Wann erscheint das EEG2012 im Bundesgesetzblatt??

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Re: Wann erscheint das EEG2012 im Bundesgesetzblatt??

Beitragvon jodl » 22.07.2012, 11:14

sehe ich dann genauso
der Netzbetreiber hat das Teil rechtzeitig geliefert, für den verspäteten Einbau kann der Netzbetreiber doch nichts
die Argumentation mit der Änderung kannst du ja versuchen, wenn dir sowas Spaß macht
für recht dick schätze ich dieses Eis allerdings nicht ein
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Re: Wann erscheint das EEG2012 im Bundesgesetzblatt??

Beitragvon wemu » 22.07.2012, 11:36

jodl hat geschrieben:sehe ich dann genauso
der Netzbetreiber hat das Teil rechtzeitig geliefert, für den verspäteten Einbau kann der Netzbetreiber doch nichts
die Argumentation mit der Änderung kannst du ja versuchen, wenn dir sowas Spaß macht
für recht dick schätze ich dieses Eis allerdings nicht ein


hallo jodl,
mit Spaß hat das denke ich nicht viel zu tun, es sind immerhin 758 kwh. Der Unterschied von 0,244€ zu 0,05€ sind rund 147€. Für mich ist das Grund genug für eine ausführliche Diskussion mit dem VNB. Aber das ist sicher jedem einzelnen überlassen. Was mich richtig geärgert hat ist der Umstand das sowohl der ENBW Mitarbeiter beim Zählereinbau wie auch mein Elektriker behauptet haben das der RSE überhaupt nichts mit der Vergütung zu tun hat sondern einzig und alleine der Zählerenbau entscheidend ist. Fazit: Glaube niemanden und lese Deine Unterlagen ausführlich durch, das war wohl mein Fehler. Den RSE mit Solarlog 500PM und die RS485 Verbindung zu meinen SMA WR inklusive Konfiguration habe ich ja sowieso selbst gemacht, der Elektriker hatte das bis zu diesem Zeitpunkt noch nie gemacht und somit nicht wirklich eine Ahnung davon. Aber ohne von der ENBW zugelassenen Elektrofachbetrieb gehts eben nicht, der Stempel auf dem Formular ist wichtig, nicht die Tecknik.

wünsche noch einen sonnigen Sonntag

wemu
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Re: Wann erscheint das EEG2012 im Bundesgesetzblatt??

Beitragvon Bento » 22.07.2012, 14:43

Hallo wemu,

ich kann deinem VNB nicht mal übel nehmen, dass er sich sperrt, denn er legt nur die derzeitige Gesetzeslage streng aus.
§ 17 Abs.1 EEG (ab 01.01.2012):
"Der Vergütungsanspruch nach § 16 verringert sich auf Null, solange Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber gegen § 6 Absatz 1, 2, 4 oder 5 verstoßen."

Dieser Text steht zwar gleichlautend auch in der konsolidierten Fassung, aber dafür steht dann unter § 66 Übergangsbestimmungen, Abs.7:
"Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie müssen die Anforderungen nach § 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 erst nach dem 31. Dezember 2012 einhalten. Netzbetreiber dürfen diese Anlagen vor dem 1. Januar 2013 nicht nach § 11 regeln."


Dumm gelaufen, wenn du schon vorzeitig den Rundsteuerempfänger in Betrieb hattest und dein Elektriker 6 Wochen für eine Unterschrift benötigt hat! Deshalb schreibt man Termine in die Verträge oder war das der Elektriker des Vertrauens, der auf Zuruf aktiv wurde und später erst seine anderen Terminaufträge abarbeiten musste?

Was sagt denn dieser Elektriker zu seiner Behauptung, dass der RSE überhaupt nichts mit der Vergütung zu tun hat sondern einzig und alleine der Zählerenbau entscheidend ist?

Hat dein Netzbetreiber denn schon signalisiert, dass er die ersten 6 Wochen nachvergüten wird, sobald das neue EEG in Kraft getreten ist? Auch da könnte es ja evtl. noch mal Diskussionsbedarf geben!
Viele Grüße
Bento

Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
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Re: Wann erscheint das EEG2012 im Bundesgesetzblatt??

Beitragvon wemu » 22.07.2012, 18:46

Bento hat geschrieben:Hallo wemu,

ich kann deinem VNB nicht mal übel nehmen, dass er sich sperrt, denn er legt nur die derzeitige Gesetzeslage streng aus.
§ 17 Abs.1 EEG (ab 01.01.2012):
"Der Vergütungsanspruch nach § 16 verringert sich auf Null, solange Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber gegen § 6 Absatz 1, 2, 4 oder 5 verstoßen."

