Anlage EÜR und Anlage G ausfüllen

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Anlage EÜR und Anlage G ausfüllen

Beitragvon sunny47 » 20.05.2009, 08:46

Wer kann helfen?
Habe kleine Anlage seit 4Jahren. Abgerechnet mit E-Werk wird jährlich.
Habe bisher immer nur Bogen : Umsatzsteuererklärung für Finanzamt ausgefüllt. Punkt 177: Umsätze ohne Umsatzsteuer und Steuer dort eingetragen.
Jetzt wollen die, dass ich noch Bogen: EÜR und Anlage G ausfülle.

Habe von dem E-Werk 2 Beträge erstattet bekommen: Ertrag 2008 und Mwst.
Wo trage ich bei den 2Bögen was ein. Bitte laufende Nr. angeben.

Anlage wurde damals mit Eigenkapital finanziert.

Vielen Dank !
sunny47
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Re: Anlage EÜR und Anlage G ausfüllen

Beitragvon Sonnenfinsternis » 20.05.2009, 09:05

sunny47 hat geschrieben:Jetzt wollen die, dass ich noch Bogen: EÜR und Anlage G ausfülle.

Anlage G hättest du eigentlich auch schon für die vergangenen Jahre ausfüllen müssen, früher hiess die mal GSE. Anlage EÜR muss nicht, das reicht auch formlos bei deiner Anlagengrösse.

sunny47 hat geschrieben:Habe von dem E-Werk 2 Beträge erstattet bekommen: Ertrag 2008 und Mwst.
Wo trage ich bei den 2Bögen was ein. Bitte laufende Nr. angeben.

Wenn die Zahlungen jetzt geflossen sind & du Ist-Versteuerung hast musst du die erst in der Erklärung für 2009 angeben. Solltest du gerade dabei sein, die ESt-Erklärung für 2008 zu machen, muss dort alles rein was 2008 geflossen ist (an Zahlungen).

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Beitragvon sunny47 » 20.05.2009, 09:10

Ja, aber wo in den besagten Bögen?
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Beitragvon V_Strom111 » 20.05.2009, 09:52

Hallo sunny,

Hast Du Internet und willst das mit dem Programm Elster vom Finanzamt machen? Würde die Sache sehr erleichtern.
Die EÜR kannst Du formlos mit einem Schreibprogramm oder einfach per Hand auf einem Blatt Papier machen.
So zB.:
Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Photovoltaikanlage:

Einnahmenüberschussrechnung für Photovoltaikanlage
Herr
Xxxxxxxxxxxx
Straße Haus Nr.
Ort
StNr


Einnahmen:

Einspeisevergütung netto: 1958,82€
UST 19%: 372,18€
Erstattung Vorsteuer: 5301,00€

Gesamt Einnahmen: 7632,00€



Ausgaben:

Sonderabschreibung nach §7g EStG
20% von 27900,00€: 5580,00€
Abschreibung nach §7Abs.1 EStG
5% von 27900,00€ für 7 Monate: 814,00€
Vorsteuer PV-Anlage: 5301,00€
USt-Zahlungen: 359,73€
Diverse Kosten: 197,35€
Internet/Telefon: 7x25€ 175,00€
Darlehenszinsen: 814,09€

Gesamt Ausgaben: 13241,17€


Steuerlicher Verlust 2008: -5609,17€

Den Verlust oder Gewinn schreibst Du in Zeile 4 der Anlage G.


Gruß
Alex
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Beitragvon sunny47 » 20.05.2009, 10:31

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe den Einkommenst.-bogen mit dem Bogen Umsatzsteuererklärung schon abgegeben. Dort habe ich auch den Ertrag mit Mwst angegeben.
Das ist nur eine Bearbeitungsrückfrage vom Finanzamt
Die Anlage G und EÜR wurden mir zugeschickt zum ausfüllen.

Ich habe nur die Erträge mit Mwst. vom E-Werk.
Habe keine weiteren Ausgaben, auch keine Schuldzinsen, da die Anlage ja eigenfinanziert wurde.
Es geht mir nur darum , wo unter welcher lfd.Nr. muss ich die zwei Beträge (Ertrag und Mwst) in den Bögen G und EÜR eintragen sonst um nichts.

In G Zeile 4 muss da der Betrag mit Mst oder ohne rein?
Wenn ohne, wo kommt dann der Betrag Mwst rein?

Vielen Dank!
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Beitragvon V_Strom111 » 20.05.2009, 16:14

Hallo sunny

in G Zeile 4 netto. Die Steuer weis das FA ja selbst. Sind immer 19%.



Gruß
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Beitragvon sunny47 » 20.05.2009, 18:03

Danke für die Antwort!

Noch eine Frage.
Wo muss in EÜR dieser Nettobetrag rein?

Bei Gewinnermittlung (Betriebseinahmen) lfd. Nr 7 ?
Vielen Dank!
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Beitragvon Sonnenstevie » 20.05.2009, 19:37

sunny47 hat geschrieben:Ich habe nur die Erträge mit Mwst. vom E-Werk.
Habe keine weiteren Ausgaben, auch keine Schuldzinsen, da die Anlage ja eigenfinanziert wurde.
Es geht mir nur darum , wo unter welcher lfd.Nr. muss ich die zwei Beträge (Ertrag und Mwst) in den Bögen G und EÜR eintragen sonst um nichts.


Sorry, aber so wirst Du das Finanzamt nicht zufrieden stellen können.

Das FA verlangt von Dir eine Einnahme-Überschuss-Rechnung - formlos oder in Form der Anlage EÜR.

Auch wenn Du keine Schuldzinsen hast, hast Du doch Betriebsausgaben wie z.B. die Abschreibung, die an das FA gezahlte Umsatzsteuer oder die Versicherungsprämie. Deswegen sind Deine Erträge nicht gleich Deinem Gewinn! Du würdest viel zu viel Steuern zahlen, wenn das FA Deine Ausgaben nicht berücksichtigen würde.

Auch wenn es lästig ist: Du wirst Dich noch intensiver mit dem Thema Steuern auseinandersetzen müssen.

Viele Grüße


Stevie
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Beitragvon sunny47 » 20.05.2009, 19:44

Ich habe keine Ausgaben.
Ich habe eine Einspeisevergütung und habe die Mwst an das FA überwiesen.
Was soll ich da Verlust/Gewinn Rechnung aufmachen.
sunny47
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Beitragvon Sonnenstevie » 20.05.2009, 20:12

Hast Du keine Abschreibung mehr? Ist die Anlage schon abgeschrieben?

Lieber Sunny, wenn Du die Abschreibung nicht angibst und das Finanzamt Einnahmen mit Gewinn gleichsetzt, bist Du es, der viel zu viel Steuern zahlt.

Viele Grüße


Stevie
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