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von kpr » 07.08.2012, 21:26
also... ganz ehrlich.... ALDI braucht auch keine besondere Zeile in der UStVA für jeden einzelnen Kunden. Alle "Umsätze zu 19 v.H." werden in einen Topf geworfen - und kommen in die gleiche Zeile.
"Auseinandersetzen".... naja.. ich nenn es "stur den eigenen Weg gehen". Du willst ja von denen nichts. Die können ja ruhig machen was sie wollen. Ich kann Dich ein Stück weit verstehen. Ich wette, Du willst Dir damit "Ruhe" erkaufen. Ich wünsche Dir, dass Dich diese trügerische Ruhe dann nicht irgendwann einholt.
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von PV_Kraichgau » 08.08.2012, 07:50
kpr hat geschrieben:also... ganz ehrlich.... ALDI braucht auch keine besondere Zeile in der UStVA für jeden einzelnen Kunden. Alle "Umsätze zu 19 v.H." werden in einen Topf geworfen - und kommen in die gleiche Zeile.
Ist das sie Antwort auf PV_Kraichgau hat geschrieben:Ich melde mich dann wieder für den letzten offenen Punkt, wenn ich die Rechnung an meine Eltern im Dezember gestellt habe, um mir erklären zu lassen, wo ich dann welchen Wert in der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen muss
kpr hat geschrieben:"Auseinandersetzen".... naja.. ich nenn es "stur den eigenen Weg gehen". Du willst ja von denen nichts. Die können ja ruhig machen was sie wollen. Ich kann Dich ein Stück weit verstehen. Ich wette, Du willst Dir damit "Ruhe" erkaufen. Ich wünsche Dir, dass Dich diese trügerische Ruhe dann nicht irgendwann einholt.
Naja, ich will schon was von denen, die €ronen  , die mir zustehen, monatlich und auch in der entsprechenden Höhe. Werde nochmal drüber schlafen ... vielleicht kommt der "Kampfeswille" zurück LG PV_Kraichgau
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von kpr » 08.08.2012, 10:16
Ja. Das war die Antwort auf die Nummer mit den Eltern.
Klar willst Du Euronen.. und die holt man sich vielleicht nicht im Schlaf; aber auf jeden Fall ohne Beeinträchtigung desselbigen. Genau "thats the point":
Du fakturierst schön selbst... und behälst das Ruder in der Hand. DU machst das auch schön richtig... und DU sorgst dafür, dass Deine Forderung auch berechtigt ist. Und DU schreibst genau 1 Mahnung... und gibst die Sache dann einem Anwalt. Und der Anwalt.. der hat dann die Arbeit., Und dessen Honorar zahlt der VNB. Und der VNB wird das sofort registrieren ... und nie wieder versuchen von Dir billigen Lieferantenkredit zu bekommen. Du liegst dabei im Bett und schläfst beruhigt... denn um die Bonität des VNB brauchst Du Dir nun wirklich keine Gedanken zu machen.
Ganz anders, wenn Du dem VNB die Abrechnungslast überlässt. Was genau so lange "bequem" ist, wie alles rund läuft. Was Du aber nicht beherrschen kannst. Kommt da irgendwann mal Sand ins Getriebe... funktioniert das Spiel oben so nicht. Da kannst Du dem VNB hinterherhecheln und mit dem Schwänzchen wedeln. Da handelst Du nicht... da wirst Du gehandelt.
