Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von PV-Bob » 08.06.2011, 13:40
Hallo liebe Sonnengemeinde, die Installation der eigenen Anlage schreitet voran. Heute habe ich vom Netzbetreiber "Netz AG Schleswig-Holstein" folgende Papiere zur Unterschrift und Rückgabe übersandt bekommen: - Auftrag zur Anschlussinbetriebsetzung - Abrechnungsvereinbarung - Messvereinbarung Könnt Ihr mir sagen, ob das i.d.R. Standardvertragswerk ist oder ob ich die im Detail prüfen (lassen) muss?! Beste Grüße Bob 
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von eggis » 08.06.2011, 14:08
Moin Bob! PV-Bob hat geschrieben:- Auftrag zur Anschlussinbetriebsetzung
Hast du keinen Anschluss? PV-Bob hat geschrieben:- Abrechnungsvereinbarung
Willst du die Abrechnung jemand anderem überlassen oder selber abrechnen? ...kostet Gebühr PV-Bob hat geschrieben:- Messvereinbarung
Willst du als Verkäufer den Strom selber messen (eigener Zähler) oder die Messung jemand anderem überlassen? ...kostet Gebühr
Mit sonnigen Grüßen -eggis- "Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft." (George Bernard Shaw)SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC Meine Anlage!!! hier klicken
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von jodl » 08.06.2011, 14:10
PV-Bob hat geschrieben:Hallo liebe Sonnengemeinde,
die Installation der eigenen Anlage schreitet voran.
Heute habe ich vom Netzbetreiber "Netz AG Schleswig-Holstein" folgende Papiere zur Unterschrift und Rückgabe übersandt bekommen:
- Auftrag zur Anschlussinbetriebsetzung
ich nehme an, daß du bereits einen Anschluß hast, über den du schon Strom beziehst, und über den jetzt zusätzlich eingespeist werden soll? für diesen Fall halte ich diesen "Auftrag" für nicht erforderlich wenn die Installationsarbeiten im verplombten Bereich durch einen vom Netzbetreiber zugelassenen Installateur durchgeführt werden, sehe ich keine Notwendigkeit dafür, daß jemand vom Netzbetreiber zu dir kommt, etwas prüft, kontrolliert, einschaltet, in Betrieb nimmt, etc. und dafür Geld haben will PV-Bob hat geschrieben:- Abrechnungsvereinbarung
kommt darauf an was da drin steht ich würde nichts unterschreiben wo drinsteht daß die Gegenseite Geld für die Abrechnung haben möchte wenn sie die Abrechnung unbedingt machen wollen, sinnvolle Abschläge zahlen, und nichts dafür verlangen, kannst du dir überlegen daß du das Angebot annimmst PV-Bob hat geschrieben:- Messvereinbarung
die Messung ist Sache des Lieferanten lass einen eigenen Zähler einbauen dann sparst du dir die Zählermiete und brauchst keine Meßvereinbarung unterschreiben PV-Bob hat geschrieben:Könnt Ihr mir sagen, ob das i.d.R. Standardvertragswerk ist oder ob ich die im Detail prüfen (lassen) muss?!
