Hallo zusammen ,
In der Einnahme-Überschusrechung muss ich die an das FA bezahlte Umsatzsteuer eintragen.
Kann ich die Umsatzsteuer gleichzeitig als Betriebsausgabe geltend machen ?
Ist das zulässig ?
Wäre für Tipps dankbar.
Hallo zusammen ,
In der Einnahme-Überschusrechung muss ich die an das FA bezahlte Umsatzsteuer eintragen.
Kann ich die Umsatzsteuer gleichzeitig als Betriebsausgabe geltend machen ?
Ist das zulässig ?
Wäre für Tipps dankbar.
Ja
Zweimal ?
1 x als Abgabe und 1 x als gezahlte Umsatzsteuer ?
Die Einnahmenüberschussrechnung stellt Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüber.
Die bezahlte Umsatzsteuer ist eine Betriebsausgabe, die dort erfasst ist.
Ich habe den dumpfen Verdacht, du meinst mit deiner Frage, ob man die bezahlte Umsatzsteuer auch als gezahlte Vorsteuer erfassen könne...
Nein, natürlich nicht - dort sind nur Umsatzsteuerbeträge aus Rechnungen anderer Unternehme an den eigenen Gewerbebetrieb zulässig.
mfg
Paulchen
Danke. Alles Klar
Ich versuche mal zu interpretieren.
In 2014 habe ich die Umsatzsteuer für 2013 an das FA bezahlt.
In der EÜR für 2014 deklariere ich diese Summe als Betriebsausgabe in Zeile 49 ( An das FA gezahlte UST )
Dies müsste also die Fragestellung des TS sein ?
Zitat von AnionIch versuche mal zu interpretieren.
In 2014 habe ich die Umsatzsteuer für 2013 an das FA bezahlt.
In der EÜR für 2014 deklariere ich diese Summe als Betriebsausgabe in Zeile 49 ( An das FA gezahlte UST )
Dies müsste also die Fragestellung des TS sein ?
Wie lautet die Antwort ? Bin auch gerade mit dem Thema dran ...
Ich dachte eigentlich damit die Antwort gegeben zu haben.
Sonnige Grüße
Folgende Positionen der EÜR sind vom Thema "USt" betroffen:
I. Betriebseinnahmen
a) von Kunden vereinnahmte USt
b) vom Finanzamt erhaltene Erstattungen
II. Betriebsausgaben
a) an Lieferanten gezahlte USt (Vorsteuer)
b) an das Finanzamt gezahlte USt-Zahlungen