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von BioBio » 25.01.2012, 22:31
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Es geht um das Darlehen, dass wir für unsere PV-Anlage bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank aufgenommen haben. Vermittler ist die Hausbank. Das Darlehen wurde in voller Höhe abgerufen. Die Rechnungen wurden der Hausbank als Verwendungszwecke (Rechnungskopien Solarteur, Gerüst, ...) vorgelegt. Jetzt nach Fertigstellung hat sich herausgestellt, dass wir ca. 5.000 € zu viel finanziert/abgerufen haben. Die Hausbank möchte dies jetzt der Landwirtschaftlichen Rentenbank mitteilen. Aussage der Bank, das Geld muss an die LW Rentenbank zurückgegeben werden und hierfür wird ein Strafzins für die nichtverwendeten Mittel berechnet. Die 5.000 € sind < 5 % der gesamten Darlehenssumme. Aussage der LW Rentenbank auf Nachfrage: Da der Zinsatz aktuell niedriger liegt (Unterschied ca. 0,8 %) als Mitte letzten Jahres, könne die Rentenbank das Darlehen nicht mehr so gut verzinst ausreichen wie wir es erhalten haben, somit müssten für den Differenz-Prozentsatz aufkommen (Strafzins). Weitere Infos haben wir nicht erhalten, wir sollen uns an unsere Hausbank wenden, die würde sich mit der Rentenbank in Verbindung setzen. Wisst Ihr, wie genau die Berechnung des "Strafzinses" erfolgt? Es kann doch fast keiner im voraus sagen, wieviel Darlehen er genau benötigt. Verlangt der Darlehensgeber auch noch zusätzliche Bearbeitungsgebühren? Gibt es eine Bagatellgrenze für die nicht zweckgebundene Verwendung der Darlehensmittel (%-Satz im Verhältnis zum aufgenommen Darlehen)? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten! 
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von Kran01 » 26.01.2012, 07:20
Du hast zu den Darlehen jede Menge Papier bekommen, da stind die Bedingungen nierdergeschrieben. Aus der Ferne etwas zu beurteilen ohne zu wissen, was vereinbart ist, kommt dem Stochern mit einer Stange im Nebel gleich. Lies mal all das Kleingedruckte, das Du zu dem Darlehensvertrag bekommen hast, vielleicht findest Du dann auch die Antwort.
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von PV26197 » 26.01.2012, 07:41
BioBio hat geschrieben:....Aussage der Bank, das Geld muss an die LW Rentenbank zurückgegeben werden und hierfür wird ein Strafzins für die nichtverwendeten Mittel berechnet. Die 5.000 € sind < 5 % der gesamten Darlehenssumme.
Hallo BioBio, das mit dem "Strafzins" ist vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Es handelt sich eigentlich um eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Du hast mit deiner Bank (bzw. indirekt mit der Rentenbank) vereinbart, dass du das Darlehen in bestimmten Ratenzahlungen zurückzahlst. Hiermit hat die Bank bzw. auch die Rentenbank kalkuliert und somit für sich für die nächsten Jahre einen Ertrag kalkuliert. Da du jetzt den abgeschlossenen Vertrag nicht mehr einhalten willst (vorzeitige Rückzahlung von EUR 5.000) geht die Kalkulation der Bank nicht mehr auf, da sie auf diesen Betrag den für die nächsten Jahr kalkulierten Zinsertrag nicht mehr hat. Diesen Verlust, den sie jetzt hat, stellt sie dir in Rechnung also Vorfälligkeitsentschädigung. BioBio hat geschrieben: ... Aussage der LW Rentenbank auf Nachfrage: Da der Zinsatz aktuell niedriger liegt (Unterschied ca. 0,8 %) als Mitte letzten Jahres, könne die Rentenbank das Darlehen nicht mehr so gut verzinst ausreichen wie wir es erhalten haben, somit müssten für den Differenz-Prozentsatz aufkommen (Strafzins). ....
Wisst Ihr, wie genau die Berechnung des "Strafzinses" erfolgt?