Standard ist daß keine Verträge notwendig sind alles wesentliche steht im EEG bevor man Verträge unterschreibt, sollte man grundsätzlich prüfen was drinsteht
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von PV-Bob » 08.06.2011, 18:42
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich rolle noch mal ein wenig von vorne auf: Die Module sind seit zwei Wochen installiert, der Wechselrichter und Zähler soll Dienstag folgen. Ein Teil des Stroms wird selber genutzt, der Rest soll eingespeist werden und weiterhin soll Strom vom Stromlieferanten bezogen werden, wenn nichts produziert wird (wie bisher über den bestehenden Anschluss). Mein Solarteur hat am 04.05. einen Vordruck "Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Verteilungsnetzbetreibers (VNB)" mit mir ausgefüllt. Diese wäre nötig, damit ich überhaupt in das Netz einspeisen könnte. Daraufhin erhielt ich vorgestern ein umfangreiches Paket des regionalen Netzbetreibers, dass sich auf den Vordruck vom 04.05. bezieht: "...Sie haben eine PV-Anlage zum Anschluss an das von uns betriebene Netz der allgemeinen Versorgung angemeldet. Gern sind wir bereit, diese Anlage...an das von uns betriebene Netz anzuschließen und die Anschlussinbetriebsetzung unter folgenden Bedingungen durchzuführen: Punkte 1-11 ... - u.A. Punkt  : Kosten von EUR 120,00 netto Im weiteren Verlauf des Schreibens steht, dass sich der Netzbetreiber freuen würde, wenn ich die Messvereinbarung und die Abrechnungsvereinbarung beauftragen würde. Beide "Dienstleistungen" werden aber in Rechnung gestellt und würde ich daher nun selber machen. Somit wäre die Messvereinbarung und Abrechnungsvereinbarung für mich entbehrlich - ok, danke für Eure Aufklärung. Bleibt die Frage zur Anschlussinbetriebsetzung: Geht das bei der geschilderten Konstellation auch ohne? Und zu guter Letzt: Es ist noch ein fünfseitiges Vertragswerk dabei : "Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen inkl. verbindlicher Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und der maßgeblichen Vergütungshöhe für Strom aus PV-Anlagen nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien". Ist das Pflicht? Vielen Dank für Eure Hilfe!!! Gruß, Bob
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von jodl » 08.06.2011, 19:24
PV-Bob hat geschrieben:"...Sie haben eine PV-Anlage zum Anschluss an das von uns betriebene Netz der allgemeinen Versorgung angemeldet. Gern sind wir bereit, diese Anlage...an das von uns betriebene Netz anzuschließen und die Anschlussinbetriebsetzung unter folgenden Bedingungen durchzuführen: Punkte 1-11 ... - u.A. Punkt  : Kosten von EUR 120,00 netto ... Bleibt die Frage zur Anschlussinbetriebsetzung: Geht das bei der geschilderten Konstellation auch ohne?
ja (auch wenn der Netzbetreiber das nicht glauben will) den Anschluß an das Netz macht ja wohl der zugelassene Installateur frag die Leute mal wofür sie die 120 Euro haben möchten, bzw. was du dafür kriegst Erneuerbare-Energien-Gesetz Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 4) § 4Gesetzliches Schuldverhältnis (1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. PV-Bob hat geschrieben:Und zu guter Letzt: Es ist noch ein fünfseitiges Vertragswerk dabei : "Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen inkl. verbindlicher Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und der maßgeblichen Vergütungshöhe für Strom aus PV-Anlagen nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien". Ist das Pflicht?
"Vertragwerk": siehe oben "Kundendatenblatt" ist schon lustig, wer ist denn der Kunde?
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von Nordfriesensolar » 26.06.2011, 21:55
Hi,
also ich hab den ganzen Kram auch bekommen und unterschrieben direkt in Schuby abgeben - die waren dort sehr freundliche, auch wenn sonst keiner ans Telefon geht ...
Die Verträge haben eine Kündigungsmöglichkeit, von daher sehe ich das eher gelassen - wie hast Du Dich letztlich entschieden ?
Gruß aus Nordfriesland
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von Flemming » 27.06.2011, 15:31