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von PV_Kraichgau » 08.08.2012, 20:18
So, ich habe mich neu motiviert, ich will sowohl verstehen was ich machen muss und will auch meine Rechte gegenüber dem Netzbetreiber durchsetzen ! Aber, entweder habe ich was falsch dargestellt oder wir missverstehen uns oder ich kapiers "noch" nicht Deshalb am besten nochmal mit konkretem Beispiel, dann fällt hoffentlich der Groschen bei mir Fakten:Anlage auf Dach vom Haus meiner Eltern, indem ich nicht wohne, bezahle keine Pacht. Erstellung der monatlichen Abrechnung gegenüber Netzbetreiber mittels Tool " Verguetungsrechner_V9" von Paulchen. Darin wird unter I.Rechnung (Lieferung durch den Betreiber an den VNB) das Nettoentgelt + 19% Umsatzsteuer dargestellt, als Gesamtbetrag nennt sich das Rechnungsbetrag. Unter II.Gutschrift (Lieferung durch den VNB an den Betreiber) das Nettoentgelt + 19% Umsatzsteuer ergibt den Gutschriftsbetrag. Unter III.Abrechnung werden beide Ergebnisse miteinander verrechnet und ergeben einen Forderungsbetrag zu Gunsten des Anlagenbetreibers, also mich. Soweit müßte ich das ja richtig gemacht haben, wenn diese komplette Abrechnung der Netzbetreiber von mir erhält. Dafür ist das Tool ja gedacht ! Jetzt geht in meinem Fall der Netzbetreiber her und erstellt aufgrund meiner gelieferten Zahlen eine eigene Abrechnung, die eigentlich die gleichen Positionen enthält. Jetzt lese ich kpr hat geschrieben:"Wenn Du dem VNB zu verstehen gibst, dass Du definitiv die Abrechnungslast nicht auf ihn übertragen wirst, wird er in aller Regel so vernünftig sein, und seinerseits die Abrechnungslast für seine Rücklieferung auf Dich übertragen." [...] "Umgekehrt bitte ich weiterhin höflich um Mitteilung, ob die Abrechnungslast über den die Rücklieferung des DV an den Anlagenbetreiber von Ihnen auf mich übertragen wird."
Fragen:Jetzt steh' ich voll im Wald, was bedeutet das nun Ich habe ja mein Geld erhalten, eigentlich macht der Netzbetreiber sich unnötig Arbeit oder muss er es, weil sein "System" es so erfordert und er mit meiner Rechnung buchungstechnisch nichts anfangen kann Wäre schön, wenn jemand nochmal einen Versuch unternimmt, damit auch ich es verstehe ... und werde dann gerne auch den Dreizeiler raushauen LG PV_Kraichgau
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von PV_Kraichgau » 16.11.2012, 23:43
So, es ging einige Zeit ins Land, ich schreibe weiterhin meine Rechnungen an den VNB und erhalte auch das in der Rechnung ausgewiesene Geld Und auch das mit den Vorsteueranmeldungen habe ich dank der Hilfestellung hier wohl richtig hinbekommen ... bzw. mal abwarten was mein Steuerberater nach dem Jahreswechsel dazu meint Nun muss ich nur noch einen Punkt erklärt bekommen, habe schonmal darauf hingewiesen PV_Kraichgau hat geschrieben:Danke kpr für dein Bemühen, aber ich habe überhaupt keine Lust mehr mich mit denen auseinanderzusetzen Ich melde mich dann wieder für den letzten offenen Punkt, wenn ich die Rechnung an meine Eltern im Dezember gestellt habe, um mir erklären zu lassen, wo ich dann welchen Wert in der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen muss LG PV_Kraichgau
Ich erlaube mir ein wenig auszuholen, damit ich auch richtig verstanden werde Also da meine Anlage auf dem Hausdach meiner Eltern montiert ist und Sie den produzierten Strom so gut als möglich versuchen zu verbrauchen, damit so wenig wie möglich vom EVU benötigt wird, möchte ich nun endlich mal meine Eltern zur Kasse bitten So nun folgende Fragen: - Was muss alles auf der Rechnung stehen - werde erstmal eine Jahresrechnung stellen ? - Ich meine verstanden zu haben, dass ich die MwSt ausweisen muss um sie dann nach Eingang der Zahlung in der nächsten Vorsteuererklärung beim Finanzamt anzugeben, oder ? - Mit der Preisgestaltung tue ich mich schwer, klar möchte ich meine Eltern nicht über den Tisch ziehen, für umme soll es aber auch nicht sein ... und da beginnt auch wieder das Problem, was hängt da steuerlich alles hinten dran, was ich evtl. vorher "einberechnen" sollte ? Eine Beispielrechnung von Euch wäre sicherlich hilfreich, am besten mal grenzwertig, also dass meine Eltern gerade soviel bezahlen, was Sie beim EVU sparen und was davon dann "in etwa" bei mir letztendlich hängen bleibt, damit ich mal ne' Vorstellung bekomme. Sofern notwendig, kann ich notwendige Daten wie Einspeisung, Eigenverbrauch usw. liefern, wird ja alles registriert  ! Und dann kann ich ja nach eigenem Ermessen den Preis pro kWh reduzieren. So, freue mich auf Unterstützung  LG PV_Kraichgau
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von kpr » 17.11.2012, 02:03
Solange Deine Eltern nicht die Vorsteuer aus Deiner Abrechnung wieder haben wollen, brauchst Du strenggenommen GAR KEIN Abrechnungsdokument.
Da Du aber ja ohnehin den Zähler (die Zähler) ablesen musst, um den DV zu berechnen.... muss das ganze ja ohnehin von Dir irgendwie auf ein Stück Papier gebracht werden. Den "Notizzettel" kannst Du dann auch direkt so aufbereiten, dass er irgendwie halbwegs für einen Dritten nachvollziehbar ist. Gesetzlichen Anforderungen unterliegst Du dabei nicht. Und von den Eltern droht wohl auch keine Rückweisung der Rechnung.
Was den preis angeht: Ich würde hier immer mit den Eltern vereinbaren, dass man einmal im Jahr den Preis fürs kommende Jahr neu festlegt. Das ganze dann irgendwie indexiert - damit man nicht diskutieren muss. "Preis des Zweitplatzierten Anbieters auf dem Vergleichsportal ....." finde ich ganz praktikabel und fair. Nimmt auch jeder noch so doofen Frage des Finanzamtes den Nährboden.
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von PV_Kraichgau » 02.01.2013, 23:25
Danke für die Antwort, aber ich tue mich immer noch schwer ... vielleicht hilft das Beispiel Euch, zu sehen wo mir das Verständnis oder der Zusammenhang fehlt  Ich rechne mal mit diesen Werten als Vorgabe: - Bezug 1216 kWh - Eigenverbrauch 1631 kWh Für die Rechnung des Lieferanten an meine Eltern ist ja nur der Bezug relevant: Grundpreis (Jahr) 75,48 € (netto) Verbrauchspreis 18,06 c/kWh (netto) Stromsteuer 2,05 c/kWh (netto) Somit ergibt sich: Grundpreis: 75,48 € Verbrauch: 1216 kWh x 0,1806 €/kWh = 219,61 € Stromsteuer: 1216 kWh x 0,0205 €/kWh = 24,93 € Nettobetrag: 320,02 € Umsatzsteuer (19%) 60,80 € Bruttobetrag 380,82 € Ohne eine vorhandene PV würde die Rechnung doch so aussehen: Grundpreis: 75,48 € Verbrauch: 2990 kWh x 0,1806 €/kWh = 539,99 € Stromsteuer: 2990 kWh x 0,0205 €/kWh = 61,30 € Nettobetrag: 676,77 € Umsatzsteuer (19%) 128,59 € Bruttobetrag 805,36 € D.h. die Differenz sind 805,36 € - 380,82 € = 424,54 € abzgl. Umsatzsteuer von 67,78 € bleiben 356,76 € Wenn ich den Betrag ansetze bzgl. dem Eigenverbrauch von 1631 kWh ergibt das 21,87 c/kWh. Was ist nun mit der Stromsteuer, muss ich die ausweisen Wenn ja, dann sehe meine Rechnung an die Eltern so aus Verbrauch: 1631 kWh x 0,1982 €/kWh = 323,26 € Stromsteuer: 1631 kWh x 0,0205 €/kWh = 33,44 € Nettobetrag: 356,70 € Umsatzsteuer (19%) 67,77 € Bruttobetrag 424,47 € In dem ganzen stecken doch auch die 16,38 c/kWh drin, die der VNB mir einbehalten hat, somit 1631 kWh x 0,1638 c/kWh = 267,16 €. D.h. die Differenz von 323,26 € - 267,16 = 56,10 € ist das, was mir mehr bleibt oder anders gerechnet, minimal rechne ich meinen Eltern 16,38 c/kWh ab und verdiene nichts daran Fragen über Fragen ... aber hier wird mir bestimmt ein letztes Mal geholfen  LG PV_Kraichgau
