Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...

Moderator: Mod-Team

 

0.00 (0 Bewertungen) | Zum Bewerten bitte anmelden

Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon alpha_de » 08.04.2012, 09:34

@kpr

Danke für die detaillierte Erklärung.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass auch die fiktive Rücklieferung "an das Unternehmen" erfolgt und somit es doch wieder zu einer Sachentnahme/unentgeltlichen Wertabgabe kommt und dieser Kunstgriff nur gewählt worden ist, um auch die Eigenverbrauchsvergütung nach dem EEG umsatzsteuerlich zu erfassen.

Mit der Argumentation, dass die Rücklieferung garnicht erst für das Unternehmen verwendet wird, sondern vom Unternehmer für seine privaten Zwecke, wird der Ansatz i.V.m. § 15 UStG nachvollziehbar. Offen bleibt für mich aber die umsatzsteuerliche Behandlung der Eigenverbrauchsvergütung (und die Zurechnung).

Nachdem der VNB hier auf die erste Rechnung umgehend mit Übersendung des Einspeisevertrages und einem Abschlagsplan (der die nötigen Angaben für die UStVA enthält), sowie unter Rückgabe der Rechnung reagiert hat, bin ich dann auf die Jahresrechnung gespannt. Denn diese Punkte verständlich auf eine Rechnung zu bringen, die auch ein steuerlicher Laie in eine USt-Erklärung umsetzen kann, halte ich für eine Herausforderung.
4.6 kWp (W auf Dach), 2x 10 x Schott Power Poly 235, 1 x Fronius IG Plus 35 V, 1 x Fronius Datalogger Web
alpha_de
Stammmitglied
Stammmitglied
 
Beiträge: 49
Registriert: 28.03.2012, 19:11
PV-Anlage [kWp]: 4,6
Info: Betreiber

Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 08.04.2012, 16:26

Die Rücklieferung erfolgt m.E. sogar ans Unternehmen. Und der Vorsteuerabzug ist ja möglich. Grundsätzlich.
Kollege Kraeusel hat in seinem BMF-Schreiben wohlfein formuliert und die Selbstverständlichkeit "unter den übrigen Voraussetzungen des §15" in den Satz eingeschoben. Die Lieferung ist zwar an den Unternehmer - jedoch nicht für das Unternehmen ausgeführt worden. M.E. kannst Du auch die Vorsteuer ziehen; hast dann aber tatsächlich eine unentgeltiche Wertabgabe zu versteuern.

Rückgabe der Rechnung? Witziges Kerlchen. Einen besseren Zugangsbeweis gibts ja gar nicht. Ist ja nicht so, daß man sich durch Rückweisung der Rechnung von einer Zahlungsverpflichtung befreien kann.
Wenn es so wäre... moment.. ich mach gerade Kaffeepause und sitze am Konzernabschluss..... dann lass ich meine Damen demnächst Rechnungen für 80 Mio p.a. zurückschicken. Wenn ich damit das Zahlungsziel nur 30 Tage verlängert bekomme und das Geld im Konzern zu 12% verteile....., sind das ... WOW... liebe Ehefrau, wenn ich da meinen Bonus drauf bekomme, gibts Louboutins und Jimmy Choos im Dutzend.

Aber bevor wir das Träumen anfangen:

Steig doch Deiner Forderung hinterher.
Fruchtlose Fälligkeit ==> Mahnung mit Nachfrist 10 Tage
fruchtlose Fälligkeit ==> Anwalt.


Klar.. auf die breite Masse gesehen, macht es durchaus Sinn, wenn der VNB zur Wahrung seiner Interessen mal den "Clarence" macht. Heisst ja nicht, dass man sich von so ner Miezekatze gleich beeindrucken lassen muss - nur weil sie ne große Mähne hat. Oder? Die große Masse läßt sich davon beeindrucken... aber willst Du "einer von vielen" sein?

