Afa im dritten jahr Steuerbescheid 2011

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Re: Afa im dritten jahr Steuerbescheid 2011

Beitragvon mig » 26.06.2012, 14:34

nach Benutzung der Suchfunktion konnte ich ermitteln: Anlage ging am 04.11.2009 in Betrieb, hat 5,89kWp und Anschaffungskosten von ca. 16500€
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Re: Afa im dritten jahr Steuerbescheid 2011

Beitragvon schimivogel » 26.06.2012, 16:30

Hallo,
Hose runter ist gut.....ich krieg die excel tabelle nicht kopiert, aber die daten gibts jetzt:

Beginn 2009, zwei Monate Betrieb in 2009
nettopreis: 16.706,00 Euro
Sonderafa: 3341,20

Abschreibung erstes Jahr 2009 Buchwert Jahresanfang: 16706,00 , Afa: 348,04 Sonderafa 1500,00 Euro
zweites jahr 2010 Buchwert Jahresanfang 14857,66: Afa 2044,75 Sonderafa 1500,00 Euro
drittes jahr 2011: Buchwert Jahresanfang 11313,00: Afa 1789,15 Sonderafa 100,00 Euro

Diese Daten erscheinen auch so in der Excel Einnahmeüberschussrechnung.

Ich seh auch, dass das nicht 12,5 % sind, aber wo ist der Haken????
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Re: Afa im dritten jahr Steuerbescheid 2011

Beitragvon mig » 26.06.2012, 16:43

schimivogel hat geschrieben:Hallo,
Hose runter ist gut.....ich krieg die excel tabelle nicht kopiert, aber die daten gibts jetzt:

Beginn 2009, zwei Monate Betrieb in 2009
nettopreis: 16.706,00 Euro
Sonderafa: 3341,20

Abschreibung erstes Jahr 2009 Buchwert Jahresanfang: 16706,00 , Afa: 348,04 Sonderafa 1500,00 Euro
zweites jahr 2010 Buchwert Jahresanfang 14857,66: Afa 2044,75 Sonderafa 1500,00 Euro
drittes jahr 2011: Buchwert Jahresanfang 11313,00: Afa 1789,15 Sonderafa 100,00 Euro

Diese Daten erscheinen auch so in der Excel Einnahmeüberschussrechnung.

Ich seh auch, dass das nicht 12,5 % sind, aber wo ist der Haken????


der Excelrechner rechnet falsch:
Er rechnet für 2010 nicht mit dem BUchwert 14857,66, sondern mit 16706 - 348,04, also ohne Abzug der Sonder-Afa
(16706 - 348,04) * 0,125 = 2044,75
Ebenso
2011: 16706 - 348,04 - 2044,75
(16706 - 348,04 - 2044,75 ) * 0,125 = 1789,15
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Re: Afa im dritten jahr Steuerbescheid 2011

Beitragvon kpr » 26.06.2012, 17:22

Lag ich mit meiner ersten Vermutung doch richtig.
Deine Excel-Tabelle geht davon aus, dass die Sonder-AfA gem. § 7g V EStG "NEBEN" der Normal-Abschreibung angesetzt werden kann.
Ist auch meine persönliche Meinung. Entspricht am besten dem Sinn des Gesetzes (den dürfen wir hier heranziehen; denn die semantische Auslegung ist nicht eindeutig).

Das FA hingegen ist Dir zwar in 2010 noch gefolgt, hat nun aber eine andere Auffassung.
Demnach ist die Normal-Abschreibung nach § 7 II EStG nunmal "vom Buchwert" zu berechnen; und der Buchwert ist per Definition die AHK abzüglich der kummulierten Abschreibungen.
So kann man das auch sehen.

Das interessante an dem Fall ist eigentlich nur, dass man die Sache in 2010 abgelocht hat - und in 2011 nun nen Affen großzieht. Einspruch würde ich versuchen.. mich aber auf eine Klatsche innerlich vorbereiten. Ganz blöd ist deren Begründung auch nicht; und die wissen sehr genau, dass wegen den paar Euronen keiner beim FG in den Jackpot einzahlt.
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Re: Afa im dritten jahr Steuerbescheid 2011

Beitragvon schimivogel » 26.06.2012, 18:31

Danke, Danke....

da muss man erstmal drauf kommen,

ich werde mal einen Einspruch versuchen, kostet ja nichts und der bescheid von 2010 ist bestandskräftig....da können die ihre meinung ja nicht nochmal ändern.
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Re: Afa im dritten jahr Steuerbescheid 2011

Beitragvon kpr » 26.06.2012, 21:26

2010 ist bestandskräftig. Aber selbstverständlich entfaltet der Steuerbescheid 2010 keinerlei Rechtsauffassung für 2011. Selbstverständlich kann die FinVerw die Meinung anpassen.

Einspruch gut und schön... weil man nie zu 100% sicher sein kann, wie der Laden tickt.
Aber Erfolgschancen würd ich mir mal keine ausrechnen. Die wissen genau, daß Du bei einem abgelehnten RB nicht vors FG ziehst.
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Re: Afa im dritten jahr Steuerbescheid 2011

Beitragvon dancer1958 » 27.06.2012, 08:12

Ich wäre mit einem Einspruch vorsichtig.

Wie ich vorstehend schon geschrieben habe, ist die degressive Afa neben der Sonderabschreibung nicht zulässig. Es darf lediglich die lineare Afa zum Ansatz kommen. Dann ergibt sich auch die Problematik: "Welchen Restwert verwende ich für die degressive Afa?" nicht.

Bei einer genaueren Überprüfung könnte dem Finanzamt dieser Fehler auffallen. Für 2011 ist dies noch nicht problematisch, da Dir zuerst eine Verböserung angedroht werden muss und Du dann noch die Möglichkeit hast, den Einspruch zurückzunehmen. Ab 2012 wäre dann aber das Thema der degressiven Afa vom Tisch.

Gruß
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Re: Afa im dritten jahr Steuerbescheid 2011

Beitragvon kpr » 27.06.2012, 09:15

Sorry.. aber wie kommst Du denn darauf? Wenn Du geschrieben hättest, in Deutschland darf man nicht rechts fahren.. wäre das ähnlich absurd.


§7g EStG:
(...)

(5) Bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können unter den Voraussetzungen des Absatzes 6 im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren neben den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 1 ODER ABS. 2 Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden

Und dann schauen wir mal in den §7 Abs. 2 hinein... und was ist da geregelt? Die degressive AfA. Et voila.
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Re: Afa im dritten jahr Steuerbescheid 2011

Beitragvon dancer1958 » 27.06.2012, 11:13

@kpr

Du hast recht.

Ich war wohl aufgrund der eindeutigen Regelung des § 7a (4) EStG etwas betriebsblind und habe dann überlesen, dass § 7g (5) EStG den § 7 (2) EStG ausdrücklich erwähnt (was nicht sein soll, das nicht sein kann).

So geht natürlich die Spezialvorschrift des § 7g (5) EStG der allgemeinen Regelung des § 7a (4) EStG vor.

Gruß
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