Böse Post vom Finanzamt - Brauche dringend Rat

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Böse Post vom Finanzamt - Brauche dringend Rat

Beitragvon michael091963 » 07.12.2011, 18:45

Hallo zusammen,

auf meinem Steuerbescheid im August stand unter Bemerkungen, dass ich die PV-Rechnung vorlegen sowie die Einzahlungen von RWE nachweisen soll. Außerdem solle ich die EÜR auf amtlichem Vordruck abgeben und die Abschreibung erläutern. Das hatte ich erstmal ignoriert. Im November hatte ich dann mit Fristsetzung die Aufforderung erhalten, die Unterlagen beizubringen. Darauf hatte ich geantwortet, dass ich der Erklärung eine EÜR auf eigener Vorlage (paulchens Tool) beigefügt hätte, nebst Abschreibungstabelle. Die habe ich dann im Brief nochmal erläutert (degressiv+Sonderabschreibung=Ergebnis). Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass ich nach der Erläuterung des BMF zur EÜR aufgrund der Höhe meiner Umsätze nicht zur Verwendung der amtlichen EÜR verpflichtet sei. Und da ich die PV-Rechnung bereits mit der USt-Erklärung vorgelegt hätte, würde ich darum bitten, auf diese zurückzugreifen. Außerdem habe ich um Erklärung gebeten, warum ich die Einnahmen belegen solle, ob das üblich sei.

Heute nun folgender Bescheid:
Ihrem Schreiben vom .... entnehmen wir, dass Sie die angeforderten Belege nicht einreichen werden. Sie kommen damit ihrer Mitwirkungspflicht gem. ... nicht nach. Die Abschreibung der Photovoltaikanlage konnte daher nicht gewährt werden. Bei den Betriebseinnahmen wurde eine Sicherheitsschätzung von rd 15% vorgenommen. Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom 22.08.2011.


Was würdet Ihr tun?
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Re: Böse Post vom Finanzamt - Brauche dringend Rat

Beitragvon ghostr888 » 07.12.2011, 18:52

ganz einfach, würde folgendes machen

die PV-Rechnung vorlegen sowie die Einzahlungen von RWE nachweisen soll. Außerdem solle ich die EÜR auf amtlichem Vordruck abgeben und die Abschreibung erläutern


wo liegt dass problem?
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Re: Böse Post vom Finanzamt - Brauche dringend Rat

Beitragvon hasisolar » 07.12.2011, 18:58

In jedem Fall erst mal Widerspruch, upps ist ja Einspruch einlegen - damit der Bescheid nicht bestandskräftig wird.
Die Begründung des Einspruchs kannst Du noch nachreichen.

Dann würde ich versuchen mit dem Bearbeiter einen Termin zu vereinbaren, damit ihr Eure scheinbar gegenteilige Auslegungen ausräumt. Bei dem Termin solltest Du natürlich die relevanten Unterlagen mitbringen und nachweisen können, dass Du Unterlagen vorgelegt hast.
Evtl. zieht dann das FA den Bescheid von sich zurück ....
Andernfalls muss Du eben Deine Begründung des Einspruchs schriftlich darlegen ...

Würde mich interessieren wie der Fall ausgeht ...

Gruß
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Re: Böse Post vom Finanzamt - Brauche dringend Rat

Beitragvon kpr » 07.12.2011, 19:54

Einspruch ist richtig.

Was soll ein Gespräch? Der eine hat eine Meinung; der andere eine andere. Wer bitte will denn jetzt dem anderen ins Gesicht sagen "Hupsi.. da hab ich mich wohl geirrt. Tut mir leid.".

Dem Finanzamt die Einsicht ins Belegmaterial zu verweigern, war natürlich ein Steilpass.
Man gibt denen zwar nichts freiwillig; und es ist auch unwahrscheinlich dass die irgendwas anfordern.... abern WENN angefordert wird... naja.. natürlich haben die das Recht zur Einsichtnahme.
==> schnellstens nachreichen.,

Das Formular EÜR ist nach Sachverhaltsschilderung gar kein Thema mehr. Da hat das FA still zurückgerudert.

SgdH,

gegen o.a. Steuerbescheid wird form- und fristgerecht das Rechtsmittel des Einspruch eingelegt.

Zur Begründung:
Der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen wird durch beigefügte Belege im angeforderten Umfang die Voraussetzung entzogen.

Darüber hinaus wird die Aussetzung der Vollziehung in Höhe der streitigen Steuer beantragt.
Zur Begründung wird auf den eingelegtenn Einspruch verwiesen.
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Re: Böse Post vom Finanzamt - Brauche dringend Rat

Beitragvon michael091963 » 07.12.2011, 19:59

ghostr888 hat geschrieben:ganz einfach, würde folgendes machen

die PV-Rechnung vorlegen sowie die Einzahlungen von RWE nachweisen soll. Außerdem solle ich die EÜR auf amtlichem Vordruck abgeben und die Abschreibung erläutern


wo liegt dass problem?


Das hatte ich dem Finanzamt im November geschrieben

Im Übrigen hatte ich – und das wird aus der von Ihnen formulierten Bitte ja auch deutlich – anstelle der Gewinnermittlung auf der Anlage EÜR eine eigene Einnahmeüberschussrechnung den Unterlagen beigefügt. Als Anlage dazu war auch die Abschreibungstabelle beigefügt. Aus der Ihnen mit der Steuererklärung vorgelegten Abschreibungstabelle ist ohne weiteren Aufwand zu erkennen, dass ich die degressive Abschreibung gewählt habe und 11/12 des Jahresbetrages (Inbetriebnahme 18.02.2010) abgeschrieben habe. Außerdem habe ich eine Sonderabschreibung gemäß § 7g Abs. 5 EStG in Höhe von 3500,00 Euro geltend gemacht. Aus dem Anlagenneuwert von 17.725,00 € ergibt sich somit eine Jahres-AfA in Höhe von 5.530,99 € und ein Restbuchwert von 12.194,01 €. Den Rest aus der Sonderabschreibung in Höhe von 45,00 Euro werde ich zu einem späteren Zeitpunkt ansetzen.

Die Anschaffungskosten für die Photovoltaik-Anlage habe ich gegenüber dem Finanzamt Bergheim bereits im Zusammenhang mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung durch Zusendung einer Rechnungskopie nachgewiesen. Insoweit bitte ich auf die vorliegenden Akten zurückzugreifen.

Die Verwendung des amtlichen Vordrucks EÜR ist nicht zwingend vorgeschrieben, wenn die Betriebseinnahmen nicht mehr als 17.500,00 € betragen. Jedenfalls heißt es auf der „Anleitung zum Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR“ (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG): „Liegen Ihre Betriebseinnahmen für diesen Betrieb unter der Grenze von 17.500 !, wird es nicht beanstandet, wenn Sie der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beifügen“

Nach meiner Kenntnis ist es nicht üblich, dass Unternehmer ihre Belege dem Finanzamt einzureichen haben. Bevor ich Ihrer Bitte um Nachweis der Betriebseinnahmen daher nachkomme, bitte ich um Auskunft, aus welcher Veranlassung und auf welcher Rechtsgrundlage Sie in meinem Fall davon abweichen wollen. Insbesondere bitte ich im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz um Auskunft, ob auch alle anderen Betreiber von Photovoltaikanlagen ihre Betriebseinnahmen außerhalb von Betriebsprüfungen nachzuweisen haben.


Ich dachte eigentlich, damit die Abschreibung ausreichend dargelegt zu haben. Außerdem habe ich mich der Vorlage von Belegen nicht verweigert, sondern um Begründung gebeten.
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Re: Böse Post vom Finanzamt - Brauche dringend Rat

Beitragvon kpr » 07.12.2011, 20:29

Ja... und das Finanzamt hat einen netten Schritt zur Seite gemacht.

(War bei dem Roman aber auch relativ leicht).

