Hallo Dirk,
Flemming hat geschrieben:@Ralf Hofmann:
Wo ist den das Urteil (Gericht und Aktenzeichen), würde mich nehmlich interessieren.
ich habe hier
http://www.photovoltaikforum.com/eeg-einspeisevertraege-f32/wechsel-netzbetreiber-t73468.html dazu einiges geschrieben. Die Urteile bzw. Empfehlungen der Gerichte sind von den Forums-Usern "montecuma" und "sonnenstevie" erwirkt worden und auch hier im Forum beschrieben. Details geben Dir die beiden vielleicht, musst mal fragen.
Ansonsten TAB 2007 sieht Zweirichtungszähler vor, der von einem Messstellenberteiber betrieben werden muss, und das sind wir als PV-Anlagenbetreiber leider nicht.
Nein, Zweirichtungszähler sind NICHT zwingend vorgeschrieben. In den TAB 2007 steht davon kein Wort.
Es gibt Zusatzblätter zur TAB, die dazu Stellung nehmen. Leider gibt`s da verschiedene.
Es gibt welche, wo nur Zweirichtungszähler als Möglichkeit erwähnt werden.
Diese sind mit der Messhoheit des PV-Anlagenbetreibers nicht vereinbar und damit mindestens unvollständig, eigentlich rechtswidrig.
Schön ist auch die Variante der EnBW (siehe Link unten): Auf allen Darstellungen der Messkonzepte nur den Zweirichtungszähler zeigen und dann in einer Fußnote einräumen, dass zwei Einrichtungszähler auch o.k. sind!
In Messkonzepten, deren Grafiken auch vollständig sind, wird das 3-Zähler Messkonzept meistens 3a genannt, weil es eine Variante von Messkonzept 3 ist.
Ein Beispiel dazu (mit abgebildetem 3a) habe ich im Netz nicht gefunden, der Elektriker meines Solarteurs hat mir eins in Papierform gegeben.
Es gibt aber auch welche, wo korrekt die ganze Auswahl angeboten wird:
http://www.solartechnikberater.de/uploads/tx_sbdownloader/Merkblatt_Eigenverbrauch_Feb2011.pdf Siehe Seite 5, Abb. 4.
Auf Seite 6 ist dann eine schöne Erklärung dazu.
Jetzt noch einer der EnBW:
http://www.enbw.com/content/de/partner/_media/pdf/formulare_und_datenblaetter/20110830_Erzeugungsanlagen_am_Niederspannungsnetz_Internet.pdfBitte Seite 9/19 beachten, die Fußnote 1.
Wenn ein Zweirichtungszähler benutzt wird, ist das richtig was Du schreibst.
Wenn keiner benutzt wird, sieht die Welt ganz anders aus.
In der Praxis ist die Möglichkeit eines Zweirichtungszählers in die entsprechenden Vorschriften und Anschlusspläne aufgenommen worden, um den Anlagenbetreibern Kosten zu sparen.
Die meisten haben nämlich im Zählerschrank keinen Platz für weitere Zähler.
Ein neuer, größerer Zählerschrank kostet beim Elektriker mit Einbau locker EUR 1.500 bis 2.500, je nach Größe und Umständen.
Alles darunter ist als preiswert anzusehen!
Damit die Anlagenbetreiber, gerade bei Kleinanlagen diesen relativ zur Gesamtinvestition großen Posten vermeiden können, ist ihnen die Möglichkeit gegeben worden, zwei Zähler in einem Gehäuse (also auf einem Zählerplatz) unterzubringen.
Dann kann oft der bestehende Zählerschrank bleiben wie er ist.
Da in diesem Fall aber auch der Bezugsstromzähler betroffen ist (ist dann ja im Zweirichtungszähler integriert) und die Messhoheit darüber beim VNB bzw. EVU bleibt, gilt für den Zweirichtungszähler EnWG, MessZV und NAV mit allen beschriebenen Konsequenzen.
Das kann auch der Abschluss eines Vertrages und Bezahlung für erbrachte Leistung an den VNB bedeuten.
Meistens wird dann in der Praxis auch ein Zweirichtungszähler gesetzt, weil kein Platz im Zählerschrank ist.
Die meisten VNB beraten so und die meisten Elektriker / Solarteure wohl auch.
Viele kennen auch einfach nicht die 3-Zähler Variante, weil sie in vielen offiziellen Messkonzepten unterschlagen wird.
Das hat die Konsequenz, dass in der Praxis kaum einer die 3-Zähler Lösung eingebaut und / oder jemals gesehen hat.
Der Elektriker meines Solarteurs z.B. hat nach der Installation mehrerer hundert PV-Anlagen bei mir zum erstem Mal im Leben die 3-Zähler-Lösung eingebaut.
Der Elektriker vom VNB (Stadtwerke Herborn, sehr nett und flexibel) ebenso.
Das Ganze hat bei mir nur darum so geschmeidig funktioniert, weil ich mich sehr gut vorbereitet hatte und ohne echten Zeitdruck freundlich und detailliert mit allen Beteiligten vorher drüber gesprochen habe.
Ich konnte für die Installation einen Zählerschrank mit genug freien Plätzen anbieten, habe die richtigen Zähler besorgt.
Ich bin vorher mit dem Solarteur, den Stadtwerken und dem Elektriker meine Wünsche und die gesetzliche Lage dazu im Detail durchgegangen und dann war alles kein Problem.
Fazit:
Die Freiheit, die gesetzlichen Rechte des PV-Anlagenbetreibers einfach über die willkürlich eingeschränkten zulässigen Messkonzepte zu beschneiden, hat aber kein VNB!