Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von za-ass » 27.01.2012, 15:23
Ja, schön. Das ist aber im Konjunktiv formuliert mit dem Hinweis, dass man dasüber die Clearingsstelle regeln müsste. Mir ist jedenfalls noch keiner untergekommen - was aber absolut nichts heißen muss - der seinen Eigenverbrauch via kaufmännsch-bilanzieller Durchleitung mit seinem VNB gebacken bekommen hat. Was den Wechsel von Voll- auf Überschusseinspeisung angeht sehe ich das genauso wie der Donnermeister, was im Übrigen auch die geübte Praxis ist.
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von za-ass » 27.01.2012, 15:28
Ralf Hofmann hat geschrieben:Heutzutage macht es doch bei der üblichen PV-Anlage auf einem eigenen Haus eigentlich keinen Sinn mehr, für Volleinspeisung aufzubauen, oder? Irgendwann demnächst ist doch auch der letzte Stromtarif so teuer, dass sich Eigenverbrauch bei jedem lohnt. Und dann ist kein Umbau mehr nötig und damit fallen auch keine Kosten mehr an. Wenn man das mit seinem VNB gebacken kriegt, dass bei eingebauter Eigenverbrauchs-Zählerinfrastruktur nach Volleinspeisung berechnet wird, wäre das so. Aber auch so ein Fall ist mir noch nicht untergekommen, was wiederum nichts heißen muss. Der letzte, der hier im Forum über Wochen behauptete, dass dieser Sachstand bei ihm genau so wäre, hatte sich dann schlussendlich doch geirrt. Ich warte hier immer noch auf den ersten, der das in der Praxis so (nachweislich) durchsetzen konnte.
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von Ralf Hofmann » 27.01.2012, 15:57
Hallo, za-ass hat geschrieben:Ich warte hier immer noch auf den ersten, der das in der Praxis so (nachweislich) durchsetzen konnte.
wenn ich von Überschuss- auf Volleinspeisung umstellen muss (was ich jetzt stark annehme), um meine Sonder-AfA nicht abzuschießen werde ich`s probieren und hier berichten.
MfG Ralf Hofmann
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von za-ass » 27.01.2012, 20:23
Ralf Hofmann hat geschrieben:Hallo, za-ass hat geschrieben:Ich warte hier immer noch auf den ersten, der das in der Praxis so (nachweislich) durchsetzen konnte.
wenn ich von Überschuss- auf Volleinspeisung umstellen muss (was ich jetzt stark annehme), um meine Sonder-AfA nicht abzuschießen werde ich`s probieren und hier berichten.
Na denn - auf ein Neues! Wünsche dir auf jeden Fall bei den Verhandlungen ein gutes 'standing' mit guten Argumenten, denn wegen der Sonder-AfA wirst du ziemlich sicher auf eine Abrechnung nach Volleinspeisung wechseln müssen, da alles andere ja ein Stück weit ein va banque-Spiel auf die Sonder-AfA darstellen dürfte.
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von Ralf Hofmann » 27.01.2012, 22:08
Hallo, za-ass hat geschrieben:. . . denn wegen der Sonder-AfA wirst du ziemlich sicher auf eine Abrechnung nach Volleinspeisung wechseln müssen, da alles andere ja ein Stück weit ein va banque-Spiel auf die Sonder-AfA darstellen dürfte.
mein Gespräch heute abend mit meinem Steuerberater hat etwas anderes gebracht. Meine PV-Anlage gehört meiner GmbH. Die GmbH ist auch Anlagenbetreiber. Die GmbH verkauft den Strom an Dritte (eine Firma und Privatleute) im gleichen Gebäude auf Rechnung und mit Ausweis der MwSt. Der verkaufte Srom ist also steuerlich betrachtet eine Ware wie die anderen Produkte und Leistungen, die ich so verkaufe. "Privat" wird gar kein Strom verbraucht, da es keinen "privat"-Verbrauch bei einer GmbH gibt. Also wird die Anlage zu 100% gewerblich genutzt, auch bei "Eigenverbrauch" gegenüber dem VNB. Dieser "Eigenverbrauch" gegenüber dem VNB ist steuerlich KEIN Eigenverbrauch, also ein "nicht gewerblich genutzter" Anteil, da dieser Strom ja ordentlich gegen Rechnung verkauft wird. Demzufolge habe ich bei Überschusseinspeisung kein Problem und muss nix ändern. Was meint Ihr zu dieser Konstellation, stimmt das so wie mir gesagt wurde? Wenn nicht, warum nicht?
