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von Schwubsl » 13.11.2011, 18:23
Hallo zusammen! Ich bin neu hier und betreibe derzeit auf meinem Wohnhaus in Landshut seit 2008 eine "Mini"-Anlage mit 2,34KWp. Hier bin ich mittlerweile auch von der lästigen Pflicht einer unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldung befreit. Nun plane ich an meinem Elternobjekt in Bayreuth eine 8,4KWp-Anlage noch in diesem Jahr errichten zu lassen. Auch zusammen mit dieser werde ich die USt-Grenze von 1000,- EUR jährlich nicht überschreiten. Muss ich hier eine neue USt.-Nummer beantragen, oder wird die neue Anlage nach Inbetriebnahme unter der bisherigen USt-Nummer mit abgerechnet? Kann ich dann die bezahlte Vorsteuer der neuen Anlage auch erst mit dem USt-Ausgleich abrechnen, oder ist eine zwischenzeitliche außerordentliche USt-Voranmeldung möglich/nötig? Muss ich sonst irgendetwas beachten/beantragen? Vielen Dank schonmal im voraus für jede Antwort! 
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von MBIKER_SURFER » 13.11.2011, 19:33
Hallo Schwubsl, willkommen im PV-Forum  . Nein. Nein. Einfach Voranmeldung einreichen. Ja. Wenn Du Rechnung dieses Jahr bezahlst, hast Ausgaben der Umst. Die Rückerstattung wird ja vermutlich erst in 2012 erfolgen, und ist somit in 2012 (nach dem 6.1. oder so) eine Einnahme - Sonder Afa nutzen zum Gegensteuern. Gruß Martin
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von Schwubsl » 14.11.2011, 00:13
Hi MBiker...
vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber welche Sonder-Afa meinst Du hier?
VG Schwubsl
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von Sonnenfinsternis » 14.11.2011, 01:48
Schwubsl hat geschrieben:vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber welche Sonder-Afa meinst Du hier?
Zusätzlich zur 'normalen' AfA von 5% p.a. lassen sich im Jahr der Inbetriebnahme sowie den darauffolgenden 4 Kalenderjahren 20% Sonder-AfA beliebig verteilen. Sonnenfinsternis
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von Schwubsl » 14.11.2011, 12:54
Oha... da ging wohl bislang was an mir vorbei... Bei meiner bisherigen Anlage habe ich für 2008 und 2009 bislang auch nur linear 5% abgeschrieben... ...heißt dies, ich könnt für diese in 2010 trotzdem noch die 20% SonderAfa geltend machen...? Bin nämlich grad kurz vor dem Abgabetermin und könnt so ne zusätzliche Abschreibung grad extreeeem gut brauchen... Danke schonmal für den obigen Hinweis!
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von Sonnenrentnerin » 14.11.2011, 13:02
Schwubsl hat geschrieben:
...heißt dies, ich könnt für diese in 2010 trotzdem noch die 20% SonderAfa geltend machen...?
Kannste machen, ist noch nicht zu spät
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von Schwubsl » 14.11.2011, 13:14
des is fein...  )) dann sind die Weihnachtsgeschenke für die Kinder schonmal gesichert...  ))
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von MBIKER_SURFER » 14.11.2011, 13:18
Sonnenrentnerin hat geschrieben:Schwubsl hat geschrieben: ...heißt dies, ich könnt für diese in 2010 trotzdem noch die 20% SonderAfa geltend machen...?
Kannste machen, ist noch nicht zu spät
Hallo, das sehe ich nicht so. Wenn im Jahr der Inbetriebnahme diese nicht wenigstens angemeldet war (auch mit 0%), hat die mein FA abgelehnt! Aber probieren kann man es - nur nicht verwundert sein, wenn das abgelehnt wird. Gruß Martin
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von Trashman » 14.11.2011, 13:29
Die Sonder-AfA muss man doch nicht anmelden, die macht man irgendwann geltend. Ich habe das bisher bei keinem meiner Anlagegüter (nicht nur PV) gemacht, und als ich die Sonder-AfA dann gezogen habe gab es diesbezüglich keinerlei Probleme.
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von Sonnenrentnerin » 14.11.2011, 13:30
MBIKER_SURFER hat geschrieben:Sonnenrentnerin hat geschrieben:Schwubsl hat geschrieben: ...heißt dies, ich könnt für diese in 2010 trotzdem noch die 20% SonderAfa geltend machen...?
Kannste machen, ist noch nicht zu spät
Hallo, das sehe ich nicht so. Wenn im Jahr der Inbetriebnahme diese nicht wenigstens angemeldet war (auch mit 0%), hat die mein FA abgelehnt! Aber probieren kann man es - nur nicht verwundert sein, wenn das abgelehnt wird. Gruß Martin
Hm, da seh ich jetzt aber keine gesetzliche Grundlage für?!
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