Wann sind für das EEG die 12 Monate um?

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Wann sind für das EEG die 12 Monate um?

Beitragvon Eckerhart » 22.06.2009, 19:48

Hallo,
am 22.10.2008 habe ich eine Analge in Betrieb genommen.
Ich möchte nun mit der Erweiterung ein Punktlandung hinsetzen.
Ich darf die Anlage am 01.10.2009 erweitern, und dann habe ich ein neune Anlage, oder?
Was meint ihr?
Viele Grüße

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Beitragvon kasdoia » 22.06.2009, 22:04

Gute Frage..
aber ich denke das zwölfte Monat muss vollendet sein!
wenn ich falsch liege dann verbessert mich..

Mfg
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Re: Wann sind für das EEG die 12 Monate um?

Beitragvon za-ass » 26.06.2009, 19:14

Eckerhart hat geschrieben:Hallo,
am 22.10.2008 habe ich eine Analge in Betrieb genommen.
Ich möchte nun mit der Erweiterung ein Punktlandung hinsetzen.
Ich darf die Anlage am 01.10.2009 erweitern, und dann habe ich ein neune Anlage, oder?
Was meint ihr?
Viele Grüße

Eckerhart

Sehe ich genauso.

Begründung dafür wäre, dass in der konsolidierten Fassung zum EEG 2004 die 6 Monatsregel als Zeitraum mit dem Monat der Inbetriebsnahme plus 5 weitere Monate benannt wurde.
Diesen Ansatz kann man m.E. ungestraft 1:1 auf das EEG 2009 anwenden, hier halt dann mit den 12 Monaten, wonach wir dann in deinem Fall beim 01.10.2009 wären.

Nachzulesen im § 11 Abs. 6 des EEG 2004 bzw. in der dazugehörigen Passage der konsolidierten (B-)Fassung (rechts daneben) unter dieser URL: http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm#anm11(2)

EDIT: die (2) gehört mit zum Link, funzt hier irgendwie nicht.
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Beitragvon auti1996 » 02.07.2009, 15:34

Hallo,

das Gesetz behandelt mehrere Photovoltaikanlagen, die innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten auf einem Grundstück gebaut wurden, künftig als eine Anlage, so besagt es Paragraf 19 Absatz 1.

D.h. zum 1.10. sind nach meiner Auffassung diese zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonate 10/2008 bis 09/2009 vorbei.


Klar ist, wenn man trotzdem innerhalb der 12 Monate erweitert, daß z.B. zwei 16kW-Anlagen zu einer 32kW Anlage zusammengezählt würden und somit die 30kW übersteigenden Anteile geringfügiger vergütet werden.

Wenn man trotzdem innerhalb der 12 Monate erweitert, gilt dann für die ersten 16kW, um bei dem Beispiel zu bleiben, nicht mehr die ursprüngliche 2008'er Vergütung sondern die 2009'er Vergütung?

Gruß
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Beitragvon Eckerhart » 02.07.2009, 16:12

Hallo,
ich habe gestern mit der mit der Clearingstelle telefoniert. Man hat es mir so erklärt:
Die 16KW aus 2008 werden nach 2008 vergüttet!!
Die ersten 14 KW aus 2009 werden nach 2009 vergüttet!
Die letzten 2 KW aus 2009 werden nach 2009 vergüttet, aber als Anlage über 30 KWp!

LG

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