Was die Umsetzung der Jahresrechnung angeht.
Ich will Dich gleich enttäuschen. Von "ganz gut.. aber 5 Seiten zuviel Papier" über "erträglich.. nach 5 Minuten hatte ich es" bis hin zu völlig unbrauchbaren Exemplaren, hab ich schon alles gesehen.
Schau mal im Forum zurück. Januar, Februar.. vielleicht noch März. Da hab ich dutzendweise die Abrechnungen der VNB mit Hilfe einer kleinen Excel-Tabelle so umgestrickt, dass alles was man brauchte, auf ein Stück Papier passte (und auch noch richtig war).
Hat man es erstmal - ist es ganz einfach. (Kaum macht man's richtig - schon funktionierts)
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
Benutzeravatar
kpr
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 5662
Registriert: 02.04.2010, 17:03
PV-Anlage [kWp]: 16,92
Info: Betreiber

Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon alpha_de » 08.04.2012, 19:26

Hallo!

Das beruhigt mich dann ja wieder, denn dann war mein ursprünglicher Ansatz doch eine mögliche Option. :)

Die Rechnungsrückgabe war insoweit unproblematisch, als zeitgleich ein Abschlagsplan mit erster Zahlung zum Fälligkeitszeitpunkt der Rechnung übersandt wurde und der Abschlag den Rechnungsbetrag deutlich übersteigt. Also warum soll ich derzeit für ein Verfahren (monatliche Rechnung) und einen Betrag kämpfen, wenn das alternative (und dem EEG entsprechende) Verfahren über Abschläge angeboten wird und die Abschläge den zu erwartenden Jahresertrag nach derzeitiger Abschätzung wohl nicht nur geringfügig übersteigen ;) Und es vereinfacht meiner Mutter als Betreiberin der Anlage das Leben, da sich UStVA weitgehend von mir vorbereiten lassen (da ja für das ganze Jahr die Abschläge und die daraus resultierende abzuführende UmSt bekannt sind) und die Rechnungserstellung/Versand (die ja auch Kosten verursachen) erstmal entfallen. Die tagesgenaue Dokumentation der erzeugten Strommenge, der Einspeisung und des Eigenverbrauchs/Netzbezugs erfolgen ja weiterhin.

Im übrigen hast du Recht, bei der nun vorliegenden Originalrechnung mit Eingangsstempel hätte sich die Behauptung des Nichtzugangs nicht mehr führen lassen.

Bzgl. der Jahresrechnung lasse ich mich überraschen, aber anhand der vorliegenden Dokumentation habe ich die nötigen Vergleichswerte. Und nachdem ich mich ja in den letzten Wochen sehr intensiv mit der Materie beschäftigt habe (und mich normalerweise nur mit der Buchhaltung eines Restaurantbetriebes "herumschlage"), sollte auch das Nachvollziehen unter Heranziehung von hier bereits vorhandenen Threads und ggf. Detailfragen auch noch lösbar sein.
4.6 kWp (W auf Dach), 2x 10 x Schott Power Poly 235, 1 x Fronius IG Plus 35 V, 1 x Fronius Datalogger Web
alpha_de
Stammmitglied
Stammmitglied
 
Beiträge: 49
Registriert: 28.03.2012, 19:11
PV-Anlage [kWp]: 4,6
Info: Betreiber

Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 08.04.2012, 22:33

och.. wozu das gut ist?
Spätestens wenn Du in den nächsten 20 Jahren ein einziges Mal "trouble" mit Deinem VNB hast (oder dem Verständnis seiner Abrechnung) wirst Du feststellen wo der Vorteil liegt.
Da bist Du nicht der Erste... und Du wirst nicht der Letzte sein ;-)
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
Benutzeravatar
kpr
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 5662
Registriert: 02.04.2010, 17:03
PV-Anlage [kWp]: 16,92
Info: Betreiber

Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 08.04.2012, 22:33

och.. wozu das gut ist?
Spätestens wenn Du in den nächsten 20 Jahren ein einziges Mal "trouble" mit Deinem VNB hast (oder dem Verständnis seiner Abrechnung) wirst Du feststellen wo der Vorteil liegt.
Da bist Du nicht der Erste... und Du wirst nicht der Letzte sein ;-)
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
Benutzeravatar
kpr
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 5662
Registriert: 02.04.2010, 17:03
PV-Anlage [kWp]: 16,92
Info: Betreiber

Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon MIST3R » 25.04.2012, 17:48

@sema: habe heute Bescheid über Umsatzsteuer 2011 vom FA erhalten. Habe im ElsterFormular bei Vorauszahlungssoll neben den geleisteten Monatswerten auch den USt-Anteil des Direktverbrauchs eingetragen. Hätte so 13€ überweisen müssen. Rein logisch und auch lt. Endbetrag auf dem Blatt.

