Anlage EÜR und Anlage G ausfüllen

Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...

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Beitragvon sunny47 » 21.05.2009, 10:06

Habe ich bisher nicht gemacht.

Meine Anlage hat 2004, 18284€ netto gekostet.

Wo trage ich die Abschreibung in welcher Anlage Anlage(G oder EÜR)ein.
Bitte lfd Nr.angeben.

Vielen Dank !
sunny47
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Beitragvon V_Strom111 » 21.05.2009, 12:35

Hallo sunny,

so wie das aussieht hast du die letzten Jahre sehr viel Geld verschenkt. Ich würde sagen Dir kann nur noch ein Steuerberater helfen. Das übersteigt jetzt mein wissen.
Tut mir Leid

Alex
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Beitragvon sunny47 » 21.05.2009, 13:00

Vielen Dank für die Antwort!

Ist es im Nachhinein nicht möglich, für die kommenden Jahre die Abschreibung geltend zu machen.
Und nochmal. Wo trage ich das ein? Im EÜR-Anlagebogen lfd.Nr.65 und 74 etwa?
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Beitragvon V_Strom111 » 21.05.2009, 13:06

Hallo sunny,


zu Deinen Fragen kann ich nichts sagen. Ich weis nicht ob Du mit der Abschreibung der Anlage auch noch jetzt, 5 Jahre später beginnen kannst. Wo da was bei der EÜR eingetragen wird kann ich dir auch nicht sagen da man diese erst ab Einnahmen von glaube ich über 17500€ braucht.

Gruß
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Beitragvon sunny47 » 21.05.2009, 13:14

Vielen Dank für deine Antwort. Lassen wir das so mal stehen.

Vielleicht, weiß jemand anderes im Forum darüber Bescheid.
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gelöschter Beitrag

Beitragvon Sonnenstevie » 21.05.2009, 14:37

Ich habe dem Sunny eine PN geschickt. Wollen wir mal sehen, ob wir das ganze Thema aufdröseln können.

Viele Grüße


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Beitragvon sunny47 » 21.05.2009, 16:58

Habe mir die letzten Bescheide mal angeschaut.
Abschreibung muss doch irgendwo berücksichtigt worden sein, weil die Einkünfte (Einspeisevergütung)
im Bescheid immer niedriger waren als ich in der Umsatzsteuererklärung angegeben hatte.
Aber die Anlage G und EÜR habe ich nie ausfüllen müssen.
Nur den Bogen Umsatzsteuererkärung.
Rechnet das FA die Abschreibung immer automatisch ab oder muss sie jährlich immer bei lfd.Nr65 EÜR eingetragen werden.
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Beitragvon Sonnenstevie » 21.05.2009, 17:52

Vielleicht hat das Finanzamt die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe berücksichtigt?

Wieviel macht denn die Differenz zwischen Einspeisevergütung und den angesetzten Einkünften aus?

Viele Grüße


Stevie
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Beitragvon sunny47 » 21.05.2009, 19:01

2007: gewerbl. Einkünfte: 1018€
Einspeiseverg.: 1826,10€
Umsatzst.: 344,93€
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Beitragvon Sonnenstevie » 22.05.2009, 10:00

Bei den Zahlen könnte es schon sein, dass das Finanzamt die Abschreibung errechnet und berücksichtigt hat. Insofern wäre der Dir entstandene Schaden nicht so groß wie befürchtet.

Wahrscheinlich hast Du aber außer der Abschreibung auch noch andere Betriebsausgaben wie z.B. die Versicherung. Dass die auch vom Finanzamt als Betriebsausgabe angesetzt worden wäre, kann ich mir nicht vorstellen.

Insgesamt macht die Geschichte auf mich den Eindruck, als habe das Finanzamt jahrelang die Augen zugedrückt und akzeptiert, dass Du keine Einnahme-Überschuss-Rechnung abgegeben hast. Im Moment ist wohl der Punkt erreicht, dass jemand im Finanzamt sagt: Das geht aber so nicht.

Ich kann Dir wirklich nur raten, eine ordentliche Einnahme-Überschuss-Rechnung zu erstellen. Anders wird es nicht gehen. Es ist aber auch in Deinem eigenen Interesse, dass Deine Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden.

Viele Grüße


Stevie
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