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von pv-falke » 21.09.2007, 18:21
Hallo,
ich bekam heute Post vom Finanzamt mit dem Text:
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die notwendigerweise mit dem Betrieb der Photovoltaik-Anlage in Zusammenhang stehen und zur Einnahmeerzielung (Stromerzeugung) dienen (§4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes).
Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Photovoltaik-Anlage können nur für folgende Aufwendungen anerkannt werden:
Abschreibung PV-Anlage
Abschreibung Datenlogger
Schuldzinsen
Bankspesen
Gezahlte Umsatzsteuer
Die Aufwendungen führ Fahrten, Telefonkosten, Bürobedarf und das Arbeitszimmer stellen keine notwendigen Betriebsausgaben zur Stromerzeugung dar.
Suche nun Argumente gegen die Ablehnung.
Gruß und sonnige Aussichten
pv-falke
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von das399igste » 21.09.2007, 18:36
Zur Einnahmeerziehlung gehört notwendigerweise auch das Schreiben und Verbuchen von Rechnungen. Somit gehören Bürobedarf im angemessenen Umfang dazu.
Ein Arbeitszimmer dürfte unverhältnismäßig sein.
Fahrtkosten und Telefonkosten im Vorfeld können bei entsprechender Begründung dazugehören, nach der Inbetriebnahme wird es schwieriger.
Wenn die Anlage weiter weg steht, können gelegentliche Fahrten zur Begutachtung und Überwachung angebracht sein. Hier kommt es auf die Größe der Anlage, die Lage und die Meinung des Sachbearbeiters an. Fahrten sollten auch mittels Belege (Tankquittung aus Ort bei Anlage) nachgewiesen werden können. Telefonate per Einzelnachweis.
Bei Immobilienbeteiligungen werden Besichtigungsfahrten regelmäßig abgelehnt, da ja vor Ort meist ein Verwalter zugegen ist.
Was anderes ist es, wenn Du mit einer Person vor Ort einen Vertrag schließt, der eine Überwachung vorsieht. Das vereinbarte Entgelt ist dann eine Betriebsausgabe - immerhin hast Du Deine Sorgfaltspflicht an jemanden entgeltlich delegiert.
Sonnige Grüße
Harald
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von tofta » 21.09.2007, 19:55
@pv-falke
Könnte es sein das Dein Finanzamt noch etwas vergessen hat?
Gehören die Kosten der Versicherung nicht auch zu den Betriebsausgaben?
51 SunTech STP 170S 8,67 KWh SMA SB 4200 TL HC ESS SMA SB 3800 ESS http://www.solarlog-home0.de/ramascho/ http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=1525
Gruß Marion
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von FürDieZukunft » 21.09.2007, 20:45
pv-falke hat geschrieben:Die Aufwendungen führ Fahrten, Telefonkosten, Bürobedarf und das Arbeitszimmer stellen keine notwendigen Betriebsausgaben zur Stromerzeugung dar.
Suche nun Argumente gegen die Ablehnung.
Telefon-Kosten für den Datenlogger gehören auch dazu, sie sind notwendig um die Anlage zu überwachen und betriebsbereit zu halten.
Porto auch -> Brief / Rechnungen an EVU, ans FA
Fahrten zur PV-Anlage auch -> technische Betriebsführung.
Steuerberatungskosten.
zB. die Photon wäre auch möglich
Elektronik-Versicherung
Haftpflicht-Versicherung
Kurs an der Volkshochschule : Einnahme-Überschuss-Rechnung ...
Kosten Notar
Kosten Grundschuldeintrag
Arbeitszimmer ist jedoch ist zuviel des guten, ab 1 MWp vielleicht
ALLES was zum ordentlichen Betrieb notwendig ist !!!
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von pv-falke » 23.09.2007, 10:58
Hallo,
herzlichen dank für die Info.
Wie könnte ich das Seminar mit Fahtkosten und Übernachtung bei QCells argumentieren? 
Gruß und sonnige Aussichten
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von FürDieZukunft » 23.09.2007, 11:09
pv-falke hat geschrieben:Hallo, herzlichen dank für die Info.  Wie könnte ich das Seminar mit Fahtkosten und Übernachtung bei QCells argumentieren? 
Das fehlen mir die Argumente, glaube das wird nicht gehen.
Wird wohl nur gehen, wenn du mehrer Anlagen hast, diese dann in einer Firma zusammenfasst.
So könnte es gehen
Also wenn du noch keinen Datenlogger hast und bei SMA oder sonstwo ein Seminar besuchen würdest könnte das schon möglich sein.
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von suedwestsonne » 23.09.2007, 20:46
pv-falke hat geschrieben:Wie könnte ich das Seminar mit Fahtkosten und Übernachtung bei QCells argumentieren? 
Q-cells stellen zur Zeit massig Leute ein mit dem Slogan "bendelst du noch, oder arbeitest du schon"? Vieleicht hast Du dich da beworben  Das sind dann zwar keine Betriebsausgaben aber Werbungskosten und da zählt jeder Kilometer und bei großer Entfernung eventuell auch eine Übernachtung.
Gruß Mario
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von za-ass » 24.09.2007, 09:48
pv-falke hat geschrieben:Wie könnte ich das Seminar mit Fahtkosten und Übernachtung bei QCells argumentieren? 
Meines Erachtens gar nicht: Du bekommst doch für deine PV-Anlage per EEG gut dotierte Erlöse mit 20-Jahres-Garantie. Da muss man meiner Ansicht nach nicht krampfhaft überlegen, wie man private Wochenendausflüge - darum dürfte es sich wohl beim Forumstreffen handeln, oder? - als Betriebsausgaben umdeklariert.
Thomas
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von suedwestsonne » 24.09.2007, 13:32
Du musst das ja keine Betriebsausgaben geltend machen. Wenn Du der Meinung bist das Du noch nicht genug Steuern zahlst dann bitte. Das war ja nur eine Frage wie man eventuell Steuern spart.
Gruß Mario
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von PV-Harry » 24.09.2007, 13:49
Reparaturen und Montagen, außerhalb der Garantieleistung etc. die im Zusammenhang mit der PV-Anlage stehen, sollten auch abzugsfähig sein.
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