Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon sema » 06.04.2012, 21:01

Hi alpha_de,
hmmm, irgend wie werde ich das Gefühl nicht los, dass das in die Hose gehen könnte.
Wegen sagen wir mal 15-20 EUR USt solche Klimmzüge - na ja jedem das Seine.
Bei den von dir genannten Vergütungssätzen gehe ich davon aus, dass du uns noch keine Erfahrungswerte mit deinem FA mitteilen kannst, oder irre ich mich?
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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon alpha_de » 07.04.2012, 14:56

Nein, es gibt noch keine Erfahrungswerte mit dem FA, die Anlage ist neu.

Allerdings könnte man bestenfalls diskutieren, die Eigenentnahme niedriger zu berechnen. Abgesehen von den Sätzen nach dem EEG (die nicht streitig sein können) wurde für die Eigenentnahme genau der Preis angesetzt, den das örtliche EVU für die Stromlieferung berechnet.

Es sind ja keine Klimmzüge und auf irgendeine Grundlage muss man den Eigenverbrauch stellen.
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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon sema » 07.04.2012, 16:01

Na ja, um es vielleicht etwas krass zu formulieren, dass sieht schon fast nach Gestaltungsmissbrauch aus.
Den Eigenverbrauch in der eigenen Familie verkaufen....damit u.a. der Sachentnahme ein Schnäppchen zu schlagen.....
Hoffentlich wird das kein Schuss ins Knie.
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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon alpha_de » 07.04.2012, 16:06

Wo soll denn da der Gestaltungsmissbrauch sein. Der wäre ja bestenfalls gegeben, wenn versucht würde, auf diesem Wege eine sachfremde (und zu niedrige) Bezahlung zu erreichen. Genau das passiert ja aber nicht. Es wird genau der Preis je kWh berechnet, der auch an den örtlichen Energieversorger je kWh gezahlt wird.

Der PV-Betrieb erhält damit je direkt verkaufter kWh sogar mehr, als er bei einer Direkteinspeisung erhält (18 ct + 8,05 ct statt "nur" 24,43 ct).

Und dieses Geld fließt auch tatsächlich in den PV-Betrieb (einsch. UmSt, die an das FA abgeführt wird).

Wo du da noch einen Gestaltungsmissbrauch erkennen willst, ist mir schleierhaft. Es wird vielmehr genau die Realität abgebildet und das auch zu genau den realen Vergütungssätzen.

Im übrigen sehe ich auch keinen Unterschied zur Sachentnahme, auch die wäre umsatzsteuerrechtlich zu behandeln (und die UmSt ans FA abzuführen) und die kWh mit einem Wertansatz zu versehen. Das wäre dann der gleiche Wertansatz (nämlich der Bezugspreis je kWh des Versorgers).

Es kommt also bei Umsatzsteuer und EÜR exakt das Gleiche heraus.
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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon sema » 07.04.2012, 16:36

Okay, dann hab ich da vielleicht etwas missverstanden.
Was ist dann eigentlich für dich der große Vorteil, wenn - wie du schreibst - eh exakt genau das Gleiche herauskommt?
Der Aufwand hat sich ja auch nicht unbedingt verringert.
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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 07.04.2012, 16:47

Den "Eigenverbrauch in der eigenen Familie verkaufen" ist rechtlich gesehen absoluter Humbug.
Bestenfalls hat sich hier jemand einen Sachverhalt, den er nicht versteht - mit einer anderen "Geschichte" beleghaft erklärt.
(Alte Technik bei Buchhaltern im Konzernrechnungswesen, wenn selbst T-Konten malen nicht mehr weiterhilft. Dann kritzelt man sich irgendwelche Belege selbst und tauscht die aus.)

Mit Gestaltungsmissbrauch hat das nichts zu tun -solange das gleiche Ergebnis herauskommt.
Führt das Ganze dazu, dass eine unentgeltliche Wertabgabe deklariert / abgebildet wird, ist es schlicht falsch. Kann aber rechnerisch unterm Strich immer noch richtig sein.

Der Unterschied zur Sachentnahme:
Die Sachentnahme kann (nur) durch den Unternehmer erfolgen. "Liefern" kann der Unternehmer an sich selbst überhaupt nicht.
(Also "kann" schon - ist aber steuerlich völlig unbeachtlich.

Und nein.. die Sachentnahme.. die ja ertragsteuerlich vorliegt - ist nicht umsatzsteuerlich zu würdigen.
In der USt gibt es als vergleichbares Pendant die unentgeltliche Wertabgabe; die liegt aber nun mal gerade nicht vor.
Und alle Phantasie der Welt zaubert da auch kein Wahlrecht hervor.

Gibt auch keinen Grund eine richtige Sache falsch zu machen.
Machts einfach so, wie es richtig ist.
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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon alpha_de » 07.04.2012, 18:00

@kpr

Wie kommst du darauf, das Eigenverbrauch als unentgeltliche Sachentnahme umsatzsteuerlich nicht relevant ist?

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... 2919.xhtml
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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon MIST3R » 07.04.2012, 19:55

Leider geht der angegebene Link momentan nicht ...

Inhaber unserer PV-Anlage ist mein Vater. Da der Hausanschluss jedoch seiner Mutter gehört, müsste hier strenggenommen auch der Strom von der Mutter eingekauft werden.
Aber solche Spitzfindigkeiten lasse ich mal lieber bleiben ... einmal weil Haarspalterei und rechtlich ziemlich freizügig und zum anderen, siehe vorherige Seite, gibt genug andere Themen die geklärt werden wollen :D.
Viele Grüße,
Sebastian


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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon alpha_de » 07.04.2012, 20:15

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home

Noch ein Versuch. Eigenverbrauch i.S einer Entnahme von Waren oder Leistungen aus dem eigenen Unternehmen ist m.W umsatzsteuerpflichtig. Und ich sehe auch schon im Sinne der Systematik keinen Grund, warum das hier anders sein sollte.
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Re: Behandlung USt-Anteil bei Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 08.04.2012, 09:03

"Eigenverbrauch"... streich den Begriff bitte. Ein veralteter Begriff des (deutschen) Umsatzsteuerrechts der sich mit den gemeinschaftsrechtlichen Begriffsdefinitionen nicht vereinbaren lässt. Die Verwendung des Begriffs - gerade in diesem Stadium der Diskussion - ist bestens geeignet maximale Verwirrung zu stiften.

Deine Fundstelle .. die Kritik muss erlaubt sein... kommt (wenn man es gut meint) annähernd an das journalistische Niveau des Playboy heran. Erkennt man schon an der Verwendung falscher Begrifflichkeiten.

EEG: Direktverbrauch
EStG: Sachentnahme
UStG: ... das Pendant wäre die "unentgeltiche Wertabgabe".

Es ist völlig richtig, daß ertragsteuerpflichtige Sach- (und Leistungs-)entnahmen in aller Regel auch unentgeltliche Wertabgaben i.S.d. UStG sind. Selbstgefressene Brötchen beim Bäcker, Schnitzel beim Metzger, Bier beim Wirt.
Der DV des PV-Betreibers bildet hier allerdings die Ausnahme.

Umsatzsteuerlich hat der BMF - in sinnvoller Weise, bester Absicht und erfolgreich - klargestellt, daß der PV-Betreiber unabhängig vom Messkonzept IMMER den gesamten erzeugten Strom an den VNB liefert.
Hier ist also einfach kein Raum mehr für eine unentgeltliche Wertabgabe. Wie soll ein Unternehmer noch etwas an sich selbst unentgeltlich abgeben, wenn er es vorher schon an jemand anderen (entgeltlich) geliefert hat?
Das ist der Grund, den Du bisher nicht siehst ;-)
(BMF v. 1.4.2009.. und bitte keine blöden Kommentare zum Veröffentlichungsdatum. So viel Humor hat der Kraeusel nicht.)

Der - betragsmäßig identische - Besteuerungseffekt wird darüber erreicht, daß die Umsatzsteuer aus der Rücklieferung des DV durch den VNB nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist.

Was dem Laien vielleicht als Haarspalterei vorkommt, ist ein sehr geglückter und erforderlicher Kunstgriff des BMF - um zu verhindern, daß jemandem der die ökologischen Ziele des EEG (hoher Selbstverbrauch) in maximaler Weise umsetzt, umsatzsteuerlich das ökonomische Genick gebrochen bekommt.
Aus Anlagen mit extrem hohem DV (kleinste Anlagen auf Häusern mit hohem Stromverbrauch; Anlagen auf Industriegebäuden mit stromintensiver Fertigung im Mehrschichtbetrieb) könnte keine Vorsteuer gezogen werden - weil die 10%-Grenze nach §15 UStG unterschritten würde.
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