Dachsanierung für PV Anlage

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Dachsanierung für PV Anlage

Beitragvon Woodie » 26.11.2011, 10:40

Hallo zusammen,

habe im Zusammenhang der Installation meiner PV-Anlage auf meinem Bauernhof auch das Dach sanieren lassen.
Habe dafür auch getrennte Rechnungen, da ich nicht davon ausgehe, daß ich die Dachsanierung übers Finanzamt
abschreiben kann (oder hat sich da was geändert ?).

Nun bleibt aber noch das Thema der Vorsteuer. Auch wenn das Dach nicht zur PV-Anlage gehört,
habe ich ja für die Dachsanierung MWSt. bezahlt.

Frage: kann ich die MWSt. für die Dachsanierung denn als gezahlte Vorsteuer ansetzen ?

Viele Grüße aus der Eifel
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Re: Dachsanierung für PV Anlage

Beitragvon kpr » 26.11.2011, 13:34

Heiss diskutiertes Thema. der IX. Senat hat jüngst gleich drei Urteile in einem Abwasch vom Tisch gefegt.
Für die unerlässlichen Aufwendungen (und da liegt m.E. noch eine 'bouncing betty' versteckt) gilt: Die Vorsteuer ist teilweise abzugsfähig. Aufteilungsmaßstab ist das Verhältnis fiktiver Vermietungs-/Verpachtungseinnahmen aus dem Objekt selbst und dem Dach des Objektes.

Ich wäre so froh, hier könnte mal jemand reinschreiben... meine Garage / Lagerhalle / Stall .... hat x qm Fläche; Dachfläche y qm; eine übliche Dachpacht für PV wäre z €/qm
Dann könnte man mal ein wenig durchspielen, welche Anteile sich da ergeben.
Ich fürchte.. da kommt nicht viel bei raus.
Wenn schon nur jemand mal einen realistischen Wert für eine Dachpacht nennen könnte.. wär ich schon glücklich. Für nen simplen Carport würd ich dann mal gerne rechnen. Beispielhaft. Im Modell.
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Re: Dachsanierung für PV Anlage

Beitragvon netadair » 26.11.2011, 19:42

kpr hat geschrieben:der IX. Senat hat jüngst gleich drei Urteile in einem Abwasch vom Tisch gefegt.


D.h. vormals positive Entscheidungen in der Revision einkassiert? Kann man das irgendwo nachlesen (AZ o.ä.) ?

Konkret bin ich gerade an diesem Thema interessiert, weil ich die Dachsanierung eines gepachteten Daches direkt bezahlt habe, also nicht die (vorausgezahlte, abgezinste) Pacht an den Pachtgeber sondern direkt an den Solarteur. Wird beim nächsten Dach nicht mehr passieren, denn im Rahmen einer USt-Sonderprüfung droht mir nun Ungemacht :(

kpr hat geschrieben:Wenn schon nur jemand mal einen realistischen Wert für eine Dachpacht nennen könnte.. wär ich schon glücklich. Für nen simplen Carport würd ich dann mal gerne rechnen. Beispielhaft. Im Modell.


Ich zahle in diesem Jahr €18.50-22.50/kWp/a also €2.50-€3 den qm Dachfläche.
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Re: Dachsanierung für PV Anlage

Beitragvon kpr » 27.11.2011, 12:57

"vom Tisch gefegt" = erledigt. Ob das nun ein Grund zur Freude für wen ist.. muss sich zeigen.

Jetzt hab ich mal nen Wert.
Dann mal los... ich guck mal aus dem Fenster und seh Nachbars Garage... da weiss ich, dass 10 kWp drauf sind. perfekte Ost-West-Ausrichtung. Wirklich brauchbar wären bei guter Süd-Ausrichtung nur 5 kWp.
5 kWp x 20,- Euro.... man kann also aus dem Garagendach eine Pacht von 100,- Euro erzielen.

Eine Garage kannst Du hier für 30,- Euro/Monat vermieten. macht 360,- Euro im Jahr.
Naja... Respekt.... 100/360...28% abzugsfähig. Das ist ja mal nicht nichts.


Lass das Ding 40 qm haben.. macht eine qm-Miete von 0,75 Euro
Das scheint mir nicht gerade viel. Höhere qm-MIeten drücken den Anteil. Logisch. Reine Mathematik.
Demnach mein allererster Eindruck aus einer absoluten Milchmädchenrechnung: Wohl eher kein euphorischer Sieg für die Verfechter des Vorsteuerabzugs.

Aber vielelicht können andere ja mal andere Muster rechnen.
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Re: Dachsanierung für PV Anlage

Beitragvon netadair » 27.11.2011, 13:41

Also, die AZ sind: BFH vom 19.07.2011 - XI R 21/10; XI R 29/09; XI R 29/10

Ich lese das so, dass für die Sanierung von >=10% unternehmerisch genutzen Immobilien der Vorsteuerabzug zu gewähren ist, und im Fall einer sonstigen Nicht-Nutzung des Gebäudes für diesen 10%-Anteil die Dachfläche mit einzubeziehen ist.

Für meinen Fall sehe ich also einen Silberstreif am Horizont, denn die Gebäude sind ja vom Dachgeber ansonsten vermietet, also unternehmerisch genutzt.
Für einen ansonsten privat genutzten Carport lese ich das so, dass z.B. in o.g. Fall die 10% erreicht sind, also voller Abzug gewährt, allerdings die Privatnutzung versteuert werden muss.
Für den Fall privat genutztes Wohnhaus sieht es nicht so rosig aus, siehe Deine Berechnung, aber immerhin besser als 0% wie es vorher das Finanzamt und FG sah.

Eine Konstruktion mit Trennung des Wohnhauses nach WEG und Sondereigentum am Dach wäre wahrscheinlich etwas zu weit hergeholt, oder?
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Re: Dachsanierung für PV Anlage

Beitragvon kpr » 27.11.2011, 13:51

Ich glaub, Du hast das Urteil irgendwie falsch verstanden oder den Schwerpunkt an der falschen Stelle gesetzt.

Die Urteile sind im Tenor gleichlautend. Die Vorsteuer ist aufzuteilen. Aufteilungsmaßstab ist dabei das Verhältnis (ggf. fiktiver) Mieten / Pachten aus der Vermietung des Objekts und des Daches.

Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen; hab alle drei Urteile nur überflogen. Der Tenor erschien mir eigentlich eindeutig.
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Re: Dachsanierung für PV Anlage

Beitragvon netadair » 27.11.2011, 14:38

Mein Schwerpunkt liegt in der Tat auf ansonsten zu 100% unternehmerisch genutzten Gebäuden, konkret Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen oder Produktionshallen. Die Urteile passen zwar nicht genau auf diesen Fall ("Scheune" vs. "Gebäude"), aber sind immerhin mal ein Orientierungspunkt für mich.
Ein anderer (Grenz-)Fall sind Gebäude, bei denen die fiktive Miete/Pacht für das Gebäude sogar kleiner ist/wäre, als eine Dachpacht.

Für diese beiden Fälle inerpretiere ich den Leitsatz "1. Aufwendungen für die Neueindeckung des Daches einer Scheune [Ed.: Gebäude?], auf dem eine unternehmerisch genutzte Photovoltaikanlage installiert wird, berechtigen zum Vorsteuerabzug im Umfang des unternehmerischen Nutzungsanteils an der gesamten Scheune [Ed.: Gebäude?]." und den zweiten Leitsatz "2. Zur Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils im Wege einer sachgerechten Schätzung kommt ein Umsatzschlüssel in Betracht, ..." so, dass der Anteil der unternehmerischen Nutzung des Gebäudes unfraglich bei 100% liegt und der skizzierte Umsatzschlüsel eben nicht in Betracht kommt, oder dieser Umsatzschlüssel sogar >100% wäre.

Aber ja, ich gebe zu, das Urteil ist für andere Fälle nicht so berauschend.
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Re: Dachsanierung für PV Anlage

Beitragvon kpr » 27.11.2011, 15:29

hatten wir denn bei 100% unternehmerisch genutzten Gebäuden jemals ein Problem???? (Oder hab ich jetzt was falsches geraucht?)
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