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Moderator: Mod-Team
von hausmann » 18.03.2012, 11:08
Hallo,
Danke für die schnelle Antwort !
Das ist ja dann super . Würde aber dann ja auch nur das Programm für Eigenverbrauch gehen Nr. 3oder ? Was würden Sie mir da empfehlen ? habe ja eine Anlage die später(in 2 Jahren ) auf Eigenverbrauch umgestellt wird ! Nr. 3 oder Nr. 5 ??? Was ist besser ? Danke schon im voraus !
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von Paulchen » 18.03.2012, 17:16
Hallo, wenn es mit Sicherheit bei einer PV-Anlage bleibt - Nr. 03 (PV-Steuer-Eigenverbrauch). Warum mehr Geld ausgeben aus unbedingt nötig?  Freundliche Grüße Paulchen
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von hausmann » 18.03.2012, 19:29
Ok gut Danke für deine Hilfe !
Werde das Programm dann bestellen!
Hoffe es hält was es verspricht ! Schönen Sonntag noch ! Gruß
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von hausmann » 20.03.2012, 20:33
So habe das Programm nun erhalten ! Turboschneller versand ! Danke ! Jetzt muss ich mich nur noch irgendwann mal durch den ganzen Dschungel durchkämpfen !!!! Aber sieht mal ganz gut aus das Tool !
Kann man dann auch noch die Mwst. vom Finanzamt holen da denke ich sind die gut 30 €!!! Gut angelegt !
Nochmals danke !!!!!
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von ferenz » 21.03.2012, 21:33
Hallo, also ich habe jetzt alles soweit hinbekommen Eine letzte Frage hätte ich aber noch. PV-Steuer gibt mir in der Jahres-Umsatzsteuererklärung in Zeile 33 (Kennz. 177) den umsatzsteuerlichen Eigenverbrauch an. Nun habe ich mit dem Programm Steuer-Sparerklärung ebenfalls alles erfasst. Das Ergebnis ist identisch, bis auf Zeile 33. Die Steuer-Sparerklärung trägt den Eigenverbrauch in Zeile 34 ein. Kann mir jemand den Unterschied zwischen den beiden Zeilen erklären? Gruß ferenz
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von Paulchen » 21.03.2012, 22:01
Hallo ferenz, du meinst sicher die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen, nicht den Eigenverbrauch... In Zeile 34 und 35 werden Unentgeltliche Wertabgaben eingetragen; in Zeile 34 Lieferungen nach § 3Abs. 1b USTG. Der lautet: " (1b) Einer Lieferung gegen Entgelt werden gleichgestellt 1. die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen; 2. die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands durch einen Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen; 3. jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens." Ich denke, mit Zeile 33 bist du besser bedient  Viele Grüße Paulchen
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von ferenz » 22.03.2012, 00:13
Hallo Paulchen,
danke für die schnelle Antwort.
Das habe ich mir schon fast gedacht. Ich schaffe es nur nicht, mit der Spar-Steuererklärung es so hinzubekommen, wie mit deinem Programm. Dann mach ichs lieber manuell.
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von Tedi » 27.09.2012, 21:24
Sage einmal, Paulchen ... ich hab mal so ein wenig in den FAQ gelesen und bin da auf folgende Frage (die mich vermutlich für 2012 betreffen wird) gestoßen: Q. Rückzahlungen an den Netzbetreiber - wo muss ich die eintragen?
Rückzahlungen ans EVU müssen geleistet werden, wenn der Jahresertrag kleiner als die Summe der Abschlagszahlungen war. Um "verdächtige" Werte bei der Umsatzsteuerverprobung am Finanzamt zu vermeiden, sollte man diese nicht bei den Ausgaben verbuchen, sondern als Verminderung der Einnahmen. Dazu trägt man im Einnahmenblatt jeweils den Nettobetrag und die dazugehörige Umsatzsteuer mit einem führenden Minuszeichen in die zugehörigen Spalten der Einnahmen ein.Bitte beachten Sie, ass negative Einnahmen mit der Return-Taste abgeschlossen werden müssen.
Die negative Einnahme und die daraus resultierende Umsatzsteuer vermindern die Betriebseinnahmen und die Umsatzsteuerpflicht des laufenden Jahres.
Widerspricht das nicht einem Verrechnungsverbot ? Demnach darf man Ausgaben und Einnahmen nicht verrechnen ?! Oder gilt das Verbot nur, wenn es sich um unterschiedliche "Arten" (beispielsweise Einnahmen durch PV, Ausgaben für Erhaltungsaufwände Gebäude) handelt ?
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von Paulchen » 28.09.2012, 00:13
Hallo Tedi, die Verbuchung von Rückzahlungen in der angesprochenen Weise ist so definitiv richtig. Es handelt sich hierbei ja auch nicht um Ausgaben, sondern tatsächlich um verminderte Einnahmen. Insofern wird nichts "Unterschiedliches" gegeneinander aufgerechnet, sondern lediglich ein Zuviel an Einnahmen korrigiert.
Freundliche Grüße Paulchen
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von Tedi » 28.09.2012, 07:08
Ok, danke schön.
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