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von Sonnenmelker 3 » 29.06.2012, 19:25
Hallo zusammen, ist es möglich das die Betreiber einer PV Anlage zwei Personen sind, zb Eheleute, aber die Rechnungsanschrift nur auf einen von beiden lautet?? Habe das Problem, das meine Frau das Gewerbe angemeldet hat und für das FA sie auf der Rechnung erscheinen muß. Mein VNB will jetzt einen Betreiberwechsel eingetragen haben.
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von elfaro » 29.06.2012, 23:34
Stell die Frage mal im Bereich Steuern/Finanzen. Vielleicht lässt sich beim FA das Unternehmen leichter ändern. Worum geht es dir denn eigentlich genau? Willst du die Anlage als GbR betreiben oder einer allein?
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von kpr » 01.07.2012, 17:57
Ich ahne was Du vorhast... aber es wird nicht gelingen.
Zum Vorsteuerabzug berechtigt ist nur der Unternehmer. Unternehmer ist, wer Einnahmen erzielt bzw. die Absicht dazu hat. Bei einer PV ist das derjenige, der gegenüber dem VNB gemeldet ist.
Vorsteuer kann nur aus Lieferungen oder sonstigen Leistungen gezogen werden, die an den Unternehmer (und für sein Unternehmen) erbracht wurden. Eine Leistung wird an denjenigen erbracht, der zivilrechtlich aus dem jeweiligen Vertrag verpflichtet und berechtigt ist. (=Leistungsempfänger). Der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung ist in Rechnungen anzugeben.
Ich fürchte, die Rechnung weist keinen Leistungsempfänger gesondert aus; womit der Adressat der Rechnung als Leistungsempfänger gilt. Vermutlich ist diese Person nicht identisch mit dem Unternehmer. In dem Fall versagt das Finanzamt zu Recht den Vorsteuerabzug. Was für den PV-Betreiber einen ziemlichen Schlag ins Kontor bedeutet.
Es soll Finanzämter geben, die nehmen diese Dinge relativ locker. Ich könnte aber (wenn ich mehr als 5 Bier habe) einem Umsatzsteuersonderprüfer aufs Grundstück strullern.... der versagt Dir sogar den Vorsteuerabzug, wenn in der Notation der Steuernummer des leistenden Unternehmers ein Querstrich zu viel drin ist. Es gibt somit auch Mitarbeiter, die nehmen diese Dinge sehr ernst. An so ein FA scheinst Du geraten zu sein.
"Um Verständnis bitten".... "weil man das doch nun mal nicht wusste"..... KANN hier zum steuerlichen Suizid gereichen. Wer auch noch vorträgt, dass die Beleglage den tatsächlichen Sachverhalt wiedergibt, schaufelt sich genau damit (u.U.) sein eigenes Grab.
Der sichere Weg: Alles ein großes, mehrfaches Missverständnis bzw. Büroversehen. Zwischen Solarteur und Betreiber besteht Einigkeit, daß VOR (!!!) (das hat seinen Sinn) Ausführung der Leistung zwischen den Vertragsparteien klargestellt wurde, dass [.....] {=der Unternehmer} einen Bestelleintritt schriftlich erklärt hat; dieser lediglich bei der Fakturierung nicht berücksichtigt wurde. Somit kann der Solarteur nicht nur.. nein er MUSS ein berichtige Rechnung ausstellen - und alles wird gut.
Natürlich hinterlässt so eine Aktion einen komischen Duft in der Nase jeden erfahrenen Steuerfuzzis; aber dann muss die Amtsstube halt mal gelüftet werden. Ein Kraut ist gegen diese Vorgehensweise solange nicht gewachsen, wie die FinVerw nicht nachweisen kann, dass der Betreiber im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung nicht der Auftraggeber war (sondern ein anderer).
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von zappi42 » 03.04.2013, 09:41
Moinsen,
ich kram den hier nochmal raus, weil ich zu dem Thema noch eine Frage habe, bei der Ihr mir hoffentlich weiter helfen könnt.
Folgendes: DSL Router kaputt, ein neuer muss her. Um einen 25% Mitarbeiterrabatt nutzen zu können, muss die Rechnung allerdings auf meinen Namen ausgestellt sein.
Die PV Kiste läuft aber auf "Eheleute....".
Somit wäre die DSL-Router Rechnung genau betrachtet nicht Vorsteuerabzugsfähig. Wenn ich nun als Privatperson den DSL-Router zum Einkaufspreis an die "Eheleute..." abgebe bringt das ja auch nix, die Privatperson führt die vereinnahmte USt ja eben nicht ans FA ab, weil es kein Unternehmen ist. Liegt hier schon ein Denkfehler vor?
Wenn ich die Vorsteuerkarte bei der Rechnung nicht ziehen kann, wolte ich den Betrag inkl USt in der EÜR 2013 im Posten "Sonstiges" aufnehmen. Da spricht dann doch nix gegen hoffe ich mal. Oder liege ich auch hier falsch?
Danke für Eure Tipps
Grüsse Zappi42
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von michael091963 » 03.04.2013, 12:33
ich habe jedenfalls noch nirgendwo gehört / gelesen, dass bei uns Kleinbetreibern die Außenprüfung aufgetaucht wäre. Bei der Anlagenrechnung liegt das Problem anders. Die will das Finanzamt in aller Regel vor der Erstattung der Vorsteuer sehen. Andere Belege haben die von mir in den letzten Jahren nicht haben wollen.
Wenn Du den ehrlichen und sauberen Weg wählst (und auf den Vorsteuerabzug verzichtest), ist natürlich die Bruttoausgabe in der EÜR anzusetzen.
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von zappi42 » 05.04.2013, 19:36
Ahhhhh, verstehe verstehe....Aber ich werde hier dann wohl den sauberen Weg gehen. Dank Dir trotzdem für den Tipp!
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von zappi42 » 05.04.2013, 22:16
Sauber, das passt! Vielen Dank
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