Verträge mit Netzbetreiber "Netz AG SL-HOL"

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Re: Verträge mit Netzbetreiber "Netz AG SL-HOL"

Beitragvon PV-Bob » 12.07.2011, 19:44

Hi,

habe letzte Woche auch mit der Außenstelle Schuby telefoniert und danach auch weitere Bemühungen, um es zu umgehen, aufgegeben. Jetzt ist alles unterschrieben und eingereicht.
Womöglich wäre es entbehrlich gewesen - ich habe aber nach etlichen - zum Teil widersprüchlichen Infos - aufgegeben. Natürlich habe ich nichts zu verschenken, aber der Kostenfaktor ist zu verschmerzen - insbesondere wenn ich noch weitere Zeit gegen rechne.

Sonnengrüße von der Ostsee,
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Re: Verträge mit Netzbetreiber "Netz AG SL-HOL"

Beitragvon alsa » 13.11.2011, 17:44

Atommafia hat geschrieben:Tach
Flemming hat geschrieben:Ich hab Zähne knirschend den Kram unterschrieben und hab jetzt Ruhe.




Soviel zum Thema Erfolgreich verhandeln :-)

MfG

Hallo,
was hast Du denn alles unterschrieben? Habe von denen jetzt auch Post bekommen und blicke noch nicht komplett durch, was ich alles unterschreiben muss, damit meine Anlage ans Netz geht.

MfG
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Re: Verträge mit Netzbetreiber "Netz AG SL-HOL"

Beitragvon Ungeheuer » 17.01.2012, 17:36

Bin jetzt auch soweit, dass ich von SH Netz die o.g. Dokumente erhalten habe!
Die Abrechnungsvereinbarung werde ich nicht unterschreiben. Beim Anschlussinbetriebsetzungsangebot und bei der Messvereinbarung weiß ich noch nicht so ganz bescheid!?
Ich habe aktuell nur einen Bezugzähler (Einrichtungszähler) und einen Zähler für die gesamte erzeugte PV-Leistung. Mit fehlt also noch ein Zweirichtungszähler zur Messung für den Eigenverbrauch. Ist es hierfür notwendig, diese beiden Angebote zu unterschreiben?

Gibt es ansonsten Neuigkeiten zum Vertragswerk der SH Netz AG?
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Re: Verträge mit Netzbetreiber "Netz AG SL-HOL"

Beitragvon Ralf Hofmann » 18.01.2012, 07:28

Hallo,

PV-Bob hat geschrieben:Womöglich wäre es entbehrlich gewesen - ich habe aber nach etlichen - zum Teil widersprüchlichen Infos - aufgegeben. Natürlich habe ich nichts zu verschenken, aber der Kostenfaktor ist zu verschmerzen - insbesondere wenn ich noch weitere Zeit gegen rechne.


genau das ist der Punkt, darauf bauen die.

Dabei ist diese Frage längst richterlich entschieden.
Du hast Das Recht, den Zweirichtungszähler zu verweigen und ausschließlich eigene Zähler zu nutzen.
Damit entfällt auch die letzte Grundlage, irgendetwas für einen Netzanschluss, der gar nicht vom VNB geleistet wird zahlen zu müssen.
Ich gebe aber zu, dass viele Sachbearbeiter bei den VNB das offenbar nicht wissen.
Bösen Willen auf Seiten der VNB Mitarbeiter würde ich da nicht unterstellen wollen.
MfG
Ralf Hofmann

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Re: Verträge mit Netzbetreiber "Netz AG SL-HOL"

Beitragvon Flemming » 18.01.2012, 22:15

Hallo Leute,

kurz nochmal zusammengefasst:

Die SH Netz AG möchte natürlich viel Kohle für wenig Leistung.

Also von den Unterlagen die zugesendet werden, habe ich folgendes unterschrieben:

Auftrag zur Anschlußinbetriebsetzung (die 120€ - Pauschale).
Messvereinbarung

Das Kundendatenblatt wollen die auch. Hier ist das Problem, das Teile noch von E.ON bearbeite werden und deren Systeme nicht miteinander reden.
!!! ACHTUNG !!! Beim Kundendatenblatt den Punkt 1.4 von Hand streichen und mit Handzeichen / Unterschrift kenntlich machen (z.B. gestrichen D.Flemming). Denn dieser Punkt ist wieder eine verkappte Beauftragung der SH Netz AG, die Abrechnung für einen durchzuführen.
Dann bekommt man in der Regel die Anschrift der Abrechnungsstelle. Bei mir mit den Hinweis, das man keinen monatlichen Abschlag erhält, sondern jeden Monat eine Rechnung an die senden soll. Hab das auch gemacht und nach 3 Rechnungen fanden sie meine angebotene Abschlagszahlung doch nicht so schlecht und seit dem läuft das auch. An Jahresende muß man natürlich eine Abschlussrechnung erstellen.

