Hallo,
ich sitze gerade vor meiner 1. Umsatzsteuererklärung mit Elsterformular und habe noch zwei Verständnisfragen, da ich mich in Steuersachen nicht sehr gut auskenne:
Liege ich richtig, dass in Zeile 81 (Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen und sonstige Leistungen...) die Einnahmen mit Umsatzsteuer, also die Einspeisevergütung vom Stromversorger eingetragen wird (in meinen Fall im ersten Monat 0).
Und dann in Zeile 66 (Abziehbare Vorsteuerbeträge....) die bereits gezahlte Umsatzsteuer (Installation, Zinsen, Telefonkosten,...) eingetragen wird.
Wenn ich dass so mache ergibt sich im ersten Monat mit den Installationskosten am Ende ein Minusbetrag, der eine Rückzahlung bedeutet, oder ?
Die zweite Frage: Ich habe zwei Anlagen in Betrieb genommen, in der Umsatzsteuererklärung fasse ich aber beide zusammen, oder ?
Vielen Dank für Eure Rückmeldung.
Summer09






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