Das erste Mal die Anlage steuerlich geltend machen ...

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Das erste Mal die Anlage steuerlich geltend machen ...

Beitragvon MisterG » 22.10.2011, 11:43

Hallo zusammen,

ich habe ein paar echte Dummy-Fragen (habe schon per Suchfunktion die Antworten gesucht ... aber zu viele Treffer)

Also: wir haben in 2010 die Anlage erstellt und nun möchte ich sie erstmalig in meiner Steuererklärung geltend machen. Habe schon aus dem Download-Bereich ein tolles Excel gefunden ... mir ist bzgl. Abschreibung soweit alles klar.
Aber wo trage ich das alles in die Formulare ein? Neben den normalen Formularen als Arbeitnehmer habe ich noch die Umstatzsteuererklärung, Anlage UR, Gewerbesteuererklärung, Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit), Anlage EÜR, Anlage SZE (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) und Anlage AVEÜR erhalten ... Ich bin "etwas" überfordert

Fragen:

1. In welches Formular trage ich die Abschreibung ein? Relevante Zeilen?
2. Bin ich ein Kleinunternehmer (in der Umsatzsteuererklärung muss ich das entscheiden)?
3. In welches Formular trage ich die Einspeisevegütung und MWST ein? Relevante Zeilen?
4. Kann ich auch die Kreditzinsen für die Anlage irgendwo eintragen? Relevante Zeilen?
5. Und schliesslich: ich möchte ja, dass die erwartended "Rückzahlung" vom Finanzamt für die Anlage (Abschreibung, etc.) mit meiner (zu erwartenden) Steuerschuld als normaler Arbeitnehmer verrechnet wird. Muss man das irgendwo vermerken ... oder einfach beide Steuererklärungen abgeben ... und dann einfach einmal das Geld erhalten ...
6. Tipps/Tricks ...

Danke für eure Antworten!

Viele Grüsse aus Konstanz
MisterG
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Re: Das erste Mal die Anlage steuerlich geltend machen ...

Beitragvon Irmi » 22.10.2011, 13:05

Hallo Mister G,

sehr schön formulierte Fragen, die ich auch so genau stellen würde. Ich plane zwar noch, aber interessieren tut es mich auch.
Bin gespannt auf die Antworten.

Gruß Irmi
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Re: Das erste Mal die Anlage steuerlich geltend machen ...

Beitragvon joegsen » 22.10.2011, 13:24

Hallo,
mir scheint in deinem Fall ein Gang zum Steuerberater der beste Weg zu sein, wenn dann nach zwei Jahren alles im Fluss ist, kannst du es ja selber weiterführen.

Gruß Jörg
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Re: Das erste Mal die Anlage steuerlich geltend machen ...

Beitragvon kpr » 23.10.2011, 08:38

Der Beitrag zeugt von einem unheimlich großen Interesse und hoher Motivation. Aber auch davon, dass Du tief in der operativen Ebene bist; Dir aber das Grundwissen über die Zusammenhänge fehlt.
Es tut beim tippen in den Fingern weh, dann den Gang zum Steuerberater zu empfehlen. Ich tu es trotzdem. Weil aus diesen Situationen heraus passieren die dicksten Klopper.

Wir räumen erstmal Deinen Formularmüll auf....
Deine alte ESt-Erklärung bleibt wie sie ist. Und dann kommen halt ein paar betriebliche Dinge dazu
UST Erklärung (ohne UR. In der UR hat ein PV-Betreiber üblicherweise keine Angaben zu machen)
Steuerliche Gewinnermittlung, §4 III EStG. Die kann formlos auf einem Bierdeckel gemacht werden. Das Formular EÜR kann als Klettergerüst genommenn werden. Eine Erläuterung zur Berechnung der AfA will das FA auch haben; die AVEÜR ist dafür nicht schlecht; geht aber auch formlos.
Der in der 4-III-Rechnung ermittelte Gewinn wird stumpfsinnig in die Anlage G übernommen.
"SZE".. lass die mal in der Ecke liegen. Um nen Brühwürfel zu transportieren, baut man keine beidseitig 4-spurige Autobahn ;-)

Zu Deinen Fragen:
Die AfA geht in die steuerliche Gewinnermittlung ein. Entweder formlos in einer Position "Abschreibungen auf Sachanlagen"
oder im Formular EÜR in einer höchst ähnlich benannten Position (sorry.. da schau ich jetzt nicht nach. einfach strukturiert durchgehen. Du wirst fündig).

