Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
Moderator: Mod-Team
von Franz-F » 03.01.2012, 21:23
Hallo,
bei einem heute eher zufälligen Telefonat mit der Stadt/Gemeinde (Nordhessen) wurde mir mitgeteilt das es wie bisher weiterhin verfolgt wird das Kleinstanlagen nicht als Gewerbe angemeldet werden müssen, für Anlagen auf gepachteten Dächern besteht aber auf jeden Fall eine Verpflichtung ein Gewerbe anzumelden, dies auch unabhängig von der Größe. Hier wäre eine Dienstanweisung des RP Kassel maßgeblich.
Unabhängig vom Schwachsinn einer Anmeldung bei einem Freibetrag von 24.500,-€, weiß hier jemand genaueres?
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von za-ass » 03.01.2012, 21:52
Der gemeinsame Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht hat sich im März 2010 turnusmäßig zusammengesetzt und die dort getroffene Übereinkunft als Ergebnis im Juni in seinem Anzeiger ' Gewerbearchiv ' veröffentlicht: wenn die PV auf dem sebstgenutzten Wohnhaus/Anwesen betrieben wird, entfällt die Pflicht, dies ordnungsrechtlich als Gewerbe anzuzeigen, wohingegen die Installation solcher Anlagen auf fremdem Grund/fremder Immobilien als Indiz für ein selbstständiges, ( ordnungsrechtlich) anzeigepflichtiges Gewerbe zu werten ist. Das wurde dann über die entsprechenden Landesministerien an die Bezirksregierungen, Regierungspräsidien oder wie die entsprechenden Verwaltungsorgane in den verschiedenen Ländern auch immer heißen mögen in die Fläche hinaus kommuniziert. Ein solches Dokument kannst du am Beispiel NRW hier einsehen; wird in Hessen genauso oder ähnlich erfolgt sein, jedenfalls mit inhaltlich identischem Ergebnis, was die Auskunft der von dir angeführten nordhessischen Kommune belegt. Was die 24.500 Euro-Grenze angeht scheinst du Gewerbe-(Ordnungs-) und Steuerrecht etwas durcheinander zu bringen, wenn ich das hier richtig deute. Der erwähnte Betrag bezieht sich auf die Gewerbe steuer.
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von kpr » 03.01.2012, 22:57
Also.. ob man das Ding nun anmelden muss oder nicht... ist doch eigentlich ziemlich egal. Die Todesstrafe ist abgeschafft; die Anmeldung kann nachgeholt werden; da fällt - im schlimmsten Fall - eine gebührenpflichtige Verwarnung an. Eine Überprüfung scheitert an der Praxis. Mein Gott... vergiss es einfach. Du bist wahrscheinlich auch schon mal zu schnell gefahren oder über eine durchgezogene Linie gefahren oder hast sogar mal ein Stop-Schild übersehen - und meistens ist nix passiert. Oder?
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von za-ass » 03.01.2012, 23:07
kpr hat geschrieben:Also.. ob man das Ding nun anmelden muss oder nicht... ist doch eigentlich ziemlich egal.
Richtig, aber das war ja auch gar nicht gefragt. Von daher zwar 'blumig' wie immer aber knapp am Thema vorbei. 
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von Franz-F » 04.01.2012, 09:28
Hallo,
danke für die Info.
Bezüglich der Grenze von 24.500,-€ war mir bewusst das es sich um den FB für GewSt handelt, mir ging es mit dieser Aussage eher darum, dass es nur unnötiger Verwaltungsaufwand ist etwas anzumelden, für die Anmeldung zu bezahlen um am Ende kommt nie was bei rum....
Auf damalige konkrete Anfrage wurde mir gesagt, es besteht keine Meldepflicht, daher die ursprüngliche Frage.
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von kpr » 04.01.2012, 13:37
Die Gewerbeanmeldung bei der Stadt ist unnötiger Arbeitsaufwand der unnötige Kosten verursacht. (Und zu der Aussage stehe ich auch dann, wenn sich etwas geändert hat; bzw. selbst wenn der gesetzgeberische Wille eine Anmeldepflicht hergibt.) Gibt man sich den Ruch und grüsst den Hut auf der Stange.. äh.. meldet sein Gewerbe bei der Kommune an... dann kommt auch unter gewöhnlichen Umständen bestenfalls nichts dabei herum. Positive Nebeneffekte: Der erteilte Gewerbeschein fungiert als Türöffner im Grosshandel (z.B. Metro); negative Nebeneffekte: Du bekommst viel mehr Werbepost als bisher  Zur "Gewerbesteuer" (und dem Freibetrag von 24.500 Euro der auch bei 34,7 kWp dauerhaft dazu führt, dass GewSt nicht anfällt) besteht keinerlei inhaltliche Verbindung. Nur der Name hat irgendwie was ähnliches.
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von Eifel_PV » 04.01.2012, 15:00
Hier mal ein Statement unserer Behörde (NRW):
"...für Photovoltaikanlagen auf Privathäusern dürfen wir laut einer Verfügung der Oberen Finanzbehörde keine Gewerbeanmeldung vornehmen."
Viele Grüße
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von za-ass » 04.01.2012, 16:32
Eifel_PV hat geschrieben:Hier mal ein Statement unserer Behörde (NRW):
"...für Photovoltaikanlagen auf Privathäusern dürfen wir laut einer Verfügung der Oberen Finanzbehörde keine Gewerbeanmeldung vornehmen."
Da hast du oder dein behördlicher Auskunftgeber sicher etwas durcheinander gebracht. Eine Verfügung der 'Oberen Finanzbehörde' war das nie/sicher nicht. Die Ober(st)e Finanzbehörde hat mit der (gewerberechtlichen) Gewerbeanmeldung so viel zu tun wie der Schuster mit dem Kühe melken. Für das Land NRW hat das in 2010 das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie erlassen. Das entsprechende Dokument dazu ist im zweiten Beitrag dieses Threads verlinkt, falls du lesen magst. 
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von Eifel_PV » 05.01.2012, 17:42
za-ass hat geschrieben:Eifel_PV hat geschrieben:Hier mal ein Statement unserer Behörde (NRW):
"...für Photovoltaikanlagen auf Privathäusern dürfen wir laut einer Verfügung der Oberen Finanzbehörde keine Gewerbeanmeldung vornehmen."
Da hast du oder dein behördlicher Auskunftgeber sicher etwas durcheinander gebracht. Eine Verfügung der 'Oberen Finanzbehörde' war das nie/sicher nicht. Die Ober(st)e Finanzbehörde hat mit der (gewerberechtlichen) Gewerbeanmeldung so viel zu tun wie der Schuster mit dem Kühe melken. Für das Land NRW hat das in 2010 das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie erlassen. Das entsprechende Dokument dazu ist im zweiten Beitrag dieses Threads verlinkt, falls du lesen magst. 
Ich habe es wortwörtlich kopiert, daher habe ich nichts durcheinander gebracht, wenn dann die gute Frau auf der Behörde, aber meine Anfrage war klar und die Antwort war diese, daher kann ich als "Unwissender" mich sicher darauf berufen, falls mir doch mal einer was will.
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von kpr » 05.01.2012, 22:04
frag mal nach, wer oder was die "obere Finanzbehörde" ist. Das müsste ein Cousin dritten Grades väterlicherseits von Harvey dem Hasen sein.
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