Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

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Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon MIST3R » 03.04.2012, 17:35

Hallo,

der VNB hat mir in der Endabrechnung folgende Werte aufgeführt:

Strom Einspeisung ... -Nettowert plus -225€ USt
Strom Selbstverbrauch ... +Nettowert plus +25€ USt
=========================================
Rechnungsbetrag ... -Nettowert plus -200€ USt
Abschlagszahlung .... Nettowert plus +275€ USt
=========================================
Gesamtbetrag ... +Nettowert plus 75€ USt

Dem VNB musste ich den Gesamtbetag (Netto und die 75€) überweisen, da mir dieser zuviel gezahlt hatte.
Bei der nächsten UStVA kann ich aber nicht die ganzen 75€ beim FA geltend machen, sondern nur 75 minus die 25 des Selbstverbrauchs, also 50€?
Ist doch richtig so, oder?

Dankeschön.
Viele Grüße,
Sebastian


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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 03.04.2012, 18:44

strukturiere das ganze mal um (ist leider bei den meisten Abrechnungen erforderlich; ich hab noch keine Abrechnung eines VNB gesehen, die die steuerlich relevanten Werte alle offengelegt hat)

Lieferung an VNB
a) Rechnungsbetrag = netto + 225
b) Abschlag = - netto - 275
= Rückforderung des VNB, netto - 50

Rücklieferung
a) Rechnungsbetrag = netto + 25
b) Abschlag = 0
= Zahlungsanspruch des VNB = netto + 25

Du hast die 50 an USt abzuführen (aus der Lieferung)
Die 25 aus der Rücklieferung sind keine Vorsteuer.

Das Beispiel setzt voraus, dass Du bei den Abschlagzahlungen davon ausgegangen bist, dass der VNB keinen Einbehalt für die Rücklieferung vornimmt.
Das ist zwar eine absurde Annahme - aber für die Praxis durchaus hilfreich und von den meisten Betreibern unwissentlich praktiziert.
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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon MIST3R » 03.04.2012, 20:09

Die Rechnung ist wie folgt gegliedert:

Stromlieferung (kWh aus Eigenverbrauch)
Rücklieferung

Stromlieferung (aus Netzeinspeisung)

Auf der letzten Seite ist der Abschlag aufgeführt.
Hier heißt es lapidar:
Stromeinspeisung: netto plus 8,50€ USt.
Stromeinspeisung: 36,50 € Ust.
Gesamt: netto plus 45€ Ust.

Deutet darauf hin, dass DV von ca. 19% unterstellt wird.
Der Netzbetreiber jedoch keine Beträge einbehält für die Rücklieferung da ja die gesamten 45€ an mich fließen, oder?
Viele Grüße,
Sebastian


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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 04.04.2012, 16:05

kann ich jetzt gar nichts mit anfangen.
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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon sema » 04.04.2012, 19:38

MIST3R hat geschrieben:Die Rechnung ist wie folgt gegliedert:

Stromlieferung (kWh aus Eigenverbrauch)
Rücklieferung

Stromlieferung (aus Netzeinspeisung)

Auf der letzten Seite ist der Abschlag aufgeführt.
Hier heißt es lapidar:
Stromeinspeisung: netto plus 8,50€ USt.
Stromeinspeisung: 36,50 € Ust.
Gesamt: netto plus 45€ Ust.

Deutet darauf hin, dass DV von ca. 19% unterstellt wird.
Der Netzbetreiber jedoch keine Beträge einbehält für die Rücklieferung da ja die gesamten 45€ an mich fließen, oder?


Hi,
da ich aus dem Nachbarlandkreis komme, gehe ich davon aus, dass du die Seite 5 deiner Eon-Abrechnung meinst.
Ich habe auch schon über das Zahlengewurstel nachdedacht.
Deine Vermutung mit Eigenverbrauch schließe ich allerdings aus, da sämtliche Werte jeweils mit einem Minuszeichen versehen sind - richtig ??
Die Addition der beiden Zahlen ergibt deinen künftigen Abschlag - richtig ??

Ich gehe davon aus, dass hier irgend eine Annahme getroffen wird über die zu erwartende Einspeisevergütung zuzüglich Vergütung für den Eigenverbrauch. Da dies unterschiedliche Eurobeträge sind, ist deine Prozentrechnung auf den Eigenverbrauch so nicht übertragbar.

Einen Anteil für den Eigenverbrauch (Rücklieferung) konnte ich nirgends entdecken, da hast du meines Erachtens recht.

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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon MIST3R » 04.04.2012, 19:53

Hi sema und viele Grüße ins ebenfalls sonnige Rottal-Inn ;),

jap du liegst richtig, die 5. Seite meinte ich. Bei allen Werten ist ein Minus vorne weg (da ja zu Lasten der E.ON Bayern).
Die Addition ergibt meinen Abschlag, es wird also nichts vorgehalten bzgl. dem Eigenverbrauch.

Da nichts vom Eigenverbrauch-Rückhalt aufgeführt ist, werde ich fleissig den vollen USt.-Betrag ans FA überweisen und zum Jahresende bei der Endabrechnung den Anteil für den Eigenverbrauch selbsttragen. Damit ist alles richtig und alles stimmt mit den Werten wie sie u.a. durch diverse Rechentools hier im Forum überein.

Danke und schöne baldige Osterfeiertage.
Viele Grüße,
Sebastian


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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon sema » 04.04.2012, 21:02

Hi Sebastian,
dann sind wir uns ja einig - fast.
Mit deiner Wortwahl "Endabrechnung" meinst du hoffentlich die Umsatzsteuererklärung.
Du hast ja bei der von dir gewählten Vorgehensweise regelmäßig zu wenig an Umsatzsteuer "vorangemeldet".

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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon MIST3R » 05.04.2012, 19:52

Hi sema,
wie schön ;). Mit "Endabrechnung" meinte ich die erhaltene Jahresabrechnung der E.ON.

Bei den Umsatzsteuermeldungen (UStV sowie der Jahresmeldung) ist doch auch relevant welche Zahlungen tatsächlich geflossen sind, oder? Bin seit Mitte 2011 am Netz, sodass ich (da die Endabrechnung erst in 2012 gekommen ist) ich die erhaltene USt. vom VNB an das FA weitergeleitet habe (und zwar 1:1). Diese Zahlungen habe bzw. werde ich so auch in der USt.Jahresmeldung für 2011 eintragen.
Werde den Eigenanteil aus 2011 erst bei der UStVA für März 2012 berücksichtigen. Diese 25€ USt.-Anteil für Eigenverbrauch habe ich an die E.ON überwiesen und werde den Anteil auch nicht bei der Meldung mit angeben als "Ausgabe". Bleibe also darauf sitzen.

Weiter gebe ich den Eigenverbrauch bei der EÜR 2012 einmal unter Einnahmen an (nur netto-Wert) und dann noch bei den Ausgaben (netto + USt).

Da die Endabrechnung erst im Folgejahr ist, taucht die Eigenverbrauchsberücksichtigung erst in diesem Jahr bei der EÜR auf. Das gleiche gilt doch auch für die USt-Jahresmeldung, oder? Maßgeblich sind die Zeitpunkte der Zahlung, oder?

Die Frage ist also: taucht der Direktverbrauch aus 2011 in der USt-Jahresmeldung 2011 auf, wenn die Rechnungsstellung des VNB erst in 2012 eintrifft?
Viele Grüße,
Sebastian


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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon sema » 05.04.2012, 22:28

MIST3R hat geschrieben:...
Die Frage ist also: taucht der Direktverbrauch aus 2011 in der USt-Jahresmeldung 2011 auf, wenn die Rechnungsstellung des VNB erst in 2012 eintrifft?


Hi Sebastian,
diese Problematik hat mich auch beschäftigt - Umsatzsteuererklärung 2011 i.V.m. Eigenverbrauch 2011
Siehe:
finanzen-steuern-f9/umsatzsteuervoranmeldung-dezember-2011-t73094.html#p636905

Ich zitiere in dem Zusammenhang noch einmal Paulchen, einer der steuerlichen Profis hier:
"...der Eigenverbrauch im vergangenen Jahr muss umsatzsteuerlich auch im letzten Jahr abgerechnet werden."

So, jetzt bist du an der Reihe :D

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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon MIST3R » 06.04.2012, 08:57

Morgen sema, danke für den Link.

Aber sieht es nicht so aus (nur Umsatzsteuertechnisch gesehen) ich die erhaltene USt aus den Abschlagszahlungen des VNBs an das FA weiterreiche. Die gezahlte USt aus dem Eigenverbrauch reiche ich an den VNB weiter, dieser gibt ihn dann an das FA weiter und ich erhalte hierfür keine Erstattug da der Direktverbrauch in keinem gewerblichen Zusammenhang steht?
Wo sollte ich in der UStJahresmeldung auch z.B durch 1000 kWh DV die (in 2012) fälligen 163€ plus 31€ Ust eintragen?

Irgendwie bekomm ich das noch nicht ganz unter einen Hut. kpr (auch ein Profi hier) hat dies damals auch nicht in seiner "Musterrechnung" für meine Anlage berücksichtigt.
Hoffe wir kommen dennoch zusammen ;-).
Viele Grüße,
Sebastian


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