Bin total überfordert :( Was jetzt tun?

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Bin total überfordert :( Was jetzt tun?

Beitragvon Tomekk10 » 19.10.2009, 17:52

Hallo Zusammen,

ich bin gerade ziemlich niedergeschlagen wenn ich sehe, was ich jetzt alles schriftliches hier machen muss. Das schlimmste ist, ich verstehe das meiste überhaupt nicht. Habe jetzt die letzten Stunden mehrfach hier im Forum versucht einen Durchblick zu bekommen, was und wie ich jetzt nachdem die Anlage installiert wurde machen muss.

Sehe ich das richtig:

1. Beim Finanzamt das Formular zur steuerlichen Erfassung anfordern und ausfüllen. Hier muss ich darauf achten, das ich "kein Kleinunternehmer" bin

2. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig

3. Eine Umsatzsteuervoranmeldung anfordern und ausfüllen
Diese muss vierteljährlich durchgeführt werden? Und dann noch einmal zusätzlich im Jahr?

Wie bekomme ich die MwSt von der Rechnung meiner PV-Anlage zurück?
Kann mir einer sagen, wie die ganzen Formulare auszufüllen sind? Das ist zwar alles in Deutsch geschrieben, aber irgendwie auch doch nicht. ;) Also ich verstehe nur Bahnhof :(

Was muss den von meinem monatlichen Ertrag versteuert werden? Und wie errechnet sich das?

Kann mir da einer in "echtem" Deutsch vielleicht weiterhelfen, so dass selbst ich das verstehe? :roll:

Ich muss sagen, das ich am Anfang noch dachte, das ich weiss was alles zu tun ist, aber da hab ich mich wohl etwas vertan. Jetzt ist es eher so, das ich am Verzweifeln und mit meinem Latein am Ende bin.
Ich würde mich echt freuen, wenn mir da jemand etwas helfen könnte.

Danke schon mal

Gruß
Tomekk
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Beitragvon roox » 19.10.2009, 18:05

Hallo Tomekk10

Ich war am Anfang auch etwas überfordert
Habe mich aber dann entschlossen einen Steuerberater für mich arbeiten zu lassen. Das kostet etwas aber ich habe die Papierarbeit los.
Und der Steuerfachmann optimiert die steuerlichen Absetzmöglichkeiten.

Das erste Beratungsgespräche kostete ca. 160€

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Beitragvon Tomekk10 » 19.10.2009, 18:29

Ohh man, .....

Ich sehe schon es ist Hoffnungslos :(

Werde wohl dann auch einen Steuerberater heranziehen müssen.


Gruß

Tomekk
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Beitragvon Südschwabe » 19.10.2009, 18:35

Hallo Thomekk.

So geht's:
1.) Richtig!
2.) Richtig!
3.) Wenn das FA auf Zack ist, schicken die Dir gleich ein paar Vordrucke mit. Wenn nicht, geh einfach mal hin. Mir hat eine wirklich freundliche Dame am Schalter nochmal schnell erklärt, was wo hin mus. Manche FAs haben es aber nicht so gern, wenn Du da tatsächlich Papier hin trägst. Das muss händisch ins EDV System eingetragen werden, was fehleranfällig ist. Geh mal auf http://www.elster.de und dann "Elster Online", dort kannst Du dann die USt Voranmeldung auch Online machen.

Im ersten Jahr musst Du die VA monatlich machen, und zwar bis spätestens zum 10. des Folgemonats. In den späteren Jahren geht das dann glaub ich auch vierteljährlich.

In der USt VA gibst Du an, über welchen Betrag Du in Rechnung gestellt bekommen hast und wie hoch der MWSt Betrag war. Welche Felder das genau sind, kann ich Dir grad nicht sagen, da ich unterwegs bin und die Unterlagen nicht zur Hand habe. Dort trägst Du die Rechnung des Solarteurs ein. Umsätze wirst Du am Anfang nicht haben, da sich die EVUs ein bisschen Zeit lassen, bis sie mit der Kohle 'rüber rücken. :wink:

Das dann zusammen evtl. mit einer Kopie der Rechnung einreichen. Dann bekommst Du das Geld automatisch zurück. Nach ein paar Tagen bis ein paar Wochen ist das Geld dann da.

Du solltest bei Deinem EVU angeben, dass Du die Vorsteuerabzugsberechtigt bist. D.h. Dir wird die Einspeisevergütung zzgl. der MWSt von 19% überwiesen. Diese erhaltene MWSt musst Du an das FA abführen. Dazu erteilst Du am Besten dem FA eine Einzugsermächtigung auf Dein Solarkonto. Zum einen kannst Du das dann nicht vergessen, zum Anderen lassen sich die FAs auch gerne mal ein bisschen Zeit mit dem Abbuchen - ein kleines Plus für Dich.

Am Ende des Jahres musst Du dann noch eine GuV machen (Gewinn und Verlustrechnung). Eben eine Gegenüberstellung aller Einnahmen gegenüber den Ausgaben (bzw. Zinsen für den Kredit zur Abzahlung etc.)

