Baumfällung wegen Schattenwurf Absetzbar?

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Baumfällung wegen Schattenwurf Absetzbar?

Beitragvon Lucioperca » 23.01.2012, 16:32

Hallo Zusammen,

ich habe die Situation, dass meine PV Anlage von hohen Bäumen im Herbst bis Frühjahr zumindest teilweise verschattet wird was natürlich auch im Ertrag zu sehen ist.
Die Fällung der Bäume ist (da mitten im Wohngebiet) recht aufwendig und somit teuer.
Meine Frage ist nun ob ich für die bei der Fällung anfallenden Kosten die Mehrwehrtsteuer "zurückholen" kann da sie ja sozusagen "betriebsgeschuldet" sind.
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Re: Baumfällung wegen Schattenwurf Absetzbar?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 23.01.2012, 16:45

Hallo,

eindeutig ja. Ich habe meine Bäume von einem Seilkletterer stutzen lassen. Die Umst kommt sofort. Die Kosten habe ich zu den Herstellungs- und Anschaffungskosten addiert.

Gruß
Martin
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Re: Baumfällung wegen Schattenwurf Absetzbar?

Beitragvon Stromgeil » 23.01.2012, 16:45

Dichten Nebel über die, die Bäume um des schnöden Mammons wegen fällen!
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Re: Baumfällung wegen Schattenwurf Absetzbar?

Beitragvon Lucioperca » 23.01.2012, 16:59

Pfft also einem paar Kiefern die beim nächsten Kyrill am Ende auf meinem Dach liegen weine ich jetzt keine Tränen nach.
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Re: Baumfällung wegen Schattenwurf Absetzbar?

Beitragvon Lucioperca » 23.01.2012, 17:04

MBIKER_SURFER hat geschrieben:Hallo,

eindeutig ja. Ich habe meine Bäume von einem Seilkletterer stutzen lassen. Die Umst kommt sofort. Die Kosten habe ich zu den Herstellungs- und Anschaffungskosten addiert.

Gruß
Martin


Ok das mit den Anschaffungskosten ist auch ein wertvoller Hinweis das hätte ich jetzt glatt vergessen. Wird das dann einfach ähnlich wie Versicherungskosten als "Verlust" in die EUR gezogen?
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Re: Baumfällung wegen Schattenwurf Absetzbar?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 23.01.2012, 17:23

Lucioperca hat geschrieben:Ok das mit den Anschaffungskosten ist auch ein wertvoller Hinweis das hätte ich jetzt glatt vergessen. Wird das dann einfach ähnlich wie Versicherungskosten als "Verlust" in die EUR gezogen?


Nein, Anschaffungskosten werden über die Laufzeit (20 J) abgeschrieben.

Gruß
Martin
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Re: Baumfällung wegen Schattenwurf Absetzbar?

Beitragvon Wolfgang Neumann » 23.01.2012, 17:35

Hallo zusammen,

die Kosten des Gärtners alle 2 Jahre für den notwendigen Baumschnitt um Verschattungen zu vermeiden, setze ich in den jährlichen Betriebskosten voll ab. Eine Umlegung auf 20 Jahre ist hier nicht notwendig, da dies nicht unter Anschaffung sondern Erhaltung / Wartung der Anlage fällt.

Was meiner Meinung nach aber wichtiger ist und du beachten solltest, ist eine evt. Baumschutzverordnung in der Gemeinde. Nicht das hinterher der Ärger und die Kosten für verbotenes Fällen höher sind wie der Nutzen. Solltest du vorab mal unverbindlich prüfen (Internet der Gemeinde o.ä.).

Viele Grüße
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Re: Baumfällung wegen Schattenwurf Absetzbar?

Beitragvon sema » 23.01.2012, 17:50

Hi,
also ich habe auch drei Bäume etwas stutzen lassen, wegen Verschattung.
Als Herstellungskosten würde ich das - wie mein Vorposter - nicht sehen.
Ich probier´s einfach mal als Ausgaben (Erhaltung,Wartung) ohne groß Wirbel drum zu machen, mal sehen was passiert.

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Re: Baumfällung wegen Schattenwurf Absetzbar?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 23.01.2012, 17:53

sema hat geschrieben:Als Herstellungskosten würde ich das - wie mein Vorposter - nicht sehen.
sema


Hallo,

vllt. lags bei mir daran, dass ich mir sicher bin, dass ich die nächsten 10 Jahre nichts mehr stutzen muss. Klar, man kann es auch zunächst als Ausgabe buchen.

Gruß
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Re: Baumfällung wegen Schattenwurf Absetzbar?

Beitragvon kpr » 23.01.2012, 18:22

Ich sehe da keine AHK.
Durch die Baumfällung oder den Pflegeschnitt wird zwar die Ertragskraft der Anlage verbessert (und da haben wir die betriebliche Veranlassung), sie verändert aber nicht die Anlage selbst.
(Anders wenn irgendwas auf dem Dach umgebaut wird, wodurch eine Montage der Anlage überhaupt erst ermöglicht wird.)
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