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von PV_Kraichgau » 04.01.2013, 13:30
Bin so ungeduldig  .... vielleicht gibts doch noch ne' Antwort auf den Beitrag zuvor ??? LG PV_Kraichgau
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von kpr » 04.01.2013, 16:24
Stromsteuer: Sorry. Keine Ahnung. Ich habe mir mitgenommen, dass es nicht ohne geht - das Leid aber gemindert ist. Da musst Du berufenere Köpfe fragen. Für die Etragsbetrachtung irrelevant, da durchlaufender Posten.
Für die Ertragsbetrachtung einfach: Du produzierst und verkaufst zur Einspeisevergütung. Bis hierher hast Du genau soviel Ertrag, wie Du bei Volleinspeisung hättest.
Du kaufst für 16,38 zurück. Dein Einkaufspreis. Richtig: Wenn Du für 16,38 wieder verkaufst, solltest Du in Deiner Gewerbeanmeldung "Betreiben einer Photovoltaikanlage sowie Geldwechselstube" eintragen lassen.
Wir nehmen ein Vergleichsportal herbei. Lassen irgendwelche kurzfristigen sales-Strategien weg... und sehen (für meine PLZ... Deine musst Du selbst probieren): Der zweitplatzierte Anbieter verlangt Vollkosten für 2990 kWh = 25,54 Cent. Da steckt noch die Stromsteuer und die Umsatzsteuer drin. Außerdem die "komplette" Grundgebühr. (Nicht das Du keine Fixkosten hättest... aber die dürften doch niedriger sein, als die eines EVU).
Deine Eltern liegen knapp drüber. Wenn Du also auf 25,54 "brutto" den Verkaufspreis an Deine Eltern kalkulierst - liegst Du im Markt - sparen Deine Eltern hauchdünn - machst Du noch ein paar cent gut.... je nach EEG-Umlage.
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von PV_Kraichgau » 04.01.2013, 20:42
Hi kpr, ich habe auf deine geschätze Meinung gehofft ... erfüllt ! kpr hat geschrieben:Stromsteuer: ... Da musst Du berufenere Köpfe fragen. ...
Andere dürfen gerne was schreiben, nur zu kpr hat geschrieben:... Gewerbeanmeldung "Betreiben einer Photovoltaikanlage sowie Geldwechselstube" eintragen lassen...
Klasse, ich freue mich immer wieder über deine Art der Antworten, einfach super kpr hat geschrieben:... Deine Eltern liegen knapp drüber. Wenn Du also auf 25,54 "brutto" den Verkaufspreis an Deine Eltern kalkulierst - liegst Du im Markt - sparen Deine Eltern hauchdünn - machst Du noch ein paar cent gut.... je nach EEG-Umlage.
O.k., jetzt mußtest Du mir das ein zweites mal um die Ohren hauen  ... ich mach das jetzt einfach so und lass alles an Steuer mal wieder die Steuertante machen und kann dann eh nicht nachvollziehen, wieviel Cent das jetzt mehr oder weniger ist...  kpr, ein riesen Lob und lass Dir die gute Laune von so "unwissenden, ungeduldigen, beratungsresistenten" wie ich einer bin, nicht nehmen LG PV_Kraichgau
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