Wenn Du Fragen hast, dann geh am FA vorbei. Die sind meist freundlicher als man denkt. Natürlich kannst Du auch zum Steuerberater gehen, aber ich denke das bekommt man auch so hin. Ich hab's ja auch geschafft - und ich bezeichne mit gerne als "Steuerlegasteniker".

Gruß - Der SüdSchwabe.
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Beitragvon Tomekk10 » 19.10.2009, 18:41

Hallo Südschwabe,

danke für deine schnelle und ich denke auch hilfreiche Antwort. Ich werde es jetzt dann mal versuchen selber nach deiner Anleitung hinzubekommen.

Gleich morgen rufe ich beim FA wegen der steuerlichen Erfassung an. Ich schau mir dann nochmals alles genau durch und falls es nicht klappen sollte, gehe ich am FA vorbei.

Vielen Dank nochmal

Gruß

Tomekk
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Beitragvon Sonnenfinsternis » 20.10.2009, 21:07

Hi Thomekk10,

das wird schon, & bei Fragen helfen wir dir auch so gut wir können. Südschwabe hat das schon ganz verständlich geschrieben, hier noch 3 kleine Ergänzungen:

Südschwabe hat geschrieben:Im ersten Jahr musst Du die VA monatlich machen, und zwar bis spätestens zum 10. des Folgemonats. In den späteren Jahren geht das dann glaub ich auch vierteljährlich.

bei kleinen Anlagen (ich glaube USt < 1.000€ p.a.) nach dem 1. kompletten Wirtschaftsjahr muss dann keine Voranmeldung, sondern nur noch die Jahresmeldung abgegeben werden

Südschwabe hat geschrieben:In der USt VA gibst Du an, über welchen Betrag Du in Rechnung gestellt bekommen hast und wie hoch der MWSt Betrag war. Welche Felder das genau sind, kann ich Dir grad nicht sagen, da ich unterwegs bin und die Unterlagen nicht zur Hand habe.

Feld 66 die von dir gezahlte USt (zB für deine PVA)
Feld 81 auf volle €uro abgerundeter Nettobetrag, den du vom VNB auf deine Stromlieferungen bekommst

Südschwabe hat geschrieben:Am Ende des Jahres musst Du dann noch eine GuV machen (Gewinn und Verlustrechnung).

GuV musst du nicht machen (sei froh), sondern eine EÜR (Einnahmeüberschussrechnung)

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Beitragvon Südschwabe » 21.10.2009, 08:01

Hallo Sonnenfinsternis.

Sonnenfinsternis hat geschrieben:GuV musst du nicht machen (sei froh), sondern eine EÜR (Einnahmeüberschussrechnung)


Oh mann, und was ist jetzt da genau der Unterschied?

Sach ich doch - Steuerlegasteniker. Aber ich bekomm das auch noch hin, bis es soweit ist!

Gruß,
der SüdSchwabe.
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Beitragvon The Wall » 21.10.2009, 08:58

Eine GuV ist Teil eines Jahresabschlusses im Rahmen einer Bilanz. Bei der EÜR werden nur die Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt, ist wesentlich einfacher und weniger Arbeit.
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Beitragvon Tomekk10 » 18.11.2009, 19:18

Feld 81 auf volle €uro abgerundeter Nettobetrag, den du vom VNB auf deine Stromlieferungen bekommst



Muss bei diesem Feld der Betrag eingetragen werden, den ich monatlich inklusive Steuer vom VNB bekomme für den Strom den ich liefere oder?

Da ich ja am Anfang noch keine Erträge bekomme, trage ich bei der ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung nur meine MwSt für die PV-Anlage und sonstige Rechnungen wie z.B. Vermittlungskosten usw ein.

Ich musste beim Erfassungsbogen schon die Rechnung der Anlage usw. beilegen. Somit hat diese ja das FA schon. Ich denke dan muss ich bei der Voranmeldung die Rechnungen nicht mehr beilegen oder?

Hmm ich will mir meine MwSt zurück holen. Was gebe ich oben Rechts auf der ersten Seite bei Voranmeldungszeitraum an?
Die Inbetriebnahme der Anlage war am 15.10.2009.
Erträge vom VNB habe ich noch keine erhalten.

Mfg
Tomekk
Zuletzt geändert von Tomekk10 am 18.11.2009, 19:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon rbm » 18.11.2009, 19:37

Es besteht auch die Möglichkeit, direkt zum FA hin zu gehen, nett sein, dann wird Dir geholfen. So war es bei mir, bis auf den Namen und die Steuernummer hat alles eine nette Mitarbeiterin dort ausgefüllt. Rechnung mitnehmen, Steuernummer und ggf. PV Giro-Konto Nr. Die Rechnung von der Anlage konnte ich auch gleich da lassen und die erste Umsatzteuervoranmeldung haben wir noch per Bogen gemacht, Elster CD mitgenommen, von da an, dann allein!

Gruß rbm
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