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Moderator: Mod-Team
von buergersolar » 03.05.2012, 16:06
hadl hat geschrieben:buergersolar hat geschrieben:Und wenn man das Hirn dann doch mal anschaltet, stellt man fest: Die Umlage wird auf den gesamten Endkundenstrom erhoben, die für die Umlageberechnung relevanten Mindereinnahmen fallen aber nur auf die EEG-Strommenge an.Also sind in der Umlage nicht 0,5 ct/kWh enthalten, sondern nur prozentual entsprechend dem EEG-Anteil am Mix. Bei 20% EEG-Strom macht das dann also noch 0,1 ct/kWh. Und die versickern nicht irgendwo, so dass man sie abgreifen könnte, sondern sie tragen zu dem Topf bei, aus dem die EEG-Anlagenbetreiber bezahlt werden. Also nix zum Abschöpfen da.
Sonnige Grüße
Habe ich Dich richtig verstanden, dass für die restlichen an der Börse gehandelten Graustrommengen nach Deiner Meinung keine "Mindereinnahmen" anfallen. Gruß Hadl
Wenn du nochmal genau liest, was ich geschrieben habe, dann liest du: "die für die Umlageberechnung relevanten Mindereinnahmen". Und relevant sind nur die EEG-Strommengen. Von daher lautet meine Antwort auf deine Frage, ob du mich richtig verstanden hast: Richtig: Dem ÜNB fallen nur für die EEG-Strommenge und NICHT für die konventionelle Strommenge Mindereinnahmen an. Und genau das ist der Dreh- und Angelpunkt in der ganzen Diskussion hier. Die Mindereinnahmen der konventionellen Kraftwerke haben weder mit der Berechnung noch mit der Zahlung der EEG-Umlage etwas zu tun. Die Mindereinnahmen der konventionellen Kraftwerke gehen voll zu deren Lasten und entlasten die Strom-Einkäufer an der Börse. Ausschließlich die Mindereinnahmen, die der ÜNB beim Verkauf des EEG-Stroms "erleidet", werden durch die EEG-Umlage ausgeglichen. Die EEG-Umlage wird zwar auf alle Endkunden-kWh umgelegt, geht aber komplett an die Erneuerbaren. Sonnige Grüße
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von hadl » 03.05.2012, 17:47
buergersolar hat geschrieben:hadl hat geschrieben:buergersolar hat geschrieben:Und wenn man das Hirn dann doch mal anschaltet, stellt man fest: Die Umlage wird auf den gesamten Endkundenstrom erhoben, die für die Umlageberechnung relevanten Mindereinnahmen fallen aber nur auf die EEG-Strommenge an.Also sind in der Umlage nicht 0,5 ct/kWh enthalten, sondern nur prozentual entsprechend dem EEG-Anteil am Mix. Bei 20% EEG-Strom macht das dann also noch 0,1 ct/kWh. Und die versickern nicht irgendwo, so dass man sie abgreifen könnte, sondern sie tragen zu dem Topf bei, aus dem die EEG-Anlagenbetreiber bezahlt werden. Also nix zum Abschöpfen da.