"Die Abgabe der steuerlichen Gewinnermittlung erfolgt formlos. Sofern in Zukunft die Betriebseinnahmen die Grenze von 17.500 Euro überschreiten, wird selbstverständlich der Vordruck "Anlage EÜR" verwendet."
Damit wäre die EÜR erledigt gewesen.

Wie schon gesagt... die Vorlage von Belegen zu veweigern ist absolut unklug.
Wenn.. dann lass Dich doch "ungleich" behandeln - und wenns dann passiert ist, dann fängst Du an mit Dreck zu werfen.
Ist ja nicht Deine Aufgabe, das FA vor falschem Handeln zu beschützen. Sehr wohl kannst Du aber jemanden bei falschem Handeln auf die Füsse treten.
So rum wird ein paar Schuh draus.

Säße ich beim FA, würde ich Deine Frage sehr einfach beantworten:
Ihre gestellte Anfrage können wir unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht beantworten.
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Re: Böse Post vom Finanzamt - Brauche dringend Rat

Beitragvon Eisbaer » 07.12.2011, 20:41

Also ich hab über 200 kwp am laufen und mach die EÜR formlos.
Zur Abschreibung hab ich mir ein paar Excel-Tabellen gebastelt (hab 12 Anlagen mit unterschiedlichen Abschreibungen), in dieser Tabelle fahr ich jedes Jahr eine Zeile runter, nehm die Werte(oder ändere noch was :wink: ) und schreib die Vergangenheit fest (Zellschutz).

Ich würd an deiner Stelle aber trotzdem ein Gespräch suchen, manchmal wird es einfacher!
Servus

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Re: Böse Post vom Finanzamt - Brauche dringend Rat

Beitragvon Franz-F » 07.12.2011, 20:42

Hallo,

also Einspruch und EÜR sind ja geklärt.

Zur Erläuterung: Der Rechnungsnachweis der Vorsteuer wird in der Umsatzsteuerstelle bearbeitet, diese hat mit der Einkommensteuer an sich nichts zu tun, Belege sollten aber dennoch im Rahmen der Gesamtfallbearbeitung weitergereicht werden, anscheinend hat das FA hier geschlammt, was dich aber dennoch nicht von deinen Mitwirkungspflichten entbindet.

Nachweis der Einnahmenseite bei PV ist an sich auch nichts ungewöhnliches, da hier häufig lediglich die Abschlagszahlungen erklärt werden, nicht aber die Jahresendrechnung.

Ich persönlich bevorzuge aber dennoch den amtlichen Vordruck, den der ist nicht nur für uns, sondern auch fürs FA einfach unübersichtlicher ;)

//edit//
auch ab 17.500€ ist die Abgabe der Gewinnermittlung nicht zwingend, müsste man beim FA mal nachfragen wo denn dies im Gesetz zu finden ist ;)
Gruß vom
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Re: Böse Post vom Finanzamt - Brauche dringend Rat

Beitragvon Eisbaer » 07.12.2011, 20:46

Ich persönlich bevorzuge aber dennoch den amtlichen Vordruck, den der ist nicht nur für uns, sondern auch fürs FA einfach unübersichtlicher


Jetzt wollte ich gerade widersprechen, ich hatte erst übersichtlicher statt unübersichtlicher gelesen :wink:
Servus

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Re: Böse Post vom Finanzamt - Brauche dringend Rat

Beitragvon grani 57 » 07.12.2011, 22:01

Leute, ihr müsst euch eins merken, bei denen zieht man immer den kürzeren!

Die haben von uns Lastschriftverfahren von beiden Firmen und seit der Gründung (1984+1987) noch nie eine Steuerprüfung gehabt!

In dieser Zeit 2 mal von der einen Firma Umsatzsteuer Prüfung und diese kommt automatisch wenn in einem Jahr von 30% auf 70 % Auslandsumsätze getätigt werden.

Zur Einkommensteuererklärung wird immer gewartet bis die erste Geldbuße angedroht wird!

Also 2010 wird im Juli-August 2012 abgegeben! Von 2009 ist der Steuerbescheid seit 14 Tagen da!
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