Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon Paulchen » 28.12.2010, 20:42

Tedi hat geschrieben: ... Wie darf ich dass verstehen ... "und berechnet den ihr zustehenden Anteil zuzüglich MWSt." ? Darf ich dass dann als Vorsteuer geltend machen ?

Hallo Tedi,
die darfst du nicht abziehen, weil du ja den Strom zu privaten Zwecken verbrauchst. Nur rein geschäftlicher Verbrauch wäre abzugsfähig...

Ich habe vom EVU ein Schreiben über die Höhe der Abschläge bekommen, das sieht ungefähr wie folgt aus:
[code]
Nettobetrag Umsatzsteuer Abschlagsbetrag
Abschlag Strom 16,81 19% 3,19 20,00 (Selbstverbrauch)
Abschlag Strom 359,66 19% 68,34 428,00 (Einspeisung)

Überwiesen wurden genau 448 Euronen.
Das hab ich dann bei der USt.-Voranmeldung so angegeben : 71,53 Euro
Ist das falsch ?


Nein und ja ...
Nein, denn du hast ja die eingenommene Umsatzsteuer auf den Cent genau weitergeleitet ...
Ja, denn es fehlt noch die Umsatzsteuer von dem Stromteil, den du selbst verbraucht hast (du weißt ja: Umsatzsteuer von der gesamten Stromerzeugung) - aber keine Panik, auch ich verfahre in meiner Software so. Da man ja nicht genau weiß, wie hoch der Eigenverbrauch ist, bis die Jahresabrechnung kommt, ermittelt mein Programm den Rest der Umsatzsteuer eben aus den Zahlen dieser Jahresabrechnung.
Also nochmals konkret: Du hast bisher nichts falsch gemacht, lediglich die Umsatzsteuer auf den gesamten Eigenverbrauch fehlt noch.

Das betrifft die EUR , oder ?
Als was muss ich denn den eigenverbrauchten Strom denn verbuchen ?
Theoretisch doch dann als Ausgabe, denn ich muss den ja (zurück-)kaufen.
Und was ist der marktübliche Preis für die "Wiederbeschaffung", bzw. wo finde ich den ?
Kann ich da einfach denn Wert von meiner Stromrechnung ansetzen ?


Ich mache das so: Ich berechne die Summe der überwiesenen Netto-Zahlungen (das sind die Vergütungen für eingespeisten und eigenverbrauchten Strom), dazu kommt die Umsatzsteuer (aus den Zahlungen und dem eigenverbrauchten Strom), eventuelle Steuerrückzahlungen und der Wiederbeschaffungswert. Dieser wird von mir wie folgt ermittelt: Ich frage die kWh-Zahl des Eigenverbrauchs aus der Jahresabrechnung ab und multipliziere diese mit einem frei einzugebenden kWh-Satz. Vorgegeben habe ich 18 Cent, diese Zahl ist auch in der Ausfüllhilfe der bay. Finanzverwaltung für die EÜR genannt.

Ich glaub, ich bestelle mal besser dein Tool. Das kann ich dann ja sicher als Betriebsausgabe ansetzen.


Natürlich :D

Du merkst sicher, wie komplex dieses Thema ist - ich habe lange gebraucht, bis ich dieses "Bürokratiemonster" in meinem Tool in die Knie gezwungen habe :twisted:

Viele Grüße
Paulchen
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon Tedi » 28.12.2010, 22:01

Paulchen hat geschrieben:
Tedi hat geschrieben: ... Wie darf ich dass verstehen ... "und berechnet den ihr zustehenden Anteil zuzüglich MWSt." ? Darf ich dass dann als Vorsteuer geltend machen ?

Ja, denn es fehlt noch die Umsatzsteuer von dem Stromteil, den du selbst verbraucht hast (du weißt ja: Umsatzsteuer von der gesamten Stromerzeugung)


Das heißt, die von mir abzuführende Umsatzsteuer für die (fiktiv) zurückgekaufte kWh setzt sich im weitesten Sinne aus 2 Teilen zusammen, nämlich
- einmal aus dem Teil "USt. für Vergütung für Eigenverbrauch" (vom EVU, den ich ja schon berücksichtigt habe) und
- USt. für den (fiktiven) Vorgang "Wiederbeschaffung", welche aus dem marktüblichem Wiederbeschaffungswert dieser kWh zu ermitteln ist ?

Oder bezahle diesen zweiten Teil der Umsatzsteuer womöglich "nur" deswegen, weil mein "Betrieb PV-Anlage" diese kWh an mich als Privatperson geliefert hat ... ?

Na, egal. Das Excel-Tool wird mich hoffentlich bald all dieser Fragen entledigen. Zahlen eintragen, und gut is.

Gruß
Tedi
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon Paulchen » 28.12.2010, 23:51

Tedi hat geschrieben:Das heißt, die von mir abzuführende Umsatzsteuer für die (fiktiv) zurückgekaufte kWh setzt sich im weitesten Sinne aus 2 Teilen zusammen, nämlich
- einmal aus dem Teil "USt. für Vergütung für Eigenverbrauch" (vom EVU, den ich ja schon berücksichtigt habe) und
- USt. für den (fiktiven) Vorgang "Wiederbeschaffung", welche aus dem marktüblichem Wiederbeschaffungswert dieser kWh zu ermitteln ist ?


Nein, da habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt:
Nehmen wir an, du bekommst für den eingespeisten Strom x € und für den selbst verbrauchten y €. Die Umsatzsteuer berechnet sich aber nach folgender Formel (Einspeisestrom + Eigenverbrauchsstrom) mal x € mal 19 %. Der gesamte erzeugten Strom wird fiktiv mit dem Einspeisesatz vergütet, die daraus berechnete Umsatzsteuer dir (ebenfalls fiktiv) gutgeschrieben, und die musst du dann (abzüglich bezahlter Vorsteuern) ans Finanzamt weiterleiten.

Na, egal. Das Excel-Tool wird mich hoffentlich bald all dieser Fragen entledigen. Zahlen eintragen, und gut is.


So isses! :D

HG
Paulchen
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon liselotte » 29.12.2010, 10:07

Hallo Tedi, Hallo Paulchen
Es ist doch immer wieder lehrreich, das Frage-Anwortspiel mitzulesen.
Das ist das Gute am Forum.DERr Mitleser lernt mit.
Hallo Paulchen
Muss Dich immer wieder für Deine stets freundliche Bearbeitungen bewundern.
Ich bewundere auch Deine Engelsgeduld. Nie steht der Verkauf des Programms im Vordergrund,auch wenn sich dann doch
am Ende viele entschliessen, die paar Kröten dafür auszugeben. Vielen Dank, Paulchen

Kommt Alle gut ins neue Jahr

wünscht Liselotte
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon Tedi » 05.01.2011, 00:35

@Paulchen, eine Frage zu einem Wert, den ich unter Einnahmen eingetragen habe, und was damit passiert:
Ich nutze ja deine Excel-Software für die Eigenverbrauchs-Ab- und Berechnungen.


Nun habe ich ja Anfang Dezember vom EVU einen Abschlag für die Monate Okt. -Dez.2010 erhalten, 20 Euro (brutto) für Eigenverbrauch und 428 Euro (brutto) als Vergütung für die Einspeisung = 448 Euro (brutto).
Die Summe der beiden Nettobeträge ist also 376 Euro, die der USt. dazu wäre 71,44 Euro.

Diese habe ich mit Datum 07.12.2010 im Blatt "Einnahmen" unter "umsatzsteuerpflichtige Einnahmen (netto)" und "vereinnahmte Umsatzsteuer" eingetragen. (ist evtl.hier schon der Fehler ?)

Zusätzlich gibt es da auch noch mit Datum 30.09.2010 2,22 Euro "umsatzsteuerfreie Einnahmen" für Zinsen auf dem Giro, weil im September kurzfristig das Anschaffungs-Darlehen auf dem Giro war.

Nun finde ich im Tabellenblatt "Umsatzsteuer-Voranmeldung" für die Zeile "Dezember" die Summe dieser 5 bei den "Einnahmen" eingegebenen Werte (376+71,44+2,22=451Euro) unter "U.-steuerpflichtige Einnahmen", mit dem Hinweis "einzutragen in Zeile 27 " .
Erstmal die Frage: warum sind da auch die 2,22 Euro vom 30.09. drin ? Die sind doch längst Geschichte.

Und warum 451 Euro und nicht 376 ?
Die daraus berechnete MWSt. ist dementsprechend natürlich auch um gute 14 Euro höher (85,69 Euro gegenüber 71,44Euro).


Ich mache die Übermittlung der USt.-Voranmeldung eigentlich mit dem WiSo-Steuerprogramm, und solange es sich nur um wenige Posten handelt, hacke ich das auch da eben schnell ein.
Mit dem Steuerprogramm kann man sich dann auch schön die ausgefüllten Formulare anzeigen lassen.
Und dort in dem Formular steht für Zeile 27, linke Spalte ganz deutlich "Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer (volle Euro)" sowie in der rechten Spalte, gleich Zeile, die zugehörige Steuer.

Ich bin etwas verwirrt über die 450 Euro, die ich da laut deinem Hinweis eintragen soll.
Hab ich mich irgendwo um den Baum gewickelt oder macht eines der Programme was falsch ?

Viele Grüße
Tedi



EDITH meint: Vergiss es , Paulchen ... ich habe bei den Grunddaten auch 75 Euro bei Nettoabzug für Eigenverbrauch angegeben, das spielt da mit rein. (warum das so ist, weiß ich aber nicht )



Aber eine Frage hab eich noch: Wenn ich bei Datum der Abrechnung einen Tag aus 2011 eintrage, bekomme ich "Daum nicht im Buchungsjahr" ... natürlich nicht, wie denn auch, wenn ich die Abrechnung erst im Januar bekomme ?
Wie muss ich da vorgehen ?

Gruß
Tedi
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon Paulchen » 05.01.2011, 10:29

Tedi hat geschrieben:@Paulchen, eine Frage zu einem Wert, den ich unter Einnahmen eingetragen habe, und was damit passiert:
Ich nutze ja deine Excel-Software für die Eigenverbrauchs-Ab- und Berechnungen.

Hallo Tedi,
ich habe mittlerweile 4 verschiedene Tools für unterschiedliche Konstellationen im Angebot, von der kostenlosen Version, die es hier im Downloadbereich gibt bis zum Kombiprogramm für 1 Eigenverbrauchs- und 3 Einspeiseanlagen. Da ich dein Pseudonym auch nicht in meinen Unterlagen nachschlagen kann, ist es schwierig, auf deine Fragen zu antworten. Zudem möchte ich Einzelprobleme gerne direkt klären, ohne das gesamte Forum damit zu belasten. Ich setze mich deshalb mit dir per PN in Verbindung, um deinen speziellen Fall zu beratschlagen. Die Fragen, die für die Allgemeinheit interessant sind, beantworte ich natürlich auch hier.

Zu deiner Frage mit der Umsatzsteuer: Wenn du alles an der richtigen Stelle mit dem richtigen Datum eingetragen hast, dann kann dieses Ergebnis in meinem Programm so nicht vorkommen. Irgendwo liegt da ein Fehler, aber den kann ich auf die Ferne nicht diagnostizieren...

EDITH meint: Vergiss es , Paulchen ... ich habe bei den Grunddaten auch 75 Euro bei Nettoabzug für Eigenverbrauch angegeben, das spielt da mit rein. (warum das so ist, weiß ich aber nicht )


Das alles ist sehr schwierig nachzuvollziehen - Ich möchte aber hier nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass meine "Normalversion" nicht für die Verwaltung von Eigenverbrauchsanlagen geeignet ist. Dazu sind die steuerrechtlichen Vorgaben zu unterschiedlich und deshalb braucht man dafür unbedingt die für diesen Zweck speziell entwickelte Version.

Aber eine Frage hab eich noch: Wenn ich bei Datum der Abrechnung einen Tag aus 2011 eintrage, bekomme ich "Daum nicht im Buchungsjahr" ... natürlich nicht, wie denn auch, wenn ich die Abrechnung erst im Januar bekomme ?
Wie muss ich da vorgehen ?


Bei der sogenannten "Istversteuerung" (Versteuerung nach vereinnahmten Umsätzen) ist das Datum des Zahlungseinganges / -abflusses entscheidend. Wenn du also Zahlungen aus dem Jahr 2011 hast, dann gehören diese auch ins Jahr 2011 und nicht in die Buchführung von 2010.

Weiteres per PN

Freundliche Grüße
Paulchen
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon Paulchen » 12.01.2011, 01:35

Hallo,
alle Versionen meiner Excel-Tools "PV-Steuer-xxx" wurden mittels Update an die veränderten Eintragungszeilen im Einnahmen-Überschuss-Rechnungsmoduls von Elster-Formular angepasst. Eine diesbezügliche Nachricht sollte an alle registrierten User gegangen sein.
Sollte jemand versehentlich nicht benachrichtigt worden sein, so kann er sich bei mir melden.

Freundliche Grüße
Paulchen
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon Paulchen » 28.01.2011, 19:26

Hallo,
ich habe in meine Programme PV-Steuer-.... zusätzliche Funktionen eingebaut:

Alle Programme:
Die Tabellen für degressive Abschreibung mit Sonderabschreibung können nun mittels Eingabe von "ja" bei "datevkompatibel?" auf die Berechnungsweise von Datev, Wiso und Co. umgeschaltet werden (Bei diesen Programmen wird die Sonderabschreibung bereits im Begünstigungsphase [1.-5.Jahr] in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der degressiven Rate einbezogen und nicht erst nach Ablauf der Phase). Damit können deren Ergebnisse mit denen von PV-Steuer verglichen und angepasst werden.

