von kpr » 03.01.2012, 09:41
Also.. mit aller Vorsicht... weil ich technisch ein absoluter low-performer bin:
Das scheinen mir die technischen Vorgaben zu sein, die ohnehin zu erfüllen sind; bzw. die der Netzbetreiber von Dir verlangen darf.
Ich sehe hier wirklich reinweg gar nichts, was das Vertragsverhältnis (die kaufmännische Seite) zwischen VNB und Betreiber in irgendeiner Weise regelt; geschweige denn in abweichender Weise von den einschlägigen Gesetzen oder gar zu Deinem Nachteil.
Ich hoffe, jemand der technisch versierter ist, kann Dir noch bestätigen, dass RWE auch in technischer Sicht hier nicht mehr von Dir verlangt, als dies durch das Gesetz getragen wäre. Da muss ich mich zurückhalten.
Wäre schön, wenn es so wäre. Denn dann wäre dieser Schriftsatz ein wirklich tolle Sache.
Wir haben ja immer noch Finanzämter, die die Einnahmen- und Einkunftserzielungsabsicht eines PV-Betreibers bezweifeln, und dazu im Hinterkopf den Gedanken mitführen, dass u. U. eine Einspeisung technisch gar nicht möglich ist.
Eine solche Einspeisezusage wie sie hier vorliegt, würde jeden begründeten Zweifel bei Seite räumen - und damit den FinÄmtern den letzten Zahn ziehen, warum immer wieder die Vorlage eines Einspeisevertrages verlangt wird.
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