Verzicht auf (geeichten) Erzeugungszähler bei EV-Messung

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Re: Verzicht auf (geeichten) Erzeugungszähler bei EV-Messung

Beitragvon Lamouette » 07.07.2012, 07:21

macnetz hat geschrieben:
die Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom wird nicht einfach durchgereicht. Sie bleibt am privaten Endnutzer hängen :(
n


Ups. Erwischt. Dann muss man wohl abwarten ob das FA mit nem ungeeichten Zähler zufrieden ist.

Die angefragten Netzbetreiber waren das EWR in Worms, VNB Darmstadt, GGEW Bensheim.

L.
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Re: Verzicht auf (geeichten) Erzeugungszähler bei EV-Messung

Beitragvon wanders » 07.07.2012, 08:22

macnetz hat geschrieben:
die Umsatzsteuer für den selbst verbrauchten Strom wird nicht einfach durchgereicht. Sie bleibt am privaten Endnutzer hängen :(
Für die Ertragsberechnung muss ebenfalls die Menge des selbst verbrauchten Stroms ermittelt werden.



Welcher Preis wird für die Berechnung der Umsatzsteuer herangezogen. Die momentan Einspesievergütung oder ich könnte den selbstverbrauchten Strom ja z.B. an meinem Vater der im Haus wohnt auf der die Anlage installiert ist für 5cent (Börsenpreis) verkaufen und davon die Steuer berechnen.

Bernd
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Verzicht auf (geeichten) Erzeugungszähler bei EV-Messung

Beitragvon macnetz » 07.07.2012, 08:29

Hallo Bernd,

nimm einfach die EEG-Vergütung.

Du kannst deinem Vater als Privatmann schenken was du willst - auch kWh
Aber als PV-Betreiber ist ein solches Geschenk angemessen zu versteuern.

Grüsse
Anton
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Re: Verzicht auf (geeichten) Erzeugungszähler bei EV-Messung

Beitragvon wanders » 07.07.2012, 09:55

Schade das dies so ist mit der Steuer.

<Sarkasmus mode on>
Hoffentlich kommt dann nicht irgendwann das Finanzamt und möchte das ich mein selbsangebautes und verbrauchtes Gemüse aus dem Garten auch versteuere und das Brennholz aus meinem eigenen Wald das ich in meinem Ofen verbrenne.
<Sarkasmus Mode off>

Grüße Bernd
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Re: Verzicht auf (geeichten) Erzeugungszähler bei EV-Messung

Beitragvon eggis » 07.07.2012, 10:06

Lamouette hat geschrieben:Ups. Erwischt. Dann muss man wohl abwarten ob das FA mit nem ungeeichten Zähler zufrieden ist.

Wie machen das denn die großen (Kohle-) Kraftwerke mit dem Zählen? Geeichter Zähler an jeder Hochspannungsleitung?
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

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Verzicht auf (geeichten) Erzeugungszähler bei EV-Messung

Beitragvon macnetz » 07.07.2012, 10:09

Hallo Bernd,

dein Sarkasmus ist nicht angebracht.

Du kannst auch privat eine PV-Anlage installieren und den erzeugten Strom verschenken wie du lustig bist.

Wenn du aber Gewerbetreibender mit Gewinnerzielungsabsicht sein willst gelten nun mal andere Regeln.

Sonniges Wochendende
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Re: Verzicht auf (geeichten) Erzeugungszähler bei EV-Messung

Beitragvon Tommiw1 » 15.07.2012, 07:44

Lamouette hat geschrieben:Vielen Dank, Frau Jung!

Bei drei Netzbetreibern habe ich angefragt ob sie weiterhin (bei Anlagen unter 10 kWp) eine Gesamterzeugungszähler verlangen.
Antwort: Es geht ohne! Scheinbar haben die allesamt wenig Interesse Zähler zu vermieten.
L.


Hallo,
die Anfrage bei E.O.N Thüringen ergab folgende Antwort:

"Sehr geehrter Herr ...,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 12.07.2012 möchte ich Ihnen folgende Antwort geben.

Die TEN Thüringer Energienetze GmbH hält sich an die zur Zeit geltenden Gesetze und technischen Richtlinien, somit ist auch bei einer physikalischen Überschussstromeinspeisung mit selbstverbrauchten Strom (gemäß § 33 EEG) zu dem Zweienergierichtungszähler eine zweite Messeinrichtung (direkt Eintarifzähler mit Rücklaufsperre) für die geplante Photovoltaikerzeugungsanlage zu errichten."

:roll:
Also bleibt alles wie es ist bei uns. :juggle:

Grüße
Tommiw1
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Re: Verzicht auf (geeichten) Erzeugungszähler bei EV-Messung

Beitragvon Benutzer5 » 17.07.2012, 16:49

Hallo
War ja irgendwie klar, das bei EON Thüringen nichts den unkomplizierten Weg gehen kann. Dieser VNB liefert sich lieber mit Vattenfall den Wettstreit um den teuersten RSE Deutschlands. Schon schlimm, wie die darben. Sollen ja nun verkauft werden, da EON nicht genügend Profit erwirtschaftet.