Der ganze Laden arbeitet recht langsam, bei hat es 4 Monate gedauert, bis das erste Geld auf dem Konto war.


Bei dem "Auftrag zur Anschlußinbetriebsetzung", bin ich mir nicht sicher ob die 120€ rechtens sind. Allerdings ging meine Anlage im Sommer ans Netz und ein längere Auseinandersetzung kam für mich nicht in Frage, da die Anlage in der Zeit mehr produziert hätte und auch hat. Jetzt im Winter würde ich vielleicht länger kämpfen...

@Ralf Hofmann:
Wo ist den das Urteil (Gericht und Aktenzeichen), würde mich nehmlich interessieren. Ansonsten TAB 2007 sieht Zweirichtungszähler vor, der von einem Messstellenberteiber betrieben werden muss, und das sind wir als PV-Anlagenbetreiber leider nicht. Allerdings kann man mangels Masse keine anderen hier in S-H auswählen --> also die Netz AG.

Gruß
Dirk
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Re: Verträge mit Netzbetreiber "Netz AG SL-HOL"

Beitragvon jodl » 18.01.2012, 23:14

Flemming hat geschrieben:Ansonsten TAB 2007 sieht Zweirichtungszähler vor, der von einem Messstellenberteiber betrieben werden muss, und das sind wir als PV-Anlagenbetreiber leider nicht. Allerdings kann man mangels Masse keine anderen hier in S-H auswählen --> also die Netz AG.


TAB ist nichts weiter als eine allgemeine Geschäftsbedingung des Netzbetreibers, kein Gesetz
Gesetz ist in diesem Fall das EEG
und da steht drin:
§ 7 (EEG) Ausführung und Nutzung des Anschlusses
(1) Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sind berechtigt, den Anschluss der Anlagen sowie die Einrichtung und den Betrieb der Messeinrichtungen einschließlich der Messung von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen zu lassen

"Berechtigt" steht da. Nicht "verpflichtet".

du kannst einen Meßstellenbetreiber beauftragen, wenn du lustig bist
müssen tust du es nicht
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Re: Verträge mit Netzbetreiber "Netz AG SL-HOL"

Beitragvon Ralf Hofmann » 19.01.2012, 12:06

Hallo Dirk,

Flemming hat geschrieben:@Ralf Hofmann:
Wo ist den das Urteil (Gericht und Aktenzeichen), würde mich nehmlich interessieren.


ich habe hier http://www.photovoltaikforum.com/eeg-einspeisevertraege-f32/wechsel-netzbetreiber-t73468.html dazu einiges geschrieben. Die Urteile bzw. Empfehlungen der Gerichte sind von den Forums-Usern "montecuma" und "sonnenstevie" erwirkt worden und auch hier im Forum beschrieben. Details geben Dir die beiden vielleicht, musst mal fragen.

Ansonsten TAB 2007 sieht Zweirichtungszähler vor, der von einem Messstellenberteiber betrieben werden muss, und das sind wir als PV-Anlagenbetreiber leider nicht.


Nein, Zweirichtungszähler sind NICHT zwingend vorgeschrieben. In den TAB 2007 steht davon kein Wort.
Es gibt Zusatzblätter zur TAB, die dazu Stellung nehmen. Leider gibt`s da verschiedene.
Es gibt welche, wo nur Zweirichtungszähler als Möglichkeit erwähnt werden.
Diese sind mit der Messhoheit des PV-Anlagenbetreibers nicht vereinbar und damit mindestens unvollständig, eigentlich rechtswidrig.
Schön ist auch die Variante der EnBW (siehe Link unten): Auf allen Darstellungen der Messkonzepte nur den Zweirichtungszähler zeigen und dann in einer Fußnote einräumen, dass zwei Einrichtungszähler auch o.k. sind!
In Messkonzepten, deren Grafiken auch vollständig sind, wird das 3-Zähler Messkonzept meistens 3a genannt, weil es eine Variante von Messkonzept 3 ist.
Ein Beispiel dazu (mit abgebildetem 3a) habe ich im Netz nicht gefunden, der Elektriker meines Solarteurs hat mir eins in Papierform gegeben.