Die Berechnung erfolgt in der Weise, dass die Bank ermittelt, zu welchem Zinssatz sie das vorzeitig erhaltene Geld am Markt wieder anlegen kann. Die Differenz zwischen diesem Zinssatz und dem mit dir vereinbarten Darlehenszinssatz wird auf die nächsten Jahr hochgerechnet. Dabei werden zukünftige Tilgungsleistungen mit eingerechnet. Im Gegenzug werden gesparte Verwaltungsaufwendungen und Risikokosten wieder abgezogen. So ergibt sich das Vorfälligkeitsentgelt. BioBio hat geschrieben:Es kann doch fast keiner im voraus sagen, wieviel Darlehen er genau benötigt. Verlangt der Darlehensgeber auch noch zusätzliche Bearbeitungsgebühren? Gibt es eine Bagatellgrenze für die nicht zweckgebundene Verwendung der Darlehensmittel (%-Satz im Verhältnis zum aufgenommen Darlehen)? :
Wenn man eine Investition tätigt, sollte man sich schon im Voraus Gedanken über den Kapitalbedarf machen. Normalerweise hat man doch entsprechende Kostenvoranschläge. Kleine Differenzen sollten mit Eigenkapital ausgeglichen werden. Bezüglich der Bagatellgrenze solltest du mit deiner Hausbank nochmal sprechen. Wenn du dort ein "guter" Kunde bist und entsprechendes Verhandlungspotential hast, kann es ja evtl. sein, dass die Bank auf das VE verzichtet. Wenn du dagegen nur ein "Laufkunde" bist, der sich diese Bank nur ausgesucht hat, um dort das günstige Darlehen zu erhalten, ansonsten seine Geldgeschäfte aber anderweitig abwickelt, sind die Verhandlungsaussichten mMn nicht so positiv. Gruß PV26197
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von papatomtom » 26.01.2012, 08:09
Hallo Biobio,das ist eine ärgerliche Situation,in der ich so ähnlich auch schon war,da der Fehler von dir gemacht wurde hast du nur die Chance durch Verhandeln mit deiner Hausbank den Schaden zu minimieren.Eigentlich steht alles im Kleingedruckten,du mußt jetzt darauf pochen nicht gut beraten worden zu sein und das sehr glaubhaft,dann übernimmt deine Hausbank vielleicht einen Teil oder sogar alles,kommt natürlich auch auf dein Standing bei der Bank an....Viel Glück Gruß Papatomtom
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von jodl » 26.01.2012, 08:26
ist doch wirklich keine Affäre entweder das Geld nicht in Anspruch nehmen / zurückgeben und die "Strafzinsen" bezahlen oder das Darlehen in der vollen beantragten Höhe beanspruchen und "normale Zinsen" dafür bezahlen musst du dir halt ausrechnen was für dich günstiger kommt
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von machjafa » 26.01.2012, 10:48
Zustimmung zu @jodl! Aber mal ketzerisch nachgefragt: Wie hoch war denn die Ursprungssumme? Wenn plötzlich 5000 Euro "übrig bleiben" muss die Kalkulation im Vorfeld ziemlich abenteuerlich gewesen sein (es sei denn, Du hast 5 Mio kalkuliert, dann sind 5000 Euro natürlich nichts  ). VG Marc
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von Kollektor » 26.01.2012, 12:10
jodl hat geschrieben:ist doch wirklich keine Affäre entweder das Geld nicht in Anspruch nehmen / zurückgeben und die "Strafzinsen" bezahlen oder das Darlehen in der vollen beantragten Höhe beanspruchen und "normale Zinsen" dafür bezahlen musst du dir halt ausrechnen was für dich günstiger kommt
Das geht bei der Rentenbank ( wie auch bei der KfW ) leider nicht. Das Darlehen darf nur zweckgebunden für die Herstellung oder den Kauf der PV-Anlage verwendet werden. Ich habe noch nie zu 100 % finanziert und hatte deshalb auch nie solche Probleme.
Sonnige Grüße
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von kpr » 26.01.2012, 15:06
Immer unter der Prämisse, das man sich nicht um Welten vergaloppiert hat, löst man das Problem in der Praxis so, dass der Auftragnehmer die Schlussrechnung so schreibt, dass es passt - und dann über Entgeltminderung wg. Mängeln oder aber wegen Abrechnungsfehlern noch eine Gutschrift ausgestellt wird. In den Verwendungsnachweis geht nur die Rechnung ein.
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von sitraani » 28.01.2012, 10:57
KfW und Rentenbank wollen einen 100%igen Verwendungsnachweis, da gibt es keinen Spielraum 2 oder 3 oder 5% ohne Nachweis. Die Hausbank hat evtl. auch einen kleinen Spielraum aber nicht für 5000,-- sondern evtl. für Kleinmaterial, Handwerkerbrotzeiten etc. einen Eigenbeleg einreichen Die Idee von kpr wäre eine Möglichkeit, oder aber irgendwo eine Rechnung über 5000,-- noch aus dem Hut zaubern und mit einreichen.
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