Sonnige Grüße
Habe ich Dich richtig verstanden, dass für die restlichen an der Börse gehandelten Graustrommengen nach Deiner Meinung keine "Mindereinnahmen" anfallen. Gruß Hadl
Wenn du nochmal genau liest, was ich geschrieben habe, dann liest du: "die für die Umlageberechnung relevanten Mindereinnahmen". Und relevant sind nur die EEG-Strommengen. Von daher lautet meine Antwort auf deine Frage, ob du mich richtig verstanden hast: Richtig: Dem ÜNB fallen nur für die EEG-Strommenge und NICHT für die konventionelle Strommenge Mindereinnahmen an. Und genau das ist der Dreh- und Angelpunkt in der ganzen Diskussion hier. Die Mindereinnahmen der konventionellen Kraftwerke haben weder mit der Berechnung noch mit der Zahlung der EEG-Umlage etwas zu tun. Die Mindereinnahmen der konventionellen Kraftwerke gehen voll zu deren Lasten und entlasten die Strom-Einkäufer an der Börse. Ausschließlich die Mindereinnahmen, die der ÜNB beim Verkauf des EEG-Stroms "erleidet", werden durch die EEG-Umlage ausgeglichen. Die EEG-Umlage wird zwar auf alle Endkunden-kWh umgelegt, geht aber komplett an die Erneuerbaren. Sonnige Grüße
@Bürgersolar Relevant für die Umlagenermittlung das ist richtig . Aber der um 0,5 Cent MOE gesenkte Börsenpreis gilt doch auch für den Graustrom oder ??????. Und der Graustrom kommt doch auch zum Endverbraucher. Ist nach Deiner Meinung auf dem Graustromanteil vom Verbraucher keine Umlage zu zahlen, und wie funktioniert das bitte.???? Vielleicht hilft Dir das hier weiter http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... cationFile Da die aus dem Verkauf des Stroms an der Börse resultierenden Einnahmen unter der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung für die Anlagenbetreiber liegen, ergibt sich ein Fehlbetrag. Zur Deckung dieses Fehlbetrags erhebt der Übertragungsnetzbetreiber auf der vierten Stufe des Wälzungsmechanismus von jedem Stromlieferanten (EVU), der Endkunden beliefert, auf jede kWh einen Beitrag, die sogenannte EEG-Umlage Gruß Hadl
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von buergersolar » 03.05.2012, 18:42
hadl hat geschrieben:@Bürgersolar Relevant für die Umlagenermittlung das ist richtig .
Heureka, ich glaubs nicht... Du gibst zu, dass für die Ermittlung der EEG-Umlage ausschließlich die Erlöse für die verkaufte EEG-Strommenge relevant sind? Ich hatte die Hoffnung ja schon fast aufgegeben... hadl hat geschrieben:Aber der um 0,5 Cent MOE gesenkte Börsenpreis gilt doch auch für den Graustrom oder ??????.
Na klar, der Börsenpreis gilt für allen Strom, der an der Börse gehandelt wird. Keiner hat je was anderes behauptet. hadl hat geschrieben:Und der Graustrom kommt doch auch zum Endverbraucher. Ist nach Deiner Meinung auf dem Graustromanteil vom Verbraucher keine Umlage zu zahlen, und wie funktioniert das bitte.????
Das kommt drauf an, was du mit "Umlage auf den Graustrom" meinst. Wenn du A) meinst, dass auch auf den an der Börse gehandelten Konvenz-Strom eine Umlage erhoben wird, im Sinne, dass MOE-Mindereinnahmen ausgeglichen werden, dann definitiv: NEIN. B) meinst, dass am Ende die Umlage vom Endkunden auf jede verbrauchte kWh Strom (egal ob grün oder grau) gezahlt wird, dann: JA. Dieses Geld der Umlage kommt aber ausschließlich den EEG-Anlagen zu Gute. Die Umlage taucht an der Börse garnicht auf. Alle kaufen dort zum Börsenpreis. Unternehmen, die von der Umlage befreit sind, zahlen nichts weiter. Stromanbieter und andere (nicht befreite Unternehmen) zahlen für jede kWh, die sie an der Börse gekauft haben (egal von wem), die Umlage an den ÜNB. Der zahlt damit (und aus dem Börsenerlös) die Einspeisevergütung an die EEG-Anlagenbetreiber. hadl hat geschrieben:Vielleicht hilft Dir das hier weiter http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... cationFile Da die aus dem Verkauf des Stroms an der Börse resultierenden Einnahmen unter der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung für die Anlagenbetreiber liegen, ergibt sich ein Fehlbetrag. Zur Deckung dieses Fehlbetrags erhebt der Übertragungsnetzbetreiber auf der vierten Stufe des Wälzungsmechanismus von jedem Stromlieferanten (EVU), der Endkunden beliefert, auf jede kWh einen Beitrag, die sogenannte EEG-Umlage