Du hast 2010 eine Anlage errichtet; gehst eigentlich recht sorgfältig mit dem Thema Steuern um; und fragst Dich im Nov 2011 ob Du Kleinunternehmer bist? Entweder haben wir ein kapitales Missverständnis; oder es riecht hier nach einem gewaltigen Bock (der sich ausbügeln lässt). Ich glaube aber eher ersteres. Du wirst doch die Vorsteuer gezogen haben und hast auf Deine Umsätze USt erhoben, UStVA mtl. abgegeben und Zahlungen geleistet (bzw. Erstattung erhalten). ODER ?????? Wenn ja... dann ist die Sache doch längst erledigt... Du bist selbstverständlich kein Kleinunternehmer.

Die Einspeisevergütung geht einmal als Umsatzerlös (netto) in die steuerliche Gewinnermittlung.
Dann nochmal als "Umsätze zum Steuersatz von 19 v.H." in die USt-Erklärung.

Die Kreditzinsen gehen als "Schuldzinsen" in die steuerliche Gewinnermittlung ein.

zu 5)
Nach dem sogenannten "Welteinkommensprinzip" gehen ALLE Deine Einkünfte in die EST-Erklärung ein; bei Zusammenveranlagung auch die der Herzdame.
Alles wird in einen Topf geworfen. (Zumindest mal bei 4 kWp) und von der Summe all dieser Einkünfte ausgehend erfolgt dann die weitere Steuerberechnung. (Abzug Sonderausgaben, Abzug außergew. Belastung..... bis hin zum zu versteuernden Einkommen.
Du brauchst nichts anzukreuzen; Du könntest Dich nicht einmal dagegen wehren, wenn steuerliche Verluste sinnlos verpuffen würden.

Nochmals der Rat im Erstjahr einen Steuerberater ranzulassen.
"Steuerdeklaration" macht vielleicht 20% des Themas Steuern aus. (Die Arbeit liegt eigentlich in der strategischen Planung und der tagtäglichen Umsetzung). Und "die korrekte Zeile finden" macht nur 25% einer gelungenen Steuererklärung aus.
Glaub nicht, nur (falls das nachfolgend noch jemand macht) weil Dir jemand die Zeilen in einem Formular genannt hat (und Du sie auch findest), sei die Steuererklärung richtig.

Beim zweiten Mal ist eh alles einfacher - weil die größten Fehler gar nicht mehr gemacht werden können;
Du kannst in den Fussstapfen vom Berater weiterlaufen
Und wirst beim Übertragen aufs Folgejahr auch die Zeilen finden.
(So bringt man jedem patschnassen Dipl-Kfm. bei, Buchhaltungen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und sogar Abschlussprüfungen zu machen: Machs einfach wie der Vorgänger im Vorjahr. )
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Re: Das erste Mal die Anlage steuerlich geltend machen ...

Beitragvon MisterG » 23.10.2011, 13:24

Hallo kpr,

vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Es hat mir sehr weitergeholfen

Was ich nun gemacht habe:
1. Das Formular „Umstatzsteuererklärung“ ausgefüllt.
Neben den Angaben zur Person, noch
Zeile 28 angekreuzt (UR ist nicht beigefügt)
Zeile 33/60/92 ausgefüllt: Einspeisevergütung Netto und Umsatzsteuer eingetragen
Zeile 62/71/99 ausgefüllt: Abziehbarer Vorsteuerbetrag (das war die MWST der Anlage, die ich mir zurückgeholt habe)
Zeilen 107 & 109: verstehe ich nicht – werde ich leer lassen. Was soll das verrechnet werden?

2. Anlage EÜR ausgefüllt
Neben Angaben zum Betrieb noch
Zeile 5 eine „8“ eingetragen (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
Zeile 11 die Netto Einspeisevergütung eingetragen
Zeile 14 die erhaltene Umsatzsteuer eingetragen
Zeile 15 die Vorsteuer auf die Anlage und auch eine Umsatzsteuerrückzahlung eingetragen
Zeile 26 die AfA eingetragen (habe als Beilage einen Excel-Ausdruch beigelegt, wo meine AfA bis 2029 aufgelistet ist)
Zeile 42 Schuldzinsen des Kredites für die Anlage eingetragen (lege Kopie der Jahresabrechnung bei)
Zeile 44 Vorsteuerbetrag eingetragen (MWST der Anlage)
Zeile 45 An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer
Zeile 47 Die Stadtwerke haben mir Messkosten berechnet … die habe ich da eingetragen
All das habe ich in die Zeilen 61 & 62 (Summe von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eingetragen), das Ergebnis ist dann in Zeile 72

3. Anlage G ausgefüllt
Neben Angaben zum Betrieb noch
- nichts mehr – da ich ja „Verlust“ gemacht habe (Anlage EÜR: Betriebsausgaben sind höher als die Einnahmen … dies durch die AFA)

4. Folgende Anlagen habe ich nicht ausgefüllt
- Gewerbesteuererklärung
- S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
- SZE (Schuldzinsen)
- AVEÜR
- UR

Habe ich prinzipiell alles richtig gemacht?