Dieser Text steht zwar gleichlautend auch in der konsolidierten Fassung, aber dafür steht dann unter § 66 Übergangsbestimmungen, Abs.7:
"Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie müssen die Anforderungen nach § 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 erst nach dem 31. Dezember 2012 einhalten. Netzbetreiber dürfen diese Anlagen vor dem 1. Januar 2013 nicht nach § 11 regeln."


Dumm gelaufen, wenn du schon vorzeitig den Rundsteuerempfänger in Betrieb hattest und dein Elektriker 6 Wochen für eine Unterschrift benötigt hat! Deshalb schreibt man Termine in die Verträge oder war das der Elektriker des Vertrauens, der auf Zuruf aktiv wurde und später erst seine anderen Terminaufträge abarbeiten musste?

Was sagt denn dieser Elektriker zu seiner Behauptung, dass der RSE überhaupt nichts mit der Vergütung zu tun hat sondern einzig und alleine der Zählerenbau entscheidend ist?

Hat dein Netzbetreiber denn schon signalisiert, dass er die ersten 6 Wochen nachvergüten wird, sobald das neue EEG in Kraft getreten ist? Auch da könnte es ja evtl. noch mal Diskussionsbedarf geben!



Hallo Bento,
vielen Dank für den Hinweis mit dem §66 Abs.7 - diese Info suche ich seit Anfang des Monats vergeblich. Der ENBW Sachbearbeiter hats leider auch nicht entdeckt. Werde morgen ihn mal telefonisch darauf hinweisen. Mal sehen ob das nun endlich akzeptiert wird. Er hatte im letzten Telefonat angedeutet wenn er den Hinweis im neuen Gesetz findet könnte es möglich sein das es dann mit der Vergütung ab Zählereinbau funktioniert.

Der Elektriker hatte bis zu diesem Termin noch keine RSE eingebaut da diese bis dato nicht lieferbar waren. Zudem war ja aus bekannten Gründen Anfang März in Punkto PV Anlagen installieren die Hölle los. Deswegen hatte er meine Anleitung zum Einbau und Konfiguration des RSE / Solarlog 500PM gerne angenommen. Mein Solateur hat die Dachmontage durchgeführt, Kabelführung in Keller + AC Verdrahtung inklusive neuem Zählerschrank habe ich selbst durchgeführt, der Elektriker hats dann abgenommen und seinen Stempel aufs Formular gedrückt.

Werde dann berichten wie der ENBW Sachbearbeiter nun reagiert.

gruss wemu
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Re: Wann erscheint das EEG2012 im Bundesgesetzblatt??

Beitragvon wemu » 24.07.2012, 18:51

Bento hat geschrieben:

Hat dein Netzbetreiber denn schon signalisiert, dass er die ersten 6 Wochen nachvergüten wird, sobald das neue EEG in Kraft getreten ist? Auch da könnte es ja evtl. noch mal Diskussionsbedarf geben!


hallo bento,

nach einem fast 30minütigen telefonat hat der sachbearbeiter nun meine meinung geteilt das die Vergütung nach EEG ab dem Datum des Zählereinbau fällig wird. Fürs Einspeisemanagement bleibt Zeit bis zum 1.1.2013.
Leider kann er das aber erst nach Erscheinen des neuen EEG's im Bundesgesetzblatt anwenden, da nur dann Rechtssicherheit besteht.

Womit wir wieder beim eigentlichen Thema zurück sind. Somit bleibt nur abwarten bis die zuständigen Beamten in Berlin das auf die Reihe bringen..............................................und das wird dauern....................

Nochmals Danke für den Hinweis

gruss wemu
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Re: Wann erscheint das EEG2012 im Bundesgesetzblatt??

Beitragvon Bento » 24.07.2012, 19:08

Hallo wemu,

alles wird gut! :P

Ich habe am Anfang auch mehrere Monate auf die erste Einspeisevergütung gewartet (außer bei registierender Leistungsmessung; da gehts ganz fix), aber dann tickt der Zahlungseingang gleichmäßig wie eine Uhr.

Und so lange wird das mit dem Bundesgesetzblatt bestimmt nicht mehr dauern. :(
Viele Grüße
Bento

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Re: Wann erscheint das EEG2012 im Bundesgesetzblatt??

Beitragvon wemu » 23.08.2012, 16:48

So, nun ist die Frage ja beantwortet, laut INFO der Clearingstelle ist die Novelle des EEG nun im Bundesgesetzblatt erschienenhttp://www.clearingstelle-eeg.de/fotovoltaik
Und in der Zwischenzeit hat sich mein VNB auch überzeugen lassen ab dem Datum des Zählereinbaus und nicht erst nach Einbau des FRE's die Vergütung entsprechend dem EEG zu bezahlen. Die erste Rate ist für den 30.8. 2012 angekündigt, der Zähler läuft seit 28.03.2012 :D :D :D

gruss wemu
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