Ich hoffe, dir ist klar, dass sich "jede kWh" hier auf jede kWh bezieht, die vom EVU an den Endkunden geliefert wird, und nicht auf jede kWh, die an der Börse gehandelt wird. Das Umlage-Geld wandert vom Kunden ans EVU an den ÜNB an die EEG-Anlagenbetreiber. Den Weg über die Börse nimmt nur das Geld für den eingekauften Strom selbst. Die Umlage nimmt nicht den Weg über die Börse, sondern wird daran vorbei an den ÜNB geschleust. Eigentlich beschreibt das Zitat (ohne deine an der falschen Stelle gesetzten Hervorhebung) genau das, was wir dir die ganze Zeit klarmachen wollen: Die Umlage ist genau so groß, dass die Lücke auf dem EEG-Konto geschlossen wird. Zwackst du was für andere Zwecke ab (Backup-Konto), ist nicht mehr genug Geld da, um die EEG-Anlagenbetreiber zu vergüten. Was wir dir deshalb seit zig Seiten klarmachen wollen, ist: Ein Backup-Konto hin oder her, aber aus der EEG-Umlage kann man kein Geld abzweigen, ohne ein Loch aufzureißen. Und mit dem MOE hat das eigentlich auch alles fast nichts zu tun. Sonnige Grüße
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von hadl » 03.05.2012, 20:50
buergersolar hat geschrieben:. hadl hat geschrieben:Vielleicht hilft Dir das hier weiter http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... cationFile Da die aus dem Verkauf des Stroms an der Börse resultierenden Einnahmen unter der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung für die Anlagenbetreiber liegen, ergibt sich ein Fehlbetrag. Zur Deckung dieses Fehlbetrags erhebt der Übertragungsnetzbetreiber auf der vierten Stufe des Wälzungsmechanismus von jedem Stromlieferanten (EVU), der Endkunden beliefert, auf jede kWh einen Beitrag, die sogenannte EEG-Umlage
Ich hoffe, dir ist klar, dass sich "jede kWh" hier auf jede kWh bezieht, die vom EVU an den Endkunden geliefert wird, und nicht auf jede kWh, die an der Börse gehandelt wird. Das Umlage-Geld wandert vom Kunden ans EVU an den ÜNB an die EEG-Anlagenbetreiber. Den Weg über die Börse nimmt nur das Geld für den eingekauften Strom selbst. Die Umlage nimmt nicht den Weg über die Börse, sondern wird daran vorbei an den ÜNB geschleust.
@Bürgersolar Natürlich ist mir das klar, die Umlage ist nur beim Kunden relevant. Ich wüsste nicht was die an der Börse für eine Rolle spielen sollte. Ich hoffe Dir ist auch klar, dass das sowohl EEG Strom als auch Graustrom betrifft. Für den Graustrom hast Du das ja seither verneint. Siehe hier: Zitat: Von daher lautet meine Antwort auf deine Frage, ob du mich richtig verstanden hast: Richtig: Dem ÜNB fallen nur für die EEG-Strommenge und NICHT für die konventionelle Strommenge Mindereinnahmen an. Und für den Graustrom zahlen die Endverbraucher auch 0,5 Cent in der Umlage, somit fließen die 0,5 Cent die an der Börse für Graustrom durch den MOE weniger eingenommen wurden wieder zurück. Du lässt Dich immer noch von dem EEG Konto irritieren, mit dem dargestellt werden soll, dass die Umlage die Vergütung für die Anlagenbetreiber decken muss. Dass die Umlage auch die Mindereinnahmen für Graustrom kompensiert lässt Du völlig außer acht, weil es das EEG Konto verschleiert. Das ist der Punkt den ich gute Lobbyarbeit der Umlagenermittler nenne. Wenn da einige der Konstrukteure dieses „Paradoxon“ mitlesen, reiben sie sich die Hände weil ihnen ihr Werk so gut gelungen ist. Wenn die Umlage Merit Order bereinigt wäre, wie es der Bund der Energieverbraucher und andere fordern, würde die Deckungslücke – die Dir so im Magen liegt – durch weniger Gewinne auf der konventionellen Seite gedeckt. Gruß Hadl
Zuletzt geändert von hadl am 03.05.2012, 21:10, insgesamt 1-mal geändert.
