Eckerhart hat geschrieben:Hallo,
am 22.10.2008 habe ich eine Analge in Betrieb genommen.
Ich möchte nun mit der Erweiterung ein Punktlandung hinsetzen.
Ich darf die Anlage am 01.10.2009 erweitern, und dann habe ich ein neune Anlage, oder?
Was meint ihr?
Viele Grüße
Eckerhart
Sehe ich genauso.
Begründung dafür wäre, dass in der konsolidierten Fassung zum EEG 2004 die 6 Monatsregel als Zeitraum mit dem Monat der Inbetriebsnahme plus 5 weitere Monate benannt wurde.
Diesen Ansatz kann man m.E. ungestraft 1:1 auf das EEG 2009 anwenden, hier halt dann mit den 12 Monaten, wonach wir dann in deinem Fall beim 01.10.2009 wären.
Nachzulesen im § 11 Abs. 6 des EEG 2004 bzw. in der dazugehörigen Passage der konsolidierten (B-)Fassung (
rechts daneben) unter dieser URL:
http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eegtipps.htm#anm11(2)
EDIT: die (2) gehört mit zum Link, funzt hier irgendwie nicht.