h. ich kann die Gutschrift gleich mit der Einspeisevergütung verrechnen oder nur letztere "einfordern" und Gutschrift selbst überweisen, was ist da üblich oder " Vorschrift" ??? LG PV_Kraichgau
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von PV_Kraichgau » 27.10.2011, 12:27
Mahlzeit zusammen, mmh  keiner hat Antworten auf meine zuvor gestellten Fragen, so abwägig sind die doch nicht, oder ???? Vielleicht zu banal, dass keiner zum x-ten Mal drauf antworten möchte ??? Freue mich weiter auf Kommentare, Hinweise usw., DANKE im Voraus. LG PV_Kraichgau
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von kpr » 27.10.2011, 15:03
Tatsächlich alleine von mir bestimmt 100 x gepostet: Die - ordnungsrechtliche - "Gewerbeanmeldung" bei der Gemeinde hat mit dem Bereich "Finanzamt u. Steuern" gar nichts zu tun. Der ähnlich klingende Begriff "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" ist in etwa so wie die Relation von "Kuchen backen zu Arschbacken". Das Finanzamt schaut auf die tatsächlichen Verhältnisse. Wenn Du nebenbei noch 1Mio Gewinn aus banden- und gewerbsmäßiger Hehlerei und Förderung der Prostitution erzielst, musst Du die Einkünfte ja auch versteuern - auch wenn Du dafür garantiert kein Gewerbe beim Ordnungsamt angemeldet hast.
Was Rechnung / Gutschrift angeht: Ganz klar: Verrechnen. Ich würde auch die beiden Abrechnungen möglichst auf ein Stück Papier pressen (und nur wenn der VNB unbedingt will, bekommt er es auf getrennten Blatt Papier; bzw demnächst in getrennten E-Mails.)
Mit dem Begriff "Firma" bin ich an der Stelle schludrig umgegangen. Sorry. Es hätte heißen müssen "auf Kopfbogen Deines Unternehmens". "Firma" (lat. "Name") ist derjenige Name, unter dem ein Unternehmen am Markt auftritt. Wer unter seinem eigenen Namen auftritt, braucht nicht mehr firmieren. Und das dürfte bei PV der Regelfall sein. (Mit Nichtwissen: Wenn Du eine Firma führst (z.B. "Sonnenkönig 2000") muss diese Firma im HR eingetragen werden; die vollständige Bezeichnung wäre m.E. dann "Sonnenkönig 2000, Karl Mustermann e.K.")
"Waffen zeigen"... wenn Du das so nennen willst.. dann ja. Ich sage dazu: Dem Kunden von Anfang an zeigen, dass man der ungeeignete Spielpartner für billigen Lieferantenkredit ist. Ich bin da auch absolut emotionslos; ob nun in meinem beruflichen Umfeld (wo es dann etwas größere Zahlen sind) oder zu Haus bei der PV: Das Forderungsmanagement ist wie ein schweizer Uhrwerk; es läuft pünktlich und unaufhaltsam. Einzig Geldzufluss kann den Prozess stoppen. Ausreden höre ich mir verständnisvoll an und zeige tiefes Mitgefühl - das ändert aber nichts an dem recht einfach strukturierten Ablauf.) Der Witz ist, daß der VNB dies sehr wohl registriert und seinen Zahlungsfluss entsprechend steuert. Aus 100,- Euro Verbindlichkeit 3,- Euro Zinsgewinn ziehen macht nämlich nur solange Spass, wie man nicht 65 Euro Anwaltshonorar berappen muss. (Sieht übrigens auch jeder accounts payable manager völlig emotionslos. Mit den einen kann mans machen - mit anderen halt nicht.)
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von PV_Kraichgau » 06.08.2012, 20:51
kpr hat geschrieben: [...]