Alex
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Re: Verzicht auf (geeichten) Erzeugungszähler bei EV-Messung

Beitragvon Atommafia » 17.07.2012, 19:55

Tach
eggis hat geschrieben:
Lamouette hat geschrieben:Ups. Erwischt. Dann muss man wohl abwarten ob das FA mit nem ungeeichten Zähler zufrieden ist.

Wie machen das denn die großen (Kohle-) Kraftwerke mit dem Zählen? Geeichter Zähler an jeder Hochspannungsleitung?


Zähler, Wandler usw gibt es auch für 230 KV+400 kV usw


MfG
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Re: Verzicht auf (geeichten) Erzeugungszähler bei EV-Messung

Beitragvon SFV » 26.07.2012, 13:16

Zunächst eine Klarstellung:

Leider wurde von den Forums-Administratoren meine zunächst gewählte Thread-Überschrift kurzzeitig in "Verzicht auf (geeichten) Erzeugungszähler bei Anlagen <10kW" geändert? Die Leistungsgrenze von 10 kW ist weder sachgerecht noch hilfreich.

Meine Ausführungen betreffen alle Messungen des Solarstrom-Eigenverbrauchs, bei denen die Verhältnismäßigkeit der Mittel (also die Kosten für eine zusätzliche geeichte Zähleinrichtung) in Frage gestellt werden kann. Es gibt also keine Leistungsgrenze, ab der eine Schätzung des Eigenverbrauchs nicht als probates Mittel zur Abrechnung genutzt werden kann. Denn im eichrechtlichen Verständnis ist die Heranziehung von Messdaten z.B. aus den Wechselrichtern als Schätzung zu werten.

Rechtsanwalt Dr. Patrick Schweisthal erläuterte die Situation noch ausführlicher:

Das Motiv, bei der Ermittlung der Eigenerzeugung auf eine gesonderte geeichte Messung zu verzichten, und statt dessen auf die Erzeugerdaten zurückzugreifen, liegt in der Unzumutbarkeit der Messkosten: Erreichen die Kosten der geeichten Messung im Verhältnis zum Preis der gemessenen Ware eine Größenordnung, die den konkreten Warenaustausch bei wirtschaftlicher Würdigung maßgeblich behindern würde, ist es den Vertragparteien daher unbenommen, auf eine geeichte Messung zu verzichten und statt dessen eine plausible Schätzung vorzunehmen. Würde eine Vertragsseite im vorgenannten Fall auf einer geeichten Zählung bestehen, wäre dies außerdem als Rechtsmissbrauch und schikanös zu werten.

Zudem gibt es am Übergabepunkt einen geeichten Zweirichtungszähler, der sämtliche Ströme zwischen den Parteien, die physikalisch anfallen, verlässlich zählt. Der Warenverkehr zwischen den Parteien wird somit vollständig und eichtechnisch korrekt erfasst!

Der Nachweis des Eigenverbrauchs im Sinne des EEG betrifft keinen Warenverkehr, sondern lediglich die eigene Verwendung des selbst erzeugten Stroms im privaten oder betriebsinternen Bereich. Daher wird von § 33 Absatz 2 EEG 2012 hier auch folgerichtig keine gesonderte geeichte Messung, sondern lediglich der Nachweis verlangt, der auch die begründete und nachvollziehbare Schätzung oder die Verwendung von plausiblen Daten aus dem Wechselrichter zulässt, soweit die zusätzliche geeichte Messung aus Kostengründen nicht zumutbar ist.

Auch der neue § 33 Absatz 5 EEG 2012 (novelliert) verzichtet weiterhin darauf, dem Anlagenbetreber eine konkrete Form des Nachweises der eigenen Erzeugung vorzuschreiben.

§ 21c EnWG geht sogar noch weiter, indem dort der Zumutbarkeitsgedanke auch für den echten Warenverkehr konkretisiert wird. Insoweit handelt es sich zwangläufig um eine echte Lex Specialis gegenüber dem Eichrecht, da sonst die vom Gesetzgeber angestrebte Entlastung der Vertragsparteien nicht erreicht werden könnte. Der Gesetzgeber will diese Entlastung mit Sicherheit nicht durch Bußgelder wegen Verstoß gegen das Eichrecht oder bürokratische Hürden hinsichtlich einer Duldung leerlaufen lassen, die der Gesetzgeber selber im Gesetzestext bereits ausgesprochen hat.


§ 33 (1) EEGneu begrenzt ja im Rahmen des "Marktintegrationsmodells" bei Anlagen über 10 kW bis 1 MW die EEG-vergütungspflichtige Strommenge auf 90 % und ziehlt u.a. auf Eigenverbrauch ab. Es steht also an, zukünftig auch die Erfassung des (ungeförderten) Solarstrom-Eigenverbrauchs bei Neuanlagen über 10 kW ohne eine zusätzliche geeichte Zähleinrichtung zu erfassen und dies flächendeckend in der Praxis durchzusetzen.

Ich habe mich bereits um Hilfestellung an die Clearingstelle EEG gewandt.
Viele Grüße,
Susanne Jung

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