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von Broeselbrain » 30.06.2012, 10:43
Ich habe Anfang/Mitte 2011 einen größeren Kredit (damals war noch PV-Anlage auf Hausdach + Garage geplant) von meinem Vater bekommen, um meine Photovoltaikanlage planen und kaufen zu können. Im Kreditvertrag wurde ein Zinssatz bei jährlicher Zinszahlung zum 15.12. von 3,5% und eine 20jährige Tilgungszeit beginnend ab 01.01.2012 vereinbart. Außerdem wurde vereinbart, dass nach Erstellung der Photovoltaikanlage eine Kostenaufstellung durchzuführen ist und der zuviel zur Verfügung gestellte Betrag in 2012 zurückzuzahlen ist. Für die Rückzahlung wurde nach Kostenaufstellung ein Tilgungsplan erstellt, der den abgeschlossenen Kreditbedingungen entspricht.
Leider "fühlte" ich mich bei der Überweisung der Kreditsumme noch nicht wirklich als Unternehmer, so dass kein Kontoauszug für den Eingang dieser Summe mehr vorliegt. Tatsächlich nachweisen kann ich nur noch die Zurückzahlung des zuviel zur Verfügung gestellten Betrags sowie in Zukunft dann die jährlichen Zins- und Tilgungsleistungen.
Wie stehen in diesem Fall die Chancen, dass das Finanzamt die Zinszahlungen anerkennt? Ich hätte dann als Beleg noch den Kreditvertrag, den Tilgungsplan und den Beleg über die Zurückzahlung des höheren Kreditbetrags.
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von eggis » 30.06.2012, 10:46
Moin Broeselbrain und Willkommen!
Den Kontoauszug kannst du doch von deiner Bank nachfordern. Leider sind die Kosten für diesen Service manchmal relativ hoch.
Mit sonnigen Grüßen -eggis- "Ein Zyniker ist ein Mensch, der von jedem Ding den Preis und von keinem den Wert kennt!" (Oscar Wilde)SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC Meine Anlage!!! hier klicken
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von waschi » 30.06.2012, 10:51
Und pass auf ob dein Vater die Zinsen als Einnahmen versteuert hat!
Gehen schnell 30% den Bach runter.
Rechne das erst mal durch.
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von Broeselbrain » 30.06.2012, 12:07
Danke schonmal für Eure Antworten. Bisher sind ja noch keine Zinsen geflossen, dass wird ja erst Ende 2012 das erste Mal passieren. Und natürlich werden die von meinem Vater versteuert, der aber eh Rentner mit geringem Einkommen ist...also nicht weiter gravierend!
Meine Frage ist jetzt nur, ob der Kontobeleg von der Darlehenszahlung damals unbedingt notwendig ist!?
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von waschi » 30.06.2012, 12:39
Broeselbrain hat geschrieben:Meine Frage ist jetzt nur, ob der Kontobeleg von der Darlehenszahlung damals unbedingt notwendig ist!?
Letztendlich ermessen des Finanzamt- Sachbearbeiter. Mal einreichen ohne viel reden und schauen.
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von kpr » 30.06.2012, 12:42
Sehe da überhaupt weit und breit kein Problem. Der Erhalt des Darlehens.... interessiert ja strenggenommen niemand. Dein Vater wäre der Gekniffene, wenn Du plötzlich bestritten hättest, die Kohle je erhalten zu haben. Leg halt eine von beiden Parteien gezeichnete Auszahlungsbestätigung dazu. (Da könnte man... wollte man böse denken.. schon wieder mit dem Grundsatz "wers schreibt hats nötig" kommen)
Also.. gelassen bleiben. Wichtig ist lediglich, dass der Vertrag "gelebt" wird. Und wenn da mal was anders gelebt wird, als es der Vertrag vorgibt... dann wird auch das kurz vereinbart... und schon stimmen Vertrag und Realität wieder überein.
Und definiktiv kein "Ermessen" des Sachbearbeiters. Der beurteilt bitte die Realität. Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachweises hat er nicht. Und die Zeiten, wo Angehörige untereinander mit Begründung eines sog. "Drittvergleichs" die Geschäfte zwingend unbar abzuhalten hatten, sind längst rum. Man hat erkannt, dass - wenn man schon mit "Dritten" vergleicht... dann Fälle heranziehen muss, wo die handelnden Personen "ähnlich" sind. Vater und Sohn gehen nunmal anders miteinander um, als Kreditinstitut mit seinen Kunden.
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von Broeselbrain » 30.06.2012, 15:14
Vielen Dank für die Antwort! Ich werde dann noch eine Auszahlungsbestätigung erstellen. Reicht als Inhalt einfach: Hiermit bestätigt der Kreditnehmer den Erhalt der Kreditsumme des vereinbarten Kreditvertrags?
Habe mit meinem Vater gesprochen, er hat noch den Kontoauszugs der überwiesenen höheren Summe. Bringt der mir irgendwas oder sollte ich den gar nicht in meine Sammlung aufnehmen und nur einfach den Kreditvertrag i.H.v. des PV-Kaufpreises sowie die Auszahlungsbestätigung archivieren?
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von kpr » 30.06.2012, 15:22
Lös doch mal nicht Probleme, die noch gar nicht da sind. Was Du brauchst ist ein Vertrag.. und der muss gelebt werden. Die Welt hängt nicht an zwei Stück Papier.
Du wirst ne völlig plausible Zinsgröße in Deiner EÜR haben... warum rechnest Du eigentlich überhaupt mit einer Nachfrage? (Was Du machst.. ist in etwa so, asl würdest Du einen Anlageplan erstellen, nur weil Du nen Lottoschein abgegeben hast.)
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von Broeselbrain » 30.06.2012, 15:29
Hmm ich rechne gar nicht mit einer Nachfrage  Hab nur keinerlei Erfahrung damit... Aber wenn Du meinst, dass z.B. meine 700.- Zinsen im ersten vollen Kalenderjahr bei 20.000.- EUR Anschaffungskosten keine Nachfrage auslösen wird, weil plausibel, dann wird das wohl so stimmen! Dachte immer nur, das ich alles bereits im Vorwege vernünftig belegen und archivieren muss. Also: Kreditvertrag liegt vor und Kredit wird lt. beiliegendem Tilgungsplan auch gelebt...sollte also alles in Butter sein!
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von kpr » 30.06.2012, 15:32
ist ja auch so. Aber wo gilt denn der Grundsatz "papier hält still" noch mehr, als bei einem Kreditvertrag? Ein Problem ist es, wenn Du die tollsten Belege der Welt hast - nur leider wurde der Sachverhalt nicht gelebt. Umgekehrt....mein Gott.. es ist ein Stück Papier. Mehr doch nicht. Wenn jemand ernsthaft daran zweifelt, dass der Kreditvertrag ausgezahlt wurde... na und? Soll doch der Sachbearbeiter seine Möglichkeiten ausnutzen, und lässt Deinen Vater ne eidesstattliche Versicherung abgeben.
(Gut.. mit der Nummer kommt er ganz vorne auf die Karnevalszeitung... und ganz hinten auf die Beförderungsliste. Aber er wird schon wissen was er macht.)
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