Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon Tedi » 02.03.2012, 01:14

Hast mich schon richtig verstanden. Und ja, natürlich ginge auch ein Blatt Papier. :-)
Allerdings drucke ich bis auf die EÜR für's FA eigentlich nichts davon aus, sondern sichere lieber die Datei ansich.

Konkret bei mir: ich hätte mir bei einigen Buchungen rund um den Eigenverbrauch gerne dazu geschrieben, wie sich die Zahlen zusammensetzen, bzw. wie ich sie aus der EVU-Abrechnung "ermittelt" habe. Vllt. auch noch, ob und was mir vielleicht dabei aufgefallen ist. Im Moment steht ein wenig beim Buchungstext, aber das ist nicht so schön.

Na, aber wenn es zuuuviel Aufwand wäre, dann bringt es das ja auch nicht.

Allerdings: Wegen der Übertragung von einem Jahr auf's andere würde ich mir garnicht so den Kopf machen, weil ja keine berechnungsrelevanten Dinge drin stehen würden, sondern nur irgendwelcher Text - Notizen eben.
Wenn man dann behalten möchte, was man mal geschrieben hat - ja, meine Güte, dann muss ich halt die alte Vorjahres-Datei nochmal aufmachen und den Text mit C&P übernehmen. Wenn es sich um Daten handeln würde, die von einem Jahr auf's nächste wichtig wären, würde ich dir wohl zustimmen, dann müsste man die bei der Übernahme berücksichtigen - sowie es jetzt ja auch schon ist.


Noch ne Anmerkung am Rande, die mir gerade wieder einfällt: Ich hab letzten Herbst mit Copy & Paste einen Buchungstext meiner PV-Versicherung einfügen wollen. Der Text war wohl irgendwie zu lang, oder es waren Sonderzeichen drin, oder was auch immer.
Jedenfalls war der nach dem Einfügen weder editierbar noch wieder zu löschen. Zwar konnte ich den Betrag und das Datum dazu wieder löschen, aber der Buchungstext war irgendwie gesperrt - war nix zu machen. Das war aber sowieso noch in 2011 - inzwischen gibt es ja schon ne neue Datei - ist also nicht mehr so wichtig. :-)
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon Paulchen » 02.03.2012, 01:29

Tedi hat geschrieben:...
Noch ne Anmerkung am Rande, die mir gerade wieder einfällt: Ich hab letzten Herbst mit Copy & Paste einen Buchungstext meiner PV-Versicherung einfügen wollen. Der Text war wohl irgendwie zu lang, oder es waren Sonderzeichen drin, oder was auch immer.
Jedenfalls war der nach dem Einfügen weder editierbar noch wieder zu löschen. Zwar konnte ich den Betrag und das Datum dazu wieder löschen, aber der Buchungstext war irgendwie gesperrt - war nix zu machen. Das war aber sowieso noch in 2011 - inzwischen gibt es ja schon ne neue Datei - ist also nicht mehr so wichtig. :-)


Hallo,
die Sache mit den Notizen lasse ich mir durch den Kopf gehen . ich komme da nochmals auf dich zu.

Und zum obigen Problem: Excel ist in vorformatierten Tabellen äußerst empfindlich bei Copy & Paste. Aber es gibt einen einfachen Trick, das zu umgehen: Copy & Inhalte einfügen / Werte bzw. Text. Beim Einfügen möglichst nicht den gesamten Bereich markieren, sondern den Cursor nur auf die Zelle links oben setzen - damit werden solch unangenehme Begleiterscheinungen, wie oben geschildert, vermieden. Und wenn es doch einmal passiert ist: einfach die Vorlagendatei nehmen (die sollte man sich immer unverändert aufbewahren!) oder das Update auf der Updateseite der Homepage holen und die Datenübernahme vornehmen - das wirkt wie eine "Altweibermühle" bei der Datei: hinterher ist alles wieder heile ;-).

Viele Grüße
Paulchen

Nachtrag: Wäre ein Notizfeld wie im Anhang eine Hilfe?
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon Tedi » 02.03.2012, 10:19

Ich bin begeistert !
Genau so etwas meine ich.


Und danke für den Tipp bez. C&P.
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon Tedi » 04.03.2012, 12:59

Wo ist hier der "Gefällt mir" - Button ?
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon hgause » 05.03.2012, 11:44

Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht...

