Der Beitrag zeugt von einem unheimlich großen Interesse und hoher Motivation. Aber auch davon, dass Du tief in der operativen Ebene bist; Dir aber das Grundwissen über die Zusammenhänge fehlt.
Es tut beim tippen in den Fingern weh, dann den Gang zum Steuerberater zu empfehlen. Ich tu es trotzdem. Weil aus diesen Situationen heraus passieren die dicksten Klopper.
Wir räumen erstmal Deinen Formularmüll auf....
Deine alte ESt-Erklärung bleibt wie sie ist. Und dann kommen halt ein paar betriebliche Dinge dazu
UST Erklärung (ohne UR. In der UR hat ein PV-Betreiber üblicherweise keine Angaben zu machen)
Steuerliche Gewinnermittlung, §4 III EStG. Die kann formlos auf einem Bierdeckel gemacht werden. Das Formular EÜR kann als Klettergerüst genommenn werden. Eine Erläuterung zur Berechnung der AfA will das FA auch haben; die AVEÜR ist dafür nicht schlecht; geht aber auch formlos.
Der in der 4-III-Rechnung ermittelte Gewinn wird stumpfsinnig in die Anlage G übernommen.
"SZE".. lass die mal in der Ecke liegen. Um nen Brühwürfel zu transportieren, baut man keine beidseitig 4-spurige Autobahn

Zu Deinen Fragen:
Die AfA geht in die steuerliche Gewinnermittlung ein. Entweder formlos in einer Position "Abschreibungen auf Sachanlagen"
oder im Formular EÜR in einer höchst ähnlich benannten Position (sorry.. da schau ich jetzt nicht nach. einfach strukturiert durchgehen. Du wirst fündig).
Du hast 2010 eine Anlage errichtet; gehst eigentlich recht sorgfältig mit dem Thema Steuern um; und fragst Dich im Nov 2011 ob Du Kleinunternehmer bist? Entweder haben wir ein kapitales Missverständnis; oder es riecht hier nach einem gewaltigen Bock (der sich ausbügeln lässt). Ich glaube aber eher ersteres. Du wirst doch die Vorsteuer gezogen haben und hast auf Deine Umsätze USt erhoben, UStVA mtl. abgegeben und Zahlungen geleistet (bzw. Erstattung erhalten). ODER ?????? Wenn ja... dann ist die Sache doch längst erledigt... Du bist selbstverständlich kein Kleinunternehmer.
Die Einspeisevergütung geht einmal als Umsatzerlös (netto) in die steuerliche Gewinnermittlung.
Dann nochmal als "Umsätze zum Steuersatz von 19 v.H." in die USt-Erklärung.
Die Kreditzinsen gehen als "Schuldzinsen" in die steuerliche Gewinnermittlung ein.
zu 5)
Nach dem sogenannten "Welteinkommensprinzip" gehen ALLE Deine Einkünfte in die EST-Erklärung ein; bei Zusammenveranlagung auch die der Herzdame.
Alles wird in einen Topf geworfen. (Zumindest mal bei 4 kWp) und von der Summe all dieser Einkünfte ausgehend erfolgt dann die weitere Steuerberechnung. (Abzug Sonderausgaben, Abzug außergew. Belastung..... bis hin zum zu versteuernden Einkommen.
Du brauchst nichts anzukreuzen; Du könntest Dich nicht einmal dagegen wehren, wenn steuerliche Verluste sinnlos verpuffen würden.
Nochmals der Rat im Erstjahr einen Steuerberater ranzulassen.
"Steuerdeklaration" macht vielleicht 20% des Themas Steuern aus. (Die Arbeit liegt eigentlich in der strategischen Planung und der tagtäglichen Umsetzung). Und "die korrekte Zeile finden" macht nur 25% einer gelungenen Steuererklärung aus.
Glaub nicht, nur (falls das nachfolgend noch jemand macht) weil Dir jemand die Zeilen in einem Formular genannt hat (und Du sie auch findest), sei die Steuererklärung richtig.
Beim zweiten Mal ist eh alles einfacher - weil die größten Fehler gar nicht mehr gemacht werden können;
Du kannst in den Fussstapfen vom Berater weiterlaufen
Und wirst beim Übertragen aufs Folgejahr auch die Zeilen finden.
(So bringt man jedem patschnassen Dipl-Kfm. bei, Buchhaltungen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und sogar Abschlussprüfungen zu machen: Machs einfach wie der Vorgänger im Vorjahr. )
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung