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von Kollektor » 05.07.2012, 23:18
Ausgangslage: PV-Anlage im Mai 2010 errichtet. Preis war 264.232,50 € Sonder-AfA 2010: 50.000 €, das sind 18,92 % Degressive AfA: 12,5 % für 8 Monate sind 22.019 € Diese AfA ist durch Steuerbescheid 2010 gültig.
Steuererklärung 2011 12,5 % degressiv von 242.213,50 € ( HK - degr. AfA 2010 ) = 30.276,69 €
Das Finanzamt schickte heute den Bescheid mit AfA = 28.831,97 €. Diese Summe müsste einem Restwert zu Beginn 2011 von 230.655,76 € entsprechen.
Frage: Wie kommt das FA auf 230.655,76 € Berechnungsgrundlage ? Bzw. auf 28.831,97 AfA ?
Danke im Voraus für Hilfe.
Sonnige Grüße
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von Kollektor » 06.07.2012, 10:26
Nach telefonischer Rücksprache wird bei degressiver Abschreibung die Sonder-AfA abgezogen und als neue Bemessungsgrundlage für die degressive AfA genommen. Das wären dann aber eine Abschreibung von 12,5 % auf 192.213,5 = 24.026,69 €
Wie man auf 28.831,97 € kommt konnte mir Herr D... vom Finanzamt nicht erklären ( "macht der PC automatisch" ). Die AfA 2012 wäre 24.507 €.und damit die neue Bemessungsgrundlage für 2012 demnach 196.056 € ( 24.507 / 0,125 ).
Ich habe es so akzeptiert weil ich sonst eine Verschlechterung riskieren würde. Nur kapiert habe ich es nicht.
Meine Anfrage hier ist damit erledigt.
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von mwanton » 06.07.2012, 11:20
Kollektor hat geschrieben:Ausgangslage: PV-Anlage im Mai 2010 errichtet. Preis war 264.232,50 € Sonder-AfA 2010: 50.000 €, das sind 18,92 % Degressive AfA: 12,5 % für 8 Monate sind 22.019 € Diese AfA ist durch Steuerbescheid 2010 gültig.
Steuererklärung 2011 12,5 % degressiv von 242.213,50 € ( HK - degr. AfA 2010 ) = 30.276,69 €
Das Finanzamt schickte heute den Bescheid mit AfA = 28.831,97 €. Diese Summe müsste einem Restwert zu Beginn 2011 von 230.655,76 € entsprechen.
Frage: Wie kommt das FA auf 230.655,76 € Berechnungsgrundlage ? Bzw. auf 28.831,97 AfA ?
Danke im Voraus für Hilfe.
Deine Frage kann ich nicht beantworten und wie Du unten schreibst nicht mal das FA selbst (macht der PC automatisch ist natürlich eine wunderbare Aussage eines FA Menschen ...). Kann nur sagen, ich mache es bei zwei meiner Anlagen genau so wie Du und bin damit (zumindest bislang) beim FA auch nicht auf Gegenwehr gestoßen. Die Aussage des FA Mannes wonach die Sonder AfA bei der degressiven Abschreibung jährlich bei der Buchwertermittlung berücksichtigt wird ist m.E. falsch. In Analogie zur linearen Abschreibung geschieht dies erst nach Ablauf des Begünsitgungszeitraums von 5 Jahren.
Gruß mwanton
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von Kollektor » 06.07.2012, 11:53
mwanton hat geschrieben:Die Aussage des FA Mannes wonach die Sonder AfA bei der degressiven Abschreibung jährlich bei der Buchwertermittlung berücksichtigt wird ist m.E. falsch. In Analogie zur linearen Abschreibung geschieht dies erst nach Ablauf des Begünsitgungszeitraums von 5 Jahren.
Danke für die Antwort ! Nach Aussage des FA-Beamten wird beim Begünstigungszeitraum unterschieden zwischen linearer und degressiver Abschreibung. Bei linearer Abschreibung würde die Sonder-AfA erst nach 5 Jahren in die weitere Abschreibung einfließen, bei degressiver Abschreibung schon im folgenden Jahr. Aber gerechnet hat der PC wieder was anderes Ich hake da nicht weiter nach sondern erhöhe stattdessen die Sonder-AfA einer anderen PV-Anlage um den gewerblichen Gewinn unter die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrentner zu jonglieren. Es geht ja keine Abschreibung verloren, sie verschiebt sich nur nach später. Hätte nur gerne kapiert wie der "Finanzamt-PC" auf die mir genannte Abschreibung kommt.
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von dancer1958 » 06.07.2012, 13:10
Hallo Kollektor,
nach meiner Meinung lohnt sich ein Streit mit dem Finanzamt.
§ 7a (9) EStG regelt das Vorgehen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und dem Zeitpunkt der Ansetzung des Restwertes. Dort ist klar beschrieben, dass die normale Afa auf den Restwert erst nach Ablauf des Begünstigungszeitraumes (bei § 7g (5) EStG also ab dem 6. Jahr) für die Sonderabschreibung zu berechnen ist. Explizit sind in dieser Vorschrift allerdings nur Gebäudeabschreibungen angesprochen.
Wenn man dann ein wenig in die Kommentierung einsteigt (Schmidt Rz. 16 zu § 7a EStG) erfährt man, dass dieser Grundsatz auch für andere Wirtschaftsgüter anzuwenden ist.
Weis doch einmal Deinen zuständigen Bearbeiter auf diese Rechtsgrundlagen hin. Vielleicht lenkt er dann ein.
Gruß dancer
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von Kollektor » 06.07.2012, 13:45
dancer1958 hat geschrieben:Weis doch einmal Deinen zuständigen Bearbeiter auf diese Rechtsgrundlagen hin. Vielleicht lenkt er dann ein.
Danke für den Tipp. Habe heute Morgen schon mit ihm besprochen, dass ich das so akzeptiere und die Sonder-AfA bei einem anderen Projekt erhöhe. Wenn nicht alles so komplex wäre, würde ich mich auf einen Streit einlassen. Aber bei einem Streit laufe ich Gefahr, dass auch an anderen Stellen gerührt wird. Insbesondere bei den Kosten war ich recht "kreativ" und habe alles durchbekommen. Und Abschreibungen sind ja nicht verloren, sie verschieben sich nur.
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von kpr » 07.07.2012, 10:20
Der Streit lohnt definitiv nicht. Selbstverständlich kann man viele gute Argumente finden, warum die Sonder-AfA die Normal-Abschreibung erst nach Beendigung des Förderzeitraums beeinflussen darf. Dummerweise kann man aber auch gut argumentieren, dass die degressive-AfA vom Buchwert vorzunehmen ist; und der Buchwert nunmal die um Abschreibungen verminderten fortgeführten AHK sind.
Wer auf "Spiele mit unbekanntem Ausgang" steht, geht lieber ins Casino und setzt "alles auf rouge"; das hat bei weitem größeren Unterhaltswert als eine mündliche Verhandlung am Finanzgericht. (Den Weg meidet man, schon alleine weil man eine schriftliche Antwort bekommen könnte, die man so nicht lesen / hören wollte.)
Die Aussage "das macht er Computer so" ist natürlich auch klasse. "bullshit in - bullshit out" wäre die richtige Antwort gewesen. (Oder auch: Die Ausgabedaten elektronischer Recheneinheiten sind ein Abbild des intellektuellen Potentials des Bedieners.) Der Innendienst prüft die AfA auf Plausibilität (das macht das Gehirn des Sachbearbeiters) und kalkuliert im Einzelfall mal die AfA größerer Anschaffungen nach. Meines Wissens von Hand. Vielleicht haben die auch ein kleines Tool auf ihrem PC. Auf gar keinen Fall erfassen die einzelner Wirtschaftsgüter in der Veranlagungssoftware. Da hätten die viel zu tun....
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