Hi Leute, ich stehe vor dem selben Problem. Also hab ich mal telefoniert, meist kann man die Problem so lösen. Aber wohl nicht mit "Monopolisten". Das Gespräch ging so ca. 20min. eigentlich recht sachlich aber die Gegenseite war am Ende doch etwas gereizt... naja nicht mein Prob, wer solch einen Job mit Kundenkontakt antritt sollte sich auf hartnäckiges Nachfrage einstellen. Die Messvereinbarung und die Abrechnungsvereinbarung werde ich nicht unterschreiben. Wieso sollte ich denen noch Geld geben um meine Abrechnung zu erstellen. In dem Gespräch ging es nur um die "Beauftragung zum Anschließen". Strittig war Punkt 8: Für die Anschlussinbetriebsetzung berechnen wir 120€ + MwSt. Also technisch konnte er mir das nicht erklären, da weder was von der Netz AG gebaut werden muss noch sonst was. Die Kosten würden entstehen, da ein Techniker vor Ort die Anlage in Augenschein nimmt und den neuen Zweirichtungszähler einbaut (für den ich ja sowieso Miete zahlen muss). Fand ich ein wenig mau Also weiter nach gebohrt, nix erreicht. Daraufhin hab ich die Frage gestellt, wenn ich das Angebot annehme, aber den Punkt 8 als strittig ansehe und der sozusagen später nach verhandelt wird (was ich aus meine bisherigen beruflichen Werdegang zwischen "gleichwertigen Verhandlungspartner" durchaus öfter gemacht habe... und ich war auch nur "Sachbearbeiter"), kam die Antwort, das würde dann erstmal die Rechtsabteilung klären müsse und dies eine Verzögerung bedeuten würde. Nach etwas hin und her und die Erwähnung nach EEG sind sie verpflichtet die Anlage zeitnah in Betrieb zu nehmen, kam der nette Herr etwas ins Schwitzen und sagte er könne nicht genau sagen ob es zu einer Verzögerung meiner Inbetriebnahme kommen würde. Nun bin ich für mich auch nicht viel weiter, wenn ich nun wüsste, das meine Anlage ohne Verzug Inbetrieb geht, würde ich den Passus reinschreiben ansonsten aber würde ich die Kröte schlucken, auch wenn das reine Abzocke ist. Hat jemand schon Erfahrung mit der Schleswig-Holstein Netz AG in diesem Punkt? Gruß Dirk
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von Flemming » 28.06.2011, 19:57
Hi Leute,
neuer Zwischenstand, hab gestern noch mal das EEG gewälzt und, berufe mich auf folgendes:
§4 Gesetzliches Schuldverhältnis, sprich es bedarf keines Vertrages. Und wenn ich mich noch Richtig an meine Recht- und Verwaltungslehrgang erinnere ist Annahme eine Angebotes = Zustandekommen eines Vertrages. Ergo ist das Anschlussinbetriebsetzungangebot nix anderes als ein verkappter Vertrag.
Des weiteren darf der Netzbetreiber nach §5 Abs. 6 Nr. 3 nur nachvollziehbare und detaillierte Kosten zur technischen Herstellung des Netzanschluß erheben, also eine Pauschale ist definitiv nicht detailliert.
Darüber hinaus §5 Abs. 1Vorrangiges Anschließen.
Das alles nett in einen kleines Anschreiben verfasst und raus damit, bin mal auf die Antwort gespannt.
Bis denne
Dirk
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von Flemming » 05.07.2011, 10:21
Hi Leute, so die Sache ist bei mir durch. Nachdem ich noch mal mit dem Netzbetreiber telefoniert habe und mich ein wenig informiert habe, sieht die Lage für mich wie folgt aus: Messvereinbarung: Leider ist bei Eigenverbrauchsanlagen nicht klar im EEG geregelt, wer welche Messstellen zu stellen hat. In der TAB 2007 (Ergänzender Teil) wird nahe gelegt einen Zweirichtungszähler zu nehmen. Somit ist es eine "offizielle Messstelle" die von einem Messstellenbetreiber gestellt werden muß. Alternativ mit Absprache Netzbetreiber könne auch zwei einzelne Zähler installiert werden. Leider sieht das die Netz AG nicht so. Ergo Messstelle muss her Aber die Tarife (Preisblatt 7) sind in Ordnung, ohne Abrechnung Kostet der Zähler knapp 10 €... da lohnt sich das weiterstreiten nicht. Anschlusspauschale: Hier habe ich die einhellige Meinung gefunden, das die Abgrenzung zwischen Anschlusskosten und Netzausbaukosten "höchst strittig" ist. Hier vertritt der Netzbetreiber, das solidarische Prinzip (  soll es ja geben  ) sprich jeder Zahlt das selbe bei einem Niederspannungsanschluss. Hab also "Pech" gehabt. Da stand ich nun und muss mich entscheiden, weiter streiten oder nachgeben. Ich erinnre mich da an ein Sprichwort von meine Recht-Dozenten, der sagte "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei", darüber hinaus kostet ein Anwalt wahrscheinlich mehr als was der Streitwert ist und die Zeit die dabei draufgeht. Ich hab Zähne knirschend den Kram unterschrieben und hab jetzt Ruhe. Gruß Dirk
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von Atommafia » 05.07.2011, 19:41
Tach Flemming hat geschrieben:Ich hab Zähne knirschend den Kram unterschrieben und hab jetzt Ruhe.
Soviel zum Thema Erfolgreich verhandeln  MfG
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