Q. Das alte Jahr ist verbucht. Wie bekomme ich die Datei für das neue Jahr?
Öffnen Sie die Datei des alten Jahres und klicken Sie bei den Dateifunktionen auf "neue Jahresdatei erstellen".


..wo stelle ich auf´s neue Jahr um - ich finde es einfach nicht :shock:
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon Paulchen » 05.03.2012, 11:54

Das ist eine Antwort aus der FAQ für die kostenpflichtigen Versionen "PV-Steuer". Möchtest du den Hinweis für FoVo anwenden??

Bei der kostenlosen Version Buchführung FoVo gibt es diese Komfort-Funktion nicht.


Hier musst du aus der alten Datei "per Hand" alle alten Einträge unter Einnahmen und Ausgaben entfernen, das Buchungsjahr erhöhen und die Datei unter einem neuen Namen speichern...

Freundliche Grüße
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon ferenz » 06.03.2012, 22:53

Hallo allerseits,

hatte heute auch PV-Steuer in meinem Posteingang und habe es natürlich gleich mit meinen Daten gefüllt.

Als Anfänger hätte ich da noch ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Meine Anlage ist seit Oktober 2011 am Netz. Der Energieversorger hat mir erstmalig am 02.02.2012 die Jahresabschlußrechnung für 2011 und gleichzeitig den Abschlag für Februar 2012 überwiesen. In der Umsatzsteuervoranmeldung Oktober habe ich meine Vorsteuer eingetragen. Für November, Dezember und Januar habe ich jeweils eine Umsatzsteuervoranmeldung mit Null abgeben.

In den Grunddaten habe ich den Eigenverbrauch aus der Abschlußrechnung eingetragen. Mir ist dann aufgefallen, dass die MwSt für den Eigenverbrauch im Exceltool im Dezember der Umsatzsteuervoranmeldung auftaucht. Ist das so korrekt und muss ich meine Anmeldung vom Dezember korrigieren?

Zum Eigenverbrauch ist mir dann noch aufgefallen, dass dieser momentan mit 16 Ct bewertet wird. Mein Energieversorger hat den Eigenverbrauch in der Abschlußrechnung aufgeteilt in <30% (0,1638) und >30% (0,1200). Muss ich das berücksichtigen?

Eine letzte Frage noch zu den Ausgaben. Wo genau muss ich die Versicherungsbeiträge erfassen?

Vielen Dank für eure Hilfe
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon Paulchen » 06.03.2012, 23:16

Hallo Ferenz,
gerne helfe ich dir bei deinen Fragen.

Zum Eigenverbrauch: Nein, du musst nicht eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember nachschieben. Das kannst du genau so gut über die Umsatzsteuererklärung für 2011 erledigen. Im entsprechenden Tabellenblatt UST-Jahresmeldung wird dir sogar angezeigt, welche Zahl du beim Vorauszahlungssoll eintragen musst, wenn du die Dezembermeldung ohne Eigenverbrauch abgegeben hast.

Bewertung mit 16 Ct: Es steht nirgends geschrieben, dass sich die Bewertung des Eigenverbrauchs für die unentgeltliche Sachentnahme an den Vergütungssätzen orientieren muss. Du kannst hier eintragen, wie du diesen Wert selbst einschätzt. 16 Cent sind eine Zahl, die in etwa der Differenz zwischen Einspeisevergütung und Eigenverbrauchsvergütung bei bis zu 30 % entspricht.
Je mehr Anteile du über 30 % hast, desto kleiner sollte dieser Wert in Richtung 12 Cent werden.
Und wenn du es ganz genau machen willst: Teile die Rückforderungssumme (netto) für den Eigenverbrauch durch die Anzahl der Eigenverbrauchs-kWh; dann stimmt der kWh-Wert bis aufs Komma mit dem überein, was gegenüber einer Einspeiseanlage "für das Finanzamt verloren geht".

Versicherungsbeträge erfasst du unter übrige Betriebsausgaben; bitte die Bruttosumme erfassen, denn Versicherungssteuer ist keine Vorsteuer.

Freundliche Grüße
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon hgause » 07.03.2012, 15:53

Paulchen hat geschrieben:Das ist eine Antwort aus der FAQ für die kostenpflichtigen Versionen "PV-Steuer"....

....welches ich dann auch bestellt habe 8)
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon ferenz » 08.03.2012, 00:07

Hallo Paulchen,

vielen Dank für deine ausführliche Schilderung. Dein Programm und dein Support ist echt Spitze.

Gruß
Ferenz
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