Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
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von Agent-Smith » 12.10.2012, 13:04
nixda hat geschrieben:Hallo, alle zusammen. Möchte mich recht herzlich bedanken bei allen die mir geholfen haben. Habe die erste USTVA mit Umsatz nach der richtigen Rechnung gemacht. @kpr Ich werde von nun an die MwSt aus meinen Sprachgebrauch verbannen gruß Nixda
Hallo nixda, wäre ja interessant gewesen zu sehen, wie denn nun die richtige Rechnung aussieht 
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von Agent-Smith » 12.10.2012, 13:36
kpr hat geschrieben:Und genau da hast Du selbst schon den Besteuerungseffekt erkannt: Die (Rück)lieferung des Direktverbrauchs erfolgt für Dich privat.... (sauberer: NICHT für Dein Unternehmen)... und somit ist die hierauf erhobene USt nicht als Vorsteuer abzugsfähig. Etwas pragmatischer ausgedrückt: Auf der bleibst Du sitzen.
Aber das ist doch steuerrechtlich ungerecht, wenn ich zunächst die gesamte Produktion als geliefert versteuern muß, aber den ANteil DV später nicht in Abzug bringen kann mit der Begründung, dieser (fiktive) Bezug wäre privatnützlich einzuordnen. Kann doch nicht sein, dass das FA zuerst verlangt eine Lieferung, die es gar nicht gab weil privat verbraucht, diese fiktive Lieferung an den VNB zu deklarieren und die Abführung von USt. verlangt, später aber bei der Korrektur (der UStVA) genau dieselbe Lieferung nicht als abzugsfähig anerkennt, mit der Begründung, diese wäre privat verbraucht !
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von kpr » 12.10.2012, 13:54
Na gut.. dann lassen wir diesen Trick. Und machen mal die Alternative auf:
Der Strom wird durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Betriebes verwendet. Die Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertabgabe sind damit erfüllt. Diese sind der steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferung gleichgestellt. Die Bemessungsgrundlage ist dann gem. § 10 IV Nr. 1 entweder a) der Einkaufspreis zzgl. der Nebenkosten b) dto., für einen Gegenstand gleicher Art und Güte c) in Ermangelung eines Einkaufspreises nach den Selbstkosten
Damit bekommen wir dann um die Bemessungsgrundlage eine fast so facettenreiche Diskussion wie in der Ertragsteuer um den Entnahmewert. Hier allerdings würde sie lohnen. Garantiert wären die verrücktesten Effekte (von Jahr zu Jahr unterschiedlich; von Betreiber zu Betreiber unterschiedlich).
Machen wir es kurz: Das würde nun wirklich keiner wollen. Der Griff in die Trickkiste ist ein recht genialer Schachzug. So kann auch niemand dadurch ausbüchsen, dass er - bei kleiner Anlage und niedrigen AHK - auf die Erstattung der Vorsteuer pfeift; die KUR anwendet - und dann die Besteuerung umgeht. (Eines sollte klar sein: Wir können stundenlang diskutieren ob die USt eine Verkehrs- oder Verbrauchssteuer ist.... aber in jedem Fall findet da etwas statt, was einer Besteuerung unterworfen werden muss. Warum der private Strom des PV-Betreibers steuerlich gefördert werden soll (im Vergleich zum Nicht-PV-Betreiber), das wäre tatsächlich ein nicht gerechtfertiger Steuervorteil.)
Deine Rechnung ist "verstellt": Du ziehst aus der vollen Anlage die Vorsteuer; nutzt sie aber nur teilweise zur Erzielung steuerpflichtiger Umsätze. Da ist was schief. Das kann es ja nicht sein.
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von Agent-Smith » 12.10.2012, 14:58
kpr hat geschrieben:Deine Rechnung ist "verstellt": Du ziehst aus der vollen Anlage die Vorsteuer; nutzt sie aber nur teilweise zur Erzielung steuerpflichtiger Umsätze. Da ist was schief. Das kann es ja nicht sein.