Kann man das Arbeitszimmer ansetzen …? Als Betreiber einer Photovoltaikanlage? Ist ja nicht Mittelpunkt meiner Erwerbstätigkeit …
Ich glaub nicht … oder (?)


Viele Grüsse
MisterG
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Re: Das erste Mal die Anlage steuerlich geltend machen ...

Beitragvon kpr » 23.10.2011, 17:17

Nimms mir nicht übel..... ich habe mich vor mehr als 20 jahren mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, diese Zeilennummern auswendig zu lernen.
Ob das nun en detail alles passt... da muss Dir jemand anders helfen. Ich arbeite lieber mit den Begriffen (da hilft Sachverstand und deutsche Sprache; beides steht bei mir ausreichend zur Verfügung); die Zeilennummern müsste ich auswendig lernen. Da tret ich in den Streik.

Anlage G: Dann schreib mal schnell noch den Verlust rein.


In der UST-Erklärung:
Da wird mir kribbelig. Da kommt nicht die Vorsteuer aus der Investition hinein. Sondern.. so wie es im Formular steht die abzugsfähigen Vorsteuerbeträge.
Das ist auf jeden Fall mal die Vorsteuer aus der Anlage. Aber natürlich auch jeder andere Cent Vorsteuer. Hier gehts um Bargeld!
Jeder Cent auf Quittungen über Büromaterial; jeder Cent auf Quittungen über Werkzeug; vielleicht USt auf Zinsen (wenn es ein Darlehen gibt und die Bank optiert hat); Vorsteuer aus dem Geschäftsessen, Steuerberaterrechnung, Eintrittskarten zu einer Messe, Fachzeitrschriften,....

Mir fehlt in Deiner Aufstellung das Vorauszahlungssoll. (= Summe aller aus den Voranmeldungen geschuldeten Beträge oder Erstattungen)
Einfache Formel: Erlöse x 19% ./. Vorsteuer ./. Vorauszahlungssoll = ca. Null.
Da können nur Rundungsdifferenzen stehen bleiben. Wenn da was anderes rauskommt, ist was faul im Staate Dänemark.
Kein Beinbruch. Nachrechnen. Delta aufklären. Und dann erst abgeben.
(Kann ja auch dran liegen, dass ein Fehler in den Voranmeldungen war - der jetzt in der Erklärung nicht mehr passiert)
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Re: Das erste Mal die Anlage steuerlich geltend machen ...

Beitragvon MisterG » 23.10.2011, 21:14

Hallo kpr,

das mit den Zeilen verstehe ich ... auch ändert das ja fast jedes Jahr :-(

In Anlage G werde ich nun den Verlust reinschreiben (einfach ein "-" Zeichen davor machen) ... in Zeile 4 (;-))

Bzgl. deines Kommentares zu UST-Erklärung. Ich habe mir seinerzeit die MWST über meine erste monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung geholt ... unter der Rubrik "Abziehbare Vorsteuerbeträge" habe ich es eingetragen ... und erhalten.
Was ist denn nun der Unterschied zur "Vorsteuer der Investition". Ist es das Modell, dass man die Anlage im z.B. im Jahr 2009 kauft, sie aber erst in 2010 erstellt wird bzw. in Betrieb geht? Das war ja bei mir nicht der Fall.
Und die Zeile 62 im UST-Formular ist ja in der Rubrik "Abziehbare Vorsteuerbeträge".
Oder sehe ich da was total falsch??

Das von dir auch erwähnte Vorauszahlungssoll verstehe ich ... aber mir fehlen momentan noch die richtigen Zeilen im UST Formular.
Kann da jemand helfen?
Ich muss ja 4 Sachen wohl eintragen:
1. Gekaufte Anlage netto (Wo?)
2. MWST der Anlage (in Zeile 62 "Abziehbarere Vorsteuerbeträge" / "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen")
3. Monatlich gezahlte Umsatzsteuer an FA (über Umsatzsteuer-Anmeldung). Wo?
4. Von Stadtwerken erhaltene Gutschriften (Netto Betrag und Umsatzsteuer). Meiner Ansicht nach ist das Zeile 33 ("Umsätze zum allgemeinen Steuersatz" / "Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19%")


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Re: Das erste Mal die Anlage steuerlich geltend machen ...

Beitragvon Paulchen » 23.10.2011, 23:24

MisterG hat geschrieben:...
Das von dir auch erwähnte Vorauszahlungssoll verstehe ich ... aber mir fehlen momentan noch die richtigen Zeilen im UST Formular.
Kann da jemand helfen?