Die UStVA Du erstellst zwei Belege an den VNB. (1) Die Lieferung von Strom; berechnet auf der Basis der Volleinspeisung (!! ja... Volleinspeisung. Kein Tipfehler) (2) Eine Gutschrift über die Rücklieferung (angesetzt mit dem Delta = 16,38 Cent) Und darüber hinaus hast Du ja noch die Rechnung an die Eltern. (3)
Die Nettobeträge aus der Lieferung an den VNB und Deine Eltern (1) und (3) werden als "Umsätze zum Steuersatz v. 19 v.H." in der VA eingetragen. Die Steuer wird mit 19% vom Nettobetrag errechnet.
ALLE in einem Voranmeldungszeitraum angefallenen Vorsteuerbeträge werden als "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern" eingetragen. Da fällt mir ein a) die Vorsteuer aus der Rechnung des Solarteuers und aller anderen Belege i. Z. mit der Errichtung der Anlage b) die Vorsteuer aus Beleg Nr. (2); die Gutschrift an den VNB über die Rücklieferung des durch die Eltern verbrauchten Stroms
Stell Dich drauf ein, die erste Voranmeldung auf Papier abzugeben.
Jetzt hast Du mal einen groben Überblick. Wenn es daran geht die Rechnungen zu schreiben.. schauen wir uns das en detail an.
[...]
So, es ist so weit, mein Netzbetreiber hat aufgrund meiner gestellten Rechnungen endlich im Juli rückwirkend Geld überwiesen D.h. er hat in seiner Abrechnung (also trotz meiner gestellten Rechnungen) nochmals "Erzeugung-/Lieferung Strom" und "Eigenverbrauch-/Rücklieferung Strom" ausgewiesen und miteinander in einer Gutschrift verrechnet. Was bedeutet das jetzt im Bezug auf die für Juli zu machenden Vorsteueranmeldung bezgl. der Angaben oben, also (1), (2) (Anm.: (3) Rechnung an Eltern habe ich noch nicht gestellt, kommt erst im Dezember) - Muss ich jetzt die Nettobeträge von "Erzeugung-/Lieferung Strom" zusammenzählen und im Elster-Formular unter " Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen und sonstige Leistungen einschl. unentgeltlicher Wertangaben) zum Steuersatz von 19 v. H. (81) eintragen ? - Was mache ich mit der Summe der Nettobeträge aus "Eigenverbrauch-/Rücklieferung Strom", wo werden diese im Elster-Formular eingetragen ? LG PV_Kraichgau
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von kpr » 07.08.2012, 10:56
Ich würde nun zunächst einmal seine Abrechnungen zurückschicken. Zumindest die Gutschrift über Deine Einspeisung. Erfolgt hier keine Rückweisung, dann haben wir zwei Belege in der Welt, auf denen USt ausgewiesen ist. "Papier mit Steuer schwärzen kostet Geld" haben sie mir in der Berufsschule beigebracht. Und davon hält man sich fern. Da das zu Deinen Lasten gehen KÖNNTE, würd ich diesen misslichen Zustand beseitigen.
Wenn Du dem VNB zu verstehen gibst, dass Du definitiv die Abrechnungslast nicht auf ihn übertragen wirst, wird er in aller Regel so vernünftig sein, und seinerseits die Abrechnungslast für seine Rücklieferung auf Dich übertragen. Wenn nicht.. nun ja... dann rechnet halt jeder über seines ab. Das ist zwar unnötig aufwändig; aber keinesfalls komplizierter. Den Zustand muss man dann mal ertragen. (Auf keinen Fall würde ich mir den Willen des VNB aufdrücken lassen. Ihr begegnet Euch auf Augenhöhe! Da muss man auch mal cojones zeigen.)
Maßgeblich sind deshalb für Dich DEINE Abrechnungen. Die Zahlung ordnest Du den beiden Abrechnungen zu. Du versteuerst den Betrag, der auf Deine Rechnung über Volleinspeisung an den VNB entfällt. (Die USt in der Gutschrift über den vom VNB (rück)gelieferten DV ist unerheblich. Wenn wäre das Vorsteuer für Dich; als solche ist sie jedoch gerade NICHT abzugsfähig.) Die kommen also nirgends hin.
