Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
Moderator: Mod-Team
von wolfw11 » 27.01.2012, 22:13
Hallo Zusammen, Ich habe jetzt meine Ust Id vom Finanzamt bekommen. Nun wollt euch mich heute für Elster Basis registrieren, Da bin ich dann auf Nicht persönliches Zertifikat gegangen! Da dann alles eingegeben und nun wollen die doch Berechtigungsdaten haben Was muss da hin ? Angaben sind Steuerart Zeitraum Und den Betrag. Ich habe doch noch gar keine Erklärung gemacht was tun ?
Gruß wolfw11
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von TLX9999 » 27.01.2012, 22:23
Vom Finanzamt erhält man nach Anmeldung eine Steuernummer. Eine Umsatzsteuer-ID-Nr. erteilt das Bundesamt für Finanzen. Aber für Umsatzsteuervoranmeldungen ist eine Anmeldung beim Portal "Elster-Online" nicht erforderlich. Einfach bei Elster-Formular.de das Programm runterladen und installieren. Für Umsatzsteuervoranmeldungen ist dabei keine Registrierung erforderlich. MfG TLx
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von wolfw11 » 27.01.2012, 22:30
Achso dann hatte ich da eine gefährliches Halbwissen. Da kann ich also auch dann die Vorsteuererstattung beantragen ? Muss ich mich da registrieren ?
Danke schonmal Gruß Wolf
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von sitraani » 28.01.2012, 10:33
da ist keine Registrierung notwendig geht problemlos ohne. Wenn man für die Anschaffung der Anlage sich die MwSt zurückholen will ist es aber von Vorteil nicht online zu beantragen sondern papierhaft. Da kann man gleich eine Kopie der Rechnung mit beilegen, was das FA häufig sehen will. Aber nicht jede kleine Rechnung in Kopie ans FA das würden die gar nicht schaffen. Nur die Abschlagsrechnung und die Schlußrechnung in Kopie mit einreichen. Und wenn die USt-Voranmeldung mit den Kopien an der richtigen Stelle im FA vorliegen geht die Rückerstattung sehr schnell. Die weiteren Voranmeldungen habe ich online über Elster gemacht und da FA hat kleinere Erstattungen umgehend gebucht. Mein FA wollte allerdings ein formloses Schreiben mit Angabe der Bankverbindung um die USt per Lastschrift vom Konto holen zun können.Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wurde zwar eine Bankverbindung angegeben, aber das FA meinte es ist nur für die Erstattung der MwSt.
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von wolfw11 » 28.01.2012, 18:32
sitraani hat geschrieben:da ist keine Registrierung notwendig geht problemlos ohne. Wenn man für die Anschaffung der Anlage sich die MwSt zurückholen will ist es aber von Vorteil nicht online zu beantragen sondern papierhaft. Da kann man gleich eine Kopie der Rechnung mit beilegen, was das FA häufig sehen will. Aber nicht jede kleine Rechnung in Kopie ans FA das würden die gar nicht schaffen. Nur die Abschlagsrechnung und die Schlußrechnung in Kopie mit einreichen. Und wenn die USt-Voranmeldung mit den Kopien an der richtigen Stelle im FA vorliegen geht die Rückerstattung sehr schnell. Die weiteren Voranmeldungen habe ich online über Elster gemacht und da FA hat kleinere Erstattungen umgehend gebucht. Mein FA wollte allerdings ein formloses Schreiben mit Angabe der Bankverbindung um die USt per Lastschrift vom Konto holen zun können.Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wurde zwar eine Bankverbindung angegeben, aber das FA meinte es ist nur für die Erstattung der MwSt.
Danke für deine ausführliche Antwort. Ich hatte meinem Fragebogen ein Formular beigefügt in dem ich die Teilnahme am Lastschrftverfahren erklärte. Ich werde es wahrscheinlich mit der Software Elster machen aber die Belge einscannen und ne Mail senden. Muss ich eigentlich die Jahresabrechung des EVU immer beifügen oder ist das denen egal was da drauf steht da sie ja Geld bekommen ?( Wenn ja wo macht es mit den monatlichen Abschlagszahlungen ?) Danke dir schonmal 
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von Eisy » 28.01.2012, 18:53
Als Unternehmer kannst Du Dir schon mal merken: Belege nur noch wenn es unbedingt notwendig ist, also das Finanzamt solche ausdrücklich anfordert.
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von wolfw11 » 28.01.2012, 18:55
Ich gehe aber mal dann aus das das Fa eine Rechung über 6000 Euro schon sehen will. Denkst du nicht 
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von Eisy » 28.01.2012, 20:39
Meine Antwort bezog sich auf Deine letzte Frage zu Abrechnung u.ä. Die erste Rechnung für die Anschaffung der Anlage solltest Du schon mitschicken, Du möchtest diese größere Summe ja sicher auch recht schnell.
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von wolfw11 » 28.01.2012, 20:48
Eisy hat geschrieben:Meine Antwort bezog sich auf Deine letzte Frage zu Abrechnung u.ä. Die erste Rechnung für die Anschaffung der Anlage solltest Du schon mitschicken, Du möchtest diese größere Summe ja sicher auch recht schnell.
Achso ok, werde die also per Mail alle senden. Danke dir/euch
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von MIST3R » 09.04.2012, 10:22
Bei meiner heutigen UStVA wurde angezeigt, dass ab 01.01.2013 nur noch die authentifizierte Meldung möglich ist. Wollte mich hierzu gerade auf ElsterOnline anmelden (Wahl Software-Zertifikat, kostenlos).
Im zweiten Schritt wird gefragt ob ich ein "Persönliches Zertifikat" mit meiner Steuernummer/Identifikationsnummer oder aber ein "Organisationszertifikat" anlegen möchte.
Welches wähle ich hierfür? Grundlage für meine bisherigen UStVA ist nicht die Steuernummer, sondern die Umsatzsteuer-Identfikationsnummer. Kann nämlich bei beiden Varianten keine USt-Nr. eintragen. Würde ansonsten die Wahl "perönliches Zertifikat" mit Angabe der Identifikationsnummer vornehmen. Ist das richtig so? Die Identifikationsnummer spiegelt doch mich als Privatperson wieder? Möchte zukünftig auch nur die Umsatzmeldungen online erledigen. Die Einkommensteuer sollte wie bisher auf Papier erfolgen. Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Zuletzt geändert von MIST3R am 09.04.2012, 10:32, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße, Sebastian
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