Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon MIST3R » 28.04.2012, 10:58

Es ist faktisch nun so, dass das Vorauszahlungssoll nicht angepasst werden darf. Stattdessen schlägt mein FA (und auch das von sema) vor, den Eigenverbrauch (in kWh) mit 0,1638€/kWh zu multiplizieren und dann den Nettowert in Zeile 178 des ElsterFormulars einzutragen. Also als "unentgeltliche Wertabgabe, Unterpunkt a)".
Viele Grüße,
Sebastian


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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon sema » 28.04.2012, 11:31

Ja - ich habe auch tatsächlich diese Aussage erhalten - telefonisch.
Hier hätte ich das nie so eingetragen....
Also wenn der Bäcker 1000 Semmeln produziert und 1000 Semmeln verkauft, wie soll er dann noch 10 Semmeln selber mampfen?
Nach dem Motto, irgendwo muss es hin und dann eben darunter...

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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon MIST3R » 29.04.2012, 08:31

Richtig - erst meinte er Zeile 179 und dann sagte er "hmm, nö 178 wäre passender". Wichtig ist halt nur ob es eintragen muss und dass zum Schluss die richtige Differenz herauskommt.
Problem beim Vorrauszahlungssoll ist lt. meinem Mitarbeiter, dass zwar viel ElsterFormular dieser Wert erhöht werden kann. Das FA geht aber her (wahrscheinlich voll-automatisch) und summiert hier einfach die mtl. Werte auf, und lässt somit den Direktverbrauchs-Anteil einfach unter den Tisch fallen.
Zudem heißt es im Bescheid auch nicht mehr "V.Soll", sondern "Summe der gemeldeten Beiträge" oder so ähnlich.
Komisch zwar, dass das FA hier nicht prüft warum der Betrag in Elster und deren Bescheid nicht übereinstimmt ...
Viele Grüße,
Sebastian


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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 29.04.2012, 10:28

"Anpassung des VZ-Soll"... das ist ungefähr so, als würde man den eigenen Kontostand bei der Bank "anpassen" wollen; oder die Sonnenscheinstunden vom letzten Jahr.
Das VZ-Soll ist ein "Faktum"; das kann man sich ausrechnen oder durch nachfragen ermitteln. Da gibts nix "anzupassen".

Richtig ist der Ansatz mit den Semmeln: Wenn der Bäcker 1.000 Brötchen produziert, und 1.000 Brötchen an den Supermarkt verkauft - kann er keines mehr selber fressen. Basta.
Es gibt keine unentgeltliche Wertabgabe mehr. Die Vermeidung derselbigen ist das Ziel, welches der BMF mit seiner Fiktion verfolgt.
Und wo keine unentgeltliche Wertabgabe ist, braucht auch keine deklariert werden.

Wenn ein Mitarbeiter des FA anderes vorträgt, irrt er. (Das kann passieren. Auch (und gerade) Innendienstler fangen mal klein an. (Worüber wunderst Du Dich? 1/3 aller Steuerbescheide sind falsch. Ergo dürften "unverbindliche Plaudereien" des FA noch eine höhere Fehlequote aufweisen.)

Den Hergang der Sache verstehe ich noch nicht ganz. M.E. bekommt einen Saldotauscher hier nicht mit nur einem Fehler hin. Hier müssen irgendwie zwei Leute aneinander vorbei gewurschtelt haben.

Achja... warum das FA nicht prüft, ob der Wert übereinstimmt....
Du irrst. Das tun die. Die nehmen einfach den Wert aus ihrer Buchhaltung. Der stimmt.
Formal völlig korrekt. Von der eingereichten Erklärung wird abgewichen. Und deshalb ist (auch) der Bescheid ergangen.

Vom Gang zum FA rate ich ab. Das ist hier kein Problem, zu dessen Lösung man das FA benötigt (und shcon gar nicht diesen Mitarbeiter). Sowas löst man mit einer berichtigten Steuererklärung. Und dann is gut.
Wenn ich es allerdings richtig verstanden habe, dann gibts ja cash-back.... und dann ist die Strategie: "Schweigen und genießen" bzw. "Schweigen und Bestandskraft abwarten".
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