an FA bezahlte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe absetzbar ?

  • Hallo zusammen ,


    In der Einnahme-Überschusrechung muss ich die an das FA bezahlte Umsatzsteuer eintragen.
    Kann ich die Umsatzsteuer gleichzeitig als Betriebsausgabe geltend machen ?


    Ist das zulässig ?


    Wäre für Tipps dankbar.

  • Die Einnahmenüberschussrechnung stellt Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüber.
    Die bezahlte Umsatzsteuer ist eine Betriebsausgabe, die dort erfasst ist.


    Ich habe den dumpfen Verdacht, du meinst mit deiner Frage, ob man die bezahlte Umsatzsteuer auch als gezahlte Vorsteuer erfassen könne...


    Nein, natürlich nicht - dort sind nur Umsatzsteuerbeträge aus Rechnungen anderer Unternehme an den eigenen Gewerbebetrieb zulässig.


    mfg
    Paulchen

  • Zitat von aramaki

    Zweimal ?


    1 x als Abgabe und 1 x als gezahlte Umsatzsteuer ?



    Zweimal natürlich nicht. Hab oben wohl etwas flüchtig gelesen und Deine Frage missverstanden.


    Die gezahlte Ust ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.

    15x IBC Solar Monosol 265EX
    Kostal Piko 4.2
    Buderus WPT 270/2 A

  • Ich versuche mal zu interpretieren.
    In 2014 habe ich die Umsatzsteuer für 2013 an das FA bezahlt.
    In der EÜR für 2014 deklariere ich diese Summe als Betriebsausgabe in Zeile 49 ( An das FA gezahlte UST )
    Dies müsste also die Fragestellung des TS sein ?

    28 EGING 190W, WR SMA 5000TL20
    Ausrichtung -36°, DN 42°
    I.B.N. 6/2011

  • Zitat von Anion

    Ich versuche mal zu interpretieren.
    In 2014 habe ich die Umsatzsteuer für 2013 an das FA bezahlt.
    In der EÜR für 2014 deklariere ich diese Summe als Betriebsausgabe in Zeile 49 ( An das FA gezahlte UST )
    Dies müsste also die Fragestellung des TS sein ?


    Wie lautet die Antwort ? Bin auch gerade mit dem Thema dran ...

  • Ich dachte eigentlich damit die Antwort gegeben zu haben.
    Sonnige Grüße

    28 EGING 190W, WR SMA 5000TL20
    Ausrichtung -36°, DN 42°
    I.B.N. 6/2011

  • Folgende Positionen der EÜR sind vom Thema "USt" betroffen:


    I. Betriebseinnahmen
    a) von Kunden vereinnahmte USt
    b) vom Finanzamt erhaltene Erstattungen


    II. Betriebsausgaben
    a) an Lieferanten gezahlte USt (Vorsteuer)
    b) an das Finanzamt gezahlte USt-Zahlungen

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung