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Moderator: Mod-Team
von Erlanger » 22.01.2012, 20:05
Hallo,
da Ich nun vor Vertragsabschluß für ein PV bin, mal ne andere Frage:
Auf wessen Namen ist es sinnvoller anzumelden??
Wir sind Familie, zwei Kinder. Ich bin Vollverdiener, und meine Frau wird in absehbarer Zeit, wenn überhaupt nur wieder halbtags arbeiten. Ist es steuerlich evtl. günstiger die Anlage nur auf Ihren Namen anzumelden??
Danke für eure Hilfe!!!
Zuletzt geändert von eggis am 23.01.2012, 10:56, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Thread verschoben!
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von Sonnenlord » 22.01.2012, 20:22
Hey,
Ihr werdet doch höchstwahrscheinlich gemeinsam erfasst , oder wie dass heißt......
Sonnenlord
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von frau pauli » 22.01.2012, 21:05
Hallo Erlanger.... Aber VORSICHT: Obs steuerlich sinnvoll ist kann ich nicht sagen.
Wenn allerdings Deine Frau eigene Einkünfte hat, und die eine bestimmte Höhe überschreiten, ist Sie bei Dir nicht mehr Familienversichert - und muss eigene Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
gruß (vom Fast-Erlanger)
gerhard
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von Sonnenlord » 22.01.2012, 21:07
frau pauli hat geschrieben:Hallo Erlanger.... Aber VORSICHT: Obs steuerlich sinnvoll ist kann ich nicht sagen.
Wenn allerdings Deine Frau eigene Einkünfte hat, und die eine bestimmte Höhe überschreiten, ist Sie bei Dir nicht mehr Familienversichert - und muss eigene Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
gruß (vom Fast-Erlanger)
gerhard
Hey, liegt glaube ich bei 17500€/a Sonnenlord
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von Erlanger » 23.01.2012, 05:10
Nun ja, an die genannte Summe kommen wir natürlich nicht ran. bei unserer "kleinen" Anlage von 8kwp nicht zu erreichen. Keiner ne Ahnung wie es besser ist???
Gruß,
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von Kran01 » 23.01.2012, 07:54
Die 17500 sind die Grenze bei Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer, bei Krankenversicherung gelten WESENTLICH niedrigere Grenzen
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von CARismaOPA » 23.01.2012, 09:17
Wenn ihr "zusammenveranlagt" seid, d. h. du machst die Einkommenssteuererklärung und rechnest deine Frau mit rein, dann ist es besser du nimmst die Anlage auf deinen Namen.
Ein weiterer Grund wurde weiter oben schon genannt, deine Frau müsste, im schlimmsten Fall, ihre eigenen Krankenversicherungsbeiträge zahlen, da sie über der Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt!
Nimm sie auf deinen Namen und gut ist!
Noch ein kleiner Tip, da du ja schon über die Planungsphase heraus bist und dich entschieden hast, das ihr ein PV Anlage haben wollt, wäre es nicht schlecht, schonmal den Erfassungsbogen zur Gewerblichen Tätigkeit auszufüllen und an das FA zu schicken.
Gruß Micha
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von kpr » 23.01.2012, 13:03
Einkommensteuerlich / umsatzsteuerlich ist es "sch....egal" auf wen es läuft. Evtl. aufkommende Beitragspflichten sind jedoch DER Grund um die Anlage auf den Ehemann laufen zu lassen. Dadurch kann die Anlage - auf absehbare Zeit - keine zusätzlichen KV-Beiträge auslösen.
Dem Tip, den Fragebogen jetzt schon anzugehen, kann ich nur beipflichten.
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von Erlanger » 23.01.2012, 17:43
Hallo,
wo gibts diesen Erfassungsbogen??? Beim FA??
Gruß,
Erlanger
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von za-ass » 23.01.2012, 17:49
Erlanger hat geschrieben:wo gibts diesen Erfassungsbogen??? Beim FA??
Hier oder da; unter 'da' findest du auch ein kurzes Beispiel zum Ausfüllen.
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