Hallo MisterG,
ich will's mal versuchen...
Ich muss ja 4 Sachen wohl eintragen:
1. Gekaufte Anlage netto (Wo?)

die Nettokosten der Anlage haben in der UST-Erklärung absolut nichts zu suchen. Sie werden über die Abschreibung in der Einnahmenüberschussrechnung anteilsmäßig erfasst.
2. MWST der Anlage (in Zeile 62 "Abziehbarere Vorsteuerbeträge" / "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen")

Wie kpr schon schrieb: Nicht nur die MWSt der Anlage, sondern auch die Mehrwertsteuerbeträge aus den angefallenen anderen Rechnungen (es wurden ja einige Möglichkeiten aufgelistet)
3. Monatlich gezahlte Umsatzsteuer an FA (über Umsatzsteuer-Anmeldung). Wo?

Die hat hier ebenfalls nichts verloren und gehört in die EÜR als Betriebsausgabe
4. Von Stadtwerken erhaltene Gutschriften (Netto Betrag und Umsatzsteuer). Meiner Ansicht nach ist das Zeile 33 ("Umsätze zum allgemeinen Steuersatz" / "Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19%")

Das passt. Fehlt noch das Vorauszahlungssoll in Zeile 108.

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Re: Das erste Mal die Anlage steuerlich geltend machen ...

Beitragvon MisterG » 28.10.2011, 17:07

Hallo Paulchen und kpr
Vielen Dank für die Tipps & Hilfestellungen.

Bei zwei Sachen stehe ich aber noch immer auf den Schlauch:

1. Wo kommt überall die MWST der gekauften Anlage und die bereits erhaltene Erstattung dieser Summe rein?
- Es ist NUR in der UST? Sonst nirgenswo (z.b. EÜR)? In der UST würde ich es in die Zeile 62 ("Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen) eintragen (das ist die gezahlte MWST). Wo kommt aber die Erstattung vom Finanzamt hin??

2. Was ist das "Vorauszahlungssoll 2010" (Zeile 108 in der UST)?

... aber vielleicht habe ich auch das Problem, dass ich die Zusammenhänge zwischen den Formularen einfach nicht verstehe.
Ist es korrekt, dass das Ergebnis UST in EÜR rein geht ? Wenn "ja" ... dann wo.

Danke
MisterG
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Re: Das erste Mal die Anlage steuerlich geltend machen ...

Beitragvon Paulchen » 28.10.2011, 18:36

MisterG hat geschrieben:Hallo Paulchen und kpr
Vielen Dank für die Tipps & Hilfestellungen.

Bei zwei Sachen stehe ich aber noch immer auf den Schlauch:

1. Wo kommt überall die MWST der gekauften Anlage und die bereits erhaltene Erstattung dieser Summe rein?
- Es ist NUR in der UST? Sonst nirgenswo (z.b. EÜR)? In der UST würde ich es in die Zeile 62 ("Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen) eintragen (das ist die gezahlte MWST). Wo kommt aber die Erstattung vom Finanzamt hin??

Hallo MisterG,

Umsatzsteuer:
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung des entsprechenden Monats kommt sie in Zeile 56, Kenzzahl 66
Bei der Umsatzsteuer-Jahreserklärung wird die Summe von allen bezahlten Vorsteuerbeträgen (nicht nur die der Anlage!) in Zeile 62 vermerkt

EÜR:
Die bezahlte Mehrwertsteuer ist eine Betriebsausgaben und kommt zusammen mit der anderen bezahlten Vorsteuerbeträgen in Zeile 44 (EÜR)
Die Erstattung(en) von Umsatzsteuer durch das Finanzamt gehört in ihrer Summe unter Zeile 15 (EÜR)

2. Was ist das "Vorauszahlungssoll 2010" (Zeile 108 in der UST)?

Das Vorauszahlungssoll ist die Summe aller UST-Voranmeldungen (Zahlungen minus Erstattungen) - eventuell also (im 1. Jahr) ein negativer Betrag.

... aber vielleicht habe ich auch das Problem, dass ich die Zusammenhänge zwischen den Formularen einfach nicht verstehe.
Ist es korrekt, dass das Ergebnis UST in EÜR rein geht ? Wenn "ja" ... dann wo.


Nein - nicht als einzelne Zahl in ein Feld; indirekt aber ja, denn in der EÜR listest du auf;
- Einnahmen aus der Umsatzsteuer (Zeile 14),
- Einnahmen aus der Rückerstattung der UST (Zeile 15) und
- Ausgaben aus bezahlter Umsatzsteuer ans Finanzamt (Zeile 45) und
- bezahlte Vorsteuer (Zeile 44 EÜR)

Freundliche Grüße
Paulchen
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