Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
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von filou » 01.11.2011, 07:52
Hallo , ab 2012 soll es laut EEG ja möglich sein auch Solarstrom direkt zu vermarkten.Bei Wind und Biogasstrom kann ich es mir ja noch vorstellen aber bei Solarstrom von bestehenden Anlagen ist die Vergütung an der Börse doch noch deutlich geringer...???
Gruß an alle filou
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von motzki » 01.11.2011, 08:23
Hallo,
es gibt für die Direktvermarktung drei verschiedene Modelle. Für PV-Strom lohnt sich das noch nicht. Das Marktprämienmodell könnte sich mal lohnen, da man hier zu den Verkaufserlösen noch die Marktprämie bekommt. Also macht man damit keinen Verlust. Man hat aber mehr Aufwand. Bei der Direktvermarktung wird ein Lastgangzähler benötigt um die Istwerte genau erfassen zu können. Diese sind relativ teuer und machen dadurch evtl Mehreinnahmen wieder wett.
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von filou » 02.11.2011, 11:20
Wie hoch ist den die Marktprämie z.B.für eine PV Anlage die 2004 (57,4Cent/kwh) in Betrieb gegangen ist? Wo kann man die höhe der Marktprämien nachlesen?
Gruß an alle filou
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von motzki » 02.11.2011, 20:20
Hallo,
Die Marktprämie wird von den ÜNB am 10. Werktag nach Liefermonat im Internet veröffentlicht. Für den EE-Strom gibt es einen Referenzmarktwert. Von der EEG-Vergütung wird dann dieser Referenzwert (Monatsmittelwert des energieträgerspezifischen Marktwerts) abgezogen. Das ergibt dann die Marktprämie. Hinzu kommt noch die Managementprämie von 1,2 Cent/kWh in 2012. Für PV-Anlagen ist das Ganze aber nicht sehr lukrativ, da die EEG-Vergütung noch sehr hoch ist. Vor allem sind die meisten PV-Anlagen nicht mit einem Lastgangzähler ausgestattet. Dieser ist aber für Direktvermarktung notwendig.
Gruß
Motzki
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von Theoden » 16.11.2011, 13:31
Hallo,
habe ich das richtig verstanden, dass die Marktprämie zusätzlich zur regulären Vergütung aus dem EEG gezahlt wird?
Wenn ich das richtig verstanden hätte, dann wäre das ja wie eine nachträgliche Erhöhung der Vergütung - ein Geschenk an die Anlagenbetreiber? Wo ist mein Denkfehler?
Neblige Grüße, Theoden
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von Silicat » 16.11.2011, 17:09
So wie ich das sehe, besteht der darin, dass nur entweder Vergütung nach EEG ODER Direktvermarktung in Frage kommt.
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von Theoden » 26.11.2011, 11:41
Silicat hat geschrieben:So wie ich das sehe, besteht der darin, dass nur entweder Vergütung nach EEG ODER Direktvermarktung in Frage kommt.
Das dachte ich bisher auch. Allerdings lässt sich eine Fondsgesellschaft, an der ich beteiligt bin, nun in einer Gesellschafterversammlung genehmigen, ab 2012 den erzeugten PV-Strom direkt vermarkten zu dürfen. Ich zitiere: "Die Direktvermarktung sieht vor, dass zusätzlich zur EEG-Vergütung eine Extra-Vergütung gezahlt werden kann". Allerdings ist auch von einem zusätzlichen Risiko die Rede, da "der aktuelle gesetzliche Vergütungsanspruch gegen einen rein vertraglichen Anspruch getauscht wird". Soweit ich das verstehe, erhält dann künftig der Käufer des direkt vermarkteten PV-Stroms anstatt des Produzenten die EEG-Vergütung? Dieser reicht dann aber auf vertraglicher Basis die erhaltente EEG-Vergütung an den Produzenten weiter und zahlt zusätzlich noch eine Prämie dafür, dass eben er und nicht jemand anders den PV-Strom verkauft bekommt. Das zusätzliche Risiko meint wohl, dass z.B. bei einer Insolvenz des Käufers dieser womöglich die EEG-Vergütungszahlung (und die zusätzliche Prämie) entgegen den Vereinbarungen nicht an den Produzenten auszahlt, wobei in dem Schreiben der Fondsgesellschaft davon gesprochen wird, dieses Risiko durch kurze Kündigungsfristen reduzieren zu wollen (nach der Kündigungsfrist wird dann offensichtlich die EEG-Vergütung wieder an den Produzenten gezahlt?). Also so ganz klar ist mir das alles noch nicht. Vielleicht verstehe ich es auch ganz falsch. Aber offensichtlich verspricht sich die Fondsgesellschaft Mehreinnahmen gegenüber der EEG-Vergütung. Mich wundert es, dass das hier im Forum noch großes kein Thema ist - falls da wirklich zusätzliche Einnahmen winken?! Beste Grüße, Theoden
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von za-ass » 26.11.2011, 11:59
Theoden hat geschrieben: Allerdings lässt sich eine Fondsgesellschaft, an der ich beteiligt bin, nun in einer Gesellschafterversammlung genehmigen, ab 2012 den erzeugten PV-Strom direkt vermarkten zu dürfen. Ich zitiere: "Die Direktvermarktung sieht vor, dass zusätzlich zur EEG-Vergütung eine Extra-Vergütung gezahlt werden kann".
Die Grundlage dafür würde mich aber schon mal interessieren! Nach meiner Auffassung steht einem solchen Ansinnen der § 56 EEG (Doppelvermarktungsverbot) diametral gegenüber. Auch § 16, Abs. 5 EEG in Verbindung mit § 17 Abs. 2, 3 sieht keine zusätzliche EEG-Vergütung vor, allenfalls kann ein bestimmter Prozentsatz nach EEG vergütet und der restliche Prozentsatz direkt vermarktet werden. Also nochmals: was soll die Grundlage für den oben zitierten Ansatz ' zusätzlich zur EEG-Vergütung' sein?
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von Theoden » 26.11.2011, 12:17
za-ass hat geschrieben:Also nochmals: was soll die Grundlage für den oben zitierten Ansatz 'zusätzlich zur EEG-Vergütung' sein?
In dem Schreiben heißt es dazu nur: "gemäß den §§ 33a ff. EEG 2012". Beste Grüße, Theoden
Zuletzt geändert von Theoden am 26.11.2011, 12:21, insgesamt 1-mal geändert.
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von liselotte » 26.11.2011, 12:19
Hallo Theoden Die erzeugte Energie einer EEG-Anlage kann auf 3 Arten vermarktet werden. A) Direkteinspeisung an Deinen VNB. Dieser "liefert" den Strom an den "Bundes-Topf", der ihn an der Börse vermarktet. Dein VNB meldet monatlich alle Stammdaten aller Anlagen an BNAG. --die bekannteste Vermarktung- B) Direkteinspeisung lt A ) kombiniert mit Selbstverbrauch des Anlagen-Betreibers (....in unmittelbarer Nähe..) -Seit 2009 möglich, wird bei kleineren Anlagen immer interessanter -dürfte bekannt sein
C) Direktvermarktung Da im EEG ein striktes "Doppelvermarktungsverbot" gilt, muss Dein VNB in seinen Stammdaten an die BNAG die Anlage kennzeichnen als "Direktvermarktung" Nun muss Eure Gesells chaft Abnehmer suchen. Da diese aber nur im Wettbewerb mit allen anderen Stromanbietern zu finden sind, ist der Preis dürftig Da das s o ist, gibt es ggf eine Prämie. Nicht vergessen : Der Direktvermarkter musss wie jeder Stromhändler Steuern u ggf Abgaben berechnen. Mir erscheint ds Modell Eurer Gesellschaft noch zweifelhaft. Allerdings müsste man mehr Info haben
meint Lis elotte
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