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Moderator: Mod-Team
von MmH64 » 26.07.2012, 14:58
Hallo zusammen,
ich habe 2010 schon eine Anlage aufgebaut.
Ende 2011 habe ich eine zusätzliche Fotovoltaikanlage in Betrieb genommen.
Ich habe die Anschaffung leider nicht in die Vorsteuer mit aufgenommen.
Bis jetzt habe ich leider die Umsatzsteuer nicht zurückbekommen. Laut Finanzamt muss ich eine berichtigte Jahreserklärung machen, da ich sie auch in der Jahreserklärung nicht eingetragen hatte. Nur weiß ich jetzt wieder nicht, in weches Formular ich die Anschaffungskosten eintragen muss. Zeile oder Nummer?
Kann mir vielleicht von euch jemand erklären wo ich das eintrage muss. Es ist ja keine Betriebsausgabe. Die letzte Jahreserklärung habe ich mit WISO gemacht und hat soweit funktioniert. Nur zeigt mir das Programm nicht an, wo ich die Anschaffungskosten der neuen ANlage eintragen soll.
Ich habe noch eine Frage wegen der Umsatzsteuererklärung. Für das Jahr 2010 hab ich keine Umsatzsteuererklärung machen müssen laut Finanzamt. Für 2011 soll ich jetzt eine machen. Muss die gemacht werden? Ich dachte mit der EÜR ist alles erschlagen?
Wäre echt dankbar wenn ich Hilfe von euch bekommen würde.
Gruß
Andreas
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von donnermeister1 » 26.07.2012, 15:12
Wenn du schon seit 2010 eine PV hast, dann musstest du doch 2010 und 2011 monatl. Ust-VA machen. Da hätte die Vorsteuer der neuen 2011er PV in den entsprechenden Monat mit rein gehört.
Na, wenn dir das FA schon so bereitwillig die hand entgegenstreckt, dann los mit der berichtigten Ust-Erklärung. Die Anschaffungskosten kommen nicht in die Ust-Erklärung, da kommt nur die gezahlte Vorsteuer rein. Als eine Summe mit den anderen gezahlten Vorsteuern.
Klar ist die Vorsteuer eine Betriebsausgabe für 2011, die du in der EÜR berücksichtigen solltest. Wenn du dann die Vorsteuer 2012 erstattet bekommst, dann ist diese eine Einnahme für 2012. Machst du es nicht, erscheinst du spätestens 2013 mit der nächsten Frage hier im Forum.
Wie KPR immer schreibt, Ust und EÜR in getrennten Gehirnhälften verarbeiten, besser in getrennten Gehirnen.
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von kpr » 26.07.2012, 15:16
Deine Deklarationspflichten:
- Monatliche UStVA im Jahr der Gründung und dem Folgejahr; danach entsprechend den gesetzlichen Regelungen; meist Befreiung von der Abgabe bei PV
- USt-Erklärung (hiervon kann es keine Befreiung geben; die wird formal benötigt)
- GewSt-Erklärung (das Finanzamt kann gut ohne leben; da wird meistens drauf verzichtet)
- In der (ohnehin) abzugebenden ESt-Erklärung kommt mindestens eine neue Einkunftsquelle (PV) und oftmals eine neue Einkunfttsart (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG) hinzu. Die Einkünfte sind in der Anlage G zur Einkommensteuererklärung zu deklarieren; der steuerliche Gewinn ist separat zu ermitteln; bei PV kann dies wahlfrei formlos in einer Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 III EStG oder aber in Form der "Anlage EÜR" (mit weiteren Anlagen) (nach den gleichen Gewinnermittlungsvorschriften) geschehen.
Das musst Du für Dich mal sortieren. Und schauen was fehlt. Das dann ergänzen. Und dann hast Du mal ein Fundament auf dem Du aufbauen kannst.
Die nicht erstattete Vorsteuer erfordert nicht die Eintragung der AHK; sondern lediglich wird in der USt-Erklärung die Vorsteuer eingetragen. (Zusammen mit jedem anderen Cent und jedem anderen Euro Vorsteuer des Jahres; alles in einer Summe). Nach Abzug des Vorauszahlungssolls verbleibt dann eine entsprechende Forderung ans FA aus der Erklärung heraus.