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von Spekulatius » 03.05.2012, 21:10
Hall Hadl, wann können wir meine Rechnung besprechen? Ich habe extra viel Zeit investiert, damit uns das weiterbringt, und Du ignorierst meine Arbeit einfach komplett. So langsam bin ich mir nicht mehr sicher, ob Du wirklich seriös diskutieren möchtest. Der Spekulatius 
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von hadl » 03.05.2012, 21:15
Spekulatius hat geschrieben:Hall Hadl, wann können wir meine Rechnung besprechen? Ich habe extra viel Zeit investiert, damit uns das weiterbringt, und Du ignorierst meine Arbeit einfach komplett. So langsam bin ich mir nicht mehr sicher, ob Du wirklich seriös diskutieren möchtest. Der Spekulatius 
Ich kann mich nicht an eine Rechnung von Dir erinnern, ihr kommt ja auch immer im Rudel da weiß man ja nicht wo man anfangen soll. Gruß Hadl.
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von hadl » 03.05.2012, 21:31
Das kommt drauf an, was du mit "Umlage auf den Graustrom" meinst. Wenn du A) meinst, dass auch auf den an der Börse gehandelten Konvenz-Strom eine Umlage erhoben wird, im Sinne, dass MOE-Mindereinnahmen ausgeglichen werden, dann definitiv: NEIN. B) meinst, dass am Ende die Umlage vom Endkunden auf jede verbrauchte kWh Strom (egal ob grün oder grau) gezahlt wird, dann: JA. Dieses Geld der Umlage kommt aber ausschließlich den EEG-Anlagen zu Gute.
Ich meine "B" Und füge hinzu dieses Geld kommt den EEG Anlagen zu Gute und " kompensiert aber auch die Mindereinnahmen für Graustrom" an der Börse. Sind wir da übereinstimmend.???? Gruß Hadl
Zuletzt geändert von hadl am 03.05.2012, 21:35, insgesamt 1-mal geändert.
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von CFAR » 03.05.2012, 21:35
Hadl, das ist einfach nur Bloedsinn und leider verstehst Du's nicht. Wir haben Dir die Ablaeufe doch schon mindestens 100x erklaert. Versuchst Du das nicht nachzuvollziehen, verstehst Du nicht, was andere schreiben oder liest Du's Dir nicht durch? Ich begreife nicht, warum es bei Dir nicht endlich Tick macht und alles einen Sinn ergibt. Die Zitate, die Du immer wieder bringst, bestaetigen ja noch nicht mal Deine Sicht, sondern die, die wir haben.
Und komm, lies doch mal folgende Saetze und sag mir, an welcher Stelle Du nicht mehr mit gehst: 1. Die Umlage wird auf (vereinfacht) 100% des verkauften Stroms bezogen 2. Auf das Umlagenkonto fliessen nur die Einnahmen aus der Umlage auf (vereinfacht) 100% des Stroms und die Einnahmen aus den 20% EE-Stromanteil, der an der Boerse vertickt wird 3. Der MOE auf EE-Strom reduziert die Einnahmen auf dem Umlagenkonto um 0,5 Ct (MOE) * EE-Strommenge (rund 20% des gesamten Stroms) 4. Die Mindereinnahmen werden durch eine erhoehte Umlage gedeckt. 5. Da die Mindereinnahmen aus den 20% EE-Strom auf eine fuenf mal groessere Strommenge verteilt werden, wird aus 0,5 Ct. MOE nur noch 0,1 Ct. 6. Der MOE auf fossilen Strom aendert nichts an der Hoehe der Umlage 7. Der MOE auf fossilen Strom und auf EE-Strom reduziert den Boersenpreis um ca. 0,5 Ct. 8. EVUs, die Strom an der Boerse kaufen, sparen sich den MOE 9. Da die Umlage fuer die EVUs nur ein Durchlaufposten ist, hat der EVU nichts mit der Umlage zu tun 10. manche EVUs geben die Einsparungen durch den verguenstigten Stromeinkauf (teilweise) weiter, andere nicht. 11. da die EVUs mit der Umlage nichts zu tun haben, ist es auch nicht moeglich, von der Umlage was abzuzweigen, damit alle EVUs gezwungen werden, die Einsparungen aus dem verguenstigten Stromeinkauf weiterzugeben.
Jetzt bist Du dran, an welcher Stelle steigst Du aus?
Sorry für die Tippfehler, ich bin (meist) Tabletuser.
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von hadl » 03.05.2012, 21:38
CFAR hat geschrieben:Hadl, das ist einfach nur Bloedsinn und leider verstehst Du's nicht. Wir haben Dir die Ablaeufe doch schon mindestens 100x erklaert. Versuchst Du das nicht nachzuvollziehen, verstehst Du nicht, was andere schreiben oder liest Du's Dir nicht durch? Ich begreife nicht, warum es bei Dir nicht endlich Tick macht und alles einen Sinn ergibt. Die Zitate, die Du immer wieder bringst, bestaetigen ja noch nicht mal Deine Sicht, sondern die, die wir haben.
Und komm, lies doch mal folgende Saetze und sag mir, an welcher Stelle Du nicht mehr mit gehst: 1. Die Umlage wird auf (vereinfacht) 100% des verkauften Stroms bezogen 2. Auf das Umlagenkonto fliessen nur die Einnahmen aus der Umlage auf (vereinfacht) 100% des Stroms und die Einnahmen aus den 20% EE-Stromanteil, der an der Boerse vertickt wird 3. Der MOE auf EE-Strom reduziert die Einnahmen auf dem Umlagenkonto um 0,5 Ct (MOE) * EE-Strommenge (rund 20% des gesamten Stroms) 4. Die Mindereinnahmen werden durch eine erhoehte Umlage gedeckt. 5. Da die Mindereinnahmen aus den 20% EE-Strom auf eine fuenf mal groessere Strommenge verteilt werden, wird aus 0,5 Ct. MOE nur noch 0,1 Ct. 6. Der MOE auf fossilen Strom aendert nichts an der Hoehe der Umlage 7. Der MOE auf fossilen Strom und auf EE-Strom reduziert den Boersenpreis um ca. 0,5 Ct. 8. EVUs, die Strom an der Boerse kaufen, sparen sich den MOE 9. Da die Umlage fuer die EVUs nur ein Durchlaufposten ist, hat der EVU nichts mit der Umlage zu tun 10. manche EVUs geben die Einsparungen durch den verguenstigten Stromeinkauf (teilweise) weiter, andere nicht. 11. da die EVUs mit der Umlage nichts zu tun haben, ist es auch nicht moeglich, von der Umlage was abzuzweigen, damit alle EVUs gezwungen werden, die Einsparungen aus dem verguenstigten Stromeinkauf weiterzugeben.
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Auf "Blödsinn" reagiere ich nicht. Gruß Hadl
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von CFAR » 03.05.2012, 21:46
Jetzt sei kein Maedchen, das "Bloedsinn" soll nicht persoenlich sein. Schalt also Dein Hirn ein und beantworte doch mal mit Deinen eigenen Worten das, was Du nicht verstehst. Aber gerne antworte ich ohne persoenliche Note nochmal auf Deine Frage: "Und füge hinzu dieses Geld kommt den EEG Anlagen zu Gute und " kompensiert aber auch die Mindereinnahmen für Graustrom" an der Börse. Sind wir da übereinstimmend.????" Nein, das ist falsch, das Geld fuer die Umlage fliesst zu 100% auf das Umlagenkonto und deckt ausschliesslich die Kosten fuer die ausgezahlten Verguetungen fuer EE-Strom und wenn Du so willst, die Mindereinnahmen aus dem EE-Stromverkauf an der Boerse aufgrund der Tatsache, dass das Einspeisen von EE-Strom den Boersenstrompreis nun mal verringert (MOE auf EE-Strom). Der MOE auf fossilen Strom hat keine Beruehrungspunkte mit der Umlage. Sind wir da uebereinstimmend????
Sorry für die Tippfehler, ich bin (meist) Tabletuser.
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