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von tjamaker » 29.01.2012, 21:40
Hallo Leute,
ich suche verzweifelt den Ort, wo ich den Abschreibungsbetrag oder die Abschreibungsform in der Steuererklärung eintragen kann. Also ich habe letzte Jahr den gesamten Betrag gleich als Betriebsausgaben angegeben. Das musste ich ja in der Umsatzsteuervoranmeldung so machen. Dann habe ich die Daten aus der Gewinnermittlung komplett in meine Steuererklärung übernommen. Ich hoffe jetzt nicht, dass ich damit gleich alles schon im ersten Jahr abgesetzt habe.
Gruß tjamaker
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von MBIKER_SURFER » 29.01.2012, 22:06
Hallo,
normalerweise musst Du die Abschreibungen in kein Formular eingeben. (EÜR weiss ich jetzt nicht). Nur wenn Du die Abschreibungen in dem Statistikformular angeben musst ....
Abschreibungen werden in Deiner Einnahmen / Überschussrechnung deklariert und bestimmen Deinen Gewinn/verlust, den Du in Anlage G einträgst.
Gruß Martin
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von Wolfsolar » 29.01.2012, 22:33
Hallo... Mal "Excelhilfe Buchführung, Umsatz und Einkommensteuer" in Suche eingeben, oder mal eine PN an "Paulchen" senden, da wird Dir geholfen.  Viel Glück! Mit sonnigen Grüßen Wolfsolar
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von Eisy » 29.01.2012, 22:39
tjamaker hat geschrieben:Hallo Leute,
ich suche verzweifelt den Ort, wo ich den Abschreibungsbetrag oder die Abschreibungsform in der Steuererklärung eintragen kann. Also ich habe letzte Jahr den gesamten Betrag gleich als Betriebsausgaben angegeben. Das musste ich ja in der Umsatzsteuervoranmeldung so machen.
Ich frage mich gerade, was die Abschreibung wohl in der Umsatzsteuervoranmeldung so getrieben hat?!? Zu suchen hatte sie da überhaupt nix... Und um ansonsten die eigentliche Frage zu beantworten: in einer amtlichen Anlage EÜR hat die Abschreibung ihren festen Platz, eine formlose Gewinnermittlung führt am Ende zu einem Rot- oder Schwarzbetrag, der in der Anlage G als Verlust bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb eingetragen wird. Bei letzterer taucht natürlich die Abschreibung nicht mehr in der Steuererklärung auf.
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von tjamaker » 29.01.2012, 22:49
Die Abschreibung hat in der Umsatzsteuervoranmeldung nix verloren. Das verstehe ich auch. Und das habe ich auch so nicht gemeint. Ich habe natürlich die Anschaffungskosten komplett als Betriebsausgaben angegeben.
Weil ich die Anlage im Oktober gekauft habe und Ende Dezember erst ans Netz gegangen bin, hbae ich nur Ausgaben und KEINE Einnahmen im Jahr 2010 verzeichnet. Ich hatte die gesammte MwSt als Verlust ausgewiesen, weil die auch erst im Januar erstattet wurde. Als Abschreibung habe ich zusätzlich noch einen kleinen Posten von 5% des Anschaffungswertes hinzugerechnet. Also habe ich im ersten Jahr jetzt die Abschreibung "zeitanteilig" für 3 Monate gemacht. Als Nutzungsdauer habe ich da noch 240 Monate angegeben. Dies würde ich jetzt ändern wollen, um degressiv abschreiben zu können. Ist das möglich?
Gruß tjamaker
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von kpr » 29.01.2012, 23:30
Nö. Geht nicht. Von degressiv zu linear kann man wechseln. Von linear zu degressiv nicht. So einfach.
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von tjamaker » 29.01.2012, 23:37
Und wie ist es mit Sonderabschreibungen? Wie und wann kann ich die geltend machen?
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von kpr » 29.01.2012, 23:38
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung (wobei das ja schon gelaufen ist) und in den vier folgenden Kalenderjahr bis zu insgesamt 20% der AHK.
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von tjamaker » 30.01.2012, 10:09
Hi,
kann ich die Sonderabschreibung bei linearer sowie degressiver Abschreibung gleichermaßen Anweden? Oder ist die Sonderabschreibung bei der degressiven Abschreibung nicht erlaubt. Mein Steuerprogramm gibt mir irgendwie nicht die Möglichkeit eine Sonderabschreibung einzutragen.
Gruß tjamaker
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von Paulchen » 30.01.2012, 11:43
Hallo tjamaker, hast du das auch wirklich so gemeint, wie du es geschrieben hast? tjamaker hat geschrieben:... Ich habe natürlich die Anschaffungskosten komplett als Betriebsausgaben angegeben.
Die Herstellungskosten der Anlage sind über den Zeitraum von 20 Jahren verteilt abzuschreiben - und im ersten Jahr gilt hier auch noch die monatsgenaue Aufteilung auf die Anzahl der Betriebsmonate ... Aber: du musst nicht Angst haben, dass du jetzt schon alles "verbraten" hast - das Finanzamt wird dir so eine EÜR nicht anerkennen.  Weil ich die Anlage im Oktober gekauft habe und Ende Dezember erst ans Netz gegangen bin,
...kannst du auch keine degressive Abschreibung in Anspruch nehmen. Die gibt es nur für Anlagen mit Herstellungsdatum vor dem 1.1.2011. Diesen Hinweis kann und will ich mir hier nicht verkneifen: Bei solchen Aussagen empfehle ich immer die Inanspruchnahme professioneller Hilfe, die mir hier dringend geboten scheint. Freundliche Grüße Paulchen
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