Auf dem Bescheid steht unter geleistet jedoch nur die Summe der einzelnen Monatszahlungen. Es ergibt sich ein Erstattungsbetrag von 14€. Eben genau die 27€ USt durch den DV.


Weiß nicht warum die das jetzt so nicht akzeptieren. Werde morgen mal anrufen und nachfragen. Besser vorbeifahren.
Müsste dann nämlich die UStVA 03.2012 korrigieren, da ich hier die 27 geltend gemacht habe (infolge der Überweisung an den VNB).
Viele Grüße,
Sebastian


Ausrichtung Südost & Nordwest (-63° / +117°) | 24° Dachneigung
Dünnschicht CIS-Module von WÜRTHSOLAR mit P=87,5W, 114 Stk.
Anlagenleistung 10 kWp | Am Netz seit 11.07.2011 mit Eigenverbrauch
Benutzeravatar
MIST3R
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 350
Registriert: 16.05.2011, 20:49
Wohnort: Landkreis Passau (Niederbayern)
PV-Anlage [kWp]: 10
Info: Betreiber

Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon sema » 25.04.2012, 19:14

Hmmmm, das ist seltsam aber wundern tut`s mich ehrlich gesagt nicht.
Ich bin identisch vorgegangen und habe seitdem nichts mehr vom FA gehört.
Wenn diese (eigentlich richtige) Art der Vorgehensweise nur Probleme macht, sollte man vielleicht künftig doch als Schätzung die falsche 0 nehmen.

Auf alle Fälle danke für die Rückmeldung - das wird Paulchen sicher auch interessieren - und ich bin sehr neugierig, was bei deinen Gesprächen herauskommt.
Wenn möglich kannst uns ja mal Bescheid geben.

sema
sema
Vielschreiber
Vielschreiber
 
Beiträge: 246
Registriert: 15.05.2011, 20:32
Wohnort: Rottal/Inn
PV-Anlage [kWp]: 7
Info: Betreiber

Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon MIST3R » 26.04.2012, 17:58

Hallo, habe heute kurz telefoniert aber nicht viel verstanden. Ein Gespräch dort dürfte mehr bringen; werde nächste Woche beim zuständigen Bearbeiter vorstellig werden. Muss nur noch einen Termin finden. Leider arbeiten die im FA recht arbeitnehmerunfreundlich :(.

Meinte nur, dass man das Vorauszahlungssoll nicht verändern darft und hier die gezahlten/geleisteten Beträge aufzusummieren sind. Der Eigenverbrauch müsste dennoch berücksichtigt werden, sagte was von 2 Zeilen unterhalb des Eintrags wo die Umsätze von der E.ON eingetragen werden.
Sagte auch noch, dass ich auf jeden Fall eine korrigierte UStJahresmeldung 2011 machen müsse und eigentlich die Umsatzsteuererklärung mit der Gewinnermittlung gemeinsam abzugeben ist. Scheint wohl so durch gegangen zu sein, normalerweise können Sie mit der UStErklärung nichts anfangen.