Und ja.. die Zeile im Formular hast Du gut getroffen!
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von PV_Kraichgau » 07.08.2012, 11:36
kpr hat geschrieben:Ich würde nun zunächst einmal seine Abrechnungen zurückschicken. Zumindest die Gutschrift über Deine Einspeisung. [...] Wenn Du dem VNB zu verstehen gibst, dass Du definitiv die Abrechnungslast nicht auf ihn übertragen wirst, wird er in aller Regel so vernünftig sein, und seinerseits die Abrechnungslast für seine Rücklieferung auf Dich übertragen. Wenn nicht.. nun ja... dann rechnet halt jeder über seines ab. Das ist zwar unnötig aufwändig; aber keinesfalls komplizierter. Den Zustand muss man dann mal ertragen. (Auf keinen Fall würde ich mir den Willen des VNB aufdrücken lassen. Ihr begegnet Euch auf Augenhöhe! Da muss man auch mal cojones zeigen.) [...]
Oh je, ich hab mehrfach mit den "Damen und Herren" telefoniert, der eine stimmte zu, verwies dann aber auf den anderen, der wiederum lehnte ab ... Schlußendlich ein heilloses Durcheinander .. dann war meine letzte Kontaktaufnahme zur Abrechnung, dort wieder nur Gejammer über den Aufwand usw. .. ich bin aber "hartnäckig" geblieben und habe darauf bestanden, selbst Rechnungen zu schreiben - das tolle Rechnungstool von Paulchen muß doch auch Anwendung finden Und dann kam doch wieder für jeden Monat eine Abrechnung auf der jeweils die einzelnen Beträge ausgewiesen sind und dann auch noch anders als ich es vorgegeben hatte ... Die Gutschrift ist nicht separat sondern auf dem gleichen Blatt, somit schwierig mit zurückschicken kpr hat geschrieben:Maßgeblich sind deshalb für Dich DEINE Abrechnungen. Die Zahlung ordnest Du den beiden Abrechnungen zu. Du versteuerst den Betrag, der auf Deine Rechnung über Volleinspeisung an den VNB entfällt. (Die USt in der Gutschrift über den vom VNB (rück)gelieferten DV ist unerheblich. Wenn wäre das Vorsteuer für Dich; als solche ist sie jedoch gerade NICHT abzugsfähig.) Die kommen also nirgends hin. [...]
O.k. also nehme ich die Summe der Einzelbeträge ohne die Gutschrift - prima ! kpr hat geschrieben:Und ja.. die Zeile im Formular hast Du gut getroffen!  , ich wußte ja, mit Nummern, die sich ändern können, brauche ich erst gar nicht kommen LG PV_Kraichgau
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von kpr » 07.08.2012, 12:13
Dann schickst Du halt die Abrechnungen zurück. Jetz tnoch einmal einzeln. Kurzer dreizeiler: Ihre Abrechnungen vom xx.xx.xx zu meiner Entlastung an Sie zurück. Ich habe mehrmals darauf hingewiesen, daß ich die Abrechnungslast nicht auf den Leistungsempfänger übertragen werde. Künftige Abrechnungen werde ich nur noch einmal jährlich zurückgeben. Umgekehrt bitte ich weiterhin höflich um Mitteilung, ob die Abrechnungslast über den die Rücklieferung des DV an den Anlagenbetreiber von Ihnen auf mich übertragen wird. Bis zu einer anderslautenden Mitteilung gehe ich davon aus.
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von PV_Kraichgau » 07.08.2012, 20:38
Danke kpr für dein Bemühen, aber ich habe überhaupt keine Lust mehr mich mit denen auseinanderzusetzen Ich melde mich dann wieder für den letzten offenen Punkt, wenn ich die Rechnung an meine Eltern im Dezember gestellt habe, um mir erklären zu lassen, wo ich dann welchen Wert in der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen muss LG PV_Kraichgau
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