Es gibt aber auch welche, wo korrekt die ganze Auswahl angeboten wird:

http://www.solartechnikberater.de/uploads/tx_sbdownloader/Merkblatt_Eigenverbrauch_Feb2011.pdf Siehe Seite 5, Abb. 4.
Auf Seite 6 ist dann eine schöne Erklärung dazu.

Jetzt noch einer der EnBW:
http://www.enbw.com/content/de/partner/_media/pdf/formulare_und_datenblaetter/20110830_Erzeugungsanlagen_am_Niederspannungsnetz_Internet.pdf
Bitte Seite 9/19 beachten, die Fußnote 1.

Wenn ein Zweirichtungszähler benutzt wird, ist das richtig was Du schreibst.
Wenn keiner benutzt wird, sieht die Welt ganz anders aus.

In der Praxis ist die Möglichkeit eines Zweirichtungszählers in die entsprechenden Vorschriften und Anschlusspläne aufgenommen worden, um den Anlagenbetreibern Kosten zu sparen.
Die meisten haben nämlich im Zählerschrank keinen Platz für weitere Zähler.
Ein neuer, größerer Zählerschrank kostet beim Elektriker mit Einbau locker EUR 1.500 bis 2.500, je nach Größe und Umständen.
Alles darunter ist als preiswert anzusehen!

Damit die Anlagenbetreiber, gerade bei Kleinanlagen diesen relativ zur Gesamtinvestition großen Posten vermeiden können, ist ihnen die Möglichkeit gegeben worden, zwei Zähler in einem Gehäuse (also auf einem Zählerplatz) unterzubringen.
Dann kann oft der bestehende Zählerschrank bleiben wie er ist.
Da in diesem Fall aber auch der Bezugsstromzähler betroffen ist (ist dann ja im Zweirichtungszähler integriert) und die Messhoheit darüber beim VNB bzw. EVU bleibt, gilt für den Zweirichtungszähler EnWG, MessZV und NAV mit allen beschriebenen Konsequenzen.
Das kann auch der Abschluss eines Vertrages und Bezahlung für erbrachte Leistung an den VNB bedeuten.

Meistens wird dann in der Praxis auch ein Zweirichtungszähler gesetzt, weil kein Platz im Zählerschrank ist.
Die meisten VNB beraten so und die meisten Elektriker / Solarteure wohl auch.
Viele kennen auch einfach nicht die 3-Zähler Variante, weil sie in vielen offiziellen Messkonzepten unterschlagen wird.

Das hat die Konsequenz, dass in der Praxis kaum einer die 3-Zähler Lösung eingebaut und / oder jemals gesehen hat.
Der Elektriker meines Solarteurs z.B. hat nach der Installation mehrerer hundert PV-Anlagen bei mir zum erstem Mal im Leben die 3-Zähler-Lösung eingebaut.
Der Elektriker vom VNB (Stadtwerke Herborn, sehr nett und flexibel) ebenso.

Das Ganze hat bei mir nur darum so geschmeidig funktioniert, weil ich mich sehr gut vorbereitet hatte und ohne echten Zeitdruck freundlich und detailliert mit allen Beteiligten vorher drüber gesprochen habe.
Ich konnte für die Installation einen Zählerschrank mit genug freien Plätzen anbieten, habe die richtigen Zähler besorgt.
Ich bin vorher mit dem Solarteur, den Stadtwerken und dem Elektriker meine Wünsche und die gesetzliche Lage dazu im Detail durchgegangen und dann war alles kein Problem.

Fazit:
Die Freiheit, die gesetzlichen Rechte des PV-Anlagenbetreibers einfach über die willkürlich eingeschränkten zulässigen Messkonzepte zu beschneiden, hat aber kein VNB!
MfG
Ralf Hofmann

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Re: Verträge mit Netzbetreiber "Netz AG SL-HOL"

Beitragvon Flemming » 27.01.2012, 13:50

Danke für die ausführliche Antwort, werde mir das alles noch mal in ruhe durchlesen, ist bei mir ja sowieso Geschichte.
Naja fast, da ich die Messvereinbarung zum Ende eines Kalenderjahres kündigen kann, hab ich ja zeit bis zum Herbst. Denn Platz hätte ich noch in meinem Anschlusskasten, ist für zwei Zähler ausgelegt.

Gruß
Dirk Flemming
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