Naja, ein direktes Gespräch dürfte wohl mehr bringen. Werde mal einen Termin versuchen zu bekommen.
Viele Grüße,
Sebastian


Ausrichtung Südost & Nordwest (-63° / +117°) | 24° Dachneigung
Dünnschicht CIS-Module von WÜRTHSOLAR mit P=87,5W, 114 Stk.
Anlagenleistung 10 kWp | Am Netz seit 11.07.2011 mit Eigenverbrauch
Benutzeravatar
MIST3R
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 350
Registriert: 16.05.2011, 20:49
Wohnort: Landkreis Passau (Niederbayern)
PV-Anlage [kWp]: 10
Info: Betreiber

Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon TLX9999 » 26.04.2012, 20:41

Warum arbeiten die beim Finanzamt zu Arbeitnehmer unfreundlichen Zeiten??? Die dort arbeiten sind doch auch Arbeitnehmer und arbeiten ebenso wie Du zu identischen Zeiten. Ist doch nichts ungewöhnliches.
Das Umsatzsteuersoll ist doch die Zusammenfassung der für das Jahr zu leistenden Umsatzsteuer. Regelmäßig ist das die Summe der für das Vorjahr (01-12) eigereichten Umsatzsteuervoranmeldungen. Wenn keine Voranmeldungen für das Jahr z.B. 2011 eingereicht wurden, ist das Umsatzsteuer-Soll eben 0,00 Eur. Die Umsätze und die entsprechende Umsatzsteuer werden doch auf Seite 2 der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben. Wenn was geändert wird eben nur da und nicht irgendsonstwo. Desweiteren hat bei der Fotovoltaik der Eigenverbrauch nichts in der Umsatzsteuererklärung für das Jahr zu suchen. Wir haben hier die Fiktion das der gesamte erzeugte Strom geliefert wird und das der Direktverbrauch, wie jeder andere Stromverbrauch, dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Somit gibt es aus der umsatzsteuerlichen Sicht in diesem Falle kein umsatzsteuerpflichtiger Eigenverbrauch.
MfG
TLX
TLX9999
Stammmitglied
Stammmitglied
 
Beiträge: 124
Registriert: 24.05.2011, 15:26
Info: Interessent

Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon Paulchen » 27.04.2012, 08:55

MIST3R hat geschrieben:...
Meinte nur, dass man das Vorauszahlungssoll nicht verändern darft und hier die gezahlten/geleisteten Beträge aufzusummieren sind. Der Eigenverbrauch müsste dennoch berücksichtigt werden, sagte was von 2 Zeilen unterhalb des Eintrags wo die Umsätze von der E.ON eingetragen werden.


Hmm - da scheinen zwei aufeinanderzutreffen, die beide von der Sache (Entschuldigung für die harte Ausdrucksweise - ist aber so) wenig Ahnung haben.

1. Die Umsatzversteuerung bei PV-Anlagen mit Eigenstromverbrauch bemisst sich nach EEG aus der Gesamtmenge des produzierten Stroms zum Einspeisetarif. Diese Nettosumme ist in der UST-Erklärung anzugeben. Es ist keine Aufschlüsselung nach Einspeisung und Eigenverbrauch nötig. Insofern ist die Aussage des Sachbearbeiters unsinnig, dass der Eigenverbrauch separat zu erfassen sei.

2. Eine Erhöhung des Vorauszahlungssoll ist nicht statthaft - das Vorauszahlungssoll ist die Summe der Voranmeldungen für das Steuerjahr - und die ist fix. (Nebenbei: Eine Erhöhung würde zu einer Erstattung und nicht zu einer Nachzahlung führen..)

Wenn man mehr zu versteuern hat, dann muss man diese Mehreinnahmen bei den umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen mitberücksichtigen. Daraus ergibt sich gegenüber den Voranmeldungen eine erhöhte Umsatzsteuerverpflichtung und bei gleichbleibendem Vorauszahlungssoll eine Nachzahlung.


Freundliche Grüße
Paulchen
Buchführung und Steuern für Photovoltaikanlagen
Excel-Tools für Einspeise- und Eigenverbrauchs-Anlagen sowie für Kombinationen beider Arten
Einspeise- und Eigenverbrauchstool auch für Excel 2011 auf Mac
Informationen unter http://www.pv-steuer.de
Benutzeravatar
Paulchen
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 1052
Registriert: 08.07.2008, 20:47
Wohnort: Niederbayern, Landkreis Rottal-Inn
PV-Anlage [kWp]: 16,2
Info: Betreiber

VorherigeNächste

Zurück zu Finanzen / Steuern



Ähnliche Beiträge


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste