Wie Anlagen-Vergütungs-Mischpreis nach Erweit. ermitteln ??

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Re: Wie Anlagen-Vergütungs-Mischpreis nach Erweit. ermitteln

Beitragvon Harvester66 » 04.02.2012, 21:24

Langfristig kann ich das natürlich nicht festlegen, da geht nur Tagesgeldkonto und das wird auch nur nahe der Inflation verzinst. :?

Freuen kann ich mich logischerweise da garnicht drüber da ich eher Nachteile davon habe und damit meine ich jetzt nicht die zusätzliche Bearbeitung dieses Mißstandes.

Ich habe denen ja schriftlich mehrmals (!!!) mitgeteilt und das definitiv und nachweislich an die richtige Stelle, das es erhebliche Probleme gibt. Ich habe dies ausführlich erklärt und dargelegt und darum gebeten den Mißstand abzustellen.

Naja zumindestens haben die mich vor unpassenden Textbausteinen und weiteren Schriftwechseln mit falschen Rechnungen in den letzten Monaten verschont.

Vielleicht sollte ich auch mal direkt den Vorstandsvorsitzenden anschreiben da "das gemeine Fußvolk" garnicht reagiert :juggle:

Sonnige Grüße
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Re: Wie Anlagen-Vergütungs-Mischpreis nach Erweit. ermitteln

Beitragvon Harvester66 » 04.02.2012, 21:36

solarlux hat geschrieben:Das schadet aber der Allgemeinheit, dem Volk, die Stromkunden. Auch die Abrechnungsstell(en) werden doch über den Endkunden-Strompreis finanziert.

Je mehr misst dort passiert, desdo teurer wird der Strom, richig?


Damit ein Konzern erfolgreich wirtschaften kann sind fähige Mitarbeiter und ein funktionierendes System notwendig, wenn das nicht richtig funktioniert kommt es zu Kundenschwund und der Freistellung von Mitarbeitern....ganz normale Marktwirtschaft eben.

Nur die guten sind erfolgreich.

Um einen gewissen Qualitätsstandart zu halten und auch ständig zu steigern ist ein entsprechender Einsatz notwendig, dazu gehört logischerweise auch eine gewissenhafte korrekte Kundenbetreuung (eben auch der Strom-Lieferanten).

Die Kunden von Bezugsstrom haben ja freie Anbieterwahl, von daher kann jeder entscheiden welchen Anbieter er wählt. Wenn einem der Strom zu teuer ist oder z.B. kein CO2-freier Strom angeboten werden kann, dann kann man natürlich woanders hinziehen.

Als Strom-Lieferant bleibt mir keine andere Wahl (als in meinem Fall die EON Avacon) :juggle:

Ferner verteuert mein Vorgang den Strom ja nicht, der wird ja produziert (in naher Zukunft).
Also es steht ja eine Leistung dem gegenüber. :idea:

Es wird mir ja nichts geschenkt seitens der EON Avacon :!: Die haben eben momentan bei mir ein Guthaben welches mit noch zu produzierendem Strom verrechnet wird. Nun verstanden?

Sonnige Grüße
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Re: Wie Anlagen-Vergütungs-Mischpreis nach Erweit. ermitteln

Beitragvon JayM » 04.02.2012, 21:42

Hallo Harvester,
wie wäre es mit einem Einschreiben an den Netzbetreiber:

"
1) Mir entstehen durch von Ihnen verursachte Abrechnungsfehler die folgenden Kosten / Nachteile:
xx Euro durch Steuerprogressionseffekte
xx Euro durch Einbußen bei Rentenzahlungen
xx Euro durch Portokosten, Beratungskosten, Zeitaufwand
Ich bitte Sie, diese mir entstandenen Schäden umgehend, spätestens bis zum 1.3.2012, zu ersetzen.

2) Auf der anderen Seite bin ich derzeit im Besitz von xx xxx Euro von Ihnen zu viel ausbezahlter Abschläge / Vergütungen.

3) Ich bitte Sie mir umgehend, spätestens bis zum 1.3.2012, eine korrekte Abrechnung zu erstellen und gegebenenfalls zuviel gezahlte Beträge zurückzunehmen.

4) Sollte ich bis 1.3.2012 keine korrekte Abrechnung erhalten, werde ich zur Wahrung meiner Interessen aus 1) oben die zuviel bezahlten Beträge auf ein Festgeldkonto auf 3 Jahre festlegen und Rückerstattung der zuviel gezahlten Beträge nur noch durch Gegenrechnung mit zukünftigen Forderungen akzeptieren. Die erhaltenen Zinsen werde ich zur teilweisen Deckung der in 1) genannten Schäden einsetzen, behalte mir aber den Rechtsweg zur Eintreibung dieser Forderungen vor.

mit freundlichem Gruß
H "

Und dann mal abwarten was dann passiert. Wie wäre es hier im Forum mir einer kleinen Wette auf den Ausgang ?

Wenn man schon den Ärger hat sollte man wenigstens ein bisschen Spaß haben !!!

gruß
Jochen
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55 kWp, 282 Frankfurt Solar 195 Wp, Danfoss TLX+
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Re: Wie Anlagen-Vergütungs-Mischpreis nach Erweit. ermitteln

Beitragvon Besessen » 04.02.2012, 22:13

JayM hat geschrieben:Hallo Harvester,
wie wäre es mit einem Einschreiben an den Netzbetreiber:


Es interessiert Sie nicht!
Es würde ein fähiger Mitarbeiter reichen und alles wäre im Lot. :idea:
Nur der richtige ist Havester noch nicht übern weg gelaufen.
Leider :!:
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Re: Wie Anlagen-Vergütungs-Mischpreis nach Erweit. ermitteln

Beitragvon Harvester66 » 04.02.2012, 22:28

Besessen hat geschrieben:
JayM hat geschrieben:Hallo Harvester,
wie wäre es mit einem Einschreiben an den Netzbetreiber:


Es interessiert Sie nicht!
Es würde ein fähiger Mitarbeiter reichen und alles wäre im Lot. :idea:
Nur der richtige ist Havester noch nicht übern weg gelaufen.
Leider :!:


Der Vorschlag von JayM würde nix bringen und lustig ist das natürlich auch garnicht :juggle:

Ich habe ja trotz ständiger Intervention nicht eine (!!!) korrekte Abrechnung erhalten und das über den Zeitraum von nun über 2 Jahren (!!!)
Und dabei geht es nicht um falsche Rechnungsadressen...vielmehr um falsche Zählerstände, geschätzte Zählerstände und auch eines falschen Mischpreises.

Ich habe denen ja nun 3 Rechnungen zugeschickt, ebenfalls vorgeschlagen wie die Abschlagszahlungen sein sollten. Das auch mit einer einfachen Aufrechnung (Jahresertrag x Vergütungshöhe geteilt duch 12 Monate = monatlicher Abschlag). Ich bin dabei von einem Ertrag von 950 kWh/kWp ausgegangen. Letztendlich sind es noch 100 kWh/kWp mehr geworden im letzten Jahr. Die anfängliche Abschlagsberechnung der EON Avacon beruhte bisher auf einen prognostizierten Ertrag von 850 kWh/kWp.
Das ging ja bis zur Anlagenerweiterung relativ gut, erst danach kam es zu den geschilderten Problemen. Es wurde jeden Monat ein anderer Betrag überwiesen, zumeist auch ohne Darlegung wie sich der Betrag zusammensetzte. Der Gipfel war dann die Mammutzahlung.

Auf meinen Vorschlag ist die EON Avacon ja leider nicht eingegangen, somit bleibt mir ja nichts anderes übrig als weiterhin Rechnungen zu erstellen (in denen ich das Guthaben weiterhin verrechne).

Das ist doch eigentlich eine ganz einfache Sache:

Bekannt sind denen doch alle notwendigen Fakten: Standort, Rechnungsadresse, Anlagengröße, Inbetriebnahmezeitpunkt, Vergütungshöhe, Zählerstände zu den Stichtagen und Kontoverbindung.
Die durchschnittlichen Stromerträge aus derartigen Stromerzeugungsanlagen sind denen doch bekannt. Es ist doch nicht die erste Anlage die dort betreut wird.

Mal schauen was ich als nächstes aufsetzen werde. Darin natürlich auch meine Resignation darlegen nach so vielen erfolglosen Versuchen meinerseits zu einer für beide Seiten annnehmbaren Lösung zu kommen.

Sonnige Grüße
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Re: Wie Anlagen-Vergütungs-Mischpreis nach Erweit. ermitteln

Beitragvon Harvester66 » 15.02.2012, 13:24

Wenn das ganze nicht so traurig wäre könnte ich ja wenigstens mal drüber lächeln...

Jahresrechnung der EON Avacon ist nun mal wieder an die falsche Adresse geschickt worden, somit habe ich sie erst jetzt erhalten.

Die Zahlungen wurden ja im Juli 2011 eingestellt nachdem ich denen meine Abrechnung vorgelegt hatte.
Das es erhebliches Guthaben gibt ist denen ja aus meinen Abrechnungen bekannt.

Die nun vorgelegte Abrechnung ist - mich wundert es nicht mehr - wieder falsch.

Die Zahlungen wurden nun wieder gestartet obwohl ein erhebliches Guthaben vorhanden ist.

Noch krasser ist es das in der Jahresrechnung ein weiteres Guthaben ermittelt wurde, in Höhe von netto über 12.000 Euro was die mir laut deren Schreiben auch überweisen wollen. Gottseidank ist das bisher noch nicht eingetroffen.

Ich habe nun - mal wieder - ein detailliertes umfangreiches Schreiben verfasst was ich an die korrekte Empfängeradresse verschickt habe. Darin bitte ich eindringlich vor weiteren Zahlungen abzusehen bis das bestehende Guthaben verrechnet wurde.,

Das in der Abrechung nun wieder fälschlicherweise die Zählerstände teilweise rechnerisch ermittelt wurden ist für mich absolut unverständlich.
Es wurden alle Zählerstände zu den entsprechenden Ereignissen korrekt übermittelt, das ist jedenfalls unstrittig.

....neverending story... :juggle:

Die Wortkombination "SAT 1 Akte 2012" habe ich bisher noch nicht fallen lassen :roll: vielleicht sollte ich einfach mal nachfragen, ob es Ihnen erst einmal reichen würde, in den regionalen Print-Medien aufzutauchen mit diesem Kuriosum?

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