MfG Ralf Hofmann
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von Ralf Hofmann » 28.01.2012, 07:18
Hallo, za-ass hat geschrieben:Wenn man das mit seinem VNB gebacken kriegt, dass bei eingebauter Eigenverbrauchs-Zählerinfrastruktur nach Volleinspeisung berechnet wird, wäre das so. Aber auch so ein Fall ist mir noch nicht untergekommen, was wiederum nichts heißen muss. Der letzte, der hier im Forum über Wochen behauptete, dass dieser Sachstand bei ihm genau so wäre, hatte sich dann schlussendlich doch geirrt. Ich warte hier immer noch auf den ersten, der das in der Praxis so (nachweislich) durchsetzen konnte.
mir ist noch etwas eingefallen, was die Umstellung zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung ohne Umklemmen im Zählerschrank wahrscheinlich doch unmöglich macht: Die Messhoheit des Netzbetreibers! Wenn zwischen beiden Einspeisevarianten gewechselt wird so wie von mir gedacht, müssen zum Errechnen des bezogenen Stroms ja die beiden PV-Zähler, die im Eigentum des Anlagenbetreibers stehen mit einbezogen werden. Damit wird vermutlich kein Netzbetreiber einverstanden sein. Geht also nur, wenn der Anlagenbetreiber komplett auf eigene Zähler verzichtet, der VNB einen Zweirichtungszähler einbaut und auch noch den Zähler für erzeugten PV-Strom stellt. Damit ist, glaube ich, meine Idee kostenlos zwischen beiden Einspeisevarianten wechseln zu können beim Teufel. Also ist der preiswerteste denkbare Kompromiss der, den Zählerschrank zur Überschusseinspeisung mit 3 Zählern aufzubauen und zum Wechsel jeweils den PV-Einspeisezähler vom Elektriker umklemmen zu lassen. Eingebaut bleiben kann der ja, auf Volleinspeisung umgeklemmt wirkt der ja einfach wie ein zweiter PV-Zähler, das schadet ja nix.
MfG Ralf Hofmann
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von kpr » 29.01.2012, 12:58
@ralf hofmann
Ja logisch. Mit der GmbH dreht sich der gesamte Sachverhalt. Das ist in etwa so, als wenn hier über den Weg von Sydney nach Melbourne sprechen - und Du rückst damit raus, dass Du gerade in Kodiak / Alaska bist.
(Gibt mir allerdings zu denken, wenn ein Gesellschafter, Geschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftführer einer GmbH das nicht von Anfang an sieht.)
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von Ralf Hofmann » 29.01.2012, 15:19
Hallo kpr, kpr hat geschrieben:(Gibt mir allerdings zu denken, wenn ein Gesellschafter, Geschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftführer einer GmbH das nicht von Anfang an sieht.)
ja, da gebe ich Dir Recht. Demenz im Anfangsstadium vermutlich . . . Mir war die Problematik mit der Sonder-AfA bisher noch gar nicht durch den Kopf gegangen. Das hatte ich meinem Steuerberater überlassen. Erst als ich hier `drauf gestoßen wurde, hab` ich mit Nachdenken begonnen. Anfangs nicht sehr erfolgreich, das stimmt! 
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von za-ass » 29.01.2012, 19:38
Ralf Hofmann hat geschrieben:Hallo, za-ass hat geschrieben:. . . denn wegen der Sonder-AfA wirst du ziemlich sicher auf eine Abrechnung nach Volleinspeisung wechseln müssen, da alles andere ja ein Stück weit ein va banque-Spiel auf die Sonder-AfA darstellen dürfte.
mein Gespräch heute abend mit meinem Steuerberater hat etwas anderes gebracht. Meine PV-Anlage gehört meiner GmbH. Die GmbH ist auch Anlagenbetreiber.
Das sind mir die liebsten Threads, wenn dann so ziemlich am Schluss vermeldet wird, dass die Ausgangsvoraussetzungen eigentlich und grundsätzlich ganz andere sind, als man bei der Diskussion bislang preisgegeben hatte. Aber immerhin hat das Gespräch mit dem StB offenbar ergeben, wem die PV-Anlage gehört, was man auch als Erkenntnisgewinn verbuchen kann. 
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von Ralf Hofmann » 29.01.2012, 20:54
Hallo za-ass, za-ass hat geschrieben:Das sind mir die liebsten Threads, wenn dann so ziemlich am Schluss vermeldet wird, dass die Ausgangsvoraussetzungen eigentlich und grundsätzlich ganz andere sind, als man bei der Diskussion bislang preisgegeben hatte.
um meine Anlage ging`s in dem Thread ja gar nicht. Hat sich ja erst in der Diskussion so entwickelt. Und jetzt bin ich Durch Euch schlauer geworden, vorher war mir das ganze Thema mit Sonder-AfA und den besonderen Umständen dazu bei einer PV-Anlage noch völlig fremd. Da sage ich gern danke! Durch Eure Hilfe und die des Steuerberaters ist mir das ja erst klar geworden, was da relevant ist. Dann ist`s natürlich auch irgendwann klar, dass die Unternehmensform da eine wesentliche Rolle spielt. Aber die Ausgangsfrage des TS, um die`s eigentlich ging ist doch befriedigend geklärt, oder?
MfG Ralf Hofmann
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