Man kpr bin ich dankbar für den letzten Absatz ! Du gibst Dir immer so viel Mühe bei Deinen Postings, dass ich beim lesen schon ein schlechtes Gewissen bekommen wenn ich feststelle, dass ich " nur Bahnhof" oder " hätte hätte - Fahrradkette" verstehe Aber im letzten Absatz finde ich ein gültiges Argument, was die Waage von Justitia wieder ins Gleichgewicht bringen lässt ! P.S.: Ich muß Dich das jetzt fragen: "Du hast beruflich nicht zufällig was mit Steuern zu tun ?"
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von nixda » 12.10.2012, 15:00
Hallo nixda,
wäre ja interessant gewesen zu sehen, wie denn nun die richtige Rechnung aussieht
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hi,
.Ich habe die 135,52€ aus meiner (1.Rechnung Einspeisung UST) in Elster unter 81 eingetragen Darin ist der DV Anteil von 13,67€ aus meiner 2.Rechnung Eigenverbrauch bereits enthalten.
Nochmal: Der Gesamt Nettobetrag von der VNB Abschlagsrechnung: 121,85€ + den Nettobetrag von meiner Eigenverbrauch Berechnung 13,67€ ergibt den in Elster einzutragenden Nettowert für die USTVA = 135,52€
Hoffe das so richtig erkannt zu haben.
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von kpr » 13.10.2012, 00:04
@agent-smith
Mit "Steuern" hatte ich mal beruflich sehr konkret zu tun. Seit der Kammerpräsident uns mit "Willkommen in einem neverending learning Job" bei der Zeugnisvergabe verabschiedet hat, hab ich mir gesagt "Augen auf bei der Berufswahl!". Habe mich da flott verabschiedet. Erst ins HGB und die Wirtschaftsprüfung; dann zu IFRS und der Konzernrechnungslegung. Seit ein paar Jahren hab ich mich von der "Front" etwas entfernt und kümmere mich nur noch darum, daß einige andere Leute sich mit Steuern, Rechnungswesen, Controlling, Finanzen und Recht beschäftigen. Lediglich meine "Liebe" zur Umsatzsteuer - die ist mir bis heute erhalten geblieben.
By the way: Der letzte Absatz ist argumentativ der schwächste und schlechteste. Der taugt allenfalls als Eselsbrücke.
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von Agent-Smith » 14.10.2012, 13:45
@kpr Ahhhhh, das erklärt natürlich einiges ! Finde ich übrigens sehr edel von Dir, dass Du deine kostbare Zeit damit verbringst, uns steuerrechtlich Minderbemittelte, hier im Forum durch so fundierte Postings die ganze Thematik verständnisvoller zu machen ! Ich habe oftmals ein schlechtes Gewissen, weil man irgendwie nicht in der Lage ist, etwas dafür zurückzugeben. Ich bin mal gespannt auf meine erste UStVA, die ich sicherlich hier zur Prüfung reinstellen werde Da viel mmir erst gestern die nächste Frage ein, als ich wegen der PV Anlage meine Sat-Antenne versetzt habe. Dabei habe ich natürlich auch Material wie z.B. Antennenkabel kaufen müssen. Ist die USt. aus diesen Materialeinkäufen eigentlich auch eine Vorsteuer, die ich in Abzug bringen kann ?
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von kpr » 14.10.2012, 15:33
ja.
und aus allen anderen Lieferungen und Leistungen für Dein Unternehmen auch. Für Dein Unternehmen = von Dir dem Unternehmen zugeordnet (innerer Wille; geäußert durch Geltendmachung der Vorsteuer) zulässig, wenn die Lieferung o. sonstige Leistung zu mehr als 10% Deinem Unternehmen dient.
Wenn wir uns also im Februar nächsten Jahres (wenn ich hier vorm Fastelovend flüchte) gemeinsam mit einigen anderen PV-Besitzern zu einem dreitägigen Erfahrungsaustausch in einem Hotel in Garmisch treffen, dann sind die dabei anfallenden Vorsteuern abzugsfähig. (Sicherlich ein ketzerisches Extrembeispiel; zur Nachahmung nur bedingt empfohlen.)
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