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von sollner11 » 26.07.2012, 15:25
hier wäre mal ne schöne Grafik zu den Abläufen von Nutzen ... die erklärenden Bilder macht doch eggis immer, oder? 
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von MmH64 » 27.07.2012, 02:24
Hallo
danke für die Antworten.
Und wo muss ich den Anschaffungspreis eintragen? Da ich doch für 2011 schon eine Abschreibung machen muss oder nicht? Auch wenn ich keinen Umsatz habe.
Das müsste ich noch wissen?
Kann mir vielleicht einer sagen, wie ich beim Wiso Programm das Umsatzsteuerformular generiere?
Sorry, dass ichmich so blöd anstelle!
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von Sonnenrentnerin » 27.07.2012, 10:22
wurde doch schon erklärt: die Vorsteuer aus der Anlage 2011 wird in die Jahresumsatzsteuererklärung unter "gezahlte Vorsteuern" eingetragen, üblicherweise in Zeile 62, Kz 320 Und nicht vergessen, die Nettoeinnahmen von der ersten Anlage in Zeile 33, Kz 177 einzutragen Das Umsatzsteuerformular gibt es bei ELSTER kostenlos zum runterladen
Die Abschreibung für die Anlage musst Du auch schon in 2011 mit reinnehmen, auch wenn Du noch kein Geld bekommen hast Aber das betrifft die Einkommensteuer!!!
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von kpr » 27.07.2012, 10:28
Du stellst Dich nicht blöd an. Sondern laienhaft. Und den besten und wichtigsten Rat.. den überfliegst Du: Trenne strikt Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Zwei getrennte Gehirnhälften; zwei getrennte Gehirne... oder aber auch an geraden Tagen ESt und und an ungeraden Tagen USt.
Du strickst Dir sonst ständig selbst Deine Fussangeln. Selbst jemand der sein Geld damit verdient, würde sich auf die Nase legen, wenn er die beiden Dinge nicht strikt trennt. (Der hat halt nur die Erfahrung und Routine, dass zeitlich in unmittelbarer Abfolge gebacken zu bekommen; bzw. kann ggf.auch zwischen den Steuerarten "springen". Aber im Hinterkopf behält auch der Profi immer die Orientierung, in welcher Steuerart er gerade herumturnt.)
Du bringst die Anschaffungskosten immer noch in Zusammenhang mit der Vorsteuererstattung und somit mit der USt-Erklärung. Tu Dir den Gefallen... trenn die beiden Dinge.
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von michael091963 » 27.07.2012, 13:07
MmH64 hat geschrieben:Und wo muss ich den Anschaffungspreis eintragen? Da ich doch für 2011 schon eine Abschreibung machen muss oder nicht?
Den Anschaffungspreis selbst trägst Du nirgendwo ein. Der fließt nur über die AfA in die EÜR. Neue Anlage neue Abschreibung
24 x Sharp NU235 mit SMA SB5000-TL20 * Ausrichtung ~ 75 Grad * - PVGiS4-10% = 842 kWh/kWp www.sonnenertrag.eu
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von MmH64 » 29.07.2012, 03:25
Hallo zusammen.
Wollte mich noch mal bedanken.
Hat super geklappt!!
Ich habe noch eine Frage zur Finanzierung.
Was ist besser, wenn man das aufgenommene Darlehen für die Anlage schnellstmöglich abbezahlt oder wenn man es langsamer zurückzahlt und die Schuldzinsen dafür länger absetzt?
Bei einem Steuersatz von ca. 30%.
Kann man das so pauschal sagen?
Gruß Andreas
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von Eisbaer » 29.07.2012, 08:30
Das hängt (wie meist) wieder von deiner persönlichen Situation ab. Der Satz "Steuern sparen egal was es kostet ist Blödsinn" Du musst deinen Kreditzinsatz nach deiner steuerlichen Situation vergleichen und überlegen, ob du für dein (scheinbar verfügbares) Geld woanders (und dann die Steuer wieder nicht vergessen  ) mehr bekommst oder ob es günstiger ist schneller zu tilgen (falls dies überhaupt problemlos möglich ist).
Servus
Toni
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