Kombi-Programme (1 Eigenverbrauchsanlage und eine / mehrere Einspeiseanlage(n))
Bei der Eigenverbrauchsanlage in diesen Programmen wurde die Möglichkeit geschaffen, nun eine Abschreibung mit Sonderabschreibung zu wählen und dort auch einen in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrag anzugeben. Hintergrund: Ich denke, dass in der nächsten Zeit verstärkt Einspeiseanlagen in Eigenverbrauchsanlagen umgewandelt werden, denen diese beiden Abschreibungsmöglichkeiten schon füher genehmigt wurden und die diese Funktion benötigen.

Updatemöglichkeít
Die Download-Seite für das Update des jeweiligen Programmes ist über das Hilfsmenü aufzurufen, es kann wie immer kostenlos geholt werden.
Für Excel 2002 User gilt die übliche Warnung, dass diese Version beim Update Benennungen und Funktionen (zer)stören kann. Diese User können das Update bei Bedarf über mich ausführen lassen.
Eine unter Excel 2007 und 2010 auftretende Kompatibilitätswarnung ("erheblicher Funktionalitätsverlust...") kann bedenkenlos weggeklickt werden - sie ist Folge einer selbstdefinierten Zeitbenennung bei den Fahrtkosten, mit der auch 24:00 Stunden und nicht nur 23:59 Stunden angezeigt werden können.

Freundliche Grüße
Paulchen
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon user4711 » 03.02.2011, 00:05

Hallo,

habe einige Fragen zur PV-Steuer.

Wie bekommt man die Daten von der freien Version 2.2 oder 2.4 in die 3.x Version hinein.

Welche Vorgehen ist guenstig, wenn Daten
fuer 2009 in der Version 2.2 zur Verfuegung stehen.
fuer 2010 in der Version 2.2 zur Verfuegung stehen.
fuer 2011 in der Version 2.4 zur Verfuegung stehen.

2009 ist Steuerlich erledigt.

2010 steht noch aus aus



Wie bringt man eine Erweiterung der Anlage in 2010 am besten in das PV-Steuer tool ein, ohne dafuer eine 2.Anlage herzunehmen.

Viele Gruesse
user4711
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Re: Buchführungs- und Steuerhilfe - Neue Version 3

Beitragvon Paulchen » 03.02.2011, 00:56

user4711 hat geschrieben:Hallo,

habe einige Fragen zur PV-Steuer.
Wie bekommt man die Daten von der freien Version 2.2 oder 2.4 in die 3.x Version hinein.
Welche Vorgehen ist guenstig, wenn Daten
fuer 2009 in der Version 2.2 zur Verfuegung stehen.
fuer 2010 in der Version 2.2 zur Verfuegung stehen.
fuer 2011 in der Version 2.4 zur Verfuegung stehen.

2009 ist Steuerlich erledigt.
2010 steht noch aus aus

Wie bringt man eine Erweiterung der Anlage in 2010 am besten in das PV-Steuer tool ein, ohne dafuer eine 2.Anlage herzunehmen.

Viele Gruesse
user4711


Hallo user 4711,
es gibt leider keine Update-Routine von FoVo 2.x nach PV-Steuer - dazu sind einfach die Hintergrundstrukturen der Programme zu unterschiedlich. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Kopieren und Einfügen einzelner Bereiche möglich sein müsste - das sollte aber sehr vorsichtig gehandhabt werden (z.B. beim Einfügen immer nur die erste Zelle oben links als Ziel angeben und nur Bereiche kopieren, die in beiden Programmen identisch sind).

Zur Erweiterung: Grundsätzlich kann man in PV-Steuer in der Anlagenabschreibung unter Zugang den Nettobetrag einer Erweiterung eintragen und die Abschreibung wird dann dementsprechend angepasst. In meiner Hilfe gebe ich aber folgende Warnung, die ich auch hier aussprechen möchte: "Achtung! Prüfen Sie genau, ob die zweite Investition nicht eine separate Anlage ist. Denn dann würde gelten: Ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut ist nicht als Zugang, sondern als eigenständiges Wirtschaftsgut zu erfassen. Holen Sie sich unbedingt fachmännischen Rat dazu ein!"

Freundliche Grüße
Paulchen
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